Reformation
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Reformation

  1. 231 Seiten
  2. German
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Reformation

Über dieses Buch

Die Reformation ist ein vielschichtiges und heterogenes Geschehen: Unterschiedliche Träger (Fürsten, "gemeiner Mann", Frauen, Theologen), Interessen (Reform der Kirche als Politikum oder allein innerkirchliches Geschehen, Aufruhr und Unruhen), Kommunikationsmittel (Flugblätter, Bilder, Lieder) und Traditionslinien (mittelalterliche Frömmigkeit trifft auf Herausforderungen der frühen Neuzeit) sorgten dafür, dass bestehende Vorstellungen von Kirche, gesellschaftlicher Struktur und politischem Gefüge fortan nicht mehr überall als verbindlich angesehen wurden. Mit seinem Blick auf Akteure, Zäsuren und Radikalisierung des reformatorischen Geschehens sowie die intensive Auseinandersetzung mit zentralen Quellen und aktuellen Forschungsfragen bietet der Band einen fundierten Einstieg in kirchenpolitische und kulturelle Entwicklungen der Zeit.

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Information

Auflage
1
Thema
History

1 Was ist die Reformation?

1.1 Reformation: ein heterogenes Geschehen

Historiographie
„Die Reformation ist ein historiographisch und erinnerungskulturell allgegenwärtiges, hoch umstrittenes und zugleich diffuses Thema. […] Ein kohärentes Geschichtsnarrativ der Reformation [..] setzt die Definition eines Ausgangspunktes voraus: Luther und seine Auseinandersetzung mit der Papstkirche.“1 In seinem Votum deutet der Göttinger Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann an, wie viele Ebenen bei der Untersuchung des Ereignisses „Reformation“ virulent sind: Historiographisch ist beispielsweise nach den unterschiedlichen Trägern, dem Kontext, der Wirkung und den divergierenden Interessenlagen sowie nach dem interdependenten Verhältnis von Religion und Politik im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit zu fragen, während erinnerungskulturell die Folgen der Reformation in den Blick zu nehmen sind, die bis zur Säkularisierung der gegenwärtigen Gesellschaft verfolgt werden können.2 Doch gleichermaßen ist nach Motivation, Entwicklung, publizistischer Durchschlagskraft sowie nach der prägenden Wirkung Martin Luthers zu fragen, dessen Auseinandersetzung mit der Papstkirche den Umbruch im Kirchwesen, aber auch in der Gesellschaft maßgeblich beeinflusst hat. Ohne hier der Forschung das Wort reden zu wollen, die primär Luther in den Vordergrund stellt und die Reformation ausschließlich an seine Person rückbindet, ist dennoch festzuhalten, dass das reformatorische Geschehen ohne die Publizistik, die Briefe, die Predigten und die direkten Auseinandersetzungen des Wittenberger Mönchs schwerlich zu denken ist. Gleichwohl ist all dies immer in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den zeitgenössischen Diskursen zu sehen, die sich politisch etwa um die Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Reich und damit um Machfragen rankten, kulturell und religiös neben vielem auch und gerade die Sorgen und Nöte des „gemeinen Mannes“ in einer endzeitlich gestimmten Zeit widerspiegelten – und theologisch auf den Grund eines spätmittelalterlichen Verständnisses von Reformprozessen und Mystik standen.3
Ebenen der Reformation
Dass sich aus dieser Gemengelage Diffusität ergibt, liegt auf der Hand. Und so gilt es, die vielen Linien, die im reformatorischen Geschehen zusammenkommen, analytisch zu trennen und dennoch im Zusammenhang zu sehen. Damit rücken nicht nur die spätmittelalterlichen Traditionen der Frömmigkeitspraxis und der Theologie, sondern auch die staatsbildenden Prozesse in den Blick, in denen – mit unterschiedlichen Machtbeziehungen und Interessen – das Verhältnis von Kaiser und Reichsständen auch und gerade im reformatorischen Geschehen neu ausgehandelt wurde. Zudem ist die steigende (Selbst)ermächtigung des Einzelnen, genauer: des „gemeinen Mannes“ zu beachten, der sich nicht nur angesichts seines gefährdeten Seelenheils, sondern auch durch den reformatorischen Zuspruch der individuell geltenden Gnade Gottes seiner selbst immer bewusster wurde, aus diesem Wissen heraus agierte und so das reformatorische Geschehen mindestens bis 1525 mitprägte. All dies wurde nicht zuletzt auch über neue Kommunikationsmittel (Flugschriften, Flugblätter) ermöglicht, die sich immer weiter ausdifferenzierten, mindestens in den 1520er Jahren auf dem Markt immer zahlreicher wurden und so als Mittel der Information sowie der Beeinflussung genutzt wurden; kurzum: Zahlreiche kirchliche und gesellschaftliche Veränderungsprozesse nicht nur im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, sondern in ganz Europa finden unter der Überschrift „Reformation“ ihren Platz. Und erst in dieser Multiperspektivität kann von der Reformation als „Aufstand der Kirche gegen die Kirche“4 gesprochen werden, der sich über die Veränderung des Kirchwesens zum „kulturellen Umbruch“5 entwickelt und so den Weg von einer mono- zu einer tri-konfessionellen Gesellschaft gebahnt hat. Diese breite Perspektivierung, die darauf verweist, in welchen Abhängigkeitsverhältnissen die kirchliche, politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Dimension im Übergang zwischen Spätmittelalter und Früher Neuzeit gesehen werden muss, gilt inzwischen weitgehend als opinio communis.6

1.2 Rahmenbedingungen und Träger des reformatorischen Geschehens

1.2.1 Politische Rahmenbedingungen

Kaiser und Reich
„Die politische Ordnung Deutschlands unterlag an der Wende des Mittelalters zur Neuzeit einer tiefgreifenden Umstrukturierung.“ 7 Mit diesem fast schon lapidaren Satz bringt der Historiker Horst Rabe die Situation vor dem reformatorischen Geschehen auf den Punkt: Verschiedene geistliche und weltliche Herrschaftsrechte und eine signifikante Anzahl an Eigen- und Gewohnheitsrechte kollidierten miteinander, das dualistische und selten spannungsfreie Verhältnis zwischen König bzw. Kaiser und Reichsständen war beständig neu auszuhandeln, weil insbesondere die Territorialfürsten immer deutlicher auf mehr Partizipation an herrschaftlicher Gewalt drangen, und überhaupt brauchte es einen konzisen Ausbau der Verwaltung, der politischen Infrastruktur, um dieses Gebilde aus über 300 Territorien und Reichsstädten regierbarer zu gestalten. Letzteres sollte nicht zuletzt durch die Etablierung von Reichskreisen – und damit von dezentralen Organen – ermöglicht werden.
Damit wird deutlich, dass das Heilige Römische Reich deutscher Nation als Nachfolgerin des Imperium Romanum der entscheidende Bezugsrahmen aller kirchlichen und politischen Entwicklungen war. Dabei war das Reich nicht nur eine politische, sondern auch eine heilsgeschichtliche Größe, galt es doch als letztes der vier Weltreiche, die im biblischen Buch Daniel aufgeführt sind.8 Somit war auch klar, dass nach dem Reich nur noch das endzeitliche Gericht folgen würde. Diese Verortung in der Heilsgeschichte machte nicht zuletzt die Sakralität des Alten Reiches mit seinen Zeremonien und Ritualen aus.
Reichsreform
Den politischen Rahmen aller Auseinandersetzungen in der Reformationszeit bildete die Reichsreform, die mit dem Reichstag von Worms (1495) in die Wege geleitet wurde. Hier handelten König Maximilian I. (1459–1519, seit 1508 Kaiser des Alten Reiches)9 und die Reichsstände einige Bestimmungen aus, die das Reich nachhaltig prägen sollten: Dazu gehörte erstens, dass nun der Reichstag als höchstes politisches Organ im Reich verbindlich gemacht wurde und jeweils vom Kaiser einberufen werden musste. Beschlüsse, die hier gefällt wurden, sollten reichsweit umgesetzt werden, wenn der Kaiser ihnen zugestimmt hat. Auf dem Reichstag waren die geistlichen und weltlichen Fürsten, die Grafen und Herren und die Reichsstädte vertreten,10 wobei Erstere bei Abstimmungen immer in der Mehrheit waren. Gleichwohl musste dies noch kein politischer Vorteil sein, denn es mangelte zumeist an einer effektiven Verwaltung, um die Umsetzung der Beschlüsse und die Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen sicherzustellen.
Reichsregiment
In diesem Zusammenhang ist auch die Einführung des Reichsregiments wichtig. Diese ständige Reichsregierung mit Sitz in Nürnberg war seit 1500 etabliert und sollte ein Gegengewicht zu der überragenden Prärogative des Königs bzw. Kaisers sein. Insbesondere in der Hochzeit des reformatorischen Geschehens (1521–1530) war das Reichsregiment bedeutsam, war Kaiser Karl V. in dieser Zeit doch zumeist außerhalb des Reiches aktiv, während in den einzelnen Territorien die neue Lehre immer weiter Raum griff, hier also Handlungsbedarf entstand.
„Ewiger Landfrieden“
Zweitens wurde ein „ewiger Landfrieden“ ausgerufen, um das Fehdewesen zu beenden, das zwischen einzelnen Territorien herrschte, weil kriegerische – und damit auch kostenintensive – Auseinandersetzungen als ein legitimes politisches Mittel galten. Der Landfrieden sollte durch eine neu geschaffene Institution bewahrt werden: das Reichskammergericht.11 Konflikte zwischen den Mächten sollten nun hier verhandelt werden; die Einrichtung des Reichskammergerichts steht also für den Versuch, neue Strategien zu finden, um Konflikte zu lösen.12 Dabei war es ein Gericht der Stände, doch blieb der König/Kaiser weiterhin der Gerichtsherr, auch wenn er in seiner Verfügungsgewalt eingeschränkt war, denn – anders als bei dem vorgehenden Hofgericht – war das höchste Gericht im Alten Reich seit der Reichsreform nicht mehr an den Hof gebunden. Das bedeutet, dass das Gericht nun einen festen Ort (erst in Frankfurt, dann an weiteren Orten, ab 1527 in Speyer, ab 1689 in Wetzlar) hatte, während sonst immer dort Gericht gesprochen wurde, wo sich der König/Kaiser gerade aufhielt, die Rechtsprechung also ganz an seine Person gebunden war.
Höchste Gerichte
Dieser – für den König/Kaiser sicherlich schwierige – Umstand wurde erst mit der Einführung des Reichshofrats zumindest etwas behoben, der durch die Reichshofratsordnung von 1559 schließlich voll als zweite höchste Gerichtsinstanz im Alten Reich etabliert wurde.
Vor beiden Gerichten konnten der reichsunmittelbare Adel und die Reichsstädte klagen,13 Untertanen galten sie als Appellationsinstanz, wenn die Appellationssumme entsprechend hoch war. Ansonsten hatten sie ihre Konflikte über den territorialen Instanzenzug zu lösen.
Für die Konfliktbewältigung und die Wahrung des Landfriedens waren beide Gerichte wesentlich, weil hier Gesetzesbrüche ebenso verhandelt wurden wie die – in den Augen der Klagenden – mangelnde Durchsetzung der Reichsacht. Zudem wurden hier auch schon frühzeitig Anliegen verhandelt, die sich aus dem reformatorischen Geschehen ergaben. Dabei ging es allerdings nicht um die Klärung theologischer Fragestellungen, sondern um Brüche des Landfriedens. Wenn sich etwa ein Landesherr und damit das gesamte Territorium der Reformation zuwandte, Klöster und Kirchen säkularisierte, diese sich zum Eigentum machte und nach eigenen Vorstellungen nutzte, provozierte dies zumeist Klagen, welche die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Verfahren stellten. Es ging dann also um Eigentumsstreitigkeiten, die potentiell den Frieden gefährdeten, nicht aber um die inhaltliche Auseinandersetzung mit der neuen Lehre. Derartige Prozesse vor dem Reichskammergericht sind während der gesamten Reformationszeit geführt worden. Deswegen haben auch die evangelischen Stände bei Auseinandersetzungen mit dem Kaiser immer darauf gedrungen, dass sie Finanzmittel (etwa für Feldzüge gegen das Osmanische Reich) nur dann bewilligten, wenn als Gegenleistung diese Prozesse ausgesetzt würden.
In all diesem standen die beiden höchsten Gerichte im Reich gleichermaßen vor demselben Problem: Weil die Verwaltung generell noch ausbaufähig war, konnte nicht hinreichend gewährleistet werden, dass die Urteile auch tatsächlich exekutiert wurden. Dazu hätte es zudem die einzelnen Reichsstände gebraucht, die allerdings je nach politischer Interessenlage die Umsetzung der Urteile vorantrieben, verzögerten oder auf unbestimmte Zeit verschleppten.
Reichssteuer
Und schließlich sollte auch die Einführung des „g...

Inhaltsverzeichnis

  1. Title Page
  2. Copyright
  3. Contents
  4. Vorwort von Verlag und Beirat
  5. Vorwort
  6. 1 Was ist die Reformation?
  7. 2 Was ist die radikale Reformation?
  8. 3 Fromm und geschunden – Glaubensleben in Spätmittelalter und Früher Neuzeit
  9. 4 Die Freiheit eines Christenmenschen
  10. 5 Freiheit für die Bauern?
  11. 6 Propheten am Ende der Zeiten
  12. 7 Ohne Frauen keine Reformation!
  13. 8 Stadt und Reformation
  14. 9 Reichstag 1530: Zeit zu bekennen
  15. 10 Widerstand, Bündnisse, Krieg
  16. 11 Radikale Reformation: das Täuferreich von Münster (1534/35)
  17. 12 „Schlachtschafe Christi“ – Martyrien der Reformationszeit
  18. 13 Mission accomplished? Vom „ewigen Frieden“
  19. 14 Reformation: ein allein religiöses Ereignis?
  20. 15 Quellen- und Literaturverzeichnis
  21. Glossar
  22. Personenregister
  23. Sachregister
  24. Ortsregister