Wehrmachtjustiz an der "Heimatfront"
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Wehrmachtjustiz an der "Heimatfront"

Die Militärgerichte des Ersatzheeres im Zweiten Weltkrieg

  1. 547 Seiten
  2. German
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Wehrmachtjustiz an der "Heimatfront"

Die Militärgerichte des Ersatzheeres im Zweiten Weltkrieg

Über dieses Buch

Das Ersatzheer der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg ist immer noch eine Terra incognita. Dabei war seine Bedeutung an der Heimatfront immens. Es übernahm dort für das NS-Regime wichtige gesellschaftliche Aufgaben, wozu auch ein besonderer Aspekt der NS-Gerichtsbarkeit zu zählen ist: die Wehrmachtjustiz im Heimatgebiet. Kerstin Theis zeichnet am Beispiel eines Militärgerichts ein umfassendes und nuanciertes Bild dieser bisher fast ganz übersehenen militärischen Einrichtung. Auf breiter Quellenbasis liefert sie ein detailliertes Gruppenprofil der dort tätigen Richter und Befehlshaber. Sie beleuchtet den Gerichtsalltag, der sich nicht in der Strafverfolgung gegen Deserteure und der Verhängung von Todesurteilen erschöpft, sondern ein breites Spektrum von Delikten und Angeklagten-Gruppen umfasst. Schließlich - und das ist das größte Verdienst dieser innovativen Studie - kann die Autorin zeigen, wie die Richter in der Heimat mit ihren Mitteln versuchten, aus der "Volksgemeinschaft" eine mobilisierte Wehrgemeinschaft zu formen, in der alles den Erfordernissen eines "totalen" Krieges untergeordnet war.

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Information

Fußnoten

1 Ausführlich hierzu die Ausführungen in Kap. I.3.
2 Chef des NS-Führungsstabs des Heeres und General der Gebirgstruppen, Vortrag bei der Tagung in Sonthofen [ohne Datum, Juli 1944, KT], in: Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg (BA MA), Bestand RH/14/12, S. 9-22, hier S. 20 [Zitat].
3 Als „Heimatkriegsgebiet“ definierte das Oberkommando der Wehrmacht 1939 jenen „Teil des Kriegsgebiets, der nicht zum Operationsgebiet des Heeres, dem Marinefestungsgebiet und dem Wehrmachtverwaltungsgebiet gehört“, siehe Schreiben des Chefs der Heeresrüstung v. 28. 2. 1939, Nr. 1215/39 g HR III, in: BA MA, RH/14/30, S. 111. Im zeitgenössischen Sprachgebrauch wurde der Begriff oft mit „Heimatfront“ gleichgesetzt.
4 Hierzu ausführlich Creveld, Kampfkraft, S. 97-100.
5 Kroener, Menschenbewirtschaftung, S. 820.
6 Detailliert hierzu Kap. I.2, Abschnitt „Gerichtliche Zuständigkeiten“; zur Rechtspraxis gegenüber den Angeklagten Kap. III.5.
7 Vgl. zum propagandistischen Diktum der „Heimatfront“ Kap. I.3.
8 Vgl. Zitat in Anm. 2 sowie Kap. I.3. und Kap. II.1, Abschnitt „Anforderungsprofile der Wehrmacht“ zur Erwartungshaltung der Führungsebene. Derselbe Tenor findet sich in einer Vielzahl von Verordnungen (VO) der Wehrmacht an die Gerichte, vgl. etwa VO des Oberbefehlshabers des Heeres (ObdH) v. 4. 11. 1939, in: BA MA, RH/14/30, S. 88.
9 Zum Forschungsstand siehe Abschnitt 1 der Einleitung.
10 Die Studie verwendet die Schreibweise von Komposita mit Wehrmacht ohne Fugen-s, anders als etwa der süddeutsche und österreichische Sprachgebrauch mit Fugen-s, wie Wehrmachtsjustiz.
11 Vgl. hierzu detailliert Kap. I.2.
12 Im Folgenden wird die Singular- und Pluralform von Gericht/Gerichten synonym verwendet, da das Divisionsgericht als Ganzes sich aus verschiedenen Filialen zusammensetzte. Zwischen der Zentrale und der Zweigstelle differenzierende Aussagen erfolgen nur, wenn sie sich auf organisatorische Unterschiede und das Verhältnis zwischen den beiden Abteilungen des Divisionsgerichts beziehen.
13 Pointierte Überblicke zur inzwischen fast unüberschaubaren Forschungsliteratur zur „Justiz im Nationalsozialismus“ bieten: Anders, Strafjustiz, S. 5-19, der die Ausführungen hier im Wesentlichen folgen; sowie Rückert, Zeitgeschichten; Rüping, Justiz; Vormbaum, Strafjustiz; Zarusky, Recht.
14 Zur Programmatik der Juristischen Zeitgeschichte siehe besonders: Rückert, Aufgaben; Stolleis, Zeitgeschichte; Düwell/Vormbaum, Themen.
15 Vgl. als institutionsgeschichtliche Standardwerke etwa: Gruchmann, Justiz; Marxen, Volk; Pauli, Rechtsprechung; Rüping, Staatsanwaltschaft. Akteursbezogen: Angermund, Richterschalt; Kißener, Diktatur; Schumacher, Staatsanwaltschaft. Zur Rechtsfindung und Strafgesetzgebung: Marxen, Kampf; Rüthers, Recht; Stolleis, Gemeinwohlformeln; Schmitzberger, Nebenstrafrecht; Werle, Justiz-Strafrecht. Zur Urteilspraxis und zu einzelnen Deliktbereichen: Dörner, Heimtücke; Hensle, Rundfunkverbrechen.
16 Aus dem Konvolut der Sondergericht-Studien: Oehler, Rechtsprechung [Fallbeispiel Mannheim]; Mechler, Kriegsalltag [Hannover]; Schmidt, Sondergerichtsbarkeit [Düsseldorf]; Weckbecker, Freispruch [Frankfurt a. M., Bromberg]. Zu den regionalen Fallbeispielen: Anders, Strafjustiz; Form/Schiller, NS-Justiz; Justizbehörde Hamburg, Justizurteile; Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, Justiz; Schiller, Oberlandesgericht.
17 Vgl. zur Einordnung der rechtshistorischen Studien auch: Löffelsender, Strafjustiz, S. 4-6; Huber, Rechtsprechung, S. 260-262. Ausnahmen sind z. B.: Anders, Strafjustiz; Holtmann, Saefkow-Jacob-Bästlein-Gruppe; Weckbecker, Freispruch.
18 Hierzu ausführlich Anders, Kontinuität, S. 29-30. Jüngst sind Studien des Forschungs-verbunds „NS-Justiz im Krieg“ an der Universität zu Köln entstanden, die sich mit den gesamtgesellschaftlichen Bezügen und der Bedeutung des Kriegs für die Straf- und Zivilrechtspraxis beschäftigen: Löffelsender, Strafjustiz; Herbers, Organisationen; Manthe, Richter; Thompson, Krieg; sowie die Sammelbände: Arntz/Haferkamp/Szöllösi-Janze, Justiz; Haferkamp/Szöllösi-Janze/Ullmann, Justiz.
19 Zu den Debatten: Caroni/Dilcher, Norm; Pahlow, Dimension; und die Beiträge der Schwerpunkt-Ausgabe der Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, Heft 3/4, Jg. 27 (2005).
20 Zum Forschungsstand des „cultural turn“ und der neueren „Kulturgeschichte“, der hier aus Kapazitätsgründen nicht dargestellt werden kann: Bachmann-Medick, Cultural Turns; Daniel, Kompendium; Maurer, Kulturgeschichte; Hardtwig/Wehler, Kulturgeschichte; Mergel/Welskopp, Geschichte.
21 Programmatisch hierzu der Sammelband: Kühne/Ziemann, Militärgeschichte, sowie: Naumann, Militärgeschichte. Zur „neueren Kriegsgeschichte“: Echternkamp, Kampf; Geyer, Kriegsgeschichte; Krumeich, Kriegsgeschichte; Nowosadtko, Krieg.
22 Die aktuellste Bestandsaufnahme zur Militärgeschichte ist der 2010 publizierte Sammelband: Echternkamp/Schmidt/Vogel, Perspektiven. Zur Kritik an der älteren Militärgeschichte zwischen 1945 und der frühen 1990er-Jahre am Beispiel der Wehrmacht-Forschung: Bartov, Geschichte. Zur Kritik am Viktimisierungsdiskurs, welcher dem Gros der militärgeschichtlichen Studien lange Zeit anhaftete: Kühne/Ziemann, Militärgeschichte, S. 27-32.
23 Zu den Wehrmachtausstellungen: Hamburger Institut für Sozialforschung, Ausstellung; dass., Verbrechen und Anm. 57 m. w. N. Als Tübinger Studie: Buschmann/Carl, Zugänge; als Bilanz zum Sonderforschungsbereich 473 „Kriegserfahrungen. Krieg und Gesellschaft in der Neuzeit“: Schild/Schindling, Kriegserfahrungen.
24 Zur Konzeption des Projekts der Bundeswehreinrichtung des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA): Müller, Reich. Die zehn Bände sind zwischen 1979 und 2008 in der Reihe „Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg“ erschienen. Zu den Lücken kritisch: Bartov, Geschichte, S. 608-613. Insbesondere die von Jörg Echternkamp 2004/2005 herausgegebenen Bde. 9,1 und 9,2 bündeln indes die Erträge der Forschung in dem erwähnten Bereich und machen diverse Kritikpunkte Bartovs damit obsolet.
25 Vgl. z. B. Hartmann/Hürter/Lieb/Pohl, Krieg, mit e...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Danksagung
  6. Einleitung
  7. I. Ausgangspunkte
  8. II. Im Gericht
  9. III. Vor Gericht
  10. IV. Nach der Verurteilung - Strafvollstreckung zwischen „Aufrechterhaltung der Manneszucht“, „Kriegsnotwendigkeiten“ und „Begnadigungen“
  11. Schlussbetrachtung
  12. Abkürzungsverzeichnis
  13. Verzeichnis der Diagramme und Tabellen
  14. Anhang: Tabellen
  15. Quellen- und Literaturverzeichnis
  16. Register
  17. Fußnoten