Horror Datenschutz? Keine Panik!
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Horror Datenschutz? Keine Panik!

Pragmatische Umsetzung des Datenschutzes im KMU und Verein

  1. 27 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Horror Datenschutz? Keine Panik!

Pragmatische Umsetzung des Datenschutzes im KMU und Verein

Über dieses Buch

Die Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) versetzt kurz vor ihre Anwendbarkeit zahlreiche Freiberufler, Verantwortliche von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vereinen in Panik. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die wichtigsten Handlungsfelder, um einen guten Datenschutz pragmatisch in Ihrer Organisation zu implementieren.

Häufig gestellte Fragen

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Information

Fragenkatalog zur Umsetzung

1. In welchen Gesetzen finde ich die Regelungen zum Datenschutz?

Zunächst einmal in der EU Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO).
Die DS-GVO enthält aber sogenannte Öffnungsklauseln, die die Möglichkeit bieten, abweichende nationale Regelungen zu treffen, soweit diese das Niveau der DS-DVO nicht unterschreiten. In Deutschland wurde dies Recht insbesondere für die Regelungen zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis und Regelungen zur Pflicht zu Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wahrgenommen.
Die nationalen Spezialitäten für Freiberufler, Unternehmen und Vereine wurden im Bundesdatenschutzgesetz (neu), im Folgenden als BDSG-neu bezeichnet, geregelt, das am 25. Mai 2018 in Kraft tritt und danach nicht mit dem „alten“ BDSG verwechselt werden sollte.
Kirchen und kirchliche Organisationen unterliegen den Kirschendatenschutzgesetzen. Sozialdatenträger müssen das Sozialgesetzbuch beachten.
Schulen unterliegen dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes und den entsprechenden Datenschutzverordnungen.
Und dann gibt es noch zahlreiche weitere Gesetze, in denen bereichsspezifisch Datenschutzregelungen enthalten sind. Diese müssen Sie jeweils für Ihre Organisation identifizieren.
Das Thema Datenschutz bei Kommunikation (Telefon, E-Mail) finden Sie in den Gesetzen, die aus der E-Privacy-Richtlinie abgeleitet sind. Dies sind insbesondere:
  • Telemediengesetz (TMG)
  • Regelungen für Cookies
  • Telekommunikationsgesetz (TKG)

2. Muss ich einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Das hängt von der Art Ihres Geschäftsmodells und der Anzahl der Personen, die in Ihrer Organisation Daten verarbeiten ab.
Wenn Sie in eine der folgenden Kategorien fallen, müssen Sie nach Artikel 37 DS-GVO bzw. § 38 BDSG-neu bestellen:
  • Öffentliche Stelle
  • Kerntätigkeit: umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen (z.B. Profiling)
  • Kerntätigkeit: Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten. Dies sind (Artikel 9 DS-GVO):
    • Rassische und ethnische Herkunft
    • Religionszugehörigkeit
    • Politische Meinung, philosophische und religiöse Überzeugung
    • Gewerkschaftszugehörigkeit
    • Gesundheit und Sexualleben
    • Biometrische Daten (Passfoto, Fingerabdruck)
    • Genetische Daten
  • mindestens zehn Personen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten
  • Verfahren in Ihrer Organisation unterliegen einer Datenschutz Folgenabschätzung
  • Datenverarbeitung geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung

3. Wo bekomme ich einen Datenschutzbeauftragten her und was muss der können?

Verfügbare, gute Datenschutzbeauftragte sind inzwischen rar gesät. Sie können einen internen Mitarbeiter zum (Teilzeit-) Datenschutzbeauftragten neben seiner Haupttätigkeit machen oder sich fachkundige externe Unterstützung holen.
Bei Externen sollten Sie darauf achten, dass er zu ihrer Organisation und zur Branche passt, damit er sie angemessen zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis beraten kann.
Das Gesetz fordert:
Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben. (Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO)
Genaueres ist nicht definiert, aber der Düsseldorfer Kreis (ein Gremium in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) hat im November 2010 folgende Anforderungen gestellt, die auch heute noch gültig sind:
  • Fachkunde muss vor der Bestellung vorliegen
  • Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten
  • Regelungen des BDSG (und der DS-GVO)
  • Kenntnisse des Anwendungsbereiches datenschutzrechtlicher und einschl...

Inhaltsverzeichnis

  1. Horror Datenschutz? Keine Panik!
  2. Welche großen Risiken drohen dem Unternehmer?
  3. Was ist zu dringend tun?
  4. Fragenkatalog zur Umsetzung
  5. Anhang: hilfreiche Links
  6. Die Autorin
  7. Impressum