4/3 Rechnung für Steuerfachangestellte in Ausbildung
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4/3 Rechnung für Steuerfachangestellte in Ausbildung

Einnahmenüberschussrechnung Schritt für Schritt erklärt - für Unterricht, Selbststudium oder Prüfungsvorbereitung

  1. 112 Seiten
  2. German
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  4. Über iOS und Android verfügbar
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4/3 Rechnung für Steuerfachangestellte in Ausbildung

Einnahmenüberschussrechnung Schritt für Schritt erklärt - für Unterricht, Selbststudium oder Prüfungsvorbereitung

Über dieses Buch

Das Buch wurde speziell für die Ausbildung von Steuerfachangestellten entwickelt.Das Buch ist so aufgebaut, dass es sowohl zum systematischen Lernen im Unterricht verwendet werden kann, als auch für einen schnellen, kompakten Überblick zur Prüfungsvorbereitung. Deshalb gibt es in jedem Kapitel zunächst die wichtigsten Merksätze für die Prüfungsvorbereitung, dann zusätzliche Erläuterungen für den neu Lernenden. Danach findet man die typischen Fallvarianten als Beispiele und schließlich typische Prüfungsaufgaben zum ÜbenWer zur Prüfungsvorbereitung nur schnell wiederholen will, kann sich auf Merksätze und Fallbeispiele beschränken.Der Autor unterrichtet seit fast 30 Jahren auszubildende Steuerfachangestellte im Bereich Steuern und Rechnungswesen.Das Buch verwendet mehr als 100 prüfungstypische Aufgaben mitsamt Lösungen, ordnet diese in die statistisch relevanten Themenbereiche, die in den Prüfungen der letzten Jahre verwendet wurden, und ergänzt sie um Hinweise für den Lernenden.Die hier vorliegende 3. Auflage wurde inhaltlich überarbeitet und auf die Rechtslage 2018/2019 angepasst.

Häufig gestellte Fragen

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Information

1 Allgemeines

1.1 Grundlage
Gemäß § 4 Absatz 3 EStG wird der bei den ersten drei Einkunftsarten anzusetzende Gewinn bei Nicht-Buchführungstreibenden durch Saldierung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben).
1.2 Anwendungsbereich der EÜR
Alle "Selbständigen" der ersten drei Einkunftsarten der ESt, sofern sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind, und sofern sie auch nicht freiwillig Bücher führen.
Ferner sind betroffen: Stiftungen und Vereine für ihren "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" (ein gewerbesteuerlicher Begriff aus § 2 Abs. 3 GewStG)
1.3 Wie sehen Abschlussprüfungen aus?
Bei Prüfungen und Abschlussprüfungen im Bereich EÜR geht es stets um folgende zwei Fragen:
  1. liegt überhaupt eine Betriebseinnahme oder -ausgabe vor?
  2. zu welchem Jahr muss die Betriebseinnahme oder - ausgabe zugeordnet werden
EÜR-Aufgaben sind entweder in einem Formular mit 5 Spalten oder in einem Formular mit 3 Spalten zu lösen. Das fünfspaltige Formular enthält auch eine Korrekturspalte zu BE und eine Korrekturspalte zu BA.
a) Der Fünfspalter
In Abschlussprüfungen ist das fünfspaltige Formular üblich, das zwei Korrekturspalten enthält. Der Steuerfachangestellte steht vor der Aufgabe, eine bereits angefangene EÜR abzuschließen. Dazu muss er noch fehlende Zahlungen erfassen oder zuviel erfasste Zahlungen korrigieren.
Beispiel
Am 10.12.01 hat unser Mandant eine Reparaturrechnung über 2.380 Euro erhalten. Die Rechnung hat er erst im Jahr 02 beglichen. Der Mandant hatte die 2.380 Euro als Betriebsausgabe erfasst
Ergebnis: Abfluss erst in 02, also BA erst in 02 gem. § 11 (2) 1 EStG. Da trotzdem bereits eine BA erfasst wurde, müssen Sie die BA korrigieren ("stornieren"), indem Sie in der BA-Korrekturspalte 2.380 Euro eintragen
Begründung, §§, Text BE + BE ./. BA + BA ./.
Keine BA in 01 da Abfluss erst in 02,
§ 11(2)1 EStG; Korrektur notwendig
2.380-,­
b) Der Dreispalter
Eine vereinfachte Aufgabenstellung enthält nur drei Spalten.
Hier fehlen die Korrekturspalten. Es gibt hier keine Fälle, bei denen schon etwas "gebucht" bzw. "erfasst wurde", was zu korrigieren wäre.
Beispiel:
Der Mandant überweist die Umsatzsteuer für Dezember 01 in Höhe von 2.570 Euro am 8.1.02. Lösung für das Jahr 01:
Begründung, §§, Text BE BA
BA in 01 gem. § 11(2)2 EStG (regelm. wiederkehrende
Ausgabe; Zahlung innerhalb kurzer Zeit = 10 Tage
nach Beendigung des Jahres 01)
2.570 ,00
Der "Dreispalter" ist zum ersten Erlernen besser geeignet, und wird deshalb in diesem Buch bei den Beispielen verwendet.
Trennung Nettobetrag und USt
Traditionell verbreitet ist eine gesonderte Lösung für Nettobetrag und USt, auch wenn meist die Begründung identisch ist.
Beispiel:
Ein Kunde von unserem Mandanten (Herrn B) begleicht eine offene Handwerkerrechnung über 700 Euro + 19 % USt am 4.1.01, indem er dem B persönlich einen Verrechnungsscheck übergibt. Herr B reicht den Scheck erst am 12.1.01 bei seiner Hausbank zur Gutschrift ein.
Begründung, §§, Text BE BA
Nettoentgelt:
BE gem. § 11 I 1 EStG, Zufluss mit Entgegennahme
des Schecks
USt:
Zufluss gem. § 11 I 1 EStG, Zufluss mit
Entgegennahme des Schecks,
700,00
133,00
Alternativ kann man die beiden Preisbestandteile zusammenfassen, sofern für sie dieselbe Lösung gilt. Man sollte das dann aber kennzeichnen:
Begründung, §§, Text BE BA
Nettobetrag und USt:
BE gem. § 11 I 1 EStG, Zufluss mit Entgegennahme
des Schecks
833,00
Zwingend ist die Trennung in obigem Fall nicht, daher gehen beide Möglichkeiten. Wir werden im Laufe der Kapitel Fälle kennenlernen, wo die Trennung notwendig und sinnvoll ist, z.B. beim Kauf von Anlagevermögen, oder bei fehlender VSt-Abzugsberechtigung.
1.4 Wichtigste Rechtsquellen für die EÜR:
Die wichtigsten Vorschriften sind § 4 Abs. 3 EStG und § 11 EStG.
Der § 11 EStG regelt, dass der Zahlungsfluss entscheidend sind. Es gibt aber Ausnahmen. Einige davon sind in § 11 selbst, einige weitere sind in § 4 Absatz 3 EStG
Grundsätzlich maßgebend: Zahlungszeitpunkt
§ 11 (1) S. 1 EStG für Einnahmen und
§ 11 (2) S. 1 EStG für Ausgaben
Ausnahmen
  1. Ausnahmen in § 11 EStG
    § 11 (1) S. 2 EStG für wiederkehrende Einnahmen und
    § 11 (2) S. 2 EStG für wiederkehrende Ausgaben
    § 11 (2) S. 3 und 4 EStG für Vorauszahlungen und Disagio
  2. Ausnahmen in § 4 (3) EStG
    § 4 (3) S. 2 EStG für durchlaufende Posten
    § 4 (3) S. 3 EStG für abnutzbares Anlagevermögen
    § 4 (3) S. 4 EStG für nicht abnutzbares Anlagevermögen
Dies ist nur ein Überblick. Die Grundregel und die Ausnahmen werden wir im Laufe der Kapitel nach und nach erarbeiten. Für den Anfang ist nur § 11 EStG von Bedeutung.
1.5 Die Umsatzsteuer in der Einnahmenüberschussrechnung:
Die Umsatzsteuer hat in der EÜR ihre eigene Systematik.
a) USt und VSt in Einnahmen und Ausgaben
Vereinnahmte, also in den Umsätzen enthaltene Umsatzsteuer ist Betriebseinnahme (unabhängig davon, ob und wann die USt-Pflicht entsteht). In Ausgaben enthaltene USt (in EÜR-Aufgaben üblicherweise Vorsteuer genannt), ist Betriebsausgabe mit Zahlung. Hier weicht die EÜR von der doppelten Buchführung ab.
b) Die USt-Voranmeldung
An das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer (Zahllast-Regulierung) ist Betriebsausgabe. Vom Finanzamt erstattete Vorsteuer ist Betriebseinnahme
Dadurch, dass auch die USt-Abführung oder VSt-Erstattung als BA oder BE angesehen wird, ergibt sind insgesamt (über einen längeren Zeitraum hinweg) sich der Effekt, dass (wie bei der doppelten Buchführung) n...

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. 1. Allgemeines
  4. 2. Zahlungsarten und Zahlungszeitpunkt
  5. 3. Wiederkehrende Zahlungen
  6. 4. Zeitliche Abgrenzung
  7. 5. Forderungsabschreibung und zweifelhafte Forderungen
  8. 6. Bürgschaft, Rückstellungen
  9. 7. Darlehen
  10. 8. Schadensfälle und Versicherung
  11. 9. Privatfälle
  12. 10. Anlagevermögen, abnutzbar
  13. 11. GWG
  14. 12. Anlagevermögen, nicht abnutzbar
  15. 13. Geldanlagen, Beteiligungen
  16. 14. Anlagevermögen Verkauf
  17. 15. Nicht abziehbare BA
  18. 16. Sonstiges
  19. Impressum