
- 672 Seiten
- German
- PDF
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Über dieses Buch
Der vierte Band dokumentiert in zwei Teilbänden die Strafverfolgung von DDR-Bürgern wegen Spionage gegen die Bundesrepublik, einen der umstrittensten Bereiche der strafrechtlichen Aufarbeitung. Der Schwerpunkt liegt bei den Strafverfahren gegen Angehörige der für die nachrichtendienstliche Struktur der DDR maßgeblichen Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit. Das Urteil gegen den ehemaligen Leiter der HVA, Markus Wolf, wird hier erstmals vollständig abgedruckt. Enthalten ist auch das Urteil gegen den NATO-Spion Rainer Rupp ("Topas"), das die Methoden und Erfolge der DDR-Spionage eindrucksvoll schildert. Die zeitgeschichtlichen Feststellungen in den Justizdokumenten spiegeln die unterschiedlichen Phasen der politischen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten. Vermittelt wird auch das Ineinandergreifen von Spionage und innerstaatlicher Überwachung in der DDR.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Abkürzungsverzeichnis
- Einführung in die Dokumentation „Strafjustiz und DDR-Unrecht“
- Die Strafverfolgung von Bürgern der ehemaligen DDR wegen Spionage gegen die Bundesrepublik
- Dokumente
- Teil 1: Strafverfahren gegen Angehörige der Hauptverwaltung A des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR
- Lfd. Nr. 1: Die Leitung der Hauptverwaltung A (Verfahren gegen Wolf)
- 1. Erstinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6.12.1993, Az. IV – 40/92 (8/92 VS-Geheim); 3 StE 14/92 – 3 (3 Ref. 4)
- 2. Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18.10.1995, Az. 3 StR 324/94
- 3. Urteil nach Zurückverweisung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.5.1997, Az. VII – 1/96 (1/96 VS-Geheim); 3 StE 14/92 – 3 (3) – Ref. 4; 3 StE 4/96 – 4 (1); 3 StE 9/96 – 4 (2)
- Lfd. Nr. 2: Die Leitung der Hauptverwaltung A (Verfahren gegen Großmann u.a.)
- 1. Anklage des Generalbundesanwalts vom 10.6.1991, Az. 3 StE 9/91 – 4
- 2. Beschluss (Vorlagebeschluss) des Kammergerichts Berlin vom 22.7.1991, Az. (1) 3 StE 9/91–4–(13/91)
- 3. Verfügung des Generalbundesanwalts (teilweise Anklagerücknahme) vom 28.4.1994, Az. (1) 3 StE 9/91 (19/91)
- 4. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.5.1995, Az. 2 BvL 19/91; 2 BvR 1206/91; 2 BvR 1584/91; 2 BvR 2601/93
- 5. Verfügung des Generalbundesanwalts vom 24.7.1995, Az. 3 StE 9/91-4
- Lfd. Nr. 3: Die Abteilung IX HVA – Aufklärung gegnerischer Nachrichtendienste (Verfahren gegen Schütt u.a.)
- 1. Erstinstanzliches Urteil des BayObLG vom 15.11.1991, Az. 3 St 1 /91 a–d; 3 StE 1/90 – 3; 3 StE 4/91 – 3
- 2. Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 30.7.1993, Az. 3 StR 347/92
- 3. Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.3.1994, Az. 6 St 1/93 a, b
- 4. Verfügung des Generalbundesanwalts (Anklagerücknahme und anschl. Einstellung gem. § 153c Abs. 3 StPO) vom 22.1.1996
- Lfd. Nr. 4: Die Abteilung X HVA – Aktive Maßnahmen (Verfahren gegen Wagenbreth u.a.)
- 1. Anklage des Generalbundesanwalts vom 3.11.1993, Az. 3 StE 12/93 – 4
- 2. Erstinstanzliches Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 5.11.1996, Az.: 2 OJs 25/93
- Lfd. Nr. 5: Die Linie XV der HVA – hier: Abteilung XV der Bezirksverwaltung Dresden (Verfahren gegen Köhler)
- Erstinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10.12.1992, Az. 4 – 3 StE 3/92