Wirtschaftsprivatrecht
  1. 426 Seiten
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Über dieses Buch

Betriebswirte managen regelmäßig Geschäfte und Projekte. Das Recht spielt dabei immer eine wichtige Rolle. Es zeigt Gestaltungsspielräume auf und hilft, Risiken zu reduzieren.
Die Autoren, 13 erfahrene Hochschullehrer mit unterschiedlichem juristischen Expertenwissen, erklären die für Betriebswirte relevanten rechtlichen Regelungen an einer Vielzahl von Praxisfällen. Dabei gelingt es nicht nur, die juristische Methode und den Umgang mit dem BGB zu vermitteln, sondern den Studierenden auch typische betriebliche Risikolagen und deren Bewältigung lebensnah vorzustellen.
Die Neuauflage berücksichtigt aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, u.a. im Bereich des Internethandels, der Gewährleistung im Kaufrecht sowie des Werk- und Dienstvertragsrechts.

Häufig gestellte Fragen

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Information

1 Recht managen

1.1 Ziele der Rechtsausbildung im Studium der BWL

Ihre
Recht als Ordnungsrahmen
Aufgabe als Betriebswirt ist es, professionell wirtschaftlich tätig zu sein. Recht ist der Ordnungsrahmen, innerhalb dessen wirtschaftliche Tätigkeit in einer Gesellschaft stattfindet. Ohne Kenntnis der wichtigsten Regeln und Funktionsmechanismen des Rechts werden Sie Ihren Beruf kaum sachgerecht ausüben können. Recht spielt deshalb eine wichtige Rolle in Ihrer betriebswirtschaftlichen Ausbildung.
Ziel
Lernziele
Ihrer Rechtsausbildung ist, Sie zu befähigen, rechtliche Risiken Ihrer Tätigkeit zu erkennen und zu bewältigen. Hierzu sollen Sie
  • einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Wirtschaftsprivatrechts bekommen,
  • Gesetzestexte lesen und verstehen können,
  • typische Lebenssachverhalte mit Rechtsbezug und typische Konflikte kennenlernen,
  • in der Lage sein, Rechtsregeln auf Lebenssachverhalte anzuwenden,
  • erfahren haben, dass Recht auch Ideen für betriebswirtschaftliche Gestaltungen geben kann,
  • Konfliktlösungsmodelle und Methoden kennenlernen,
  • lernen, einfache Vertragstexte zu erfassen,
  • lernen, mit Rechtsberatern sachgerecht zu kommunizieren.
Es
Recht managen
ist nicht Ziel Ihrer Ausbildung, Sie zu einem Juristen zu machen. Sie werden nicht jeden Fall juristisch fehlerfrei lösen, jeden Vertrag verstehen oder jedes Rechtsrisiko ihres Berufsalltags sofort erkennen können. Sie sollen aber am Ende Ihrer Ausbildung über ein Grundlagenwissen verfügen, das durch die Erfahrungen Ihres späteren Berufsalltags ergänzt und vertieft wird. So soll es Ihnen auf längere Sicht gelingen, Rechtsprobleme sicher zu managen. Managen bedeutet hier, dass Sie klar erkennen können, welche Rechtsfragen Sie selbst lösen können und bei welchen Sie fachmännische Hilfe hinzuziehen sollten.

1.2 Wege zur Zielerreichung

Beim
Kein Auswendiglernen
Recht geht es nicht darum, Gesetzestexte auswendig zu lernen. Sie haben bei jeder Rechtsfrage ein Gesetzbuch zur Hand und können dort nachsehen.
Der
Rechtsanwendung
Kern der Ausbildung besteht vielmehr darin, Sie zu befähigen, Lebenssachverhalte zu Rechtsregeln in Bezug zu setzen. Es geht darum zu klären, wer in einem konkreten Fall recht hat, ob in einem anderen Fall der eine vom anderen etwas verlangen kann oder ob ein Vertrag in einem dritten Fall unterschrieben werden soll oder nicht. Dass das nicht so einfach ist, erkennen Sie, wenn Sie das BGB und die anderen für diese Lehrveranstaltung relevanten Gesetzestexte aufschlagen. Welcher oder welche der mehreren tausend Paragrafen von BGB, HGB, des Gesellschafts- und Arbeitsrechts usw. ist denn in Ihrem Fall relevant, und wie wenden Sie die maßgeblichen Paragrafen dann richtig an?
Alle Lernziele Ihrer Rechtsausbildung erreichen Sie, wenn Sie lernen, Recht anzuwenden.

1.3 Rechtsanwendung

Eine
Wer will was von wem woraus?
wichtige Art der Rechtsanwendung im Zivilrecht ist die Methode der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen. Dabei werden Lebenssachverhalte in Zweipersonenbeziehungen aufgeteilt, und es wird gefragt, ob die eine Seite von der anderen etwas auf rechtlicher Grundlage verlangen kann. Die Frage lautet also: Wer will was von wem woraus?
Falllösung nach Anspruchsgrundlagen
Nehmen
Sachverhalt
Sie an, der Hersteller H eines PKW verkauft einen Neuwagen an den Händler V mit der Vereinbarung, dass der Kaufpreis spätestens drei Monate nach Lieferung zu zahlen ist. Der Händler verkauft den PKW einige Tage später an den zahlungskräftigen Kunden K weiter, der ihn abholt. Bei der Abholung zeigt sich der Händler großzügig und räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, den Kaufpreis in den nächsten Tagen zu überweisen. Könnte hier H verlangen, dass K ihm den Kaufpreis zahlt?
Intuitiv haben Sie sicher eine Vorstellung von der Lösung dieses kleinen Falles. Mit der Methode der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen können wir überprüfen, ob Ihre Intuition stimmt.
Die Methode läuft in vier Schritten ab.
Ein
1. Schritt: Auf‌finden der Anspruchsgrundlage
Anspruch ist nach § 194 Abs. 1 BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Eine Anspruchsgrundlage ist in der Regel eine gesetzliche Bestimmung, aus der sich dieses Recht ergibt. Im vorliegenden Fall wird eine gesetzliche Bestimmung gesucht, nach der jemand die Zahlung eines Kaufpreises verlangen kann. Anspruchsgrundlage ist hier § 433 Abs. 2 BGB.
In
2. Schritt: Herausarbeiten der Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage
einem zweiten Schritt ist zu analysieren, welche Voraussetzungen eine Anspruchsgrundlage hat. Zu prüfen ist also, unter welchen Voraussetzungen die in der Anspruchsgrundlage festgelegte Rechtsfolge eintritt.
Aus dem Wortlaut des § 433 Abs. 2 BGB folgt, dass es einen Käufer und einen Verkäufer geben muss. Diese gibt es nur, wenn zwischen zwei Personen ein Kaufvertrag besteht. Deshalb ist Voraussetzung eines Zahlungsanspruchs aus § 433 Abs. 2 BGB ein wirksamer Kaufvertrag.
Im
3. Schritt: Subsumtion
dritten Schritt geht es um die Einordnung des Lebenssachverhalts unter die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage. Gefragt wird hier, ob zwischen H und K ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Diese Frage wird aber nicht nur gestellt, sondern auch beantwortet. Ein Kaufvertrag wurde zwischen H und V und zwischen V und K, nicht aber zwischen H und K abgeschlossen.
Sind alle Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage erfüllt, dann tritt die Rechtsfolge, hier die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises, ein. Ist eine Voraussetzung nicht erfüllt, dann besteht der Anspruch aus dieser gesetzlichen Regelung nicht. Da hier ein Kaufvertrag zwischen H und K nicht besteht, hat H keinen Zahlungsanspruch gegen K aus § 433 Abs. 2 BGB.
Im
4. Schritt: Festhalten des Ergebnisses
4. Schritt wird die gestellte Fallfrage beantwortet: H kann von K die Zahlung des Kaufpreises nicht verlangen.
Ob V von K Zahlung verlangen kann, könnten Sie auf ähnliche Art prüfen und kämen zu dem Ergebnis, dass dies der Fall ist.
Der Fall sollte zeigen, wie die Methode funktioniert. Kommen für einen Anspruch nicht nur eine, sondern möglicherweise mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht, dann sind die Schritte 1 bis 3 für jede Anspruchsgrundlage nacheinander durchzuprüfen, und das Gesamtergebnis ist in Schritt 4 festzuhalten. Oft erfordert es Erfahrung und Kenntnisse, um die passenden Anspruchsgrundlagen zu finden und deren jeweilige Voraussetzungen festzustellen. Auch die Subsumtion ist nicht immer trivial.
Mit der Methode der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen können Sie nicht alle Problemlagen, bei deren Lösung das Recht hilft, in den Griff bekommen.
Wenn
Gestaltungen
es um Gestaltungsfragen geht, ist die Methode der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen nur am Rande von Bedeutung. Es geht ja nicht darum, dass eine Seite etwas von der anderen will, oder darum, wie ein Fall aus der Vergangenheit zu entscheiden ist. Es geht vielmehr darum, eine Weichenstellung für die Zukunft mit ihren vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten zu treffen. Deshalb müssen Sie bei Gestaltungsfragen interdisziplinär arbeiten und wesentlich mehr Informationen verarbeiten.
Das Logistikunternehmen
Sollen A und B ihr Logistikunternehmen als OHG führen oder eine GmbH gründen?
Wenn Sie diese Frage beantworten wollen, müssen Sie die Interessenlage der Parteien klären, die rechtlichen Unterschiede von OHG und GmbH herausarbeiten und schließlich auf der Grundlage juristischer und betriebswirtschaftlicher Überlegungen entscheiden, welche der beiden Rechtsformen hier sachgerecht ist. Um die rechtlichen Unterschiede von OHG und GmbH zu erkennen, müssen Sie die jeweiligen gesetzlichen Regelungen erfassen und sich vorstellen können, wie mögliche künftige Konfliktfälle bei der einen oder anderen Rechtsform zu entscheiden wären. Das ist aufwendig und bedarf der Übung.
Die
Denken in Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Methode der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen ist eine Methode vornehmlich des Zivilrechts. Bei Rechtsfragen aus anderen Rechtsgebieten hilft sie meist nicht weiter. Wenn etwa zu klären ist, ob eine behördliche Zulassung für die Vermarktung eines Herzschrittmachers oder einer Werkzeugmaschine erforderlich ist, oder wenn Sie sich fragen, ob eine technische Neuerung patentierbar ist, können Sie die Methode nicht sinnvoll anwenden. Jedoch geht es auch hier um Gesetzesanwendung, bei der an das Vorliegen von Voraussetzungen Rechtsfolgen geknüpft werden. Wenn diese oder jene Voraussetzungen erfüllt sind, dann ist eine behördliche Zulassung nötig oder kann ein Patent erteilt werden. Dieses Denken in Voraussetzungen und Rechtsfolgen beherrschen Sie, wenn Sie Fälle nach der Anspruchsgrundlagenmethode lösen gelernt haben. Insofern hilft Ihnen diese Methode auch außerhalb des Zivilrechts mittelbar weiter.
Die
Fallvergleich
Methode der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen setzt schließlich voraus, dass es Anspruchsgrundlagen gibt. Das traditionelle angloamerikanische Recht kennt kaum Gesetze, sondern vor allem entschiedene Fälle, die als Präzedenzurteile in späteren Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Dort gibt es deshalb die Methode der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen traditionell nicht, vielmehr lernen amerikanische Juristen den Fallvergleich. Sie lernen an einem Sachverhalt herauszuarbeiten, was die zentrale Rechtsfrage ist, suchen entschiedene Fälle zu der...

Inhaltsverzeichnis

  1. Title Page
  2. Copyright
  3. Contents
  4. Vorwort zur 4. Auf‌lage
  5. Abkürzungsverzeichnis
  6. 1 Recht managen
  7. 2 Grundlagen Zivilrecht
  8. 3 Verträge
  9. 4 Leistungsstörungen
  10. 5 Kaufvertrag
  11. 6 Werkvertrag
  12. 7 Dienst- und Arbeitsvertrag
  13. 8 Handelsvertretervertrag
  14. 9 Gesellschaftsverträge
  15. 10 Darlehensverträge
  16. 11 Delikte
  17. 12 Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
  18. 13 Erwerb von Forderungen
  19. 14 Eigentumserwerb an Grundstücken
  20. 15 Rechte an Grundstücken im Überblick
  21. 16 Kreditsicherheiten
  22. Literaturhinweise
  23. Autorinnen und Autoren
  24. Stichwortverzeichnis
  25. Register