Gegen den Steuerbolschewismus
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Gegen den Steuerbolschewismus

  1. 22 Seiten
  2. German
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Gegen den Steuerbolschewismus

Über dieses Buch

Die Steuer ist beinahe das einzige Gebiet, an das sich eine höhere Betrachtungsweise nie herangewagt hat. Es scheint, daß es sich hier um das Alltäglichste handelt, daß lediglich Geldeingänge eine Rolle spielen, die dem geschäftlichen Leben entzogen werden, gleichviel wie und wo. Die Finanzwissenschaft beschränkt sich auf den Vorgang selbst und seine Technik, und trotzdem gibt es eine Philosophie des Steuerwesens; man muß sie nur zu sehen wissen. Das Problem hat eine sittliche und eine sachliche Seite. Solange man es ausschließlich als Aufgabe eines Amtes oder der parteipolitischen Taktik behandelt, also nur die Höhe des Bedarfs oder die Auswahl der Opfer ins Auge fasst, kommen beide zu kurz. Wirtschaftsleben und Pflichtbewusstsein werden gleichmäßig bedroht und damit endlich auch der praktische Zweck verfehlt. In allen Ländern der Welt steht heute der Reinertrag der Steuern in gar keinem Verhältnis zu den Erhebungskosten, der Erbitterung und der Schädigung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens.

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Gegen den Steuerbolschewismus


Die Steuer ist beinahe das einzige Gebiet, an das sich eine höhere Betrachtungsweise nie herangewagt hat. Es scheint, daß es sich hier um das Alltäglichste handelt, daß lediglich Geldeingänge eine Rolle spielen, die dem geschäftlichen Leben entzogen werden, gleichviel wie und wo. Die Finanzwissenschaft beschränkt sich auf den Vorgang selbst und seine Technik – und trotzdem gibt es eine Philosophie des Steuerwesens; man muß sie nur zu sehen wissen.
Das Problem hat eine sittliche und eine sachliche Seite. Solange man es ausschließlich als Aufgabe eines Amtes oder der parteipolitischen Taktik behandelt, also nur die Höhe des Bedarfs oder die Auswahl der Opfer ins Auge faßt, kommen beide zu kurz. Wirtschaftsleben und Pflichtbewußtsein werden gleichmäßig bedroht und damit endlich auch der praktische Zweck verfehlt. In allen Ländern der Welt steht heute der Reinertrag der Steuern in gar keinem Verhältnis zu den Erhebungskosten, der Erbitterung und der Schädigung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens.
Steuern sind der Betrag, um welchen die Lebenshaltung des Einzelnen verkürzt wird, um die Mittel zur Lebenshaltung des Ganzen zu gewinnen. Je mehr Aufgaben zum Schutz von Ehre, Sicherheit und Eigentum (Recht), der Lebensmöglichkeit (große Politik, Krieg), der Voraussetzungen wirtschaftlichen Gedeihens (Verkehr, Ordnung) die Gesamtheit übernimmt, weil sie jeder für sich nicht tragen kann oder will, desto größer ist der Teil vom Haushalt des Einzelnen, welcher auf den des Staates überschrieben werden muß, während er dort gespart wird. Denn der Polizist auf der Straße erspart dem Einzelnen Ausgaben für den persönlichen Schutz. Es ist Sache der Weltanschauung zu entscheiden, in welchem Umfange derartige Aufgaben gemeinsam gelöst werden müssen oder sollen. In England bestand von jeher die Neigung, so viel als möglich, in Deutschland, so wenig als möglich der Sorge des Einzelnen zu überlassen, was mit dem Schicksal beider Völker, ihrer Lage und ihrer Tradition zusammenhängt. Jedenfalls aber ist der Staat zur Bezahlung der Kosten seiner Tätigkeit auf jene Überschreibung angewiesen, soweit er nicht eigenes Vermögen besitzt. Und es gehört zum Pflichtgefühl, nüchtern gesagt zur kaufmännischen Ehrenhaftigkeit der Mitglieder dieser Gemeinschaft, den geschuldeten Betrag nicht auf Kosten anderer zu unterschlagen. Von einem Opfer kann keine Rede sein, da eine von den meisten allerdings gar nicht empfundene Gegenleistung besteht, nämlich in allem, was unsere Lage von der eines Geächteten und Rechtlosen unterscheidet. Diese klare Tatsache ist aber so gut wie nie völlig überblickt und noch weniger richtig behandelt worden. Man hat Steuern stets als Last empfunden, weil sie parteiisch auferlegt und so erhoben wurden, daß die einzelne Lebenshaltung und das gesamte Wirtschaftsleben sich wund rieben bis zur Zerstörung ganzer Wirtschaftszweige, und zwar mit einem Reibungsverlust, um welchen die Last dann gesteigert werden mußte. Es steht in der Finanzwirtschaft wie im Rechtswesen: es gibt eine Schicht von Sachverständigen und Beamten, die das praktische Wirtschaftsleben nicht aus eigner Erfahrung kennen und unter Mißverstehen des Sinnes staatlicher Hoheitsrechte sich auf den Ressortstandpunkt beschränken: den Eingang eines gewissen Betrages zu sichern, ohne die Verantwortung für die wirts...

Inhaltsverzeichnis

  1. Gegen den Steuerbolschewismus
  2. Impressum