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Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892
Über dieses Buch
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Information
Thema
LawInhaltsverzeichnis
- Vorwort zur ersten Auflage
- Vorwort zur zweiten Auflage
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungen und Zitate der Literatur
- Verzeichnis
- Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen
- Eingangsworte
- Abschnitt I. Kleinbahnen
- § 1. Begriff der Kleinbahnen
- § 2. Genehmigung zur Herstellung, zum Betriebe und zu wesentlichen Änderungen
- § 3. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden
- § 4. Polizeiliche Prüfung
- § 5. Anlagen des Antrags auf Genehmigung
- § 6. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege
- § 7. Ergänzung der Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege
- § 8. Mitwirkung der Wegepolizei-, Festungs-, Telegraphen- und Eisenbahnbehörden
- § 9. Bestimmung der Verpflichtungen des Unternehmers aus polizeilichen Rücksichten und im Interesse der Landesverteidigung und Reichspostverwaltung in der Genehmigung
- § 10. Einführung von Anschlußgleisen für den Privatverkehr
- § 11. Sicherheitsstellungen und Geldstrafen
- § 12. Befreiung des Reichs, Staats und der Kommunalverbände von Sicherheitsstellungen
- § 13. Dauer der Genehmigung. Vorbehalt der Rechte Dritter, der Ergänzung und Abänderung durch Feststellung des Bauplanes
- § 14. Feststellung des Fahrplans und der Beförderungspreise
- § 15. Sicherstellung vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde
- § 16. Beginn der Wirksamkeit der Genehmigung bei Aktiengesellschasten, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- § 17. Feststellung des Bauplanes von Bahnen, welche für den Betrieb mit Maschinenkraft bestimmt sind
- § 18. Pflicht des Unternehmers zur Herstellung und Unterhaltung von Sicherungsanlagen
- § 19. Erlaubnis zur Betriebseröffnung
- § 20. Prüfung der Betriebsmaschine
- § 21. Bekanntmachung des Fahrplanes und der Beförderungspreise. Gleichmäßige Anwendung und Ermäßigung der letzteren
- § 22. Aufsicht der Behörden. Eisenbahntechnische
- § 23. Erlöschen der Genehmigung
- § 24. Zurücknahme der Genehmigung
- § 25. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zurücknahme der Genehmigung
- § 26. Rechte des Wegeunterhaltungspflichtigen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung
- § 27. Verfall und Verwendung der Geldstrafen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung
- § 28. Anschlußpflicht der Kleinbahn-Unternehmer
- § 29. Anschlußrecht der Kleinbahn-Unternehmer
- § 30. Recht des Staats zum Erwerbe von Kleinbahnen
- § 31. Erwerb nach dem Ertragswert der Bahn
- § 32. Pflicht des Unternehmers zu gesonderter Rechnungsführung betreffs der einzelnen Bahnen
- § 33. Entschädigung nach dem Sachwert
- § 34. Gegenstand des Erwerbs bei der Entschädigung nach dem Sachwert
- § 35. Abschätzung und Festsetzung der Entschädigung nach dem Sachwert auf Grund eines Inventars
- § 36. Festsetzung der Entschädigung unter sinngemäßer Anwendung der §§ 24—29 des Enteignungsgesetzes und Vorbehalt des Rechtswegs
- § 37. Ermittelung der Entschädigung, Vollziehung des Eigentumüberganges und Rechtswirkungen unter sinngemäßer Anwendung des Enteignungsgesetzes
- § 38. Vorzug des Erwerbsrechts des Staats vor dem des Wegeunterhaltungspflichtigen. Erstattung des vollen Werts seitens des Staats
- § 39. Königliche Genehmigung für Bahnen in Berlin u. Potsdam
- § 40. Besteuerung der Kleinbahnen
- § 41. Provinzial- und Kommunalbeihilfen für Kleinbahnen aus Dotationsfonds
- § 42. Verpflichtungen der Kleinbahnen gegenüber der Postverwaltung
- Abschnitt II. Privatanschlutzbahnen
- Vorbemerkung über die allgemeinen Grundzüge und die Entstehung des Abschnitts II
- § 43. Begriff und Genehmigung der Privatanschlußbahnen
- § 44. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden
- § 45. Polizeiliche Prüfung
- § 46. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege
- § 47. Anwendung der §§ 8, 17 bis 20 und 22 Satz 1 auf Privatanschlußbahnen
- § 48. Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb von Privatanschlußbahnen
- § 49. Zurücknahme der Genehmigung
- § 50. Eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde
- § 51. Bergwerksbahnen
- Gemeinsame und Übergangsbestimmungen
- § 52. Rechtsmittel gegen Beschlüsse und Verfügungen der Behörden
- § 53. Regelung der Verhältnisse der vor Inkrafttreten des Gesetzes genehmigten Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen
- § 54. Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes
- § 55. Ausführung des Gesetzes
- Anhang
- Sachregister
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