
Das Naturrecht vor dem Naturrecht
Zur Geschichte des ›ius naturae‹ im 16. Jahrhundert
- 259 Seiten
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Über dieses Buch
Die Geschichte des modernen politischen Denkens ist zum großen Teil die Geschichte des Naturrechts, das dem neuzeitlichen Staat seine erste rationale Begründung lieferte. Dennoch ist das Naturrecht viel älter und geht auf die Antike zurück. Wie sah es im 16. Jahrhundert aus, bevor es zur offiziellen Staatstheorie wurde?
Die Vorstellung zweier feindlicher konfessioneller Lager - protestantisches Naturrecht von Melanchthon versus katholisches Naturrecht der Schule von Salamanca - verkennt den topologischen Charakter des frühneuzeitlichen Wissens. Eher als nach Konfessionen läßt sich das Naturrecht im 16. Jahrhundert nach Disziplinen rekonstruieren, die durch besondere Fragestellungen und Methoden gekennzeichnet sind.
Alle Varianten dieser Naturrechtslehre teilen ein gemeinsames Gedankengut. Sowohl von Theologen als auch von Philosophen und Juristen wird das ius naturae als eine Reihe von angeborenen Geboten verstanden, die mit dem Dekalog und den Grundregeln der Ethik identisch sind, von Gott in die Herzen der Menschen geschrieben wurden und, obwohl getrübt, auch nach dem Sündenfall wirken. Unterschiede treten erst dann auf, wenn die formalen Eigenschaften dieser Gebote festzulegen sind: Sind sie angeborene Ideen oder sollen sie als ein inhaltsloses Vermögen verstanden werden? Indem sie auf diese Fragen antwortete, konnte die humanistische Jurisprudenz durch eine langwierige Diskussion diesselbe Gliederung entwickeln, die vom modernen Naturrecht im 17. Jahrhundert verwendet wurde. Dennoch blieb das Naturrecht des 16. Jahrhunderts weit entfernt von der >modernen politischen Wissenschaft<, der eine rational-individualistische und säkularisierte Auffassung von Recht und Gerechtigkeit zugrunde liegt.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- DIE PHILOSOPHISCHE TRADITION
- Die Autoritäten: Das ›dikaion physikon‹ des Aristoteles
- Die Autoritäten: Die ›lex caelestis‹ des Cicero
- ›Lex divina, naturalis et humana‹: Die Naturrechtslehre Philipp Melanchthons
- Naturrecht und Widerstandslehre
- Das philippistische Naturrecht: Niels Hemmingsen und Balthasar Meisner
- Die Reaktionen gegen das philippistische Naturrecht
- Ein später Fall: Johann Henich
- DIE JURISPRUDENZ DES SECHZEHNTEN JAHRHUNDERTS
- Rechtssystematik und topologisches Denken
- Die Quellen der juristischen Tradition: Das römische Recht
- Die isagogische, methodologische und rechtsphilosophische Literatur
- Johann Oldendorp
- Die Kommentare zum römischen Recht
- Num ius naturale cadat in bruta animantia?
- Die Einteilungen des Naturrechts
- Benedikt Winckler oder die Systematisierung des alten Naturrechts
- SCHLUSSBEMERKUNGEN
- LITERATUR
- Quellen
- Sekundärliteratur