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Information

Auflage
3
Thema
Jura

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Bearbeiterverzeichnis
  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Allgemeines Schrifttumsverzeichnis
  5. Abkürzungsverzeichnis
  6. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
  7. Einleitung
  8. Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
  9. § 1. Anwendungsbereich
  10. § 2. Begriffsbestimmungen
  11. § 3. Allgemeine Grundsätze
  12. Abschnitt 2. Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  13. § 4. Aufgaben und Befugnisse
  14. § 5. Beirat
  15. § 6. Widerspruchsausschuss
  16. § 7. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
  17. § 8. Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
  18. § 9. Verschwiegenheitspflicht
  19. Abschnitt 3. Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
  20. § 10. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
  21. § 11. Angebotsunterlage
  22. § 11a. Europäischer Pass
  23. § 12. Haftung für die Angebotsunterlage
  24. § 13. Finanzierung des Angebots
  25. § 14. Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
  26. § 15. Untersagung des Angebots
  27. § 16. Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
  28. § 17. Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
  29. § 18. Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
  30. § 19. Zuteilung bei einem Teilangebot
  31. § 20. Handelsbestand
  32. § 21. Änderung des Angebots
  33. § 22. Konkurrierende Angebote
  34. § 23. Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
  35. § 24. Grenzüberschreitende Angebote
  36. § 25. Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
  37. § 26. Sperrfrist
  38. § 27. Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
  39. § 28. Werbung
  40. Abschnitt 4. Übernahmeangebote
  41. § 29. Begriffsbestimmungen
  42. § 30. Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
  43. § 31. Gegenleistung
  44. § 32. Unzulässigkeit von Teilangeboten
  45. § 33. Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
  46. § 33a. Europäisches Verhinderungsverbot
  47. § 33b. Europäische Durchbrechungsregel
  48. Anhang zu § 33b Lagebericht, Konzernlagebericht
  49. § 33c. Vorbehalt der Gegenseitigkeit
  50. § 33d. Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
  51. § 34. Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
  52. Abschnitt 5. Pflichtangebote
  53. § 35. Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
  54. § 36. Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
  55. § 37. Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
  56. § 38. Anspruch auf Zinsen
  57. § 39. Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
  58. Abschnitt 5a. Ausschluss, Andienungsrecht
  59. § 39a. Ausschluss der übrigen Aktionäre
  60. § 39b. Ausschlussverfahren
  61. § 39c. Andienungsrecht
  62. Abschnitt 6. Verfahren
  63. § 40. Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
  64. § 41. Widerspruchsverfahren
  65. § 42. Sofortige Vollziehbarkeit
  66. § 43. Bekanntgabe und Zustellung
  67. § 44. Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt
  68. § 45. Mitteilungen an die Bundesanstalt
  69. § 46. Zwangsmittel
  70. § 47. Gebühren und Auslagen
  71. Abschnitt 7. Rechtsmittel
  72. § 48. Statthaftigkeit, Zuständigkeit
  73. § 49. Aufschiebende Wirkung
  74. § 50. Anordnung der sofortigen Vollziehung
  75. § 51. Frist und Form
  76. § 52. Beteiligte am Beschwerdeverfahren
  77. § 53. Anwaltszwang
  78. § 54. Mündliche Verhandlung
  79. § 55. Untersuchungsgrundsatz
  80. § 56. Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
  81. § 57. Akteneinsicht
  82. § 58. Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
  83. Abschnitt 8. Sanktionen
  84. § 59. Rechtsverlust
  85. § 60. Bußgeldvorschriften
  86. § 61. Zuständige Verwaltungsbehörde
  87. § 62. Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
  88. § 63. Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
  89. § 64. Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid
  90. § 65. Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung
  91. Abschnitt 9. Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen
  92. § 66. Gerichte für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen
  93. § 67. Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht
  94. § 68. Übergangsregelungen
  95. Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
  96. Abschnitt 1. Anwendungsbereich
  97. § 1. Anwendungsbereich
  98. Abschnitt 2. Inhalt der Angebotsunterlage
  99. § 2. Ergänzende Angaben der Angebotsunterlage
  100. Abschnitt 3. Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
  101. § 3. Grundsatz
  102. § 4. Berücksichtigung von Vorerwerben
  103. § 5. Berücksichtigung inländischer Börsenkurse
  104. § 6. Berücksichtigung ausländischer Börsenkurse
  105. § 7. Bestimmung des Wertes der Gegenleistung
  106. Abschnitt 4. Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
  107. § 8. Antragstellung
  108. § 9. Befreiungstatbestände
  109. § 10. Antragsinhalt
  110. § 11. Antragsunterlagen
  111. § 12. Prüfung der Vollständigkeit des Antrags
  112. § 12a. Übergangsvorschriften
  113. Abschnitt 5. Schlussvorschrift
  114. § 13. Inkrafttreten
  115. Textanhang
  116. Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote
  117. Verordnung über die Zusammensetzung, die Bestellung der Mitglieder und das Verfahren des Beirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (WpÜG-Beiratsverordnung)
  118. Verordnung über Gebühren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG-Gebührenverordnung)
  119. Verordnung über die Zusammensetzung und das Verfahren des Widerspruchsausschusses bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (WpÜG-Widerspruchsausschuss-Verordnung)
  120. Verordnung über die Anwendbarkeit von Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung)
  121. Verordnung über den Zeitpunkt sowie den Inhalt und die Form der Mitteilung und der Veröffentlichung der Entscheidung einer Zielgesellschaft nach § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG-Beaufsichtigungsmitteilungsverordnung)
  122. Stichwortverzeichnis