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Schriftenreihe der Bibliothek des Konservatismus, Band 5

  1. 260 Seiten
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Schriftenreihe der Bibliothek des Konservatismus, Band 5

Über dieses Buch

Die Schriftenreihe ERTRÄGE dokumentiert Vorträge, die in der Bibliothek des Konservatismus gehalten wurden, sowie wissenschaftliche Arbeiten, die in Anbindung an die Bibliothek entstanden sind. Darüber hinaus werden solche Texte veröffentlicht, die für eine akademische Auseinandersetzung mit dem Phänomen des Konservatismus im weitesten Sinne von Interesse sind.

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Information

Jahr
2017
ISBN drucken
9783981431070
eBook-ISBN:
9783981431087

Hartmuth Becker

Konservative Staatspraxis:
Ernst Forsthoffs Daseinsvorsorgekonzept49

Vorbemerkungen zu Person und Schrifttum

August Wilhelm Heinrich Ernst Forsthoff wurde am 13. September 1902 in Laar – heute zur Stadt Duisburg gehörig – als Sohn eines evangelischen Pfarrers geboren. 1921 nahm er nach dem Abitur das Studium der Rechtswissenschaften auf: zunächst in Freiburg, dann in Marburg und schließlich in Bonn. Im Sommersemester 1923 besuchte der Student bei Prof. Carl Schmitt, seinem späteren Doktorvater, eine Übung im Öffentlichen Recht. 1924 legte Forsthoff das erste Staatsexamen ab. Im folgenden Jahr wurde er mit der Dissertation Der Ausnahmezustand der Länder an der Universität Bonn promoviert. 1928 wurde das zweite Staatsexamen abgelegt. Im Jahr 1930 habilitierte sich Ernst Forsthoff in Freiburg mit einer Schrift zum Thema Die öffentliche Körperschaft im Bundesstaat. 1933 wurde er auf einen Lehrstuhl in Frankfurt am Main berufen. Später lehrte er in Hamburg (1935), Königsberg (1936), Wien (1941) und schließlich Heidelberg (1943). Zunächst aus dem Lehramt vertrieben, durfte er ab 1952 erneut in Heidelberg bis zu seiner Emeritierung im Wintersemester 1967/68 Öffentliches Recht lehren. Im Jahr 1966 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Universität Wien zuerkannt. Die zunächst politisch verhinderte Verleihung holte die Juristische Fakultät schließlich 1969 in Heidelberg nach. Weit überregional bekannt wurden die von ihm organisierten Ebracher Ferienseminare. In den Jahren 1960 bis 1963 amtierte Forsthoff als Präsident des zypriotischen Verfassungsgerichtes. Forsthoff war von 1935 mit Ursula Seefeldt, mit der er einige Kinder hatte, bis zu ihrem Tode im Jahre 1960 verheiratet. Am 13. August 1974 verstarb der bedeutende Staatsrechtslehrer nach längerer Krankheit, der zeitlebens mit seinem Lehrer Carl Schmitt verbunden blieb.50 Aufschluß über die Verbundenheit der beiden Personen gibt der Briefwechsel Ernst Forsthoff – Carl Schmitt 1926–1974 aus dem Jahre 2007.51 Schmitt widmete ihm seine 1963 erschienene Schrift Theorie des Partisanen. Zwischenbemerkung zum Begriff des Politischen.
Ernst Forsthoff verfaßte zahlreiche Bücher und Artikel. Die wichtigsten Artikel finden sich in dem Werk Rechtsstaat im Wandel. Verfassungsrechtliche Abhandlungen 1950 bis 1964, Stuttgart 1964, wieder. In der zweiten Auflage hieß die Schrift Rechtsstaat im Wandel. Verfassungsrechtliche Abhandlungen 1954 bis 1973, München 1976.
Zu erwähnen sind folgende Monographien: die schon angesprochene Habilitationsschrift Die öffentliche Körperschaft im Bundesstaat. Eine Untersuchung über die Bedeutung der institutionellen Garantie in den Artikeln 127 und 137 der Weimarer Verfassung, Tübingen 1931; Der totale Staat, Hamburg 1933;52 Die Verwaltung als Leistungsträger, Königsberger Rechtswissenschaftliche Forschungen, Bd. 2, Stuttgart und Berlin 1938; Deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Berlin 1940; Lehrbuch des Verwaltungsrechts, Erster Band: Allgemeiner Teil, München und Berlin 1950 (101973); Rechtsfragen der leistenden Verwaltung, Stuttgart 1959. Hervorzuheben ist sein Alterswerk: Der Staat der Industrie-Gesellschaft. Dargestellt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, München 1971. Die Romanisten, Geschichtswissenschaftler und Juristen kennen ggf. die von ihm neuübersetzte und herausgegebene Schrift von Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, 2 Bde., Tübingen 1951.
Zu nennen ist der von ihm herausgegebene Sammelband Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit. Aufsätze und Essays, Darmstadt 1968, der die Forsthoff-Abendroth-Sozialstaatsdebatte dokumentiert;53 ferner die von ihm als Mitherausgeber edierte Festschrift für Carl Schmitt zum 70. Geburtstag dargebracht von Freunden und Schülern, Berlin 1959, sowie die Festschrift für Ernst Rudolf Huber zum 70. Geburtstag am 8. Juni 1973, Göttingen 1973.
Ihm selbst wurden drei Festschriften gewidmet: Säkularisation und Utopie. Ebracher Studien. Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag, Stuttgart et al. 1967; Doehring, Karl (Hrsg.): Festgabe für Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag, München 1967; Schnur, Roman (Hrsg.): Festschrift für Ernst Forsthoff zum 70. Geburtstag, München 1972.54

Begriffsgeschichte

Im 18. Jahrhundert kümmerten sich die europäischen Staaten – im Reichsverbund waren es die deutschen Territorialstaaten – um das Gemeinwohl, jedoch gab es damals strenggenommen noch keine Wirtschaftspolitik. Es war nämlich die Polizei, die neben der Wahrnehmung der Sicherheitsbelange (Staatszweck Sicherheit) in der Stadtund Landwirtschaft vorsorglich i. S. der Schaffung einer »guten Ordnung« tätig wurde. Um nur einige instruktive Beispiele zu geben: Die Polizei schrieb u. a. vor, wie Felder zu bebauen waren, verpflichtete die bäuerlichen Besitzer von Grund und Boden, den Ernteertrag anzugeben und das Getreide auf den Markt zu bringen, kaufte bei Mißernten Getreide von auswärts an, um Teuerungen zu verhindern, richtete öffentliche Badeanstalten ein, um der mangelnden Hygiene Herr zu werden, ordnete das Zunftwesen, sorgte für eine hinreichende Münz- und Geldkontrolle, richtete Armenhäuser ein, um dem Betteln zu begegnen. Mit polizeilichen Mitteln sollte der Staatszweck Wohlfahrt angestrebt und verwirklicht werden. Die sogenannte polizeiliche Vorsorge war typisch für das entstehende moderne Staatswesen. Der Begriff läßt sich in der Literatur des 18. Jahrhunderts wiederholt nachweisen. Wohlfahrts- und Polizeistaat wurden als Synonyme begriffen. In Wolzendorffs Werk Der Polizeigedanke des modernen Staates ist darüber nachzulesen:
»Das Prinzip der ›allgemeinen Wohlfahrt‹ oder, wie es in der rührseligen Dekadenz des ancien régime genannt wurde, der ›allgemeinen Glückseligkeit‹, ›le bonheur de tous‹ – in der Geschichte der Staatslehre als ›Eudämonismus‹ bezeichnet – gibt nichts anderes als die Firma des Polizeigedankens, wie er für den Polizeistaat charakteristisch ist; eine Firma allerdings, an deren sittlichen Gehalt ihre Inhaber vielfach ebenso glaubten, wie diejenigen, die wissenschaftlich über sie schrieben.«55
Die negativen Konnotationen, die man gegenwärtig mit dem Begriff des Polizeistaates verbindet, der für ein »Durchgreifen« im Bereich der inneren Sicherheit steht, hat es seinerzeit nicht gegeben, wie ein Blick in die polizeiwissenschaftliche Literatur der damaligen Zeit belegt. Im Gegenteil wurde die Polizei des modernen Staates als bedeutende Errungenschaft gesehen, weil sie dem Bürgertum Schutz gewährte, wie Wolzendorff schrieb, »gegen seine beiden Widersacher: die asozialen Mächte des Verbrechertums und der feudalen Willkür.«56 Auch finden sich bei G. W. F. Hegel und Lorenz von Stein im 19. Jahrhundert entsprechende wohlfahrtspolizeiliche Anleihen, über die sich einmal Ernst Rudolf Huber in einem Artikel, Vorsorge für das Dasein. Ein Grundbegriff der Staatslehre Hegels und Lorenz v. Steins grundlegend ausgelassen hat.57 Es besteht darüber hinaus kein Zweifel – und läßt sich in Forsthoffs Buch Der Staat der Industrie-Gesellschaft nachlesen58 –, daß in dieser jedoch abgerissenen staatsund polizeiwissenschaftlichen Traditionslinie der Begriff der Daseinsvorsorge steht, mit dem Forsthoff das Wirken der staatlichen Leistungsverwaltung umschrieb. Allerdings zeichnete sich das Handeln der absolutistischen Wohlfahrtspolizei dadurch aus, daß es einen Gemeinwohlbezug aufwies. Diesen sucht man im Daseinsvorsorgekonzept vergeblich. Erstmals wurde der Begriff der Daseinsvorsorge in der Schrift Die Verwaltung als Leistungsträger aus dem Jahre 1938 erwähnt.59 Wirkungsgeschichtlich setzte er sich im deutschen Sprachraum, über die Amts- und Rechtssprache weit hinausgehend, eindrucksvoll durch.
Über die Begriffsbildung, also die Entstehung des Begriffs der Daseinsvorsorge selbst, ist viel geschrieben worden. Zeitlich nah liegt ein Bezug zur Existenzphilosophie der damaligen Zeit. In Heideggers Buch Sein und Zeit aus dem Jahre 1927 lautet die Überschrift des sechsten Kapitels »Die Sorge als Sein des Daseins«.60 Dort heißt es:
»Die Sorge liegt als ursprüngliche Strukturganzheit existenzial-apriorisch ›vor‹ jeder, das heißt immer schon in jeder faktischen ›Verhaltung‹ und ›Lage‹ des Daseins. Das Phänomen drückt daher keineswegs einen Vorrang des ›praktischen‹ Verhaltens vor dem theoretischen aus. Das nur anschauende Bestimmen eines Vorhandenen hat nicht weniger den Charakter der Sorge als eine ›politische Aktion‹ oder das ausruhende Sichvergnügen. ›Theorie‹ und ›Praxis‹ sind Seinsmöglichkeiten eines Seienden, dessen Sein als Sorge bestimmt werden muß.«61
Heideggers Existenzontologie scheint den Daseinsvorsorgebegriff gedanklich vorzubereiten. Jedenfalls lag der Begriff in der Luft. Forsthoff verbat sich jedoch diesen ersichtlichen Bezug. Er selbst wies auf Karl Jaspers – einen anderen zeitgenössischen Existenzphilosophen – hin, der von Daseinsfürsorge gesprochen hatte. Jedoch ist die Daseinsfürsorge von der Daseinsvorsorge zu unterscheiden: Fürsorge wird grundsätzlich nur einem Kreis von Bedürftigen zugestanden (z. B. Armenfürsorge), Vorsorge hingegen für alle Staatsbürger betrieben. Vielen Kritikern fielen die Parallelen zwischen Jaspers und Forsthoff auf, doch setzte der Seinsphilosoph andere Schwerpunkte als der Staatsrechtler. Zudem lagen die Bewertungen auseinander. So lehnte Jaspers in seinem Buch Die geistige Situation der Zeit eine »Massenordnung zur Daseinsfürsorge« ab, weil der einzelne zur bloßen Funktion eines Riesenapparates werde.62 Forsthoff hingegen wollte – wie in Anlehnung an das Wort Jaspers’ gesagt werden könnte – die Massenordnung zur Daseinsvorsorge.
Nach diesen konzisen Vorbemerkungen zur Begriffsgeschichte sollen die Grundzüge des Forsthoffschen Daseinsvorsorgekonzeptes herausgestellt werden.

Grundzüge des Daseinsvorsorgekonzeptes

Seit Beginn der industriellen Revolution, also im Verlaufe des 19. Jahrhunderts, kam es in den betroffenen Ländern zu umfassenden Umwälzungen. Die Lebensbedingungen der Menschen wandelten sich grundlegend. Zum einen stiegen die Bevölkerungszahlen mit dem damit verbundenen Effekt einer Pauperisierung stark an, zum anderen trat eine Landflucht ein, wodurch die Menschen in zunehmendem Maße einer städtischen Lebensform unterworfen wurden.
In seinem Vorkriegswerk Die Verwaltung als Leistungsträger führte Forsthoff dazu aus:
»Die industriell-technische Entwicklung des 19. und 20. Jahrhunderts hat es nun mit sich gebracht, daß sich der effektive Lebensraum vermöge der Ausbildung des mode...

Inhaltsverzeichnis

  1. Hinweise
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Vorwort
  4. Matthias Bath: Die »Neue Rechte« in West-Berlin 1965 bis 1985
  5. Hartmuth Becker: Konservative Staatspraxis: Ernst Forsthoffs Daseinsvorsorgekonzept
  6. Hartmuth Becker: Carl Schmitts Begriff des Politischen. Eine Zwischenbemerkung
  7. David Engels: The European Union and the Decline of the West, or: Determinism and Determination
  8. Klaus Hornung: Freiheit oder Despotismus – Wohin treiben Deutschland und Europa?
  9. Till Kinzel: Nicolás Gómez Dávila – Aphorismen als Einspruch gegen die Moderne
  10. Timo Kölling: Philosophie im Gegenlauf Leopold Zieglers Kritik der Neuzeit
  11. Heinz-Joachim Müllenbrock: Erbe und Auftrag – Konservatives Denken bei Burke und Disraeli
  12. Rainer Waßner: Helmut Schelsky – Soziologe und Anti-Soziologe
  13. Zu den Autoren
  14. Impressum

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