Systematisches Fallrepetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht
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Systematisches Fallrepetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht

  1. 609 Seiten
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Systematisches Fallrepetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht

Über dieses Buch

Mit der Fallsammlung in drei Bänden wird das prüfungsrelevante Öffentliche Recht auf Prädikatsniveau systematisch abgedeckt. Im zweiten Band wird das allgemeine Verwaltungsrecht (Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahrensrecht) in strukturierter Verknüpfung mit dem Verfassungs- und dem Europarecht dargestellt. Zudem werden Randgebiete des besonderen Verwaltungsrechts in Grundzügen abgedeckt. Das Buch ist sowohl für die Prüfungsvorbereitung in Eigenregie, als auch zur Ergänzung eines universitären oder kommerziellen Repetitoriums geeignet.

Arne-Patrik Heinze ist Professor für Öffentliches Recht und als Rechtsanwalt insbesondere auf Prüfungsrecht spezialisiert. Er hält bundesweit Kurse zur Vorbereitung auf die juristischen Examina und ist in der Anwaltsausbildung tätig.

Fallvarianten unter Berücksichtigung der Besonderheiten in Berlin, Hamburg und Niedersachsen befinden sich in den Zusatzmaterialien (pdf) rechts. Das Passwort für den Zugang finden Sie im Buch am Ende des Inhaltsverzeichnisses.

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Information

Jahr
2014
eBook-ISBN:
9783110374124
Auflage
1
Thema
Law

Vorwort und Einführung zur 1. Auflage

Diese Lehrbuchreihe ist aus den Unterrichtsstunden heraus entwickelt worden und somit als Lehrmaterial erprobt. Sie ist in besonderem Maße zur eigenständigen Examensvorbereitung sowie als Unterrichtsgrundlage für Dozenten geeignet, die auf die erste juristische Prüfung vorbereiten möchten. Der Anlass für die Kreation einer neuen Lehrbuchreihe in drei Bänden war, dass es für notwendig erachtet wurde, eine Fallsammlung zu verfassen, in der nicht einzelne Fälle oder ehemalige Originalexamensfälle von unterschiedlichen Autoren zusammenhanglos aneinandergereiht werden. Es sollte eine systematische Lernfallsammlung entstehen. Ziel der Sammlung ist es, in drei Bänden – bestehend aus Band I (Verfassungs- und Europarecht), Band II (Allgemeines Verwaltungsrecht) und Band III (Besonderes Verwaltungsrecht) – das für die erste juristische Prüfung examensrelevante öffentliche Recht systematisch auf höchstem Niveau abzudecken. Die Fälle sind so konzipiert, dass durch Vernetzungen in allen drei Bänden eine einheitliche Struktur geschaffen wird. Dies wird anders als bei anderen Fallsammlungen dadurch gewährleistet, dass die Fälle von einem Autor stammen, so dass die systematischen Strukturen gebietsübergreifend wiederkennbar sind. Die Fallkonstellationen basieren zum Teil auf Gerichtsentscheidungen und sind zum Teil erfunden. Die drei Bände sind so ausgestaltet, dass eine darüber hinausgehende Literatur zur Examensvorbereitung im Grundsatz allenfalls punktuell erforderlich ist.
Die Konstruktion der Fälle ist so erfolgt, dass problematische Aspekte beim maßgeblichen Prüfungspunkt im Fallaufbau mit den notwendigen abstrakten Hintergründen der Materie gutachtlich in die Falllösung eingearbeitet worden sind. Derart sollte eine perfekte Examensklausur verfasst sein, da zumindest bei guten Prüfern mit wissenschaftlichem Anspruch die Erläuterung des Lösungsweges mit guten Noten belohnt wird – nicht hingegen die Reproduktion auswendig gelernter Schlagworte. Aus meiner anwaltlichen Praxis heraus ist mir jedoch bekannt, dass einige Prüfer bestimmte Formulierungen dennoch lesen möchten. Deshalb sind derartige Schlagworte in die Lösungen implementiert worden. Anfängerhafte Darstellungen in Form der Verwendung so genannter „Theorien“ sind bewusst vermieden worden. Es geht nicht darum, auswendig Gelerntes –womöglich noch im falschen Zusammenhang – zu reproduzieren. Es geht vielmehr darum, in einem juristischen Denksystem – Jura ist schließlich eine Art Mathematik in Worten – eine plausible Lösung am Gesetzestext mittels der juristischen Methodik zu entwickeln. Streitstände und vertretbare Lösungen sind in dieser Fallsammlung in die methodische Argumentation aufgenommen worden.
Zudem wurden sprachliche Formulierungen vermieden, die einerseits von guten Prüfern zumindest unterbewusst oder bewusst als negativ erachtet werden, andererseits in juristischen Texten grundsätzlich ausgespart werden sollten. So gehören zum Beispiel Formulierungen wie „laut Sachverhalt“ oder „vorliegend“ regelmäßig nicht in gutachtliche Lösungen. Zudem wurde insoweit auf passive Formulierungen geachtet, als aktive Formulierungen fehlerhaft sind. So heißt es zum Beispiel nicht „Das Gesetz sagt …“, sondern „Im Gesetz steht …“. Ständige Wiederholungseffekte sind in die Sammlung absichtlich eingearbeitet worden, um durch die Zuordnung eines Problems an verschiedenen Stellen die Gesamtstruktur zu verdeutlichen. Auch Formulierungen sind bei ständig wiederkehrenden Prüfungsfolgen bewusst gleich formuliert, um die Leserinnen und Leser für bestimmte Ausdrucksweisen zu sensibilisieren.
Letztlich wird durch diese Fallsammlung eine Examensvorbereitung auf höchstem Niveau geboten, mittels derer strukturiertes Denken im öffentlichen Recht trainiert werden kann. Gleichzeitig kann sie aber als Nachschlagewerk herangezogen werden, weil die Fälle themenbezogen sind und es durch die dazugehörigen Fallgliederungen ermöglicht wird, einzelne Themengebiete gezielt zu suchen.
Für den verwaltungsrechtlichen Aufbau der Prozessstation wurde ein Aufsatz in der JURA 2012, 175ff. zugrundegelegt, der von den Lesern zum Verständnis grundlegender prozessualer Zusammenhänge einmal intensiv gelesen werden sollte. Um es den Lesern zu ersparen, in der ohnehin begrenzten Examensvorbereitungszeit sämtliche Entscheidungen nachzulesen, sind wichtige Urteilspassagen mit dem Hinweis „zum Ganzen“ und der entsprechenden abgeänderten Urteilspassage in die Falllösungen eingearbeitet worden.
Für sachdienliche Hinweise und Verbesserungsvorschläge bin ich stets dankbar. Ich wünsche einen großen Lernerfolg beim Lesen der Bücher.
 
Hamburg, Januar 2014
Arne-Patrik Heinze

Autor

Der Autor ist im Jahr 1978 als Sohn eines Griechen und einer Deutschen geboren worden. Er ist seit vielen Jahren bundesweit als Dozent im Öffentlichen Recht unter anderem im Bereich der Vorbereitung auf die juristischen Examina tätig. Zudem hat er Berufskolleginnen und Berufskollegen im Anwaltsbereich aus-und fortgebildet. Er war bis zum Jahr 2013 geschäftsführender Gesellschafter der BeckAkademie (Verlag C.H. Beck), die er als Gründungsgesellschafter mit Kollegen etabliert hat. Nunmehr ist er Professor für Öffentliches Recht in Niedersachsen.
Der Autor ist zudem selbst bundesweit als Rechtsanwalt mit Hauptsitz in Hamburg tätig. Als Rechtsanwalt ist er neben dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, dem öffentlichen Wirtschaftsrecht mit Bezügen zum Verfassungs- und Europarecht insbesondere auf Hochschul- und Prüfungsrecht spezialisiert. Im Rahmen dieser Anwaltstätigkeit betreut er unter anderem Widerspruchsverfahren und gerichtliche Verfahren bezüglich der juristischen Examina und universitären Prüfungen.
 
Arne-Patrik Heinze
Rechtsanwälte Schneider Stein & Partner
www.anwaelte-schneider-stein.de
www.ah-rechtsanwaelte.de

Inhaltsverzeichnis

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Titel
Impressum
Vorwort und Einführung zur 1. Auflage
Autor
Allg. Verwaltungsrecht – Fall 1: „Zurück in die Schule (NRW)“
Gliederung
Lösungsvorschlag
1. Komplex: Klage der ND
A. Sachurteilsvoraussetzungen
I. Rechtsweg
II. Zuständigkeit
III. Beteiligte
IV. Statthafte Klageart
V. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen
VI. Zwischenergebnis
B. Begründetheit
I. Anspruchsgrundlage
II. Anspruchsvoraussetzungen
2. Komplex: Abwandlung
A. Sachurteilsvoraussetzungen
I. Rechtsweg
II. Zuständigkeit
III. Beteiligte
IV. Statthafte Klageart
V. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen
B. Ergebnis
3. Komplex: Zusatzfrage
Allg. Verwaltungsrecht – Fall 2: „Kugel im Fuß“
Gliederung
Lösungsvorschlag
1. Komplex: Klage beim Verwaltungsgericht
A. Sachurteilsvoraussetzungen
I. Rechtsweg
II. Zuständigkeit
...

Inhaltsverzeichnis

  1. Titel
  2. Impressum
  3. Vorwort und Einführung zur 1. Auflage
  4. Autor
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 1: „Zurück in die Schule (NRW)“
  7. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 2: „Kugel im Fuß“
  8. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 3: „Sauerkraut statt griechischem Olivenöl (NRW)“
  9. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 4: „Der unbeugsame Journalist (NRW)“
  10. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 5: „Ein Fass ohne Boden“
  11. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 6: „Von der Zecke gebissen“
  12. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 7: „Der gestörte Rentner“
  13. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 8: „Drum schau dir deine Mieter genau an … (NRW)“
  14. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 9: „Der Traumjob“
  15. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 10: „The American Dream (NRW)“
  16. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 11: „Mit Alkoholpegel fährt er wohl besser …“
  17. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 12: „Subventionen und Wein für die Genossen!“
  18. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 13: „Tabledance im Erdgeschoss“
  19. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 14: „Der „Kuttler“ und die „BRocker“ – Raus aus dem Haus! “
  20. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 15: „Saenk ju for Träwelling! (NRW)“
  21. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 16: „Karl und die Topmodels – da machste nix!“
  22. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 17: „Techno-Kunst mit Öko-Kreide und Leuchtmütze“
  23. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 18: „Gartenzwerge, Hecken und ’ne warme Mahlzeit für das Kind …“
  24. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 19: „Hotelsubventionen – da werden Sie geholfen!“
  25. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 20: „Versprochen ist versprochen!“
  26. Allg. Verwaltungsrecht – Fall 21: „Sondermünzen für Autobauer – aber kein ‚Photo-Shooting‘?“