Wenn das Wochenende 7 Tage hat
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Wenn das Wochenende 7 Tage hat

Berufsende - Rente - Älterwerden ... und alles, was Sie dazu wissen sollten

  1. 304 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Wenn das Wochenende 7 Tage hat

Berufsende - Rente - Älterwerden ... und alles, was Sie dazu wissen sollten

Über dieses Buch

Nach dem erfolgreichen Buch "Ausstieg mit Mitte 50 - Frühpensionierung als Chance zum Neubeginn" bearbeitet Herb Stumpf in dem vorliegenden Werk das Thema "Berufsende und Älterwerden" in einer sehr ganzheitlichen Sichtweise. Seit Ersterscheinen 2008 ist dies (2025) bereist die sechste komplette Überarbeitung. Amüsant, spannend und zugleich detailliert beschrieben, vermittelt er das notwendige Sachwissen und führt durch alle wichtigen Themen: - Die wesentlichen Punkte zu Formalitäten und zur Altersfinanzierung - Die geistig-seelischen Abläufe und die Fragen nach dem Sinn- Veränderungen im persönlichen und sozialen Umfeld - Das Finden neuer Inhalte und Ziele für einen erfüllten LebensherbstDabei sind sowohl persönliche Erfahrungen des Autors als auch die Fragen und Lösungskonzepte von Teilnehmern/innen seiner zahlreichen Seminare zu diesem Komplex mit eingeflossen. Dieses Buch bietet eine Fülle von Denkanstößen für alle, die den Schritt in den Lebensabschnitt "nach dem Beruf" vor sich haben oder auch schon angegangen sind.

Häufig gestellte Fragen

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ERSTER TEIL

Der äußere Prozess

A. Formalitäten
und was man beachten sollte

Wie man aus seinem Berufsleben heraus
kommt – verschiedene Möglichkeiten und
formale Voraussetzungen

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet ...“
(Friedrich Schiller, Das Lied von der Glocke)
In diesem Abschnitt versuche ich die wesentlichen Punkte zu beschreiben, die man sorgfältig betrachten möge, wenn man sich von seinem Berufsleben, und damit von seiner Firma oder auch aus einer selbstständigen Tätigkeit, verabschiedet. Dies betrifft insbesondere die verschiedenen Arten eines permanenten Abschieds aus dem Job sowie den daraus resultierenden Umgang mit den Krankenkassen, der Rentenversicherung, gegebenenfalls mit der Arbeitsagentur und anderen Behörden. Dabei kann ich weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch für die Genauigkeit meiner Hinweise erheben, da sich namentlich gesetzliche Gegebenheiten laufend verändern. Auch will ich nur eine Übersicht anbieten, verweise aber auf Adressen, wo man genaue und vor allem aktuelle Informationen einholen kann. Für die Leser in der Schweiz und in Österreich gelten diesbezüglich ohnehin andere Bedingungen. Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, sich individuell und personenbezogen mit seiner jeweiligen Behörde, Versicherung oder auch einem Rentenberater auseinander zu setzen! Auf Friedrich Schillers geflügeltes Zitat sei verwiesen, obgleich ursprünglich in anderem Zusammenhang verfasst, handelt es sich doch auch beim Gang in den so genannten dritten Lebensabschnitt um eine Reihe von anstehenden Entscheidungen, die, ähnlich eines ehelichen Ja-Worts, in der Folge etwas Unumstößliches haben.
Am klarsten – längst nicht am einfachsten (!) – ist die Situation für Selbstständige oder Freiberufler. Sie übergeben oder liquidieren ihre Firma, und wenn sie nicht Pleite gehen, bestimmen sie den Termin diesbezüglich selbst, ansonsten der Insolvenzverwalter. In den meisten Fällen erübrigt sich ein eventuell notwendiger Gang zur Arbeitsagentur; bezüglich Krankenversicherung und Rentenversicherung ergeben sich oft Überschneidungen zu dem was Arbeitnehmer beachten sollten, weil viele Freiberufler und Selbständige eine Teil ihres Berufslebens als Angestellte verbracht haben.
Beamte haben auch nicht viele Möglichkeiten. Ihre „Firma“, also unser Staat, ist im Prinzip schon längst bankrott, aber sie existiert dennoch weiter, obwohl der Schuldenberg, den dieser Arbeitgeber angehäuft hat, nie mehr zurückzahlbar ist. Aber anders als ein privates Unternehmen kann der Staat bei knappen Einnahmen die Steuern oder Gebühren erhöhen, und damit die Einnahmen. Die Kontrollen der Ausgaben werden von eigenen Staatsdienern (den Rechnungshöfen) durchgeführt – was jedoch noch nie viel am Verhalten dieser Geldvernichtungsmaschinerie geändert hat. Zwar können ein paar Köpfe abgewählt werden, aber der Staat an sich nicht – und einen Wettbewerber, anders als jeder Privatbetrieb, muss dieser Arbeitgeber auch nicht fürchten. Inzwischen hat diese Institution sage und schreibe die unvorstellbare Summe rund 2.000.000.000.000 € (das sind 2.000.000 Millionen oder 2.000 Milliarden oder kurz und ungut 2,00 Billionen) Schulden angesammelt. Jedoch die Politiker dreschen Sprechblasen, wie dieser Riesenberg jemals getilgt werden soll – in Realität also nie! Schließlich braucht man ständig Wahlgeschenke und außerdem ist, laut Bibel, Geben viel seliger als Nehmen. Steuereinnahmen werden verschleudert, als ob es nicht nur unser aller Geld wäre, sondern auch noch unsere Schulden, die an nachfolgende Generationen weiter gereicht werden müssen. Der einzelne Bürger kann höchstens mit den Füßen abstimmen – aber er wird rasch merken, dass woanders die Uhren auch nicht anders ticken. Siehe die Euro-Krise der Jahre 2010/2011 und folgende, verbunden mit den enormen Schulden, namentlich der Südeuropäer und der Iren, für die wir zwar überhaupt nichts können, aber jetzt noch zusätzlich, in einer Form von europäischer Solidarität, aufkommen müssen. Dank eines Euros, der mit viel Enthusiasmus, aber wenig Realitätssinn und ohne großen Sachverstand, viel zu schnell eingeführt wurde. Also, bleiben wir lieber hier und vererben nicht nur unsere Güter, sondern auch unsere Schulden – und Sünden. Daher der Name „Erbsünde“, verwandt mit „Erbgut“ oder auch „Erblast“. Zum Glück und Trost für die Erbengeneration, dies sei hier angemerkt, ist die gesamte Erbmasse dennoch weitaus höher als der Schuldenberg dieser Hinterlassenschaft. Das Privatvermögen der Deutschen liegt nämlich bei über 5 Billionen Euro – und das muss schließlich genauso vererbt werden, in Realität etwa 400 Milliarden pro Jahr!
Aber zurück zum Ausstieg aus dem Beruf: Beamte haben ihren Status bekannterweise auf Lebenszeit. Ein absoluter Sonderfall! Ein Beamter kann – falls ihm oder ihr dieses Modell angeboten wird – genauso wie ein Angestellter, zum Arbeitsende das Modell der Altersteilzeit wählen (siehe folgende Beschreibung), er kann aufgrund von Krankheit vorzeitig pensioniert werden, ansonsten scheidet er in der Regel im Alter von irgendwo zwischen 65 und 67 aus und geht nahtlos in Pension. Er (oder Sie) könnte zwar, wie jeder Mensch, seinen Job beliebig kündigen und ausscheiden wann er will – aber im fortgeschrittenen Alter ist dies die totale Ausnahme und bedarf deswegen keiner weiteren Erläuterung.
Bei Angestellten und Arbeitern sind die Möglichkeiten des Abschieds vom Berufsleben am vielfältigsten und damit auch die Zahl der Punkte, auf die man genau achten sollte, am zahlreichsten. Auf diesen Komplex soll nun im Folgenden eingegangen werden. Die anderen Berufsgruppen mögen bei Nichtzutreffen über einzelne Hinweise hinweg lesen.
Die Finanzierung des Alters ist dagegen völlig neutral zu betrachten, unabhängig von einer beruflichen Zugehörigkeit und auch davon, ob Sie ein Leser in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz oder auch in Südtirol sind. Diesem Themenbereich ist deshalb ein eigener Abschnitt gewidmet.

Altersteilzeit: Es gibt sie immer noch

Hinweis: „Weiterhin möglich und beliebt.“
Wer noch einen Vertrag zur Altersteilzeit in der Tasche hat, der vor dem 31. Dezember 2009 signiert war, dürfte inzwischen die Rente angetreten haben und deshalb bedarf es diesbezüglich keiner weiteren Erläuterungen.
Seit 1. Januar 2010 allerdings ist die bis dahin gültige Form im Wesentlichen abgeschafft, da die Bundes-Arbeitsangentur ihre Fördermittel für Aufstockungen zum Gehalt und zur Rentenversicherung für Neuverträge ab diesem Datum eingestellt hat. Trotzdem gibt es Altersteilzeit noch – jedoch in abgewandelter Form für bestimmte Beamten- und Lehrergruppen, sowie unterschiedliche Industriebereiche, wie dem der IG-Metall , der Chemie, oder auch im Bereich von Verdi. Sie kann angeboten werden – muss dies aber nicht! Es besteht also nicht notwendigerweise ein Anspruch für jede Person.
Ursprünglich war die zum 1. August 1996 eingeführte Altersteilzeit für den gleitenden Übergang der Arbeitnehmer in den Ruhestand gedacht. Die Mehrheit der Betroffenen entschied sich jedoch für das sogenannte Blockmodell und damit zu einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben. Für die Inanspruchnahme der Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit war Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Stelle für jeden „Altersteilzeiter“ mit einem Arbeitslosen oder zuvor Ausgebildeten wieder besetzt. In Praxi wurde jedoch die Belegschaft gekürzt oder verjüngt. Über zwei Drittel der Arbeitgeber verzichteten daher auf die Fördermittel und bezahlten die entsprechenden Aufstockbeträge aus eigener Tasche. Somit hat sich also für Beschäftigte, die beispielsweise im Tarifbereich der IG-Metall beschäftigt sind, wenig geändert. Wer bei Google das Stichwort „IG Metall Altersteilzeit“ eingibt, findet diesbezüglich eine detaillierte Beschreibung der neuen Regelung, zum neuen „Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (FlexÜ)“. Analog : „Verdi Altersteilzeit“ oder auch bei der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft „GEW Altersteilzeit“. Nachdem die Bedingungen je nach Tarifbereich und Arbeitgeber schwanken, muss hier auf eine allgemein gültige Beschreibung verzichtet werden. Man sollte vielleicht wissen, dass dieses Angebot nicht jedem Arbeitnehmer angeboten werden muss, sondern in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtbelegschaft beschränkt vergeben wird. Es handelt sich also um ein „Kann-Angebot“ und nicht um einen fixen Anspruch.
Generell scheint sich dabei das Modell der maximal sechsjährigen, bzw. minimal 24-monatigen ATZ durchgesetzt zu haben. Will heißen – sie können im Blockmodell die ATZ frühestens mit Lebensalter 57 beginnen, drei Jahre voll, wie bisher arbeiten, dann drei Jahre „Die-Arbeit-los-sein“ und mit 63 in den vorgezogenen Ruhestand überwechseln. Dabei werden Ihnen pro Monat des vorgezogenen Ruhestands 0,3 % Rente dauerhaft, also für den Rest Ihres Lebens, abgezogen. Oder (im obigen Fall) ohne Abzug: „Reguläres Rentenalter (65+) minus 6 Jahre“. Voraussetzung: Sie haben 35 Jahre Beitrags- bzw. Anrechnungszeiten.
Dabei werden Ihnen im Durchschnitt der Modelle etwa 85% Ihres bisherigen Netto-Monatsgehalts überwiesen werden, bei entsprechenden Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Letztere „darf“ (nicht „muss“) Ihr Arbeitgeber auf 100 % Ihres bisherigen Einkommens aufstocken, damit die (leicht) reduzierten Überweisungen an die RV zu keinen (geringfügigen) Abschlägen der späteren Rente führen.
Bei alten ATZ-Verträgen (vor dem 31.12.2009), bei denen die Bundesagentur für Arbeit mittels Aufstockbeträgen beteiligt war, galten für „Altersteilzeiter“ in der passiven ATZ bei Nebentätigkeiten gewisse Hinzuverdienstgrenzen. Da es diese Aufstockung durch die BA seit 1.1.2010 nicht mehr gibt, gilt nur noch die allgemein gültige Meldepflicht einer Nebentätigkeit beim Arbeitgeber. Dieser muss üblicherweise jeder Nebentätigkeit zustimmen! Den entsprechenden Passus diesbezüglich werden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag finden. Er gilt so lange, wie Ihr Arbeitsverhältnis besteht (also auch in der passiven ATZ). Zum Beginn einer möglichen Frührente ab 63 gelten dann andere Regeln (dazu mehr im Kapitel zur Frührente).
Entsprechend flexibler könnte damit auch – nur bei beidseitigem Einvernehmen – eine Unterbrechung der ATZ (bisher max. ein Jahr) im Bedarfsfall geregelt werden. Zusätzliche und namentlich betrieblich bedingte Informationen erhalten Sie bei Ihrer Personalabteilung oder auch beim Betriebsrat oder der Personalvertretung.
Übrigens: Muss man nach Beendigung der ATZ zwangsläufig in Rente gehen? Nein! Vielleicht soll man, vielleicht wird es erwartet. Ist Ihre ATZ beendet, ist damit auch Ihr Arbeitsverhältnis beendet und sind Sie ein freier Mann oder Frau – und können sich folglich auch arbeitslos melden – quasi „dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen“. Was durchwegs finanzielle Vorteile haben könnte! Allerdings müssen Sie dann mit Vermittlungsversuchen der Arbeitsagentur rechnen, was im Einzelfall durchwegs nervig werden kann. Auch in Ihrem Arbeitsvertrag könnten Bedingungen vermerkt sein, wie z. B. eine Abfindung, die nur ausbezahlt wird, falls Sie nach der ATZ in Rente gehen. Bitte genau überprüfen!
Das Konstrukt der Altersteilzeit ist nur eine von mehreren Möglichkeiten um Personal zu reduzieren. Solange Personal abgebaut werden muss, die Firmenkassen voll und betriebsbedingte Kündigungen schwierig oder gar ausgeschlossen sind, wird man voraussichtlich weiterhin verstärkt auf ein Werkzeug zurück greifen, das es schon sehr lange gibt, nämlich dem der Zahlung einer Abfindung, bzw. wie es im Amtsdeutsch heißt, einer „Entlassungsentschädigung“. Diese soll im Folgenden etwas genauer betrachtet werden.

Abfindung oder Entlassungsentschädigung
und der Mythos vom „Goldenen Handschlag“

Eine Abfindung für die Aufgabe eines Arbeitsplatzes kann grundsätzlich und völlig altersunabhängig ausgehandelt werden. Sie ist auch davon unabhängig, ob die Voraussetzungen zu einer betriebsbedingten Kündigung vorliegen oder nicht. Es „darf“ immer gezahlt werden – solange ein Arbeitgeber dazu in der Lage ist. Wenn er tatsächlich pleite ist, ist auch nichts mehr zu holen. Wenn eine Firma von einer anderen Firma übernommen wird, tritt diese – außer im Vergleichsfall – voll in die Verpflichtungen der ersten ein. Bei großen Unternehmen werden Abfindungszahlungen in aller Regel zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung verhandelt und haben damit weitgehend Allgemeingültigkeit. Bei kleinen Firmen ist der oder die Betroffene meist auf sich alleine gestellt. In ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Worum es geht
  3. Erster Teil: Der äußere Prozess
  4. Zweiter Teil: Der innere Prozess
  5. Dritter Teil: Die Umsetzung
  6. Adressen und Literaturhinweise
  7. Weitere Informationen
  8. Impressum