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Tlbd 1: §§ 238-289. Tlbd 2: §§ 290-342a
- 2,235 Seiten
- German
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Über dieses Buch
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Ja, du hast Zugang zu Tlbd 1: §§ 238-289. Tlbd 2: §§ 290-342a von Gerhard Dannecker, Peter Hommelhoff, Uwe Hüffer, Rainer Hüttemann, Peter Kindler, Detlef Kleindieck, Ernst Thomas Kraft, Daniel Zimmer, Gerhard Dannecker,Peter Hommelhoff,Uwe Hüffer,Rainer Hüttemann,Peter Kindler,Detlef Kleindieck,Ernst Thomas Kraft,Daniel Zimmer im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Jura & Gesellschaftsrecht. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.
Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Verzeichnis der Literatur zum Bilanzrecht
- Abkürzungsverzeichnis
- TEXTE. Drittes Buch des Handelsgesetzbuchs – §§ 238 bis 342 a HGB
- 4. Richtlinie des Rates
- 7. Richtlinie des Rates
- ERLÄUTERUNGEN Drittes Buch. Handelsbücher. Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute. Erster Unterabschnitt. Buchführung. Inventar
- Vorbemerkungen
- § 238 Buchführungspflicht
- § 239 Führung der Handelsbücher
- § 240 Inventar
- § 241 Inventurvereinfachungsverfahren
- Zweiter Unterabschnitt. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß. Erster Titel. Allgemeine Vorschriften
- § 242 Pflicht zur Aufstellung
- § 243 Aufstellungsgrundsatz
- Anhang zu § 243: Handels- und Steuerbilanz
- § 244 Sprache. Währungseinheit
- § 245 Unterzeichnung
- Zweiter Titel. Ansatzvorschriften
- § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot
- § 247 Inhalt der Bilanz
- § 248 Bilanzierungsverbote
- § 249 Rückstellungen
- § 250 Rechnungsabgrenzungsposten
- § 251 Haftungsverhältnisse
- Dritter Titel. Bewertungsvorschriften
- § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze
- § 253 Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden
- § 254 Steuerrechtliche Abschreibungen
- § 255 Anschaffungs- und Herstellungskosten
- § 256 Bewertungsvereinfachungsverfahren
- Dritter Unterabschnitt. Aufbewahrung und Vorlage
- § 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen
- § 258 Vorlegung im Rechtsstreit
- § 259 Auszug bei Vorlegung im Rechtsstreit
- § 260 Vorlegung bei Auseinandersetzung
- § 261 Vorlegung von Unterlagen auf Bild- oder Datenträgern
- Vierter Unterabschnitt. Landesrecht
- § 262 (aufgehoben)
- § 263 Vorbehalt landesrechtlicher Vorschriften
- Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften. Erster Unterabschnitt. Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht. Erster Titel. Allgemeine Vorschriften
- § 264 Pflicht zur Aufstellung
- § 264a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften
- § 264b Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
- § 264c Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinnes des § 264a
- § 265
- Zweiter Titel. Bilanz
- § 266 Gliederung der Bilanz
- § 267 Umschreibung der Größenklassen
- § 268 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke
- § 269 Aufwendung für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
- § 270 Bildung bestimmter Posten
- § 271 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen
- § 272 Eigenkapital
- § 273 Sonderposten mit Rücklageanteil
- § 274 Steuerabgrenzung
- § 274a Größenabhängige Erleichterungen
- Dritter Titel. Gewinn- und Verlustrechnung
- § 275 Gliederung
- § 276 Größenabhängige Erleichterungen
- § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
- § 278 Steuern
- Vierter Titel. Bewertungsvorschriften
- § 279 Nichtanwendung von Vorschriften. Abschreibungen
- § 280 Wertaufholungsgebot
- § 281 Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorschriften
- § 282 Abschreibung der Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
- § 283 Wertansatz des Eigenkapitals
- Fünfter Titel. Anhang
- § 284 Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
- § 285 Sonstige Pflichtangaben
- § 286 Unterlassen von Angaben
- § 287 Aufstellung des Anteilsbesitzes
- § 288 Größenabhängige Erleichterungen
- Sechster Titel. Lagebericht
- § 289
- Drittes Buch. Handelsbiicher. Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschrankter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften. Zweiter Unterabschnitt. Konzernabschlufi und Konzernlagebericht
- Erster Titel. Anwendungsbereich
- Vorbemerkungen
- § 290 Pflicht zur Aufstellung
- § 291 Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen
- § 292 Rechtsverordnungsermachtigung für befreiende Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte
- § 292a Befreiung von der Aufstellungspflicht
- Anhang zu § 292a: Einführung in die Rechnungslegung nach IAS
- § 293 Größenabhängige Befreiung
- Zweiter Titel. Konsolidierungskreis
- § 294 Einzubeziehende Unternehmen. Vorlage- und Auskunftspflichten
- § 295 Verbot der Einbeziehung
- § 296 Verzicht auf die Einbeziehung
- Dritter Titel. Inhalt und Form des Konzernabschlusses
- § 297 Inhalt
- § 298 Anzuwendende Vorschriften. Erleichterungen
- § 299 Stichtag für die Aufstellung
- Vierter Titel. Vollkonsolidierung
- § 300 Konsolidierungsgrundsätze. Vollständigkeitsgebot
- § 301 Kapitalkonsolidierung
- § 302 Kapitalkonsolidierung bei Interessenzusammenführung
- § 303 Schuldenkonsolidierung
- § 304 Behandlung der Zwischenergebnisse
- § 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- § 306 Steuerabgrenzung
- § 307 Anteile anderer Gesellschafter
- Fünfter Titel. Bewertungsvorschriften
- § 308 Einheitliche Bewertung
- § 309 Behandlung des Unterschiedsbetrags
- Sechster Titel. Anteilmäßige Konsolidierung
- § 310
- Siebenter Titel. Assoziierte Unternehmen
- § 311 Definition. Befreiung
- § 312 Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags
- Achter Titel. Konzernanhang
- § 313 Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz
- § 314 Sonstige Pflichtangaben
- Neunter Titel. Konzernlagebericht
- § 315
- Dritter Unterabschnitt. Prüfung
- § 316 Pflicht zur Prüfung
- § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung
- § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers
- § 319 Auswahl der Abschlußprüfer
- § 320 Vorlagepflicht. Auskunftsrecht
- § 321 Prüfungsbericht
- § 322 Bestätigungsvermerk
- § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
- § 324 Meinungsverschiedenheiten zwischen Kapitalgesellschaft und Abschlußprüfer
- Vierter Unterabschnitt. Offenlegung (Einreichung zu einem Register, Bekanntmachung im Bundesanzeiger), Veröffentlichung und Vervielfältigung. Prüfung durch das Registergericht
- § 325 Offenlegung
- § 325a Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
- § 326 Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung
- § 327 Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung
- § 328 Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung
- § 329 Prüfungspflicht des Registergerichts
- Fünfter Unterabschnitt. Verordnungsermächtigung fur Formblätter und andere Vorschriften
- § 330
- Sechster Unterabschnitt. Straf- und Bußgeldvorschriften. Zwangsgelder
- Vor §§ 331ff
- § 331 Unrichtige Darstellung
- § 332 Verletzung der Berichtspflicht
- § 333 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- Anhang § 333: §§ 340m, 341m Strafvorschriften
- § 334 Bußgeldvorschriften
- Anhang § 334: §§ 340n, 341n Bußgeldvorschriften
- Vor §§ 335ff
- § 335 Festsetzung von Zwangsgeld
- § 335a Festsetzung von Ordnungsgeld
- § 335b Anwendung der Straf- und Bußgeldvorschriften sowie der Zwangs- und Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften
- Anhang 335b: §§ 340o, 341o Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsgeld
- Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
- § 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht
- § 337 Vorschriften zur Bilanz
- § 338 Vorschriften zum Anhang
- § 339 Offenlegung
- Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
- § 340 – 341o Einführende Hinweise
- Fünfter Abschnitt. Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat
- § 342 Privates Rechnungslegungsgremium
- § 342a Rechnungslegungsbeirat
- Sachregister