Mit dieser Festschrift wird ein Gelehrter geehrt, dessen überragendes juristisches Fachwissen sich immer mit einer weitgespannten Allgemeinbildung, insbesondere auf den Gebieten der Kunst, der Musik, der Literatur und vor allem auch der Theologie, verbunden hat. Zu seinem 70. Geburtstag am 19. September 2009 überreichen Freunde, Kollegen und Wegbegleiter Achim Krämer damit einen spätsommerlichen Strauß unterschiedlicher fachlicher und literarischer Provenienz.

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Festschrift für Achim Krämer zum 70. Geburtstag am 19. September 2009
- 792 Seiten
- German
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- Über iOS und Android verfügbar
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Festschrift für Achim Krämer zum 70. Geburtstag am 19. September 2009
Über dieses Buch
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Frontmatter
- Inhaltsverzeichnis
- Überlegungen zum „materiellen Verfassungsrechtsverhältnis “im Sinne des Staatsorganisationsrechts ausgehend vom Bund-Länder-Streitverfahren und damit zusammenhängende Fragen
- Die Kommunale Selbstverwaltung – Grundgestalt unseres demokratischen Gemeinwesens
- Wohnungsmietrecht und Verfassung
- Die Anhörungsrüge – viel Aufwand, wenig Ertrag?
- Vielfalt nationalen Grundrechtsschutzes und die einheitliche Gewährleistung der EMRK
- Das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof und der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Gefüge des nationalen deutschen Rechts
- Die Konkurrenz von Verfahrensgrundrechten
- Das heutige Bild des Arztes
- Der BGH-Anwalt zwischen Schein und Wirklichkeit
- Berufsethische Überlegungen
- Veränderungen und Bedrohungen des anwaltlichen Berufsbildes
- Richtlinienkonforme Auslegung im Unlauterkeitsrecht am Beispiel der Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG
- Haftung des Scheinsozius
- Rechtliche Überlegungen zu strukturierten Finanzinstrumenten – insbesondere zu US-CDO’s
- Die Kapitalgesellschaft als Rechtsform anwaltlicher Zusammenarbeit
- Thumbnails als Zitate?
- Der Konflikt zwischen kirchlichen Werkeigentümern und Urhebern
- Zum Schicksal der Sozialverbindlichkeiten beim Gesellschafterwechsel in der Personengesellschaft
- Alter Hut oder neues Gewand?
- Das Folgerecht an Originalen der bildenden Künste (§ 26 UrhG) und die deutsche Auktionspraxis
- Paralipomena zum Ombudsmann der privaten Banken
- Bankaufsichtsrecht und öffentliche Förderbanken
- Die Zahlung von debitorischen Konten – ein Fall der Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 129 InsO?
- Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz: Stresstest für den Telekom-Prozess
- Der Kirchenraum – ein rechtsfreier Raum?
- Neues zur Risikolage der Anleger in geschlossenen Immobilienfonds
- § 723 Abs. 3 BGB als „Einbruchstelle“ der Berufsfreiheit in das Gesellschaftsrecht
- Der allgemeine Sprachgebrauch – ein Erfahrungssatz?
- Ruhe nach dem Sturm
- Berufungen an den Bundesgerichtshof
- Die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts nach der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats
- Wiederverwendung einer Vormerkung?
- Leistungshandlung, Erfüllung und Wegfall der Erfüllung bei Holschulden insbesondere im Lastschrifteinzugsermächtigungsverfahren
- Rechtsschutz gegen gerichtliche Säumnis und Gehörsverletzungen in Österreich
- Rechtsweg in Amtshaftungssachen
- Beweisaufnahme im Ausland
- Zur Konformität von Gesellschaftsrecht und Gemeinschaftsrecht der Wohnungseigentümer am Beispiel der Verkündung von Beschlüssen
- Zwischenkirchliche Vereinbarungen – ein Weg zu mehr ökumenischer Gemeinsamkeit?
- War Friedrich Schiller Schwabe oder Franzose?
- Dr. jur. Mizzi Kisch (1906–1942) Ein Gedenken
- Ichthyophagen am Ichthyotroph
- Der postmortale Guss – (k)ein Rechtsproblem?
- Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften im europäischen Recht
- Der Kampf um die Pressefreiheit in Frankreich zu Beginn der Juli-Monarchie unter König Louis-Philippe
- Kurt Tucholsky als Jurist
- Die rechtsverbindliche Rückgabezusage
- Renaissance der Religion im Fadenkreuz der Säkularisierung?
- Das Kirchliche Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Baden
- Backmatter
Häufig gestellte Fragen
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