Strafen aus Respekt vor der Menschenwürde
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Strafen aus Respekt vor der Menschenwürde

Eine Kritik am Retributivismus aus der Perspektive des deutschen Idealismus

  1. 202 Seiten
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Strafen aus Respekt vor der Menschenwürde

Eine Kritik am Retributivismus aus der Perspektive des deutschen Idealismus

Über dieses Buch

Die Berechtigung und Angemessenheit von Strafen ist ein Zentralproblem jeder Staats- und Gesellschaftsphilosophie. Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit den Vergeltungstheorien (Retributivismus) und den Theorien der Generalprävention und erarbeitet in einer Kombination von Spezialprävention und Resozialisierung einen eigenen Standpunkt, aus dem sich ein Plädoyer für einen die Würde des Menschen respektierenden Umgang mit Verbrechern herleitet.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Siglenverzeichnis
  3. Literaturverzeichnis
  4. 1. Quellen
  5. 2. Sekundärliteratur
  6. Einleitung
  7. I. Den Verbrecher bestrafen, weil er es verdient hat?
  8. 1. Die beiden kantischen Begriffe des Rechts
  9. 1.1 Zwei kantische Begriffe des Rechts
  10. 1.2 Kants Rechtsbegriff aus dem Sittengesetz in der Rechtslehre
  11. 1.3 Eine Bemerkung zur liberalen Interpretation der Rechtslehre
  12. 1.4 Der liberale Rechtsbegriff
  13. 1.5 Eine doppelte Aufgabe
  14. 2. Kants Strafrecht: eine rechtstheoretische Rechtfertigung?
  15. 2.1 Die Interpretation von Kants Strafrecht als Mischtheorie
  16. 2.2 Retributivismus als Rechtfertigung für Strafe
  17. 2.3 Die Mehrdeutigkeit der Begriffe der Vergeltung und des Rechts
  18. 2.4 Der Ausschluss aus der Rechtsgemeinschaft
  19. 2.5 Resozialisierung durch Disziplin
  20. 2.6 Zwischenbilanz
  21. 3. Kants Strafrecht: eine moraltheoretische Rechtfertigung?
  22. 3.1 Welche Art von moralischer Verhältnismäßigkeit?
  23. 3.2 Das höchste Gut und die notwendige Verbindung zwischen Schuld und Strafe
  24. 3.3 Strafwürdigkeit und rechtliche Strafe
  25. II. Bestrafen, damit der Verbrecher wieder zur Rechtsgemeinschaft gehört?
  26. 4. Fichtes „Abbüßungsvertrag"
  27. 4.1 Die fehlende rechtliche Argumentation zugunsten des Retributivismus
  28. 4.2 Strafrecht als Zwangsrecht
  29. 4.3 Die Generalprävention ist nicht die echte Rechtfertigung des Strafrechts bei Fichte
  30. 4.4 Spezialprävention und Resozialisierung als Rechtfertigung der rechtlichen Strafe
  31. 4.5 Ist der Umweg über die Generalprävention nötig?
  32. 5. Hegels präventive Negation des Verbrechens und die untergeordnete Funktion des Retributivismus
  33. 5.1 Die umstrittene Klassifizierung der hegelschen Straftheorie
  34. 5.2 Die Pluralität der Textstellen und die Thesen einer Doppelrechtfertigung
  35. 5.3 Einwände gegen die retributivistischen Interpretationen
  36. 5.4 Rekonstruktion der hegelschen Rechtsbegründung: das Kernargument
  37. 5.5 Die Integration der anderen Straftheorien
  38. III. Retributivismus ohne Respekt vor der Menschenwürde des Verbrechers?
  39. 6. Strafe hat nichts mit schlechtem Gewissen zu tun (Nietzsche)
  40. 6.1 Die Genealogie der öffentlichen Strafe
  41. 6.2 Nietzsches Bewertung der Gerechtigkeit
  42. 6.3 Das Schuldgefühl entsteht nicht beim Sträfling, sondern beim normalen Bürger
  43. 6.4 Nur eine Genealogie oder auch eine Straftheorie?
  44. 7. Wozu werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft?
  45. 7.1 Das Eigentümliche des Verbrechens gegen die Menschlichkeit
  46. 7.2 Eine alternative Auffassung
  47. 7.3 Die Grenzen unserer moralischen Intuition
  48. Schluss
  49. Personenregister
  50. Sachregister