Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892
eBook - PDF

Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892

  1. 580 Seiten
  2. German
  3. PDF
  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - PDF

Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892

Über dieses Buch

Keine ausführliche Beschreibung für "Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892" verfügbar.

375,005 Studierende vertrauen auf uns

Zugang zu über 1 Million Titeln zu einem fairen monatlichen Preis.

Mit unseren Lerntools kannst du noch effizienter lernen.

Information

Jahr
2020
ISBN drucken
9783111289496
eBook-ISBN:
9783111674285

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort zur ersten Auflage
  2. Vorwort zur zweiten Auflage
  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Abkürzungen und Zitate der Literatur
  5. Verzeichnis
  6. Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen
  7. Eingangsworte
  8. Abschnitt I. Kleinbahnen
  9. § 1. Begriff der Kleinbahnen
  10. § 2. Genehmigung zur Herstellung, zum Betriebe und zu wesentlichen Änderungen
  11. § 3. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden
  12. § 4. Polizeiliche Prüfung
  13. § 5. Anlagen des Antrags auf Genehmigung
  14. § 6. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege
  15. § 7. Ergänzung der Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege
  16. § 8. Mitwirkung der Wegepolizei-, Festungs-, Telegraphen- und Eisenbahnbehörden
  17. § 9. Bestimmung der Verpflichtungen des Unternehmers aus polizeilichen Rücksichten und im Interesse der Landesverteidigung und Reichspostverwaltung in der Genehmigung
  18. § 10. Einführung von Anschlußgleisen für den Privatverkehr
  19. § 11. Sicherheitsstellungen und Geldstrafen
  20. § 12. Befreiung des Reichs, Staats und der Kommunalverbände von Sicherheitsstellungen
  21. § 13. Dauer der Genehmigung. Vorbehalt der Rechte Dritter, der Ergänzung und Abänderung durch Feststellung des Bauplanes
  22. § 14. Feststellung des Fahrplans und der Beförderungspreise
  23. § 15. Sicherstellung vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde
  24. § 16. Beginn der Wirksamkeit der Genehmigung bei Aktiengesellschasten, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  25. § 17. Feststellung des Bauplanes von Bahnen, welche für den Betrieb mit Maschinenkraft bestimmt sind
  26. § 18. Pflicht des Unternehmers zur Herstellung und Unterhaltung von Sicherungsanlagen
  27. § 19. Erlaubnis zur Betriebseröffnung
  28. § 20. Prüfung der Betriebsmaschine
  29. § 21. Bekanntmachung des Fahrplanes und der Beförderungspreise. Gleichmäßige Anwendung und Ermäßigung der letzteren
  30. § 22. Aufsicht der Behörden. Eisenbahntechnische
  31. § 23. Erlöschen der Genehmigung
  32. § 24. Zurücknahme der Genehmigung
  33. § 25. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zurücknahme der Genehmigung
  34. § 26. Rechte des Wegeunterhaltungspflichtigen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung
  35. § 27. Verfall und Verwendung der Geldstrafen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung
  36. § 28. Anschlußpflicht der Kleinbahn-Unternehmer
  37. § 29. Anschlußrecht der Kleinbahn-Unternehmer
  38. § 30. Recht des Staats zum Erwerbe von Kleinbahnen
  39. § 31. Erwerb nach dem Ertragswert der Bahn
  40. § 32. Pflicht des Unternehmers zu gesonderter Rechnungsführung betreffs der einzelnen Bahnen
  41. § 33. Entschädigung nach dem Sachwert
  42. § 34. Gegenstand des Erwerbs bei der Entschädigung nach dem Sachwert
  43. § 35. Abschätzung und Festsetzung der Entschädigung nach dem Sachwert auf Grund eines Inventars
  44. § 36. Festsetzung der Entschädigung unter sinngemäßer Anwendung der §§ 24—29 des Enteignungsgesetzes und Vorbehalt des Rechtswegs
  45. § 37. Ermittelung der Entschädigung, Vollziehung des Eigentumüberganges und Rechtswirkungen unter sinngemäßer Anwendung des Enteignungsgesetzes
  46. § 38. Vorzug des Erwerbsrechts des Staats vor dem des Wegeunterhaltungspflichtigen. Erstattung des vollen Werts seitens des Staats
  47. § 39. Königliche Genehmigung für Bahnen in Berlin u. Potsdam
  48. § 40. Besteuerung der Kleinbahnen
  49. § 41. Provinzial- und Kommunalbeihilfen für Kleinbahnen aus Dotationsfonds
  50. § 42. Verpflichtungen der Kleinbahnen gegenüber der Postverwaltung
  51. Abschnitt II. Privatanschlutzbahnen
  52. Vorbemerkung über die allgemeinen Grundzüge und die Entstehung des Abschnitts II
  53. § 43. Begriff und Genehmigung der Privatanschlußbahnen
  54. § 44. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden
  55. § 45. Polizeiliche Prüfung
  56. § 46. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege
  57. § 47. Anwendung der §§ 8, 17 bis 20 und 22 Satz 1 auf Privatanschlußbahnen
  58. § 48. Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb von Privatanschlußbahnen
  59. § 49. Zurücknahme der Genehmigung
  60. § 50. Eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde
  61. § 51. Bergwerksbahnen
  62. Gemeinsame und Übergangsbestimmungen
  63. § 52. Rechtsmittel gegen Beschlüsse und Verfügungen der Behörden
  64. § 53. Regelung der Verhältnisse der vor Inkrafttreten des Gesetzes genehmigten Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen
  65. § 54. Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes
  66. § 55. Ausführung des Gesetzes
  67. Anhang
  68. Sachregister

Häufig gestellte Fragen

Ja, du kannst dein Abo jederzeit über den Tab Abo in deinen Kontoeinstellungen auf der Perlego-Website kündigen. Dein Abo bleibt bis zum Ende deines aktuellen Abrechnungszeitraums aktiv. Erfahre, wie du dein Abo kündigen kannst
Nein, Bücher können nicht als externe Dateien, z. B. PDFs, zur Verwendung außerhalb von Perlego heruntergeladen werden. Du kannst jedoch Bücher in der Perlego-App herunterladen, um sie offline auf deinem Smartphone oder Tablet zu lesen. Erfahre, wie du Bücher herunterladen kannst, um sie offline zu lesen
Perlego bietet zwei Abopläne an: Elementar und Erweitert
  • Elementar ist ideal für Lernende und Profis, die sich mit einer Vielzahl von Themen beschäftigen möchten. Erhalte Zugang zur Basic-Bibliothek mit über 800.000 vertrauenswürdigen Titeln und Bestsellern in den Bereichen Wirtschaft, persönliche Weiterentwicklung und Geisteswissenschaften. Enthält unbegrenzte Lesezeit und die Standardstimme für die Funktion „Vorlesen“.
  • Pro: Perfekt für fortgeschrittene Lernende und Forscher, die einen vollständigen, uneingeschränkten Zugang benötigen. Schalte über 1,4 Millionen Bücher zu Hunderten von Themen frei, darunter akademische und hochspezialisierte Titel. Das Pro-Abo umfasst auch erweiterte Funktionen wie Premium-Vorlesen und den Recherche-Assistenten.
Beide Abopläne sind mit monatlichen, halbjährlichen oder jährlichen Abrechnungszyklen verfügbar.
Wir sind ein Online-Lehrbuch-Abo, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 990 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Erfahre mehr über unsere Mission
Achte auf das Symbol zum Vorlesen bei deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Erfahre mehr über die Funktion „Vorlesen“
Ja! Du kannst die Perlego-App sowohl auf iOS- als auch auf Android-Geräten nutzen, damit du jederzeit und überall lesen kannst – sogar offline. Perfekt für den Weg zur Arbeit oder wenn du unterwegs bist.
Bitte beachte, dass wir Geräte, auf denen die Betriebssysteme iOS 13 und Android 7 oder noch ältere Versionen ausgeführt werden, nicht unterstützen können. Mehr über die Verwendung der App erfahren
Ja, du hast Zugang zu Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892 von Georg Eger im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Law & Law Theory & Practice. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.