
- 330 Seiten
- German
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eBook - ePub
Willensfreiheit
Über dieses Buch
Das Buch verschafft einen Überblick über die jüngere Willensfreiheitsdebatte, wobei es auch die Konsequenzen der Hirnforschung für das Freiheitsproblem erörtert. Zudem entwickelt der Autor eine eigene, fähigkeitsbasierte Konzeption der Willensfreiheit. Geert Keil argumentiert: Die wohlverstandene Fähigkeit, sich so oder anders zu entscheiden, ist mit den Befunden der empirischen Wissenschaften vereinbar, nicht hingegen mit der metaphysischen Lehre des Determinismus.
Die überarbeitete Argumentation der neuen Auflage geht auf Einwände ein und berücksichtigt die neu erschienene Literatur.
Häufig gestellte Fragen
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Information
1.Einleitung
1.1Freiheitsbegriffe
„Willensfreiheit“ gehört zu jenen Wörtern, deren bloßes Vorkommen anzeigt, dass von Philosophischem die Rede ist. Während die Freiheit in aller Munde ist, ist „Willensfreiheit“ ein philosophischer Fachausdruck geblieben, der keine prägnante alltagssprachliche Verwendung hat. Wo ohne weiteren Zusatz von Freiheit die Rede ist, sind fast immer politische Freiheiten gemeint. Das gilt für den Schlachtruf der Französischen Revolution, „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“, für Rousseaus „Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten“ und für politische Slogans wie „Keine Freiheit den Feinden der Freiheit“, „Die Freiheit stirbt zentimeterweise“ oder „Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“.
Eine Grundbedeutung von „frei“ ist „ungehindert“. Der Begriff des Ungehindertseins ist so allgemein, dass er die politische Freiheit, das freie Spiel der Marktkräfte, den freien Fall eines Steines sowie die Handlungs- und die Willensfreiheit umfasst. Danach trennen sich die Wege der verschiedenen Freiheitsarten. Um die verschiedenen Arten und Begriffe der Freiheit zu sortieren, empfiehlt es sich zu fragen, wer oder was jeweils frei genannt wird, wovon jemand frei sein soll und wozu.1
Wer oder was ist frei? Im Falle der Willensfreiheit wird der Wille einer Person „frei“ genannt, im Falle der Handlungsfreiheit ihr Handeln. Alternativ und vielleicht angemessener lässt sich die Person selbst als wollende oder in ihrem Handeln als das Subjekt der Freiheit auffassen. Wovon ist die Person frei und wozu? Diese Doppelfrage verweist auf die Unterscheidung zwischen negativer und positiver Freiheit. Als negative Freiheit wird die Freiheit von etwas bezeichnet. Straffreiheit, Steuerfreiheit, Sorgenfreiheit oder Schmerzfreiheit sind negative Freiheiten. Positive Freiheiten sind Freiheiten zu etwas. Politische Freiheiten wie Reisefreiheit, Niederlassungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Redefreiheit sind Beispiele dafür. Auf den zweiten Blick ist der Unterschied weniger klar als die „von“- und „zu“-Redeweisen nahelegen. Ist die Pressefreiheit die Freiheit, zu drucken, was man will, oder die Freiheit von Zensur? Offenbar drückt der Unterschied der Präpositionen eher eine Perspektivendifferenz aus als zwei wohlunterschiedene Arten von Freiheit. An einer Handlung lassen sich sowohl ihr positives Ziel als auch die abwesende Hinderung hervorheben.2
In der Philosophie werden Willensfreiheit und Handlungsfreiheit unterschieden. Letztere wird gewöhnlich als die Freiheit bestimmt, das zu tun oder zu lassen, was man will. Handlungsfreiheit besitzt man, wenn man nicht durch äußeren Zwang daran gehindert wird, seine Absichten in die Tat umzusetzen. Die politischen oder bürgerlichen Freiheiten wie Pressefreiheit, Redefreiheit oder Reisefreiheit sind Unterarten der Handlungsfreiheit. Auch der Ausdruck „Autonomie“ wird häufig im Sinn der Freiheit von Zwang oder politischer Bevormundung verstanden.3 Willensfreiheit ist etwas anderes. Die Fähigkeit, frei seinen Willen zu bilden, frei zu wählen oder frei zu entscheiden, schließt begrifflich nicht die Möglichkeit ein, das Gewählte auch in die Tat umzusetzen. Während unsere Handlungsfreiheit durch die jeweiligen tatsächlichen Optionen begrenzt ist, scheint dies für die Willensfreiheit nicht zu gelten. Wer eingesperrt ist, kann viele Dinge nicht tun, die er gern tun würde, aber seine Gedanken sind frei, wie das bekannte Lied sagt, und sein Wahl- oder Entscheidungsvermögen ist ebenfalls nicht tangiert. Durch Mauern und Fesseln allein verliert man dieses Vermögen nicht. Ebenso wenig verliert es, wer sich über das Ausmaß seiner Handlungsoptionen täuscht. Jemand könnte, so ein Beispiel von John Locke, in seinem Zimmer sitzen und sich dazu entschließen, den Raum durch die Tür zu verlassen.4 Dass die Tür ohne sein Wissen verschlossen wurde, beeinträchtigt seine Bewegungsfreiheit, tut aber seinem Wahl- oder Entscheidungsvermögen keinen Abbruch.
Aber was genau ist Willensfreiheit? Der Sinn der Frage, ob der Wille selbst frei sei, versteht sich nicht von selbst. Wenn Handlungsfreiheit die Freiheit ist, zu tun, was man will, könnte Willensfreiheit analog die Freiheit sein, zu wollen, was man will. Willensfreiheit zu besitzen müsste dann die Fähigkeit einschließen, etwas anderes zu wollen, als man tatsächlich will. Nach Ernst Tugendhat ist es jedoch „nicht ohne weiteres klar, was mit dieser Frage, ob man auch anders hätte wollen können, eigentlich gemeint ist“.5 Ist gemeint, dass man sich aussuchen kann, was man will? Ein solcher Begriff der Willensfreiheit ist von vielen Philosophen kritisiert worden. Leibniz führt an, der Wille könne sich nur auf das Handeln richten, nicht auf das Wollen:
Was das Wollen selbst anbetrifft, so ist es unrichtig, wenn man sagt, daß es ein Gegenstand des freien Willens ist. Wir wollen handeln, richtig gesprochen, aber wir wollen nicht wollen, denn sonst könnte man auch sagen, wir wollen den Willen haben, zu wollen, und das würde ins Endlose fortgehen.6
Nach Schopenhauer kann der Mensch tun, was er will, nicht aber wollen, was er will.7 Hobbes, Locke und Russell argumentierten ebenso. Der Regresseinwand allein ist allerdings nicht stichhaltig, denn das Phänomen des höherstufigen Wollens existiert durchaus und zieht nicht zwangsläufig einen Regress nach sich. Ein Drogensüchtiger kann wollen, das Verlangen nach Drogen, das er tatsächlich hat, nicht zu haben. Daraus folgt nicht schon, dass er auch einen Willen dritter, vierter und fünfter Stufe haben können muss.
Die Rede von der Fähigkeit, seinen eigenen Willen zu wählen, hat durchaus einen vernünftigen Sinn. Allerdings kann es sich dabei nicht um die Fähigkeit handeln, seine gegenwärtigen tatsächlichen Wünsche, Neigungen oder Vorlieben anders sein zu lassen, als sie nun einmal sind. Das kann schon deshalb niemand, weil sich Fähigkeiten stets auf die Zukunft richten, nicht auf Gegenwärtiges oder gar Vergangenes. Niemand kann Tatsächliches anders sein lassen, als es aktuell ist. Dies gilt auch für unsere tatsächlichen Wünsche und Neigungen. Manche Neigungen finden wir in uns vor, ohne sie frei gewählt zu haben; es wäre töricht, dies zu leugnen. Bei der Willensfreiheit muss es um die Frage gehen, was mit diesen bestehenden Wünschen und Neigungen weiter geschieht, insbesondere darum, ob und in welcher Weise sie zu handlungswirksamen Entscheidungen werden.
Weniger merkwürdig als die Frage, ob man wollen kann, was man will, klingt die Frage, ob wir frei wählen oder entscheiden können. „Willensfreiheit“ wird in der Philosophie weitgehend gleichbedeutend mit „Entscheidungsfreiheit“ und „Wahlfreiheit“ gebraucht. Dies ist ein Indiz dafür, dass es bei der Freiheit des Willens nicht um die erste Regung oder den ersten Impuls geht, sondern um eine Fähigkeit, die spätere Phasen der Handlungsvorbereitung betrifft. Entscheidungen stehen am Ende eines Willensbildungsprozesses, nicht am Anfang. Wie wird aus den Wünschen und Neigungen, die wir in uns vorfinden, eine handlungswirksame Entscheidung? Setzen sich Wünsche und Neigungen gleichsam automatisch in Handlungen um oder haben wir die Möglichkeit, innezuhalten, sie zu prüfen und uns gegebenenfalls von ihnen zu distanzieren? Entscheiden wir uns, bilden wir aus dunklen Ursprüngen eine handlungswirksame Absicht, oder stoßen uns Absichten und Entscheidungen einfach zu, so wie die ersten Neigungen und Wünsche uns zustoßen? Descartes und Locke haben in der Fähigkeit, innezuhalten und die eigenen Wünsche noch einmal zu prüfen, den wesentlichen Zug der menschlichen Willensfreiheit gesehen. Die Frage nach der Natur dieser Suspensionsfähigkeit steht im Zentrum der Willensfreiheitsdebatte, auch wenn man dies dem Wort „Willensfreiheit“ nicht ansieht.
Schon das Substantiv „Wille“ hat einige Philosophen irritiert. Nach Ryle ist die Substantivierung des Verbums „wollen“ nicht hilfreich. Wer etwas will, übt dabei ein Vermögen aus. Dieses Vermögen oder dessen Ausübung zu einem Ding namens „Wille“ zu hypostasieren, dem dann bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden, verschiebt die Aufmerksamkeit von der wollenden Person zu einer Instanz in ihr. Wenn dann ferner angenommen wird, dass in Wirklichkeit nicht wir es sind, die etwas wollen oder tun, sondern etwas in uns, eben der Wille, sind philosophische Rätsel vorprogrammiert. Locke bezeichnet die hergebrachte Frage, ob der Wille frei sei, als „absurd“. Man könne nur vom Menschen fragen, ob er frei sei, nicht hingegen vom Willen, denn der Wille sei ein Vermögen, und ein Vermögen könne kein weiteres Vermögen besitzen.8 Trotz dieser sinnkritischen Einwände erscheint es aussichtslos, die Substantivierung „Wille“ einfach verbieten zu wollen. Vernünftigerweise fasst man den substantivierten Willen nicht als Agens auf, sondern als Vermögen oder als Prozess der Willensbildung. Manchmal ist mit „Wille“ auch das Ergebnis dieses Prozesses gemeint. Ich übernehme in diesem Buch die traditionelle Bezeichnung „Willensfreiheit“, behalte mir aber vor, das Attribut „frei“ auf anderes als den Willen oder den Willensbildungsprozess anzuwenden, beispielsweise auf die wollende Person, insofern sie bestimmte Fähigkeiten hat.
Wenn es bei der Willensfreiheit nicht um das Vermögen geht, seine ersten Neigungen oder Regungen zu wählen, sondern um den Umgang mit diesen Neigungen, erscheint der Vorschlag plausibel, die Bildung des Willens als dasjenige anzusehen, was „frei“ genannt wird. Neigungen setzen sich nicht von allein in die Tat um, zwischen ihnen und Handlungen liegen die Willensbildung, die Entscheidungsfindung, die Formierung einer Absicht. Dieser Prozess kann entweder frei oder unfrei, also gehindert oder ungehindert, ablaufen. Willensfreiheit ist entsprechend als „hinderungsfreie Willensbildung“ beschrieben worden.9 Aber wovon muss die Willensbildung frei sein, wodurch wird sie nicht behindert? Vielfache äußere Beschränkungen können jemanden hindern, zu tun, was er will, schränken also seine Handlungsfreiheit ein. Als Faktoren, die die Willensbildung beeinträchtigen, werden Unwissen, innere Zwänge, starke Affekte, Erpressung, Folter, Süchte und Phobien genannt. Hinsichtlich einiger dieser Faktoren wird argumentiert, dass sie allein die Willensfreiheit beschränken. Ein Erpresster und ein Drogensüchtiger täten durchaus, was sie wollen, seien aber in ihrer Willensbildung nicht frei. Oft werden diese Fälle mithilfe höherstufiger Wünsche beschrieben. Der Süchtige hat faktisch den Wunsch nach Drogen, mag aber zugleich wünschen, diesen Wunsch nicht zu haben. Ob man sagen kann, dass er tut, was er will, hängt dann davon ab, ob sein Wollen erster oder zweiter Stufe gemeint ist.
Auf der Hand liegt, dass Willensfreiheit mit einem großen Maß an politischer Unfreiheit und äußeren Zwängen verträglich ist. Wer in Ketten liegt, büßt die Freiheit des Willens nicht ein. Selbst wer bei einem Raubüberfall mit der Frage „Geld oder Leben?“ konfrontiert ist, besitzt doch die Freiheit, eines von beiden zu wählen. Dass eine der beiden Entscheidungen grob unvernünftig wäre, hebt die Fähigkeit, sie willentlich selbst zu treffen, nicht auf. Cicero lehrt in diesem Sinne, dass für freie Menschen Drohungen wirkungslos seien.
Eine extreme Position in dieser Frage nehmen Kant und Sartre ein. Sie behaupten, dass der menschliche Wille selbst unter der Folter frei bleibe.
Alle Arten von Marter können nicht seine freie Willkühr zwingen; er kann sie alle ausstehen und doch auf seinem Willen beruhen. […] Der Mensch fühlt also ein Vermögen in sich, sich durch nichts in der Welt zu irgend etwas zwingen zu lassen. Es fällt solches zwar öfters schwer aus anderen Gründen; aber es ist doch möglich, er hat doch die Kraft dazu.10
Dass der Mensch „doch die Kraft“ habe, selbst unter Folter auf seinem Willen zu beharren, ist eine anthropologische Behauptung. Man spricht sehr wohl davon, dass der Folterer den Willen oder die Persönlichkeit zu brechen versucht. Ob es ihm im Einzelfall gelingt, ist eine andere Frage.
Unabhängig von einer Stellungnahme zu Kants anthropologischer These muss das philosophische Problem der Abgrenzung zwischen Willens- und Handlungsfreiheit gelöst werden. Dass eine Willensbildung frei ist, kann nicht heißen, dass sie keinerlei Restriktionen oder Bedingungen unterliegt. Aristoteles diskutiert das Beispiel eines Kapitäns, der im Sturm die Ladung über Bord wirft, um sein Schiff und die Mannschaft zu retten: „Schlechthin freiwillig tut das niemand, dagegen um sich und die anderen zu retten tut es jeder, der Vernunft besitzt.“11 Dieses Beispiel funktioniert wie die „Geld oder Leben“-Situation. Entscheidend ist hier der Hinweis auf die Vernünftigkeit der Entscheidung. Wollte man sagen, dass die freie Willensbildung durch vernünftiges Überlegen behindert wird, so wäre dies absurd. Auch durch Zwangslagen allein wird die Willensbildung nicht behindert. Praktisches Überlegen findet stets unter Bedingungen statt und viele davon haben wir nicht selbst gewählt. Zwangslagen sind deshalb kein wohldefinierter Situationstyp. Zu überlegen ist stets, was unter den gegebenen Bedingungen zu tun ist. Wer hingegen, freudianisch ausgedrückt, mit dem Realitätsprinzip auf Kriegsfuß steht und nur nach dem Lustprinzip handelt, ist nicht besonders frei, sondern unreif oder irrational oder beides.
Die entscheidende Frage scheint zu sein, ob jeweils die Fähigkeit zur Willensbildung eingeschränkt ist oder nicht. Faktoren, die es dem Menschen unmöglich machen, begründet seinen Willen zu bilden, tangieren die Willensfreiheit. Zwangslagen und Erpressungen schränken diese Fähigkeit typischerweise nicht ein, sie betreffen vielmehr die Handlungsfreiheit. In welchem Ausmaß Süchte, Phobien, Psychosen und körperlicher Schmerz die Fähigkeit der Willensbildung einschränken, ist umstritten. Im deutschen Strafrecht ist ein Täter nur dann vermindert schuldfä...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titelseite
- Impressum
- Vorwort zur dritten Auflage
- Vorwort zur zweiten Auflage
- Inhalt
- 1. Einleitung
- 2. Determinismus
- 3. Kompatibilismus
- 4. Inkompatibilismus
- 5. Skizze eines fähigkeitsbasierten Libertarismus
- 6. Willensfreiheit und Hirnforschung
- 7. Epilog: Freiheit, die ich meine
- Anmerkungen
- Literatur
- Namenregister
- Sachregister