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Lebensbeendende Handlungen
Ethik, Medizin und Recht zur Grenze von ‚Töten‘ und ‚Sterbenlassen‘
- 857 Seiten
- German
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Lebensbeendende Handlungen
Ethik, Medizin und Recht zur Grenze von ‚Töten‘ und ‚Sterbenlassen‘
Über dieses Buch
Der Begriff der 'lebensbeendenden Handlungen' umfasst ein breites Spektrum von Praktiken, das von unstreitigen Tötungsdelikten bis hin zu verschiedenen Formen der medizinischen Therapiebegrenzung reicht. Die interdisziplinären Beiträge des vorliegenden Bandes versuchen, die ethisch und rechtlich entscheidende Grenze zwischen den Handlungstypen des 'Tötens' und des 'Sterbenlassens' genauer zu rekonstruieren, um die Handlungssicherheit klinischer Akteure zu erhöhen.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Autorenverzeichnis
Prof. Dr. Bernd Alt-Epping
Ltd. OA Klinik für Palliativmedizin
Universitätsmedizin Göttingen
Dörte Anderson
Dipl. Gesundheitsökonomin
Projektleitung Market Access und Health Economics
Prof. Dr. Steffen Augsberg
Lehrstuhl für Öffentliches Recht
Universität Gießen
Prof. Dr. Dr. Matthias Beck
Institut für Systematische Theologie
Universität Wien
Dr. Elmar Biermann
Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA)
Prof. Dr. Franz-Josef Bormann, M.A.
Lehrstuhl für Moraltheologie
Universität Tübingen
Dr. Carl Bottek, M.A.
Alfred Krupp Gymnasium Essen
Prof. em. Dr. Norbert Brieskorn S.J.
Hochschule für Philosophie München
PD Dr. Philipp Brüllmann
Akademischer Oberrat am Lehrstuhl für Philosophie III
Universität München
Prof. Dr. Dr. Reinhard Dettmeyer
Institut für Rechtsmedizin
Universität Gießen
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Juristische Fakultät – Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht
Universität Göttingen
Prof. Dr. Stephan Ernst
Lehrstuhl für Theologische Ethik – Moraltheologie
Universität Würzburg
Prof. Dr. Steffen Eychmüller
Universitäres Zentrum für Palliative Care
Universitätsspital Bern
Katja Goudinoudis, MAS
Leitung Zentrum für Ambulante PalliativVersorgung
Caritas Dienste Landkreis München
PD Dr. Michael Haap
Oberarzt Internistische Intensivstation
Universitätsklinikum Tübingen
Markus Held
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Moraltheologie
Universität Tübingen
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik
Universität Würzburg
Prof. Dr. Christoph Horn
Lehrstuhl für Praktische Philosophie und Philosophie der Antike
Universität Bonn
Prof. Dr. Christian Jäger
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht
Universität Erlangen-Nürnberg
Prof. Dr. Dr. h.c. Jan C. Joerden
Lehrstuhl für Strafrecht, insbesondere Internationales Strafrecht und Strafrechtsvergleichung, Rechtsphilosophie
Universität Frankfurt (Oder)
Prof. Dr. Michael Kahlo
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
Universität Leipzig
Dr. Roland Kipke
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bioethik
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prof. Dr. Karl-Heinz Leven
Lehrstuhl für Geschichte der Medizin und Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin
Universität Erlangen-Nürnberg
Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung
Universität Göttingen
Prof. Dr. Guido Löhrer
Lehrstuhl für Praktische Philosophie
Universität Erfurt
Dr. Ralf Lutz
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Moraltheologie
Universität Tübingen
Prof. Dr. Arne Manzeschke
Leiter der Fachstelle für Ethik und Anthropologie im Gesundheitswesen der Ev. Luth. Kirche in Bayern; Professor für Anthropologie und Ethik der Gesundheitsberufe,
Evangelische Hochschule Nürnberg
Prof. Dr. H. Christof Müller-Busch
Ltd. Arzt i.R. Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe Berlin
Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Dr. Fuat Oduncu
Bereichsleiter Hämatologie und Onkologie
Klinikum der Universität München
Dr. Sebastian Odzuck
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Philosophie
Universität Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Christoph Ostgathe
Leiter der Palliativmedizinischen Abteilung
Universitätsklinikum Erlangen
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Pawlik, LL.M. (Cambridge)
Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht
Universität Freiburg i. Br.
Prof. Dr. Lukas Radbruch
Lehrstuhl für Palliativmedizin
Universität Bonn
Prof. em. Dr. Dr. Friedo Ricken S.J.
Hochschule für Philosophie München
Prof. Dr. Reimer Riessen
Ltd. Oberarzt Internistische Intensivstation
Universitätsklinikum Tübingen
Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) a. D.
Honorarprofessorin an der Juristischen Fakultät der Universität Bochum
Prof. Dr. Stephan Rixen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschaftsrecht und Gesundheitsrecht
Universität Bayreuth
Prof. Dr. Markus Rothhaar
Lehrstuhl für Bioethik
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
PD Dr. Stephan Sahm
Klinik für Gastroenterologie/Onkologie/Palliativmedizin, Ketteler Krankenhaus,
und Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Universität Frankfurt
Prof. Dr. Frank Saliger
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie,
Universität München
Prof. Dr. Dr. Walter Schaupp
Lehrstuhl für Moraltheologie
Universität Graz
Prof. Dr. Wolfgang Schild
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
Universität Bielefeld
Elke Elisabeth Schmidt, M.A.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Praktische Philosophie
Universität Siegen
Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff
Lehrstuhl für Moraltheologie
Universität Freiburg i. Br.
Prof. Dr. Dieter Schönecker
Lehrstuhl für Praktische Philosophie
Universität Siegen
Simone Szczerbak
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht
Universität Giessen
Prof. Dr. Torsten Verrel
Fachbereich Rechtswissenschaft – Kriminologisches Seminar
Universität Bonn
1 Für wichtige Hinweise zu diesem Beitrag danke ich Friedemann Buddensiek und Marcel Rose.
2 Vgl. Sophokles, Antigone, V. 773–776. Zu der Vorstellung der Befleckung durch eigenhändige und blutige Tat siehe J.W. Jones, The Law and Legal Theory of the Greeks, Oxford 1956, 264, der sich direkt auf das Beispiel der Antigone bezieht.
3 Vgl. D. W. Amundsen, The Physician’s Obligation to Prolong Life:AMedical Duty without Classical Roots, in: The Hastings Center Report 8 (1978), 23–25.
4 Diese Einschätzung teilt auch C. Kauffmann, Ontologie und Handlung. Untersuchungen zu Platons Handlungstheorie, Freiburg i. Br. 1993, 78–80. Es ist deshalb kein Zufall, dass die Literatur, die sich dezidiert mit handlungstheoretischen Fragen zur Philosophie Platons auseinandersetzt, als eh...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titelseite
- Impressum
- Inhalt
- Vorwort
- I. Teil: Grundlagen traditioneller Handlungstheorie
- II. Teil: Die neuere handlungstheoretische Diskussion
- III. Teil: Medizinethische Perspektive
- IV. Teil: Rechtliche Entwicklungen
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Namenregister
- Autorenverzeichnis