Die Seeversicherungs-Police
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Die Seeversicherungs-Police

Leitfaden für die Praxis der Güterversicherung nach den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen (ADS) ; Anhang: Textausgabe der ADS

  1. 271 Seiten
  2. German
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Die Seeversicherungs-Police

Leitfaden für die Praxis der Güterversicherung nach den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen (ADS) ; Anhang: Textausgabe der ADS

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Information

Inhaltsverzeichnis

  1. I. Teil: Die Seeversicherungs-Police
  2. Einleitung: Weshalb und für wen?
  3. Kapitel I: Die Versicherungsaufgabe
  4. Die Einzel-Police (Zertifikat)
  5. Kapitel II: Laufende Versicherung – § 97 ADS
  6. Kapitel III: Versicherung für eigene Rechnung für fremde Rechnung für Rechnung wen es angeht – §§ 52-57 ADS
  7. Kapitel IV: „Zahlbar an Inhaber dieser Police“ Vers.wert – Vers.taxe – Vers.summe Versicherung von imaginärem Gewinn Mehrwert-Vers
  8. Kapitel V: Schiffsklassen
  9. Die „von Haus zu Haus“-Klausel
  10. Kapitel VI „Prämie bezahlt“. § 16 ADS Fälligkeit der Prämie. § 17 ADS Nichtzahlung der Prämie. § 49 ADS Veräußerung der vers. Sache
  11. Kapitel VII: Geschichtliches zu den ADS
  12. Kapitel Vlll: § 114 ADS „Frei von Beschädigung, außer im Strandungsfall“ (FPA = Free particular average unless stranding). § 113 ADS „Frei von Beschädigung“
  13. Kapitel IX: Klausel: „Frei von Beschädigung, wenn unter 3% (§ 34 ADS) = gesprochen: „Frei von 3“. Englisch: „With particular average if under 3% (W.A.3%) 1. Teil: § 28 ADS Umfang der Haftung im allgemeinen
  14. Kapitel X: – dto – 2. Teil: Haftung der Höhe nach. Die „Franchise“ nach a) § 34 ADS „Schaden von weniger als 3%“, b) § 117 ADS „Frei von gewissen Prozenten“, c) § 118 ADS „Frei von gewissen ,ersten‘ Prozenten“
  15. Kapitel XI: – dto – 3. Teil: „Jedes Kollo eine Taxe“. § 7 ADS Besondere Taxe
  16. Kapitel XII: – dto – 4. Teil: Beschaffenheits-Schäden und nicht vers. Gefahren – § 86 ADS
  17. Kapitel XIII: Institute Cargo Clauses: FPA – WA. ALL RISKS – (Freie deutsche Übersetzung). Die Klauseln der Muster-Police 2711
  18. Kapitel XIV: Obliegenheiten (I). 1. „Anzeigepflicht“ §§ 19-22, 27 ADS, 2. „Gefahrenänderung“ §§ 23-27 ADS
  19. Kapitel XV: Große oder „gemeinschaftliche“ Havarei – § 29 ADS. Havarie große-Beiträge – § 30 ADS. „Aufopferungen“ des vers. Gegenstandes – § 31 ADS. „Aufwendungs-Schäden“ – § 32 ADS
  20. Kapitel XVI: Obliegenheiten (II) bei „besonderer Havarei“ (Wichtige Verpflichtungen nach Eintritt des Vers.-Falles, während und nach der Schadenabwicklung). § 40 ADS – Unfallanzeige. § 41 ADS – Abwendung und Minderung des Schadens. § 42 ADS – Andienung des Schadens. § 43 ADS – Auskunfterteilung. § 44 ADS – Schadensrechnung und Fälligkeit des Entschädigungsanspruches. §§ 45 u. 46 ADS – Übergang von Schadensersatzansprüchen und Schadenminderung nach Übergang. § 74 ADS – Feststellung von Teilschaden
  21. Kapitel XVII: Behandlung von Total- und Teilverlust. §§ 91, 71, 92 ADS–Abandon-Recht des VN bei „Verschollenheit“ – § 72 ADS – und bei „Verfügung von hoher Hand“ – Nehmung durch Seeräuber – § 73 ADS – DTV – Kriegsklausel 1955
  22. Kapitel XVIII: Behandlung von „Teilschaden“. § 93 ADS – Beschädigung. § 94 ADS – Teilbeschädigung
  23. Kapitel XIX: Die Probe am Beispiel. Der „Versicherungsfall“
  24. Schlußwort
  25. II. Teil: Das Sachwort-Register
  26. Vorbemerkung zum Gebrauch des Sachwort-Registers
  27. Abkürzungen
  28. Alphabetisches Sachwort-Register 1-1.045
  29. III. Teil: Die ADS und Zusatzbestimmungen (1947)
  30. Inhaltsübersicht der ADS
  31. Die §§ 1–127 ADS
  32. Zusatzbestimmungen zu den ADS für die Güterversicherung (1947) Klausel 1-30
  33. DTV-Kriegsklausel 1955