Selbstbestimmtes Leben - Selbstbestimmtes Altern
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Selbstbestimmtes Leben - Selbstbestimmtes Altern

Themen für den Ruheständler von heute und morgen

  1. 204 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Selbstbestimmtes Leben - Selbstbestimmtes Altern

Themen für den Ruheständler von heute und morgen

Über dieses Buch

Mit diesem Buch bekommen der "Neu-Rentner", der "künftige Rentner" und die derzeitigen "Rentner-Lehrlinge" wichtige Informationen und Tipps, wie sie eine künftige Altersarmut vermeiden können. Die Informationen in humorvoller Gesprächsform machen die dröge Materie für jedermann leicht verständlich. Der Nutzwert wird gesteigert durch zahlreiche eingestreute Fachaufsätze des Autors. Das Buch ist ein "Muss" für alle, die sich derzeit durch die Politik verunsichert fühlen. Die gute Botschaft: "Null-Zins" muss nicht sein und wenn der Euro ersetzt wird, sind die Leser dieses Buches gut gewappnet.

Häufig gestellte Fragen

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Information

Interessiert Sie DAS?

TEIL 1 (Senioren)
  • Ohne rechtliche Sicherheit läuft gar nichts – warum?
  • Wozu Vollmachten – Wozu (Patienten-) Verfügungen?
  • Das Amtsgericht im Haus, weil keine Vollmachten vorliegen!
  • Testamente sind Selbstbestimmung über den Tod hinaus.
  • Ein Generationenberater (IHK) hilft Ihnen gerne!
  • Ich will nicht an Schläuchen vegetieren!
  • Wie erfährt der Arzt/die Klinik von meiner Patientenverfügung?
  • Sind Sie lieber ein Selbst-Bestimmer oder ein Fremd-Bestimmter?
  • Die Versicherung zahlt und ich kann nichts ans Geld!
  • Welche Versicherung braucht der Rentner noch?
  • Wo gibt es überhaupt noch Zinsen?
  • Wer legt sein Geld 10 Jahre lang für nix an?
  • Das einzige sichere Anlage-Rezept!
  • Was sind Sachwerte?
  • Wie kann ich als Rentner gut schlafen?
  • Mein Geld ist im Haus „versteinert“, wie kriege ich es zurück?
  • Wie krieg ich meine Schulden los?
  • Wohnimmobilien bergen viele versteckte Risiken.
  • Die Immobilien mit den wenigsten Risiken.
  • Gibt es auch Immobilien in „kleinen Portionen“?
  • Ist Gold der „Retter in der Krise“?
  • Mit kleinen (regelmäßigen) Beiträgen zu werthaltigen Sachwerten!
  • Über welche Sachwerte komme ich schnellstmöglich an Bargeld?
  • Wann wird das „schuldenfreie“ Haus zum Bumerang?
  • Wo lauern die Gefahren der niedrigen Darlehenszinsen?
  • Geld, das keinen Zins bringt, lieber ausgeben als zu sparen?

Vollmachten und Verfügungen

„Wer Entscheidungen nicht plant
sondern sich erst darum kümmert,
wenn die Entscheidung fallen muss, der handelt zu spät.“
Konfuzius, chin. Philosoph, 551 v. Chr. bis 479 v.Chr.
Man kann es eigentlich kaum glauben: Um nach eigener Vorstellung selbstbestimmt zu leben, benötigt man in bestimmten Lebenslagen: Eindeutige Vollmachten und Verfügungen. Und das geschieht, auf weite Sicht, sogar zu Ihrem eigenen Schutz! Wenn Sie sich selbst – höchst persönlich – nicht mehr äußern können und Ihren eigenen Willen nicht mehr selbst durchsetzen können, kann und darf das letztlich nur einer: Der Staat. Das ist im § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs so geregelt.
Der Staat hat die Pflicht, Sie und Ihr Leben zu schützen.Für den Fall, dass Sie selbst außerstande sind, für sich zu sprechen, gibt es „Berufsbetreuer“, meist Anwälte und Sozialarbeiter, die zu diesem Zweck vom Familiengericht (in einigen Bundesländern auch „Betreuungsgericht“ genannt, einer Unterabteilung des Amtsgerichts) eingesetzt werden. Früher einmal war es das berühmt-berüchtigte „Vormundschaftsgericht“.
Niemand kann den Staat von seiner Fürsorgepflicht abhalten:
  • Kein Ehemann / keine Ehefrau
  • Kein Lebensgefährte oder -Gefährtin
  • Keine Kinder
  • Keine Eltern
  • Keine Paten oder sonstige Verwandten
  • Keine Freunde und Vertraute
Jeder der Genannten könnte ja eigennützige Vorstellungen haben. Er könnte Teile Ihres Vermögens für sich selbst abzweigen oder Ihr Geld aus der Sicht Dritter verschwenden oder verplempern. Bedenken Sie, in Fällen, in denen Sie (schon) nicht mehr ansprechbar sind, rücken in vielen Familien die (Mit-)Erben näher heran…
Der vom Gericht eingesetzte Betreuer muss über jede seiner Handlungen und Ausgaben gegenüber dem Familiengericht regelmäßig schriftlich Rechenschaft ablegen. Er stellt an das Gericht seine Rechnung, das Gericht prüft, genehmigt und … Sie bezahlen aus Ihrem Vermögen.
Sollte je einmal gar keines vorhanden sein, bezahlt das Sozialamt (§ 1836 d, BGB) – natürlich mit den entsprechenden Konsequenzen für die Kinder, die man ja schon vom Pflege-Unterhalt her kennt.
Selbstverständlich kann sich jede volljährige unbescholtene Person, auch aus dem persönlichen Umfeld, beim Familiengericht als Betreuer bewerben und wird in aller Regel auch eingesetzt. Aber: Auch der zum Betreuer ernannte Ehepartner unterliegt den oben beschriebenen Vorschriften. Freie Verfügung über die Konten? Vergessen Sie es. Vermögenswerte verkaufen, wenn das Geld ausgeht? Nur nach langen Berichten, Anträgen und Genehmigungsverfahren.
Warum wollen Sie das den Menschen antun, die sich um Sie sorgen und kümmern? Sie können es ganz einfach und rechtssicher vermeiden! Erstellen Sie rechtzeitig (das heißt sofort und umgehend) eine Betreuungsvollmacht für mindestens 3 Bevollmächtigte Ihres Vertrauens. [Kostet nicht mehr als eine. (
) ] In funktionierenden Familien bieten sich Ehepartner und Kinder und andere jüngere Bekannte an. Gleichalte (!) Freunde eher nicht.
Im Internet gibt es eine ganze Reihe „Live-Beispiele“, welche verheerenden Folgen fehlende oder falsche Vollmachten oder Verfügungen haben. Nachdem Sie sich drei oder vier dieser Kurzfilme angesehen haben, werden Sie unmittelbar danach sofort abschließen wollen, aber leider lässt die Wirkung bekannter Weise mit der Zeit nach und es braucht schon einen starken Charakter, diesen guten und richtigen Vorsatz letztlich auch wirklich in die Tat umzusetzen.
www.youtube.com/results?searchquery=Vorsorgevollmachten
(In der e-book-Version können Sie diesen Hyperlink direkt nutzen.)
Für die, die jetzt nicht zum Computer eilen wollen, hier noch 3 Beispiele in „Prosa“. Alle drei Fälle aus dem gelebten Leben:
Beispiel 1:
Der Fall von Iris T., deren Mann Peter durch einen Unfall zu einem Wachkoma-Patient wurde. Seine Unfallversicherung hat 350.000.- Euro auf das ihr bekannte Konto ihres Versicherungsnehmers ausgezahlt. Da aber aufgrund einer fehlenden Vorsorgevollmacht ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt wurde, kann die Familie nicht über dieses Geld aus der Versicherung verfügen. Es darf ausschließlich nur für die Versorgung von Peter T. eingesetzt werden!
Beispiel 2:
Hartmut P. heiratet ein zweites Mal und hat ein Kind aus erster Ehe. Als Hartmut P. verstirbt, erbt seine Frau 50% des gemeinsamen Hauses (ihr gehören damit 75%) und seine Tochter die restlichen 50% seines Anteils. Aufgrund der Minderjährigkeit entscheidet nun aber die Ex-Frau als Erziehungsberechtigte der Tochter bei allen Entscheidungen zur Immobilie mit! Dieses Problem wäre über ein Testament einfach vermeidbar gewesen.
Beispiel 3:
Christin L. und Thomas S. führen eine „wilde Ehe“. Thomas besitzt ein Haus im Wert von 500.000.- € in dem beide glücklich zusammen leben. Thomas möchte sicherstellen, dass Christin weiter im gemeinsamen Heim leben kann, wenn ihm etwas zustößt. Er setzt ein Testament auf, in dem er Christin das Haus vererbt. Nach seinem Tod meldet sich das Finanzamt und verlangt von Christin 106.500.- Erbschaftssteuer und Thomas Eltern beanspruchen Ihren Pflichtteil (25% = 125.000.- €). Da Christin keine 231.500.- € auf der Seite hat, muss Sie das Haus nun doch verkaufen, um alle Ansprüche zu befrieden.
PFLEGE mit Vollmachten: Selbstbestimmt.
PFLEGE ohne Vollmachten: Das Amtsgericht übernimmt.
Für alle, die glauben soo oft kommt das schon nicht vor…
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In den 5 Jahren, zwischen 2010 und 2015 gab es deutlich über 1 Million Anfragen an das „Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer“. (ZVR)
Das entspricht durchschnittlich 638 Anfragen PRO TAG!
In etwas über 86.000 Fällen konnte das Eingreifen der Amtsgerichte, Abteilung Familiengericht bzw. Betreuungsgericht, durch gemeldete Vollmachten verhindert werden.
Das sind lediglich 48 PRO TAG!
JEDER TAG beginnt für weitere 590 Familien in Deutschland mit Ärger und mit hohen Kosten, nur weil man 200 bzw. 400 Euro gescheut hat, um rechtzeitig Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Jetzt kostet es nicht selten in die Tausende, wenn fremde Menschen über Sie bestimmen.
Wer einen Handwerksbetrieb, eine Praxis oder eine Firma besitzt und somit auch für die Arbeitsplatzsicherheit von Angestellten verantwortlich ist - unter Umständen für hunderte von Menschen – muss zwar bei der Einrichtung etwas mehr aufwenden, kann das aber auch voll von der Steuer absetzen.
Fragen Sie sich in diesem Zusammenhang einmal ganz ehrlich: „Wie läuft mein Betrieb weiter, wenn ich morgen ins (jahrelange?) Koma falle?“ Ist da wirklich alles geregelt? Wer hat letztlich das Chaos auszubaden? Der Ehepartner, die Kinder, die Mitarbeiter?- Die Kunden?
Deshalb: Handeln Sie zügig! Jeder Volljährige ab 18 ist angesprochen! Glauben Sie nur nicht, Selbstbestimmung sei eine Frage des Alters. Schauen Sie nur in die Schweiz:
Der siebenfache Formel 1 – Weltmeister Michael Schuhmacher war bei seinem völlig alltäglichen Ski-Unfall gerade mal 45 Jahre. Das ist höchstens aus der Sicht eines Zwanzigjährigen „alt“.
„Ihr seht hier die bittere Wahrheit: Jeden Tag bekommen (im Schnitt) weitere (!) 590 Familien Ärger und erhebliche Kosten, weil sich die Amtsgerichte in ihr Leben einmischen müssen! Jeden Tag! Klar, bei etwa 65 Millionen erwachsenen Einwohnern sind das vielleicht nicht viele. Und trotzdem kennt fast jeder irgendjemanden, der schon einmal Probleme mit Vollmachten oder Patientenverfügungen hatte.
Das Thema ist im Blick. Doch leider bleibt es dort meistens. Man müsste und man sollte, aber man tut nicht.
Jetzt meldete sich Brigitte noch einmal: „Müssen diese Vollmachten eigentlich immer notariell beglaubigt sein?“ Beim Testament genügt doch auch die privatschriftliche Form, die man zuhause aufbewahrt.“ „Das ist richtig ergänzte Jürgen, handschriftlich geschrieben, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen, gilt jedes entsprechende Schriftstück als wirksames Testament. Und zwar immer das Neueste! Blöd, wenn es zwei oder gar noch mehr Varianten gibt.
Für Vollmachten sind die gesetzlichen Vorschriften nicht ganz so hart: Grundsätzlich müssen sie zuerst einmal nicht notariell vorliegen, ABER: Wer eine notarielle Vollmacht oder Verfügung vorlegen kann, der vermeidet, im Fall der Fälle eine Menge Lauferei und Zusatz-Formalitäten. Jeder, dem eine Vollmacht vorgelegt wird, kann entweder eine Unterschriftsbeglaubigung verlangen, womit wir nicht unbedingt beim Notar wären, denn wer ein Dienstsiegel führt, darf auch beglaubigen, dass Unterschriften echt sind. Also, auf zum Rathaus, zu einer Postfiliale oder einer Bank, oder einer Schule oder sogar zum Kirchenbüro. Sie alle können (oft, aber nicht immer!) kostenlos beglaubigen. Für Bank- und Kreditgeschäfte werden die meisten Institute beurkundete Vollmachten verlangen. Das heißt, ihr geht mit eurer Vollmacht zum… na?“ „Notar?“ „Genau. Der prüft den Text und beurkundet ihn mit einer Urkunden-Nummer. Und um es abzurunden: Wer beim Grundbuchamt oder Handelsregister tätig werden muss, der braucht unabdingbar eine notarielle Vollmacht, denn hier geht es um den „öffentlichen Glauben“. Wolfgang warf ein „wenn das alles so kompliziert wird, ist es ja doch cleverer, alles von Anfang an notariell zu machen.“ „Du sagst es überdeutlich“ stimmte Jürgen zu. „Und darüber hinaus hast du zu jederzeit einen, der haftbar ist, wenn es zu Schwierigkeiten kommen sollte. Als ob du eine Fachwerkstatt beauftragst und Garantieansprüche hast, statt alles selbst zu verpfuschen. Durch den Einbezug eines Notars genießt ein Rechtsakt „öffentlichen Glauben“. (Ein Notar lügt nie.
) So kann auch ein notarielles Testament bedenkenlos überall vorgelegt werden (wichtig: bei Banken!) und es erleichtert eine gerichtliche Auseinandersetzung ungemein, wenn die Beweislage öffentlich dokumentiert ist. Private Dokumente können im schlimmsten Fall ganz ignoriert werden oder zur Fälschung behauptet werden. Dann findet man sich plötzlich in der misslichen Situation, die Echtheit beweisen zu müssen, was oft, mangels Zeugen – oder gar gegen gekaufte Zeugen – (So was gibt es auch!) gar nicht gelingt.
Fazit: Die notarielle Dokumentation ist immer die rechtssicherste, und darum geht es ja letztendlich bei alledem. Sonst könnte man ja auch gar nichts machen und sich im Zweifelsfall mit der gesamten „buckligen Verwandtschaft“ überwerfen. Ein weiteres Merkblatt wechselte die Besitzer.
Mit der im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrierten (nicht hinterlegten!) Vollmacht signalisieren Sie dem Gericht, dass Sie sich um Ihre Versorgung selbst gekümmert haben. Es wird dann vorläufig nicht mehr tätig, es sei denn, die Erben geraten in Streit und zeigen sich gegenseitig bei Gericht an. Deshalb sollten die Bevollmächtigten genauestens schriftlich informiert werden, was Ihre Vorstellungen und Wünsche sind. Dazu benötigt jeder eine Betreuungsverfügung. Um nicht einzelne Personen zu überlasten oder auch zu überfordern, können Sie die Gesamtaufgabe auch auf mehrere Betreuer verteilen und in der Betreuungsverfügung festlegen, wer, wann was zu besti...

Inhaltsverzeichnis

  1. Widmung
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Das können Sie erwarten
  4. Vorwort
  5. Lebenszeit
  6. Der erste Abend: Die Senioren
  7. TEIL 1
  8. TEIL 2
  9. Liebe Altersgenossen im Ruhestand
  10. Übrigens
  11. So finden Sie, was SIE am meisten interessiert
  12. Dies und das – Ein buntes Allerlei an Stichworten und Infos
  13. Impressum