Schriften / Land der Sprachlosigkeit. Schriften 7
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Schriften / Land der Sprachlosigkeit. Schriften 7

Deutsche Reflexionen (4)

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Schriften / Land der Sprachlosigkeit. Schriften 7

Deutsche Reflexionen (4)

Über dieses Buch

- Eine gebildete Sprache – was sie leisten muss - Verteidigung des langen Satzes - Vom Wesen der Mitlaute - Lob der Interpunktionen - Der Dativkomplex - Angewandter Versinnlichungs-Zwischenruf - Ein Bonmot, das Furore gemacht hat - Die Schulen der Sprachlosigkeit. - Thesen zur Frage der Sprachkritik und sprachlichen Praxis - Information in der Demokratie - Journalistensprache als Öffentlichkeitskastration - Aus der Arbeit eines Seminars über bundesdeutsche Fernsehdiskussionen - Hegels Sprache: Pathos und Humor - Kritik an einem (Heidegger-)Referat - Sprachlosigkeitsregelung. Selbstzensur als Geschichtsverleugnung - Theologische Kopfbräuche in Deutschland, und wie man sie loswird - Der unteilbare Etikettenschwindler oder Die Mauer als Müßigkeit - Die Geburt des Unmenschen aus dem Schlaf der Sprache - Arbeitsweisen der Schriftsteller

Häufig gestellte Fragen

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Zweite Abteilung

Conrad Ahlers / Ulrich Sonnemann

Information in der Demokratie

Eine Rundfunkdiskussion (1969)
von Redakteur Franz J. Bautz durch (den Diskutanten zuvor bereits mitgeteilte) acht Fragen auf den Weg gebracht, ehe die beiden ins »freie Gespräch« entlassen wurden. Im gleichen Jahr noch, apropos, übernahm Conrad Ahlers – für die Zeit der Kanzlerschaft Willy Brandts – das Amt des Regierungssprechers in Bonn, der freie Schriftsteller Ulrich Sonnemann eine Dozentur – für Soziologie, Sozialpsychologie und Politikwissenschaft – an der Münchner Hochschule für Fernsehen und Film.
Frage 1: Braucht die Demokratie eine total informierte Gesellschaft?
Conrad Ahlers: Ja. Nicht nur die Demokratie, sondern die Funktionsfähigkeit der modernen Industriegesellschaft erfordert ein hohes, ein möglichst hohes Maß an Information. Ohne eine Transparenz der sehr verwickelten Vorgänge gibt es keine Einsicht in diese Vorgänge und ohne eine Einsicht in diese Vorgänge gibt es eine irrationale Unruhe in der Gesellschaft, und dies ist eine Gesellschaft, die Stabilität und Wachstum, aber vor allen Dingen auch Stabilität erfordert. Außerdem gehört die Einsicht in die meist nicht mehr beeinflußbaren politischen und sonstigen Vorgänge der modernen Gesellschaft zu den Lebensbedürfnissen des modernen Menschen. Auf diese Weise, nämlich durch Einsicht, versucht er, dem säkularen Fatalismus zu entgehen oder ihn zumindest zu kompensieren, dem er sonst ausgeliefert ist.
Ulrich Sonnemann: Ja. Der Begriff der totalen Information ist natürlich fragwürdig. Es kann auch auf diesem Gebiet keine Totalität geben, aber die Demokratie braucht ein Maximum an Information, an ihrer Zugänglichkeit für jeden Staatsbürger und an der Heranbildung seiner Urteilskraft durch das Sozialmilieu, Schulen und Hochschulen, damit er mit der Information etwas Vernünftiges anfangen kann.
Frage 2: Verstoßen Informationsmonopole gegen die Regeln einer Demokratie?
Conrad Ahlers: Selbstverständlich ja.
Ulrich Sonnemann: Ja!
Frage 3: Ist es demokratisch vertretbar, daß eine Regierung bestimmte Informationsmittel finanziell unterstützt?
Conrad Ahlers: Ich würde sagen: ja. Denn jeder Beitrag zur Verbesserung und zur allgemeinen Hebung des Informationsniveaus ist erwünscht, solange allerdings nicht die Gefahr der Bildung von Informationsmonopolen dadurch entsteht.
Ulrich Sonnemann: Die Frage ist zweideutig: nein und ja. Nein, wenn die Frage buchstäblich gemeint ist: finanzielle Unterstützung bestimmter Informationsmittel durch die Regierung im Interesse ihrer Machtbehauptung ist ebenso Mißbrauch öffentlicher Gelder – also Korruption – wie Eingriff der Exekutive in den Prozeß der öffentlichen Willensbildung, welcher Prozeß Quell, daher nicht Gegenstand, ihrer eigenen stellvertretenden Macht ist. Der Eingriff wäre Totalitarismus. Ja, wenn in Gesellschaften, in denen der genannte Prozeß als ein spontaner so wenig entwickelt ist, daß bestimmte Informationsmittel sich ohne finanzielle Unterstützung nicht halten können, die Regierung als Treuhänderin des Gemeinwesens, des Staates, verfährt, indem sie solche Informationsmittel unterstützt. Da die Regierung nicht der Staat ist, steht ihr kein Urteil über die politische Tendenz der infragekommenden Informationsmittel zu, solange sie das Grundgesetz respektiert. Die Opposition hat ebensoviel Anspruch auf solche Unterstützung wie regierungsfreundliche Medien. Über erlaubte oder unerlaubte Schärfegrade solcher Opposition, deren Begriff bereits undemokratisch ist, kann die Regierung ihrer eigenen politischen Parteiischkeit wegen nicht die Rolle des Schiedsrichters usurpieren. Tut sie es, verletzt sie ebenso die Demokratie selbst wie ihr Grundgesetz.
Frage 4: Gibt es vertretbare Gründe für eine »gelenkte Information«?
Conrad Ahlers: Es kommt darauf an, was man unter gelenkter Information versteht. Keine Gesellschaft kommt ohne amtliche Information aus, und amtliche Information ist der Natur der Sache nach oft positiv gefärbt oder nur eine partielle Information. Aber das Staatsinteresse verlangt zuweilen sogar eine wirklich gelenkte Information.
Ulrich Sonnemann: Ich würde auf die Frage ein klares Nein geben: einmal ist die Wahrheit nicht teilbar, sodann die Exekutive zum Eingriff in den öffentlichen Prozeß der Urteilsbildung, die der Legislative zugrunde liegt, nicht befugt. Da deren Träger, die Gesellschaft, ihr eigener Souverän ist, dem sie Respekt und Gehorsam schuldet, wäre ein solcher Eingriff nicht nur Anmaßung, sondern Insubordination. Das Staatsinteresse und das der Wahrheit sollten so weitgehend übereinstimmen, daß eine Differenz, aus der sich die Rechtfertigung einer Lenkung von Information ergibt, nicht bestehen kann.
Frage 5: Ist »objektive Information« überhaupt möglich? Steht Wertorientierung im Widerspruch zu neutraler Information? Und in welchem Umfang gehören Interpretation und Kommentar (die auf jeden Fall als solche gekennzeichnet sein müßten) zur Information: etwa zur Information darüber, wie ein Tatbestand beurteilt werden kann?
Conrad Ahlers: Ich würde sagen, daß objektive Information, jedenfalls subjektiv, immer möglich ist. Inwieweit sie objektiv tatsächlich real ist, mag eine Zweifelsfrage bleiben, aber im weitgehenden Umfang ist objektive Information sicher möglich, wenn Sachverhalte umfassend geschildert werden. Wertorientierung, würde ich meinen, ist ein Teil des Urteils und als solches auch meist erkennbar und insofern kein Schaden für objektive Information. Interpretation würde ich als einen wesentlichen Bestandteil sogar jeder objektiven Information interpretieren und halte eine Interpretation von Vorgängen auch wertneutral für möglich.
Ulrich Sonnemann: Der Begriff der Objektivität in seiner Anwendung auf Information wäre zu klären. Beschränkt man ihn positivistisch auf reine Messung, trifft er ein wichtiges (quantitatives) Moment an Information, aber nicht deren Wesen. Die Bedeutung von Fakten im anthropologischsozialen Bereich, die von sich aus immer schon so konstelliert sind, daß sie die Urteilsentscheidung herausfordern, entgeht dem Objektivitätsbegriff in seinem positivistischen Sinne. Daher ist wertneutral nie die Information selber; gerade im Interesse des Urteilens, dem sie als Material dienen soll, sollte es ihre Recherchierung aber umsomehr sein – sollte es dem Urteilsprozeß schwer machen. Die Grenze zwischen Information und Interpretation ist fließend, mancher Sachverhalt fast schon, bei stringenter Urteilskraft, sein eigener Kommentar.
Frage 6: Besteht im Zeitalter der polyzentrischen Rundfunk- und Fernsehausstrahlungen noch die Gefahr eines Informationsmonopols?
Conrad Ahlers: Nein, nach meiner Ansicht besteht diese Gefahr überhaupt nicht, und zwar nicht nur nicht wegen des polyzentrischen Rundfunk- und Fernsehbetriebs, sondern auch wegen der Vielfalt in unserem Zeitungswesen.
Ulrich Sonnemann: Ja, denn die besagte Polyzentrik kann ein Schein sein, und insofern besteht die Gefahr doch; wo eine ganze Gesellschaft durch die Vielfalt ihrer Zeitungen, ihrer Medien, ihrer Meinungsmedien hindurch ideologischen Fixierungen unterliegt, kann schon die Auswahl und Darstellung der Fakten unauffällig verzerrt werden.
Frage 7: Ist es angebracht, Meinungen in dem Verhältnis publik zu machen, wie sie etwa bestehenden Mehrheitsproportionen entsprechen, oder müßten Minderheiten den gleichen Anspruch haben?
Conrad Ahlers: Für mich stellt sich dieses Problem deshalb nicht, weil Minderheitsmeinungen im allgemeinen ohnehin schon eine proportional größere Publizität erhalten. Man denke nur an das Beispiel der Außerparlamentarischen Opposition. Dies ist im übrigen ein erfreuliches Ergebnis, welches allerdings nach meiner Auffassung aus unerfreulichen Umständen resultiert.
Ulrich Sonnemann: Das Verhältnis der Meinungen, ihrer Relevanz nach und ihrer statistischen Verbreitung nach, sind zweierlei. Der »gleiche«, unter Umständen größere Anspruch der Minderheiten ergibt sich aus dem historischen Sachverhalt, daß neue Erkenntnis immer zunächst wenigen dämmert, ehe sie die Gesellschaft durchdringt.
Frage 8: Man nennt die Massenmedien mitunter die Vierte Gewalt im Staat. Wäre eine institutionelle Absicherung dieser Medien gegenüber äußeren Einflüssen (etwa nach dem Vorbild der Justiz) wünschenswert, oder sollen sie unter allen Umständen den Interessenpluralismus unserer Gesellschaft – auch in der Information – widerspiegeln?
Conrad Ahlers: Ich würde sagen, sie sollen unter allen Umständen aus dem Interessenpluralismus erwachsen. Es gibt nach meiner Ansicht keine institutionelle Absicherung, die nicht zugleich auch Gefahren mit sich bringt, man sieht das bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die beste Absicherung liegt immer in der Vielfalt der Medien.
Ulrich Sonnemann: Nach dem schon Gesagten ist eine Absicherung der Massenmedien, nicht ihre mechanische Angleichung an die Schwergewichtsverhältnisse eines gegebenen Interessenpluralismus, das Wünschbare. Freilich ist es gerade dafür, wie eben das Vorbild (das insofern keines ist) der Justiz zeigt, mit einer bloß institutionellen Absicherung, die ja nicht eo ipso schon den Auftritt menschlicher Souveränität verbürgt, nicht getan. Wirkliche Absicherung wird sie selbst erst, wo gesellschaftliche Unabhängigkeit und erzogenes Denken dazutreten, daher kommt es für die Massenmedien auf die Pflege der letztgenannten vor allem an.
Conrad Ahlers: Herr Sonnemann, in einem Punkt haben wir, neben einigen andern, eine verschiedene Auffassung hier vertreten. Sie wenden sich dagegen, daß eine Regierung bestimmte Informationsmittel finanziell unterstützt. Sie wenden sich zwar nicht total dagegen, aber Sie wenden sich, wenn ich Sie richtig verstanden habe, in der Weise dagegen, daß Sie jede Propaganda ausschließen wollen. Und ich bin da anderer Meinung, weil ich der Auffassung bin, daß sowohl eine Regierung als auch der Staat selber, der ja dann jeweils in seiner historischen Phase durch Regierung vertreten wird, durchaus Propaganda treiben sollte. Auch der demokratische Staat, nach meiner Meinung, nämlich zum Beispiel Propaganda für die Demokratie, gegen die antidemokratischen Kräfte.
Ulrich Sonnemann: Ja, damit würde ich übereinstimmen, soweit das, was demokratische Kräfte sind oder werden können, nicht bereits allzu präjudiziös festgelegt wird durch eine einseitige Auffassung der Regierung. Und hier kommt es zu dieser vitalen Unterscheidung zwischen der Funktion der Regierung in derartigen Situationen als Treuhänderin des Gemeinwesens und als Sachwalterin ihrer eigenen Politik. Wenn Staatsmittel dafür verwendet werden, daß Gesinnungen aufgekauft werden, daß nichtregierungstreue Blätter, die aber im übrigen durchaus und sogar emphatisch verfassungstreu sind, von derartigen Subventionen ausgeschlossen werden, so haben wir etwas wie einen institutionalisierten Gesinnungskauf, und das würde ich für antidemokratisch halten.
Conrad Ahlers: Ich stimme mit Ihnen absolut überein, nur meine praktische Erfahrung zeigt mir, daß wir im Grunde genau die umgekehrte Situation haben …
Ulrich Sonnemann: Ein solcher Fall ist vorgekommen, Herr Ahlers, indem einer Zeitschrift der Opposition, es handelt sich um ›liberal‹, derartige Subventionsgelder gestrichen werden, weil sie die Regierung angegriffen hat auf eine Weise, die Ihnen selber, das haben Sie ja in Ihrem Brief damals bekundet, jedenfalls nicht gepaßt hat1. Grundsätzlich scheint es mir, daß das nicht möglich ist, weil damit die Privilegien der Regierung als Treuhänderin des Staates, nicht ihrer eigenen Sache, als temporäre Exekutive überschritten sind.
Conrad Ahlers: Ja, in diesem Punkt bin ich ja viel angegriffen worden, aber ich habe immer noch nicht einsehen können, daß dort falsch gehandelt worden ist. Denn es war und ist unser Bemühen – und wir haben das jetzt auch bis zum Nullpunkt durchgesetzt –, überhaupt Subventionen an Publikationsmittel zu beenden. Ich meine, es gibt durchaus Zeitschriften, die sich auf dem freien Markt nicht behaupten können und die für das Gesamtbild der öffentlichen Meinung wichtig sind, und da kann man die Auffassung vertreten, daß solche Zeitschriften durchaus Subventionen haben sollten. Dann aber bin ich nun der Auffassung, daß diese Zeitschriften zwar durchaus kritische Opposition zur Regierung und zum Staat treiben können, daß es hier aber eine Grenze gibt – ich habe damals gesagt: eine Grenze des Geschmacks. Das war ein etwas dummerhaftiges und mißverständliches Wort. Aber es gibt auch eine Grenze in der Art, wie man diesen Staat und seine Exponenten attackieren darf, sodaß, wenn diese Grenze überschritten wird, in der Form des Kampfes eben schon ein Mißbrauch liegt; und ich bin der Auffassung, daß eben solche Zeitschriften, die Gelder bekommen, diese Grenze einhalten müssen. Und es ist ja gar kein Zweifel, daß man auch die härteste Form der Kritik und die härteste Form der Vertretung einer anderen politischen Ansicht immer noch in bestimmten Grenzen des Geschmacks, des Takts, des demokratischen Stils halten kann. Und nur um diese Grenzen ging es.
Ulrich Sonnemann: Die wurden aber nicht überschritten damals, der Staat wurde überhaupt nicht angegriffen, sondern es gab einen in angelsächsischen Ländern völlig üblichen, sehr hohen Schärfegrad der Angriffe, die Rolf Schroers damals gegen die Regierung Kiesinger richtete2. Es zeigt, daß man mit den Grundregeln der Demokratie doch auch in Bonn noch nicht hinreichend vertraut ist, wenn man den Unterschied nicht wahrhat zwischen diesem und etwas ganz anderem, was bei dem beanstandeten Artikel damals gar keine Rolle spielte, gar nicht in ihm vorkam, nämlich Invektiven, die Herr Schroers nicht ausgesprochen hatte. Dieser sehr hohe Schärfegrad der Polemik ist eines der Grundelemente der Demokratie …
Conrad Ahlers: Ich habe überhaupt nichts gegen Polemik, obwohl ich der Meinung bin, daß ein Übermaß an Polemik in den politischen Auseinandersetzungen auch Schaden anrichten kann. Aber gegen Polemik, insbesondere literarisch formulierte Polemik, kann man sicher nichts haben, und es wäre undemokratisch, wenn man dagegen zu Felde ziehen würde. Nur: ich bleibe absolut bei meiner Auffassung, daß es keine subventionierte Polemik geben sollte. Polemik soll sich aus sich selbst heraus tragen und der Fall ›liberal‹ ist ja insofern ein, wie ich finde, gutes Beispiel, weil sich gezeigt hat, daß ›liberal‹ aus eigener Kraft sehr gut existieren konnte und es die Subventionen gar nicht nötig hatte; hier wurde – die FDP macht ja heute auch Reklame mit diesem Wort – hier wurde wirklich ein alte...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Geleitwort
  6. Erste Abteilung
  7. Zweite Abteilung
  8. Editorische Nachbemerkung
  9. Glossar
  10. Personenregister
  11. Endnoten