Angewandte Tourismusgeografie
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Angewandte Tourismusgeografie

Räumliche Effekte und Methoden

  1. 294 Seiten
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Angewandte Tourismusgeografie

Räumliche Effekte und Methoden

Über dieses Buch

Die Tourismuswirtschaft gehört mit ihrem weltweit hohen Beitrag zu Wachstum, Wirtschaftsleistung und Beschäftigung zu den Leitökonomien im 21. Jahrhundert. Dabei verursachen Touristen und touristische Leistungsträger vielfältige räumliche Auswirkungen in wirtschaftlicher, soziokultureller und ökologischer Hinsicht. Das Lehrbuch analysiert diese Entwicklungen und die dazugehörigen Akteure und stellt Methoden zur Erfassung, Beschreibung und Erklärung räumlicher Aspekte der Tourismuswirtschaft vor. Im Fokus stehen dabei die Destinationen als zentrale räumliche Geschehensebene des Tourismus. Verfolgt wird ein anwendungsorientierter Zugang, um für Praxis und Lehre ein konkretes und problembezogenes tourismusgeografisches Wissens- und Methodenspektrum zu erarbeiten. Die Inhalte werden durch zahlreiche Exkurse, Praxisbeispiele und Abbildungen verständlich illustriert.

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1 Tourismusgeografie: Schwerpunkte, Erfassung und Abgrenzung

Die Tourismuswirtschaft befindet sich in der Entwicklung zu einer der Leitökonomien des 21. Jahrhunderts. Erstmals übersprangen die Touristenzahlen 2012 die Milliardengrenze. Im Jahr 2017 haben weltweit 1,32 Mrd. Menschen eine Reise ins Ausland unternommen – eine Vervierzigfachung seit 1950. Bis 2030 rechnet die Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO1) mit einem weiteren Anwachsen auf 1,8 Mrd. Reisen scheint damit zu einem menschlichen Grundbedürfnis und zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Konsumverhaltens geworden zu sein. Weltweit entfallen zehn Prozent der globalen Wirtschaftsleistung und jeder elfte Arbeitsplatz auf die Tourismusbranche. In Deutschland macht sie – inklusive indirekter und induzierter Effekte – fast zehn Prozent des Volkseinkommens aus und jeder zehnte Arbeitsplatz hängt direkt oder indirekt von ihr ab (vgl. NZZ 2017a; BMWi 2017; DIHK 2017; UNWTO 2018a). Damit gilt der Tourismus sowohl in punkto Wertschöpfung als auch Beschäftigungswirkung als einer der bedeutendsten wirtschaftlichen Antriebsmotoren, welcher in allen Erdteilen Landschaften, Gesellschaften und Wirtschaften ganzer Regionen prägt.
Trotz der in den letzten Jahrzehnten massiv gestiegenen ökonomischen Bedeutung und des Umstandes, dass das Phänomen Reisen nicht erst seit kurzem existiert, gibt es keine klassische wissenschaftliche Disziplin, die sich mit Tourismus seit langem systematisch befasst (vgl. Hopfinger 2011, S. 1029). Der Beginn der wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist deshalb recht jung und überwiegend im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts anzusetzen.

1.1 Tourismus als Objekt der Wissenschaft: Eine Einordnung

Aufgrund seines ökonomischen Gewichts und seiner vielfältigen wechselseitigen Beziehungen zu den unterschiedlichsten Gebieten wie Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft, Politik, Verkehr u. a. charakterisiert sich die wissenschaftliche Befassung mit dem Tourismus durch eine hohe Interdisziplinarität, was sich im Fehlen einer allgemeinen, eigenständigen und theoriegesättigten Tourismuswissenschaft und ‑lehre und in der Parallelexistenz verschiedenster wissenschaftlicher Disziplinen, die sich aus ganz spezifischen Perspektiven mit Tourismus beschäftigen, zeigt (vgl. Kap. 1.1.3). Die Geografie, enger gefasst die Tourismusgeografie als Teilgebiet der Wirtschaftsgeografie (vgl. Kap. 1.2.1), ist eine davon: Ihr Interesse am Tourismus speist sich zum einen daraus, dass räumliche Mobilität ein Wesensmerkmal des Tourismus ist und dass Reisen die raumübergreifende Bewegung von Personen, Gütern und Dienstleistungen und damit die räumliche Umverteilung ökonomischen Wohlstands erzeugt (vgl. Schmude/Heumann 2010, S. 329). Zum anderen löst der Tourismus ökonomische, ökologische und soziokulturelle Folgen aus, bei denen ein unmittelbarer raumprägender Bezug (räumliche Effekte) von hoher Bedeutung ist.
Bevor auf die Inhalte, die Arbeitsschwerpunkte und die Entwicklung der Tourismusgeografie eingegangen wird, ist es zunächst von Nöten, sich auf eine allgemeine Definition und Abgrenzung tourismusrelevanter Begriff‌lichkeiten zu verständigen (vgl. Kap. 1.1.1 und 1.1.2).

1.1.1 Der Begriff Tourismus

Aufgrund der Interdisziplinarität von Tourismus als Forschungsgegenstand werden je nach Blickwinkel und Zielsetzung wissenschaftlicher Untersuchungen unterschiedliche Definitionen herangezogen. Als heute allgemein anerkannt gilt die Definition der UN-Welttourismusorganisation (UNWTO):
Tourismus umfasst die Aktivitäten von Personen, die an Orte außerhalb ihrer gewohnten Umgebung reisen und sich dort zu Freizeit-, Geschäfts- oder bestimmten anderen Zwecken nicht länger als ein Jahr ohne Unterbrechung aufhalten (UNWTO 1993).
Weitgehend synonym werden die Begriffe „Fremdenverkehr“, „Touristik“ und „Reiseverkehr“ verwendet, obwohl sie durchaus unterschiedliche Nuancen betonen (vgl. Freyer 2015, S. 8 f.):
  • Der Begriff Fremdenverkehr steht für den „in einzelnen Orten und Gebieten gehäuft auftretende[n] zeitweilige[n] Aufenthalt von Ortsfremden, die dort hinreisen, ohne damit eine Erwerbstätigkeit zu verbinden oder dadurch eine ständige Niederlassung zu begründen“ (Benthien 1997, S. 17). Die Bezeichnung, für die keine adäquaten Übersetzungen in andere Sprachen existieren, hat sich im deutschen Sprachgebrauch als Terminus für alle mit dem Reisen zusammenhängenden Phänomene im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts etabliert. Heute werden v. a. die nationalen und binnenorientierten Aspekte des Tourismus mit ihr assoziiert.
  • Der ebenfalls nur im deutschen Sprachraum angesiedelte Begriff Touristik bezieht sich eher auf die geschäftsmäßigen Aspekte des Reisens und steht als Synonym für Tourismusbetriebe oder allgemein die Tourismuswirtschaft.
  • Die Bezeichnung Reiseverkehr stellt überwiegend auf technisch-logistische, verkehrs- und transportbezogene Dimensionen, weniger auf Reiseaufenthalt und ‑organisation im Zielgebiet ab.
Zentrales Element des Tourismus ist das Reisen. Dabei emanzipiert sich das touristische Reisen von anderen Arten der Ortsveränderung durch die folgenden konstitutiven Elemente:
  • Die Ortsveränderung von Personen zu einem anderen Ort jenseits der normalen Umgebung mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln (vgl. Kap. 5.8), ohne dass eine Mindestentfernung oder das Überschreiten regionaler und/oder nationaler Grenzen vorausgesetzt werden. Die Ortsveränderung wird ganz wesentlich durch verkehrstechnologisch bedingte Reisezeitverkürzungen erleichtert. Dadurch kommt es zu einer Zeit-Raum-Kompression, die es möglich macht, den Raum in immer kürzer werdender Zeit zu überwinden (vgl. Haas et al. 2009, S. 14 f.).
  • Der vorübergehende Aufenthalt an diesem Ort in Betrieben der Hotellerie oder Parahotellerie (vgl. Kap. 3.5.3), aber auch in Privatunterkünften bei Verwandten, Bekannten oder Freunden. Der Aufenthalt ist zeitlich befristet und es besteht die Absicht zur Rückkehr. Somit fallen dauerhafte Migrationen wie ein freiwilliger Umzug oder Zwangsmigrationen aufgrund von Flucht oder Vertreibung nicht unter den Begriff Tourismus.
  • Motiv der Reise: Tourismus ist eine freiwillige Aktivität und Touristen gelten als Konsumenten. Damit sind der unfreiwillige Aufenthalt in Krankenhäusern oder Gefängnissen, die Fahrten von Berufspendlern vom Wohnort zum Ort der Berufsausübung, das Herumkommen von Saisonarbeitern, Studien- oder Arbeitsaufenthalte im Ausland, Transitreiseverkehr, Nomadismus, der Dienst von Diplomaten und Konsulatsangehörigen, die ausländische Stationierung von Streitkräften sowie Auswandern nicht dem Tourismusbegriff zuzuordnen. Gesundheits- und Geschäftsreisen gehören dem touristischen Randbereich an.
Oft in Kombination werden die Begriffe Tourismus und Freizeit verwendet, die zwar sachlich, zeitlich und räumlich eng miteinander verknüpft, aber keineswegs absolut deckungsgleich sind. Im Sinne eines Negativverständnisses lässt sich Freizeit als quantifizierbare Residualgröße ansehen, welche übrig bleibt, wenn man von der Gesamtwochenzeit die fremdbestimmte und abhängige Determinationszeit (z. B. Arbeits-, Schul- und Ausbildungszeit) sowie physiologisch-regernationsbedingte (Schlafen, Essen, Körperpflege) und hauswirtschaftliche Obligationszeiten (Einkaufen, Kochen, Putzen) subtrahiert, über deren Zeitpunkte und Dauer jedes Individuum frei entscheiden kann. Einem Positivverständnis folgend, steht Freizeit, einer lebensweltlichen Erkenntnis entsprechend, für die frei verfügbare Zeit. Somit handelt es sich um eine selbstbestimmte, verhaltensbeliebige, ungebundene sowie vom subjektiven Empfinden geprägte Dispositionszeit mit einem hohen Grad an Wahlfreiheit (frei von Zwängen und Verpflichtungen) (vgl. Brittner-Widmann/Widmann 2017, S. 5; Hopfinger 2011, S. 1022; Kagermeier 2016a, S. 31). Damit einhergehend wird deutlich, dass der Freizeitbegriff den Tourismus, zu verstehen als das Verbringen von Freizeit im Sinne eines zeitlich begrenzten „Gegenalltags“ an einem anderen Ort, mit einschließt, umgekehrt aber nicht jede touristische Aktivität (z. B. geschäfts- oder gesundheitsbezogenes Reisen) mit Freizeit gleichzusetzen ist.
Die Spannweite zwischen Tourismus und Freizeit (vgl. Abb. 1.1) beginnt mit dem Tagesausflugs- bzw. Naherholungstourismus im weiteren Umfeld des Wohnorts, der noch keine Übernachtung beinhaltet, gefolgt vom Kurzzeittourismus mit höchstens vier Übernachtungen (z. B. ein Städtetrip oder Wellnessaufenthalt im Rahmen eines verlängerten Wochenendes). Den Kontrast dazu bildet der Langzeittourismus mit einer Dauer von mindestens vier Wochen (z. B. Kreuzfahrten, Überwinterungsaufenthalte, mehrwöchige Exkursionen). Zwischen diesen beiden Gegenpolen ist der Kernbereich des Tourismus mit mindestens fünf und höchstens 27 Übernachtungen angesiedelt. Diesen Formen gemein ist, dass sich Tourismus als Gegensatz zum Alltag bzw. als „form of temporary getaway from one’s centre“ und „temporary revearsal of everyday activities (Cohen 1979, S. 81) versteht.
Abb. 1.1 Spannweite zwischen Tourismus und Freizeit; Quelle: Job et al. 2013, S. 5, verändert.
Den Tourismusformen mit vorwiegender bzw. ausschließlicher Freizeitkomponente stehen Arten des Tourismus entgegen, die nur noch teilweise bis gar nichts mehr mit Freizeit zu tun haben. Die Bandbreite reicht vom klassischen Kurtourismus (z. B. einem mehrwöchigen Kur- oder Reha-Aufenthalt) bis zum Bildungs- und Tagungstourismus (z. B. Teilnahme an Veranstaltungen von Bildungs- und Schulungsinstitutionen), bei denen noch eine gewisse Freizeitkomponente zur Entspannung und Abwechslung enthalten ist. Beim reinen, nicht-privaten Dienst- und Geschäftsreiseverkehr (z. B. Akquisition und Betreuung von Kunden, geschäftspartnerische Kontaktpflege, Messebesuche) entfällt diese zur Gänze (vgl. Job et al. 2013, S. 4 ff.).

1.1.2 Statistische Abgrenzung des Tourismus

Die UN-Welttourismusorganisation (UNWTO), deren statistisches Erfassungskonzept das Fundament des gesamten Systems der Tourismusstatistik bildet (vgl. Kap. 5.2), macht den Besucher zum Ausgangspunkt der Einordnung bzw. Abgrenzung des Tourismus. Von den Besuchern sind die sonstigen Reisenden abzugrenzen, die nicht in der Tourismusstatistik erfasst sind. Die Besucher mit einer Aufenthaltsdauer von maximal einem Jahr gliedern sich wiederum in Touristen mit mindestens einer Übernachtung und Tagesbesucher bzw. Tagesausflügler ohne Übernachtung, womit die Übernachtung bzw. Aufenthaltsdauer zum zentralen Abgrenzungskriterium des Tourismus wird.
Abb. 1.2 Touristische Grundformen; Quelle: Eigene Darstellung.
Durch das Reisen zwischen Quell- und Zielgebiet werden Reiseverkehrs- bzw. Touris...

Inhaltsverzeichnis

  1. Title Page
  2. Copyright
  3. Contents
  4. Vorwort
  5. 1 Tourismusgeografie: Schwerpunkte, Erfassung und Abgrenzung
  6. 2 Räumliche Effekte des Tourismus
  7. 3 Die Destination als tourismusgeografischer Forschungsgegenstand
  8. 4 Touristische Destinationsformen
  9. 5 Messung und Erfassung von Tourismus und Reiseverkehrsströmen
  10. Literatur
  11. Stichwortverzeichnis
  12. Register