Keine Alimentationsklage mehr! Schutz den Müttern!
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Keine Alimentationsklage mehr! Schutz den Müttern!

Ein Weckruf an alle, die eine Mutter hatten.

  1. 56 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Keine Alimentationsklage mehr! Schutz den Müttern!

Ein Weckruf an alle, die eine Mutter hatten.

Über dieses Buch

Rede, die Ruth Bré am 26. Februar 1905 in Berlin, bei der Einführung des Bundes für Mutterschutz hielt.

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Es braucht nur ein Wort, das manches Herz im Stillen bewegt, in die Welt hinausgerufen zu werden, und sogleich steigen die Gedanken, die viele schon für sich gehegt haben, auf die Lippen, und das Wort findet einen mächtigen Widerhall. Und alle, die sich, unabhängig von einander, mit der gleichen Frage beschäftigt haben, erheben spähend die Köpfe und grüßen einander in freudigem Erkennen.
So erging es uns mit unseren Bestrebungen für Mutterschutz.
Als wir im letztvergangenen November zu Vorberatungen in Leipzig zusammen waren, da wollten wir nicht auseinandergehen, ohne wenigstens provisorisch einen „Bund für Mutterschutz“ geschlossen zu haben. Eine Urkunde wurde am 12. November 1904 in Leipzig, Hotel Sachsenhof, zu dritt unterzeichnet, worauf eine Notiz durch die Presse ging. Diese drei ersten Unterzeichner waren Bezirksamtsassessor a. D. und Gutsbesitzer Heinrich Meyer, jetzt in München, Dr. med. Landmann in Eisenach und ich.
Schon während der Beratungen kamen Zustimmungen von Freunden der Sache, und heute blicken wir auf eine stattliche Anzahl wertvoller Namen, die unsern Bund unterstützen wollen, und wir hoffen, daß der Freunde immer mehr werden.
Während wir unsere Pläne vorbereiteten, erhob in Berlin ein junges Schwesterunternehmen am 14. Dezember 1904 sein Haupt: „Der Verein für Mütter- und Kinderheime“.
Er hat einen Haupt-Programmpunkt mit uns gemeinsam: nämlich die Schaffung von Heimen, in denen nicht verheiratete Mütter mit ihren Kindern dauernd zusammenwohnen können.
Die Praxis hat ergeben, daß das Muttergefühl immer stärker erwacht und ganz besonders in den Säuglingsheimen erweckt wird. Wenn die Mütter erst ein paar Wochen mit ihren Kindern zusammen gewesen sind, wenn die Mutter erst ihr Kind kennt und liebt, so will sie sich viel weniger von ihm trennen, als am ersten Tage. – Diesen Wunsch muß man unterstützen und verwirklichen helfen, sonst würde man ja den Zweck der Säuglingsheime illusorisch machen. Man würde mit der einen Hand geben und mit der anderen nehmen. In dem ersten bereiteten Mütterheim der Frau Westphal, Uhlandstraße 42, sollen nun Mütter und Kinder zusammenbleiben dürfen, wenn die Mutter wieder tagsüber in Arbeit oder in Stellung geht. Das Kind wird in Abwesenheit der Mutter im Heim gepflegt. Abends findet sie es wieder und darf es lieb haben. Und das Kind kennt seine Mutter und darf sie lieb haben. „Das Band soll nicht zerrissen werden“, sagt der junge Verein. — Dasselbe sagen wir.
Eine zweite Kundgebung in unserem Sinne ist eine Broschüre von Anna Pappritz: „Die Errichtung von Wöchnerinnenheimen und Säuglingsasylen – eine soziale Notwendigkeit, eine nationale Pflicht“.
Die Verfasserin trägt mit vieler Mühe alles Material über schon bestehende Anstalten dieser Art in Deutschland zusammen, und sie fordert deren immer mehr vom Staate und von den Gemeinden. Denn: „jede gesund erhaltene Mutter und jedes gesund erhaltene Kind ist ein Stück erhaltener Volkskraft“, ist etwa der Brennpunkt ihrer Ausführungen.
Sie wendet sich auch gegen eine Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Müttern. Hier liegt der springende Punkt unserer landläufigen Anschauungen. Wir möchten die Worte von Anna Pappritz dick unterstreichen, indem wir behaupten: Die Natur kennt keine ehelichen und keine unehelichen Mütter. Die Natur verfährt in der Stunde der Geburt mit der unehelichen Mutter genau so wie mit der ehelichen. Die Natur bringt auch keine ehelich und unehelich abgestempelten Kinder hervor.
Für die Volkskraft, für das nationale Gedeihen besteht daher ein Unterschied zwischen „ehelich“ oder „unehelich“ überhaupt nicht, wenn nur ehelichen und unehelichen Müttern die gleiche Sorgfalt zugewendet wird, wenn nur eheliche, wie uneheliche Kinder mit der gleichen Fürsorge aufgezogen werden.
Das geschieht aber keineswegs.
Und daher die prozentual schlechteren Ergebnisse bei unehelichen Kindern, die größere Sterblichkeit, die schlechtere Entwickelung, die häufige Verwahrlosung. Das alles ist aber nicht der unehelichen Geburt an sich zuzuschreiben, sondern Gesetzen, die für das uneheliche Kind ganz besonders zurechtgeschnitten sind, um seine Lebemöglichkeit herabzudrücken.
* * *
Daß der Vater sich nicht um die Kinder kümmert, das kommt auch bei ehelichen Kindern vor. Diese haben aber wenigstens ihre Mutter, die sie über Wasser hält.
Dem unehelichen Kinde nimmt man aber auch die Mutter. Das uneheliche Kind hat gar niemand. Wenn ein ehelicher Vater noch so schlecht ist, arbeitsscheu, trunksüchtig, liederlich, roh, – so darf doch das Kind immer noch bei seiner Mutter sein, die es nährt, liebt und pflegt. Das Kind fühlt, zu wem es gehört. Und die Mutter weiß, für wen sie lebt, sorgt – und leidet. – Es ist erstaunlich, welche Fülle von Liebe solch eine arme, abgezehrte, oft mißhandelte Mutter ihren Kindern noch entgegenbringt. Es ist erstaunlich, wie sie selbst das widerwillig Geborene noch an die abgezehrte Mutterbrust legt und ihm vielleicht ihre letzte Kraft hingibt.
Wie anders siehts bei der unehelichen Mutter, dem unehelichen Kinde aus. Nicht genug, daß der Vater sich nicht kümmert, – nimmt man dem Kinde auch noch die Mutter.
Man nimmt ihm die mütterliche Nahrung, denn die Mutter muß als Amme fremde Kinder aufsäugen.
Man nimmt ihm die mütterliche Pflege, denn die Mutter muß es in fremde Pflege geben, – es womöglich verbergen und verheimlichen. – Welchem Lose manchmal ein Kind in fremden Händen entgegengeht, hat der Prozeß Wiese abermals gezeigt.
Man nimmt dem Kind die mütterliche Liebe, denn Mutter und Kind kennen einander kaum. Oft nennt es eine Fremde „Mutter“. Wenn das Kind „Glück“ hat, wird ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Editorische Notiz
  2. Zu Ruth Bré
  3. Textbeginn
  4. Resolution
  5. Impressum