1.1Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde Halberstadts
Der erste dokumentierte Hinweis auf die Anwesenheit von Juden stammt aus dem Jahre 1261; es handelt sich dabei um eine Urkunde, in der auf Betreiben des Bischofs Volrad und des Domkapitels52 Bürgermeister und Rat der Stadt den Halberstädter Juden Schutz und Verteidigung zusicherten,53 womit der Bischof jedoch das alleinige Hoheitsrecht über die Juden einbüßte. Als Folge mussten diese höheren Steuerabgaben nun nicht mehr nur an ihn, sondern auch an die Stadt und das Domkapitel entrichten.54
Trotz der hohen Besteuerung hatten sich nach 1261 weitere jüdische Familien in Halberstadt niedergelassen. Hierzu finden sich Hinweise auf vermögende Familien, die im Geldhandel tätig waren und als wichtige Einnahmequelle für die oftmals verschuldeten Bischöfe dienten.55 Im Jahre 1273 wurde z. B. bei Verhandlungen zwischen den Brüdern von Gatersleben und dem Domkapitel darauf verwiesen, sich Geld gegen Zins bei den Halberstädter Juden zu beschaffen. Weiterhin ist belegt, dass der in Geldnot geratene Bischof Burckard 1456 die Juden für drei Jahre an den Rat der Stadt verpfändete.56 Die Machtverhältnisse blieben trotz der Willkür der verschiedenen Bischöfe und ihrer Steuerpolitik zunächst stabil und es kam zu keinen Ausweisungen aus der Stadt.57
Die Lage änderte sich, als 1484 die Erzbischöfe von Magdeburg das Bistum Halberstadt in Personalunion verwalteten und Erzbischof Ernst von Magdeburg 1493 die Vertreibung der Juden aus seinem Territorium anordnete. Im 16. Jahrhundert gewährten schließlich die Bischöfe vereinzelten Juden wieder die Niederlassung.58 Erneute Vertreibungen fanden unter Bischof Heinrich Julius (1566–1613) statt, der zunächst eine antijüdische Politik verfolgte, indem er die Juden aus der Stadt verbannte und ihnen auch die Durchreise durch sein Territorium verweigerte. Doch bereits 1606 erteilte er besonders wohlhabenden Juden, vornehmlich aus wirtschaftlichen Erwägungen, Schutzbriefe und erlaubte ihnen sogar die Errichtung einer Synagoge, die jedoch wenig später wieder zerstört wurde.59
Zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) wechselte die Herrschaft mehrmals zwischen kaiserlichen und schwedischen Truppen, sodass lediglich vier jüdische Familien 1631 einen Schutzbrief erhielten. Das änderte sich, als der letzte Halberstädter Bischof, Erzherzog Leopold Wilhelm von Habsburg, im September 1641 zwölf Familien einen gemeinsamen Schutzbrief erteilte. Nach Kriegsende wurde das Bistum Halberstadt Brandenburg-Preußen unterstellt; unter der Herrschaft des Großen Kurfürsten, Friedrich Wilhelm von Brandenburg, wurde noch vor Abzug der schwedischen Truppen aus Halberstadt elf jüdischen Familien, darunter sieben, die bereits zuvor schutzprivilegiert gewesen waren, am 28. Juni 1649 ein sogenannter Sammelschutzbrief ausgestellt. Schließlich erteilte der Große Kurfürst am 1. Mai 1650 zehn jüdischen Familien ein Generalgeleit, womit den Juden freier Handel gewährt wie auch Zins- und Leihgeschäfte ermöglicht wurden.60
Bei der vom Großen Kurfürsten bewusst eingeleiteten Judenpolitik stand die Stärkung der Staatsmacht mittels Förderung der Wirtschaft im Mittelpunkt.
Er sah in den Juden willkommene Helfer für die Belebung und Ausweitung des Handels und damit für den wirtschaftlichen Fortschritt des durch den Dreißigjährigen Krieg arg heruntergekommenen Landes. Vorrangiges Anliegen war ihm also ihr Nutzen für seine merkantilistische Wirtschaftspolitik, doch auch in seinem Bestreben, die Macht der Stände einzudämmen, sollten ihm die Juden eine wichtige Stütze sein. Aus diesen Erwägungen war der Große Kurfürst den Juden gegenüber freundlich gesonnen. In religiöser Hinsicht zeigte er sich tolerant, hoffte allerdings auf die Bekehrung zum Christentum.61
Erweitert wurde das Generalgeleit des Großen Kurfürsten durch eine Resolution vom 30. Juli 1661, die weitere Privilegien für die Halberstädter Juden bereithielt. Der Schutz konnte jetzt auf die Söhne, Schwiegersöhne und bei Wiederverheiratung der Witwen auf deren Ehemänner übertragen werden.62 Nach dem Tod des Großen Kurfürsten im Jahre 1688 wurde diese Resolution von seinem Nachfolger Friedrich III. im Mai bzw. Juni 1691 bestätigt.63
Diese Phase relativer Stabilität zeigte sich auch darin, dass die jüdische Gemeinde 1688 bereits aus 86 Familien mit 458 Personen bestand und bis 1699 auf 118 Familien mit 698 Personen anwuchs.64 Da der Große Kurfürst den Juden keine wesentlichen Beschränkungen beim Hauskauf auferlegt hatte, nahm auch die Zahl der jüdischen Hausbesitzer zu. Im Jahre 1669 befanden sich bereits 25 Häuser in ihrem Besitz, 1688 besaßen schon 47 eigene Häuser, die teils der Jurisdiktion des Rats und teils der des Domkapitels unterlagen. Unter Friedrich III. verdoppelte sich die Zahl der jüdischen Hausbesitzer, 1699 befanden sich 92 Häuser in jüdischem Besitz, was bedeutete, dass ein Großteil der jüdischen Familien im Besitz eigener oder auf Erbpacht erworbener Häuser war.65 Die Erfolgsgeschichte der Halberstädter Juden nahm der Große Kurfürst 1671 zum Anlass, in Berlin und anderen Städten der Mark Brandenburg 50 wohlhabende jüdische Familien aus Wien aufzunehmen.66
Bisher hatten sich die Juden im Zentrum der Stadt, nahe der Märkte, im Hohen Weg und der später entstandenen Göddenstraße niedergelassen. Eine
Urkunde aus dem Jahre 1352 belegt erstmals einen Juden als Besitzer eines Hauses im Hohen Weg,67 und Auerbach berichtet von der Synagoge in der Göddenstraße, die zu Beginn des 17. Jahrhunderts von Jacob ben Israel Naphtali errichtet und bereits 1621 von den Ständen wieder zerstört worden war.68 Ende des Dreißigjährigen Krieges ließen sich jüdische Familien vermehrt im Nordwesten, in der Vogtei bzw. in der sogenannten Unterstadt nieder, zu der Judenstraße, Bakenstraße, Seidenbeutel, Rosenwinkel, Hühnerbrücke, Neuer Markt, Abtshof und Grauer Hof gehörten. Ein Großteil der von Juden dort erworbenen Häuser stand unter städtischer Jurisdiktion, während einige auch Häuser erwarben, die der Liebfrauen-, Nicolai- oder Domfreiheit gehörten. Ausschlaggebend für einen solchen Hausankauf war wohl, dass die Bewohner der Freiheiten nicht der bürgerlichen Jurisdiktion unterstanden, sondern eine eigene Gerichtsbarkeit besaßen und somit auch nicht zu den bürgerlichen Lasten wie Kriegs- und Wachdienst, Einquartierungen und Kriegssteuern herangezogen werden konnten.69
Die überaus positive wirtschaftliche Entwicklung blieb nicht ohne Folgen: Die Halberstädter Stände beschwerten sich beim Magistrat über das erweiterte Schutzprivileg, da sie die überwiegend im Handel tätigen Juden als unliebsame Konkurrenz betrachteten und zudem befürchteten, dass die „offene Synagoge“ noch mehr unvergleitete Juden anziehe, die sich auf Zeit zum Arbeiten in Halberstadt einfanden.70 Diesen Beschwerden folgte die Zerstörung der Synagoge am 18. März 1669. 71 Die Einrichtung einer neuen Synagoge wurde offiziell untersagt, vielmehr erteilte der Große Kurfürst noch im selben Jahr die Genehmigung zum Bau eines sogenannten Schulhauses, das „freilich nicht größer sein durfte als unbedingt nötig“ und auf einem „in der Unterstadt gelegenen Platz, hinter den Häusern von Salomon Jonas und David Wolff“ entstehen sollte.72 Dieses Schulhaus, das in erster Linie als Synagoge gedient haben dürfte, hat sich demnach in der Judenstraße befunden.73
Die Halberstädter Juden betrieben Handel, da sie von den Gilden und Zünften ausgeschlossen und von der „Konzessionspolitik der Regierung“ abhängig waren. Neben dem Geldhandel waren einzelne im Vieh- und Fleischhandel und im Juwelen- und Metallhandel tätig. Wohingegen der Großteil im Kleinhandel tätig war und über Land zog, oder seine Waren auf den Messen anbot.74 Als Beispiel für den wirtschaftlichen Aufstieg führt Köhler den Werdegang des Schutzjuden Levin Joel an, der als Hausierer mit alten Kleidern begann. 1695 erhielt er die kurfürstliche Genehmigung, eine öffentliche Verkaufsstelle auf dem Domplatz unterhalb der Peterstreppe, auch „Boutique“75 genannt, zu mieten; danach erweiterte er sein Geschäft, indem er auf Messen und Jahrmärkten seine Waren anbot.76
Die wichtigste Messestadt für die Halberstädter Juden war Leipzig, auf deren Messen sie bereits in den Jahren 1675–1684 zahlreich vertreten waren.77 Einhergehend mit ihrer Entwicklung zum europäischen Zentrum des Handels zwischen Ost und West nahm die Bedeutung der jüdischen Kaufleute, trotz festgelegter Beschränkungen, Sonderzöllen und Kontrollen, Ende des 18. Jahrhunderts weiterhin zu.78 Da es Juden, mit Ausnahme einiger weniger geduldeter Hoffaktoren, nicht erlaubt war, sich in Messestädten wie Leipzig79 und Magdeburg80 niederzulassen, lag es für viele jüdische Händler und Kaufleute nahe, sich in Halberstadt anzusiedeln.81 Begünstigt wurde die rege Handelstätigkeit auch durch die geografische Lage Halberstadts zu den Messestädten Magdeburg,82 Braunschweig und Frankfurt an der Oder.83 Folglich stieg die Zahl der jüdischen Familien stetig an, 1728 waren es bereits 192 Familien, und 1737 war Halberstadt mit 197 Familien und insgesamt 1.212 Personen die größte jüdische Gemeinde Preußens.84