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Das Recht auf die Mutterschaft
Eine Forderung zur Bekämpfung der Prostitution, der Frauen- und Geschlechtskrankheiten
- 104 Seiten
- German
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Das Recht auf die Mutterschaft
Eine Forderung zur Bekämpfung der Prostitution, der Frauen- und Geschlechtskrankheiten
Über dieses Buch
Streitschrift von 1903, die die Behandlung lediger Mütter, die Doppelmoral und das sogenannte Lehrerinnenzölibat kritisiert. Forderung nach Wiedereinführung des Mutterrechtes.
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Information
II. Die Gegenwart
und der innere Zusammenhang zwischen
der verbotenen Mutterschaft, der Prostitution,
den Frauen- und Geschlechtskrankheiten.
Erst das 19. Jahrhundert hat ein energisches Halt gerufen. Erst unserer Zeit ist es gelungen, die Frauen aus der tiefsten Erniedrigung, dem bittersten Elend zu erheben und ihnen wenigstens das Recht auf Arbeit zu erkämpfen, so daß sie, wenn auch vielfach noch dürftig, ihren Hunger stillen können. Die Kämpfe, welche die Frauenbewegung um das Recht auf Brot durchgemacht hat, sollen hier nicht ausdrücklich geschildert werden. Wir können mit Stolz sagen: es ist ein vielversprechender Anfang gemacht. Jedoch muß man weiter streben, die Frau zu wirklicher wirtschaftlicher Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu erheben. Ihr Einkommen darf nicht den Charakter eines bescheidenen Nebenverdienstes haben, sondern es muß, ihren Leistungen entsprechend, sie genau so vollständig ernähren, wie es den Mann ernährt. Die Frau muß dadurch in die Lage kommen, sich ebenso wie der Mann ihr Leben frei nach ihrem Willen zu gestalten. In einzelnen Berufsarten ist die volle wirtschaftliche Selbstständigkeit bereits erreicht. Die Frau kann sich ernähren. Wo aber bleibt für diese wirtschaftlich selbstständige Frau, sei sie nun Handarbeiterin oder geistige Arbeiterin, das Recht auf Glück, auf volles, wahres Menschentum? Die Rückkehr zu der Ehre und Freiheit, die sie einst genoß? Wo bleibt das Recht auf die höchste Vollendung, die Mutterschaft – das Mutterglück? Man hat es der Frau abgewöhnt, dieses Glück, das einst ihr freies Recht war, zu verlangen. Man hat sie mit dem Grundsatze zogen: „Lieber untergehen, als dein Leid hinausschreien!“ Da gehen dann die meisten unter, still und klaglos, ohne nur ihre Sehnsucht laut werden zu lassen: die heilige Sehnsucht des Weibes nach dem Kinde.
Ein Weib, das nicht Mutter ist, bleibt ein Krüppel. Ihr Körper ist zur Mutterschaft bestimmt. Ihr Gemüt braucht das Kind als seinen tiefsten Schatz. Daß und warum die Ehe nach dem Vaterrecht aus verschiedenen Gründen für viele Frauen nicht möglich ist, haben wir gesehen. Das Recht auf die Mutterschaft aber kann sich die Frau auf die Dauer nicht nehmen lassen. Es ist physische und psychische Lebensbedingung für sie.
Eine Zeit lang hat die Frau geglaubt, glauben müssen, sie könne vergessen was sie entbehrt. Die Dirne hat sich in den Liebesund Freudentaumel gestürzt. Die verbitterte alte Jungfer hat’s durch Beten versucht. Als das nicht half, raffte sie sich aus Not oder Lebensdrang zur Arbeit auf. Sie wurde die freie, strebende, zielbewußte Frau, die rastlose Arbeiterin. Arbeit, Arbeit hat sie sich erkämpft. – Brot! Was nun weiter? Ist das alles? Wo bleibt das Glück?
Und die den Kampf ums Dasein mit zäher Energie kämpfende Frau erliegt nun doch vielleicht dem inneren Feinde: der ewig ungestillten Sehnsucht nach Glück.
Diese Sehnsucht macht sie krank. Der nicht sonderlich nachdenkende Doktor sagt: „Die Patientin wäre sehr nervös und bleichsüchtig. Die Bleichsucht käme von der Nervenüberreizung, und die Nervenüberreizung habe ihren Grund in der Blutarmut. Es muß etwas für die Nerven geschehen und etwas für die Bleichsucht. Im übrigen würde ein bißchen Stahl die Sache schon wieder in Ordnung bringen.“7)
Ein Arzt anderen Schlages frug im gleichen Falle nur: „Sind Sie glücklich?“
Es giebt noch viel zu lernen für die Aerzte!
Und nicht nur für die Aerzte, sondern für jeden denkenden Menschen. Jeder, der offene Augen hat für die Schäden in unserem Volksleben, nein, im Leben der gesamten Kulturmenschheit, ist verpflichtet, zur Erkenntnis beizutragen. Aber Erkenntnis allein macht’s nicht. Abhilfe thut Not, gründliche Abhilfe. Es nützt nicht, wenn man hier ein Symptom bekämpft und dort wieder eins. Das Grundübel soll man suchen und von dort aus den Heilungsprozeß beginnen.
Das Grundübel ist die Entfernung von der Natur, von den Naturgesetzen. Die Naturvölker, oder die ihnen am nächsten stehen, sind die gesündesten. Und nur Gesundheit macht glücklich.
Ein Sittengesetz, das den Naturgesetzen widerstreitet, ist ein ungesundes, ein glückmordendes Gesetz.
In der Natur ist alles sittlich. Ihre Absichten sind immer rein, der Mensch erst trägt seine schmutzigen Gedanken hinein.
So hat er den Schmutz auch in das höchste Gesetz der Natur getragen, in das Gesetz der Fortpflanzung, soweit sie den Menschen anlangt. Er degradiert die reine Absicht der Natur, die Mutterschaft, willkürlich da, wo sie seinen Interessen entgegensteht.
Er zeitigt dafür schmutzige Krankheiten und Laster. – Er nimmt den Menschen, seinen Brüdern und Schwestern unendlich viel Glücksmöglichkeiten und giebt ihnen Elend dafür.
Er hat verhindert, daß dieses Elend früher aufgedeckt wurde, indem er natürliche Triebe als etwas Beschämendes hinstellte.
Jetzt endlich entschließt er sich, diese unnatürliche Scham abzuschütteln, um das Grundübel bloßzulegen.
Ja, bloßzulegen!
Nur jetzt keine Halbheit, – jetzt, da die weltbewegende Frage angeschnitten ist, die hoffentlich eine welterlösende werden wird! Nur jetzt nicht herumflicken am siechen Körper der Menschheit, damit nicht binnen kurzem neue Pestbeulen aufbrechen.
Nur jetzt wahr sein, – einmal wahr sein! –
Allen Menschendünkel beiseite lassen und gestehen, daß auch wir den Naturgesetzen unterworfen sind, und daß wir furchtbar leiden, wenn wir meinen, uns von ihnen befreien zu können. – Ihr Männer gesteht, wohin Euer Sittengesetz die Frauen und wohin es Euch geführt hat.
Ihr Frauen gesteht, was Ihr gelitten habt durch Eure Ehemänner und ihre Krankheiten. Ihr Mütter gesteht, wie manches Eurer Kinder die Sünden des Vaters hat an seinem unschuldigen Leibe abbüßen müssen.
Ihr kinderlosen Frauen gesteht, daß Ihr die Leere Eures Lebens bitter fühlt. – Gesteht, daß Ihr doch nicht glücklich seid, wenn Ihr auch die Freuden der Geschlechtsliebe genießt. Gesteht, daß Ihr nicht so leichtsinnig seid, wie man Euch glaubt, daß Ihr oft eine tiefe Wunde im Herzen tragt, die Ihr mit frechem Lachen zu verbergen sucht, – und daß Ihr Eure Freuden bezahlt, – tausendmal –mit Euren besten, vielleicht längst vergessenen Empfindungen, –mit Eurer Gesundheit – und oft mit Eurem Leben.
Ihr kinderlosen Frauen endlich, die Ihr ehrbar geblieben seid, gesteht, was Euch diese Ehrbarkeit im geheimen kostet an Körperqualen und an Herzenseinsamkeit. Ihr seid die ärmsten von allen. Versteckt Euch nicht. Euch wird das Gestehen am schwersten. –Aber wenn Ihr wollt, daß auch Euch, die Ihr durch Jahrtausende glücklos gewesen seid, endlich eine Stunde der Erlösung schlagen soll, so werft alle falsche Scham beiseite, besinnt Euch, daß auch Ihr ein Recht auf volles Menschentum habt, zuckt nicht mit der Wimper – und gesteht!
Mag ein Sturm losbrechen, – was schadet’s. Ohne ein gründliches Aufrütteln der auf dem glückmordenden Sittengesetze eingeschlafenen Elemente ist eine Wiedergeburt nicht möglich.
„Das Alte muß neu werden,“ sagt der Reformer Luther. Und so sagen auch wir, wenn wir die drei Worte: Mutterschaft, Prostitution und Geschlechtskrankheiten hören, deren kulturgeschichtlichen Zusammenhang wir festgestellt haben. Ehe wir aber Vorschläge zur Reformation machen können, müssen wir noch den inneren Zusammenhang feststellen. Dieser erhellt sofort, wenn man alle drei Erscheinungen: Prostitution, Geschlechtskrankheiten und die Forderung der unbedingten Mutterschaft als Symptome des gleichen Grundübels betrachtet: nämlich des unterdrückten, mißhandelten oder in falsche Bahnen gelenkten Geschlechtstriebes.
Der Geschlechtstrieb ist ein Naturtrieb wie jeder andere. Er ist weder moralisch, noch unmoralisch. Er ist einfach natürlich.8) Ihn zu befriedigen, ist ebenso ein Naturgesetz, wie Essen, Trinken und Schlafen. Unmoralisch kann er nur durch Unmäßigkeit werden, wie unmäßiges Essen und Trinken unmoralisch werden kann. Wer sich also des Naturtriebes schämt, verkennt die Gesetze der Natur, deren oberstes die Fortpflanzung ist. Aber der Mensch schämt sich im Grunde seines Herzens des Naturtriebes gar nicht. Der Mann am allerwenigsten, – aber auch das Weib nicht. Es dünkt dem reinen, liebenden Mädchen ganz natürlich, sich dem Geliebten hinzugeben. Die Scham ist nur eine anerzogene. Das reine Weib schämt sich auch der Mutterschaft nicht. Es sehnt sich in süßen Schmerzen nach einem Kinde seiner Liebe. – Aber es darf nicht. –
Der Mensch will die Natur meistern. Er will das Recht der Fortpflanzung von seinen Interessen abhängig machen und knüpft es daher an die Heirat. Bei einer solchen Heirat leitet ihn nicht Zuchtwahl, sondern Interessenwahl. Er beabsichtigt nicht, höhere Menschenarten zu erzeugen, sondern seinen Besitz zu vergrößern.
Aeußerst selten sind die Ausnahmen, bei denen sich die Eheschließenden von dem Prinzip der Zuchtwahl leiten lassen. Ebenso selten fallen Zucht- und Interessenwahl zusammen. Diese Ausnahmeehen ergeben allerdings die denkbar schönsten menschlichen Harmonien und die prächtigsten Kinder. Aber sie sind verschwindend selten.
Was wird nun aus den Menschen, die nicht heiraten oder nicht heiraten können? Sie haben nach den bestehenden Gesetzen auch nicht das Recht der Fortpflanzung. Das Sittengesetz will also stärker sein, als das Naturgesetz, der Naturtrieb.
Was geschiet, wenn ein Mensch dieses Sittengesetz übertritt? Ist dieser Mensch ein Mann, so handelt er – und auch nur in den Augen der ganz streng Denkenden – höchstens inkorrekt. Uebertritt es eine Frau, so verfällt sie der Schande.
Das ist die doppelte Moral.
Sie nimmt uns nicht wunder, da wir wissen, daß der Mann dieses Sittengesetz nur für die Frau gemacht hat. Er für seine Person hat sich stets das Recht vorbehalten, sein Sittengesetz mit seinen Naturgesetzen in Einklang zu bringen. Mit den Naturgesetzen der Frau hat er einfach nicht gerechnet. Und die Frau hat jahrhundertelang nur mit den Augen des Mannes gesehen und sehen dürfen. So hat sie die Sache ganz in der Ordnung gefunden und geglaubt, das sei immer so gewesen und müsse also auch immer so bleiben.
Daß es nicht immer so gewesen ist, haben wir gesehen. Daß es nicht immer so bleiben kann, werden wir sehen. Bebel sagt: „Jede Zeit hat ihren Moralkodex, der nur das Spiegelbild ihres Sozialzustandes ist. Sittlich ist, was Sitte ist, und Sitte ist wieder nur, was dem innersten Wesen d. h. den Bedürfnissen einer bestimmten Periode entspricht.“
Als der Mann an Stelle des Mutterrechtes das Vaterrecht setzte, brauchte er Arbeitskräfte und Erben für seinen Besitz, dazu begehrte er Frau und Kinder. Er erhielt die Familie, ja, er kaufte sogar anfangs die Frau. Sie geriet dadurch in Abhängigkeit von ihm, in ökonomische sowohl wie in geschlechtliche, – aber er sorgte dafür für sie.
Heute steht die Ehefrau zwar noch in ökonomischer und geschlechtlicher Abhängigkeit vom Manne. Aber er sorgt in der Regel nicht mehr für sie, sondern sie muß durch Vermögen oder Erwerb etwa die Hälfte der Kosten des Haushaltes tragen – wie man aus den sehr zeitgemäßen Heiratsgesuchen ersieht. – Auch braucht er nicht mehr Kinder als Erben, denn oft hat er nichts zu vererben. Im besten Falle erben die Kinder von Vater und Mutter gemeinsam. Die Verhältnisse haben sich also seit Einführung des Vaterrechtes verschoben. Der Mann hat die Hälfte der Pflichten auf die Frau abgewälzt, und er hat nur die Rechte im vollen Umfange behalten. Die Frau ihrerseits verlangt nun die Hälfte der Rechte, da sie die Hälfte der Pflichten übernommen hat.
Mit anderen Worten: Gleichstellung und Unabhängigkeit.
In ökonomischer Beziehung muß sie ihre Unabhängigkeit sich dadurch sichern, daß sie sich die Verfügung über ihr Vermögen oder ihren Erwerb vorbehält. Auch muß sie darauf halten, daß ihre Arbeitsleistung im Hause gerecht eingeschätzt wird, denn diese wird von den Männern heute gern gleich Null taxiert, während sie thatsächlich oft die Zeit und Kraft der Frau so in Anspruch nimmt, daß sie an einem Broterwerb, der mit Einnahme verbunden wäre, verhindert ist.
Ein wackerer Ehemann sagte selbst vor dem Gerichtshof: „Eine Ehefrau unterscheidet sich von einem Dienstboten dadurch, daß man ihr nichts zahlt.“ Zur Ehre des Gerichtshofes sei gesagt, daß er nicht ganz der gleichen Ansicht war.
In geschlechtlicher Beziehung muß sich die Frau vom Manne dadurch unabhängig zu machen suchen, daß sie sich ihr Sittengesetz selbst formt und es gleichfalls mit ihren Naturgesetzen in Einklang bringt und zwar ganz unabhängig von der Heirat. Solange sie sich die Heirat nach dem Vaterrecht als einzigen legalen Weg vorschreiben läßt, solange ist sie als Geschlechtswesen abhängig. Solange dient sie nur den ...
Inhaltsverzeichnis
- Editorische Notiz
- Zu Ruth Bré
- Zu Das Recht auf die Mutterschaft
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- I. Teil – Rückblick auf die Entstehungsgeschichte unseres Sittengesetzes, der Prostitution und ihrer Begleiterscheinungen
- II. Teil – Die Gegenwart und der innere Zusammenhang zwischen der verbotenen Mutterschaft, der Prostitution, den Frauen- und Geschlechtskrankheiten
- III. Teil – Blick in die Zukunft
- Schlußwort
- Impressum