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Über dieses Buch
Keine ausführliche Beschreibung für "Kirchenrechtliche Quellen des Großherzogthums Hessen. Eine Quellensammlung zur Stellung von Staat und Kirche und zum kirchlichen Verfassungsrecht" verfügbar.
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Information
Thema
Theology & ReligionThema
ReligionInhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Aus der Verfassungsurkunde des Grossherzogthums Kessen vom 17. Dezember 1820
- 2. Dulle „Provida solersque“ vom 16. August 18211
- 3. Gekanntmachung des Ministeriums des Innern und der Justiz vom 2. October 1822, betreffend die Vereinigung der beiden protestantischen Gonfrssionen und die Constituiring eines Kirchenraths zu Main
- 4. Urkunde vom 28. November 1822 über die Bereinigung der beiden protestantischen Confessionen in der Provinz Rheinhessen
- 5. Bulle „Ad Dominici Gregis custodiam“ vom 11. April 1827
- 6. Breve „Re Sacra“ vom 28. Mai 1827
- 7. Verkündigung der päpstlichen Bullen zur Errichtung des Landes-bisthums Mainz. von 12. Oktober 1829
- 8. Bekanntmachung vom 21. December 1829, die Organisation der katholischen Kirchenangelegenheiten im Großherzogtum Hessen betreffend
- 9. Berordnung vom 30. Januar 1830, die Ausübung des oberhoheitlichen Schutz- und Aufsichts-Rechts über die katholische Landeskirche betreffend
- 10. Edict vom 6. Juni 1832, die Organisation der Kirchenvorstände evangelischer und katholischer Consession betreffend
- 11. Verordnung vom 1. Mär; 1853, die Ausübung des oberhoheitlichen Schutz- und Auffichts-Rechts über die katholische Landeskirche betreffend
- 12. Vorläufige Uebereinkunft zwischen der Großherzoglich Hessischen Regierung und dem Bischof von Mainz vom 23. August 1854 in Betreff der Regelung des Verhältnisses des Staats zur katholischen Kirche
- 13. Gesetzes-Entwurf von 1862, die rechtliche Stellung der Kirchen und Kirchlichen Vereine im Großherzogthum Hessen betreffend
- 14. Ministerialerlass vom 23. December 1873, betreff. die Landesherrliche Anerkennung des Bischofs Dr. Joseph Hubert Reinkens als katholischen Bischofs
- 15. Edict vom 6. Januar 1874, die Verfassung der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend
- 16. Ministerial-Erlaß vom 31. März 1874, die Geschäftsordnung des Oberkonsistoriums betreffend
- 17. Gesetz, die rechtliche Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Staate betreffend. Dom 23. April 1875
- 18. Gesetz, den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt betreffend. Dom 23. April 1875
- 19. Gesetz, betreffend die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen. Dom 23. April 1875
- 20. Gesetz die religiösen Orden und ordensähnlichen Congregationen betreffend, Von 23. April 1875
- 21. Gesetz, das Besteuerungsrecht der Kirchen, und Religionsgemein schäften betreffend. Dom 23. April 1875
- 22. Kirchengesetz, die Classification des Diensteinkommens der evangelischen Geistlichen betreffend. Dom 8. Januar 1876
- 23. Kirchengeseβ, die Einteilung der evangelischen Dekanate betreffend. Dom 22. Januar 1876
- 24. Kirchengeseβ, die Geschäflsordnung für die evangelische Landessynode betreffend. Dom 7. Februar 1876
- 25. Kirchengeseβ, dir Wahlen der evangelischen Kirchengemeindevertretungen und der evangelischen Kirchenvorstände betreffend. Dom 9. Mär; 1877
- 26. Kirchengrsetz, die Dienstpragmatik für die Geistlichen der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreff. Dom 11. Juli 1879
- 27. Gesetz, die Disciplinarverhältnisse der Geistlichen der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend. Dom 26. November 1883
- 28. Kirchengefeβ, die Abänderung der Bestimmungen des Edikts vom 6. Januar 1874 über die Wahlen, insbesondere die Wahlperioden für die Mitglieder der Kirchengemeinde-Vertretungen der Kirchenvorkände, der Deranatsfunoden , der Decanatsausschüffe und für die Derane betreffend. Dom 15. März; 1885
- 29. Gesetz, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betreffend. Dom 5. Juli 1887
- 30. Kirchen-Gesetz, die Wahlen der Dekane und ihrer Stellvertreter, sowie zur Dekanats-Synode, zu dem Dekanats-Ausschuß und zur Landes-Synode betreffend. Dom 13. Dezember 1887
- 31. Kirchengesetz, die Besetzung der Pfarrstellen betreffend. Von 17. November 1888
- 32. Gesetz, die Abänderung des Gesetzes vom 23. April 1875 über den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt betreffend. Dom 7. September 1889
- Sachregister
Häufig gestellte Fragen
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