Fokus Gesundheitspolitik
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Fokus Gesundheitspolitik

Die kommende Legislaturperiode aus Sicht der Akteure und der Parteien

  1. 124 Seiten
  2. German
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  4. Über iOS und Android verfügbar
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Fokus Gesundheitspolitik

Die kommende Legislaturperiode aus Sicht der Akteure und der Parteien

Über dieses Buch

Erwartungen, Forderungen, KonzepteEine große Zahl von Interessengruppen versucht, gesundheitspolitische Entscheidungen der Politik zu begleiten und zu beeinflussen. Alle Akteursgruppen sind mit zum Teil mehreren Interessensvertretungen aktiv und haben ein gemeinsames Ziel: zu ihren Gunsten positiven Einfluss auf die Entscheidungen in der Gesundheitspolitik zu nehmen.Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass sich ein Koalitionspapier durchaus als konsequente Agenda für eine Legislaturperiode eignet. So ist es naheliegend, dass die Interessenvertreter aus dem Gesundheitswesen im Vorfeld von Wahlen ihre Forderungen, Wünsche und Anregungen in Positionspapieren festlegen und sichtbar machen.Dieses einmalige, brandaktuelle Werk untersucht und vergleicht die Positionen der verschiedenen Verbände wie auch der Parteien unmittelbar zur Bundestagswahl 2017. Dabei werden die Forderungskataloge der einzelnen Institutionen nicht einfach wiedergegeben, sondern anhand der relevanten Themenfelder bewertet und in Bezug auf Umsetzbarkeit wie auch gesellschaftliche Akzeptanz untersucht.

Häufig gestellte Fragen

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Information

E-Health in der medizinischen Versorgung und die Nutzung digitaler Innovationen

Sophia V. M. Wagner
Die digitale Welt ist keine Zukunftsidee, sondern längst Realität – sie ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Viele würden die Vorteile nicht missen wollen, gleichzeitig müssen neue Lösungen für die gesellschaftspolitischen Herausforderungen gefunden werden – insbesondere für das Gesundheitswesen. Verschiedene Akteure fordern seit einiger Zeit, dass der Übergang in die digitale Gesundheitswelt schneller und vor allem strukturierter geschehen sollte, als es bisher der Fall ist. Gewollt ist eine flächendeckende Implementation von IT-Lösungen und moderner Telemedizin, um so die Versorgung zu verbessern.
Das deutsche Gesundheitssystem an sich ist ein komplexes Konstrukt, die Digitalisierung bringt eine weitere Komplexitätsstufe hinzu. Der Zugang zu Informationen und der Umgang mit persönlichen Daten hat sich beträchtlich verändert, insbesondere durch das mobile Internet. Die Erkenntnis, dass das Digitalisierungs-Vakuum gefüllt werden sollte, bevor es andere (möglicherweise von der anderen Seite des Atlantiks) tun, scheint seitens der Gesundheitsakteure vorhanden. Das Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ wird bis auf wenige Ausnahmen in jedem uns vorliegenden Positionspapier benannt. Es herrscht allgemeiner Konsens, dass ein wirklich konsequenter Fortschritt in diesem Bereich überfällig ist und enormes Potenzial für eine bessere Versorgung in sich trägt. Bereits jetzt zeigen wegweisende Projekte, dass durch Digitalisierung ein essentieller Beitrag geleistet werden kann. Es wird allgemein gefordert, dass die Akteure im Gesundheitswesen die Chancen der Digitalisierung für die Verbesserung der Diagnostik und Therapie oder Konsultationen nutzen und der Gesetzgeber die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen muss.
Was ist E-Health?
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen umfasst deutlich mehr als die Implementierung der elektronischen Gesundheitskarte. Sie verspricht enormes Nutzenpotenzial und immense Chancen. Gemeint sind insbesondere die Bereiche Telemedizin, E-Health und M-Health. Mit Telemedizin soll durch Informations- und Kommunikationstechnologien beispielsweise für Diagnostik und Therapie oder Konsultation räumliche und zeitliche Distanz überwunden werden, während E-Health den gesamten Einsatz elektronischer Geräte in der medizinischen Versorgung beinhaltet (Albrecht und von Jan 2016). Darüber hinaus definiert die Weltgesundheitsorganisation M-Health als den Einsatz drahtloser Geräte im Kontext der medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge (WHO 2011).
Was ist das Problem?
Digitalisierung ist schon heute im Gesundheitswesen vorhanden, beispielsweise in der Krankenhausversorgung in der Diagnostik, Therapie und Qualitätssicherung. Im Vergleich zu anderen Branchen besteht aber noch erheblicher Nachholbedarf. Während im Telekommunikations- oder dem Bankensektor auf hohem Entwicklungsniveau ein zwischen den einzelnen Systemen kompatibler Informationsaustausch, der dem Datenschutz genügt und die Kundeninteressen wahrt, praktiziert wird, ist dieses im Gesundheitswesen bei weitem nicht flächendeckend etabliert. Wie kann das sein?
Sektorenbrüche und fehlende Interoperabilität
Wie so häufig im deutschen Gesundheitssystem ist eine der Ursachen die große Zahl der verschiedenen Interessengruppen allgemein und in den unterschiedlichen Sektoren insbesondere, welche ungenügend miteinander vernetzt sind. Einhergehend damit wird dann häufig auch nur innerhalb dieser und nicht sektorenübergreifend gedacht, entwickelt und umgesetzt. Konsequenterweise sind so eine Reihe von – durchaus auch erfolgreichen – Insellösungen entstanden, jedoch ohne dass flächendeckende Lösungen entwickelt wurden.
Prägnant ist die fehlende Interoperabilität, einhergehend mit einem sehr heterogenen Spektrum an vorhanden Systemen, welche eine Implementierung eines bundesweiten Digitalisierungsvorhabens durchaus hemmen. „Erforderlich sind Plattformen, die einfach, schnell und sicher von allen Akteuren gleichermaßen genutzt werden können. Wie in anderen Branchen auch wird es gerade im mobilen Bereich für Lösungen offene Plattformen geben müssen, die sich im Rahmen klarer Kriterien durch Nutzen für Patienten und Leistungserbringer am Markt beweisen müssen.“ (Elmer, GGW, 2016)
Datenschutz/ Haftung
Immer wieder wird Datensicherheit und -schutz als Argument gegen die schnelle Einführung von digitalen Lösungen angeführt. Häufig sind dies aber eher wenig konkrete Sicherheitsbedenken, welche als Totschlag-Argumentation missbraucht werden. Aus technischer Sicht ist eine Datenschutzanwendung auf höchstem Niveau möglich.
Bei genauerer Inaugenscheinnahme, stellt man gar fest, dass die Digitalisierung von Krankenkassen, Leistungserbringern und Patienten gewollt, die Akzeptanz also vorhanden ist. Wie kann es dann sein, dass der Fortschritt durch „Datenschutz“ blockiert wird? Würde man nicht erwarten, dass wenn der enorme Nutzen für die gesundheitliche Versorgung durch Datenschutz unmäßig verhindert wird und damit das Leben von Menschen gefährdet, dieser seine Existenzberechtigung verlieren sollte? Manch einer mag das gar „Körperverletzung“ nennen.
Die Mehrheit der Patienten würde ihre persönlichen Gesundheitsdaten freigeben. Außer Frage steht, dass der Schutz der Daten gewährleistet werden und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten gewahrt bleiben muss. Auch das Thema Haftung muss in diesem Zusammenhang insbesondere politisch und rechtlich geklärt werden.
Elektronische Gesundheitskarte
In den vergangenen Jahren haben im Kontext der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte häufig negative Schlagzeilen immer wieder mediale Schatten auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens geworfen. Die Debatte um die elektronische Gesundheitskarte hat seit 15 Jahren kein Ergebnis gebracht, aber bereits weit über 1,5 Milliarden Euro gekostet. Allgemein ist immer noch offen, wie eine Implementation von IT-Lösungen im ersten Gesundheitsmarkt finanziert werden soll.
E-Health-Gesetz
Wenn auch mit Verzögerung hat die Politik diese Herausforderungen erkannt und scheint die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiterentwickeln und die Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen fördern zu wollen. So ist Anfang 2016 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“ (kurz E-Health-Gesetz) in Kraft getreten (BMG 2015). So sehr das E-Health-Gesetz sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung ist, ist es leider auch zu kurz gedacht. Es beschränkt sich allein auf die Telematik-Infrastruktur und es wurden ausschließlich die ärztlichen Berufe in den Blick genommen. Zum Ende der Legislaturperiode hat die Politik dann noch eine weitere Hürde erbaut. Mit dem Verbot der Fernbehandlung und -verschreibung und dem Verzicht auf das elektronische Rezept wurden naheliegende Anwendungsbereiche, in denen die Digitalisierung im Gesundheitswesen ihr Potenzial hätte entfalten können, blockiert.
Ausblick
In den kommenden Ausführungen dieses Kapitels beschäftigen wir uns detailliert mit den Forderungen und Vorschlägen, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen als patientenorientiertem Projekt endlich schlüssig und zielstrebig durchgeführt werden könnte. Charmante Lippenbekenntnisse reichen nicht aus. Konsequente Schritte werden dringend gebraucht, damit die Chancen der Digitalisierung zur Verbesserung der Versorgung und zum Abbau der Bürokratie nicht verpasst werden. Hierzu zählen eine funktionsfähige und sichere IT-Infrastruktur, durchgängige Interoperabilität der eingesetzten IT-Systeme, auch und insbesondere zwischen den verschiedenen Sektoren, bei gleichzeitiger Sicherstellung von Datenschutz, sowie mehr Qualitätssicherung und -transparenz und nicht zuletzt neue und zukunftsgerichtete Entscheidungsstrukturen unter Beteiligung von Patientenorganisationen.

Informationsaustausch schaffen

Standards und Normen – Interoperabilität

Um dem Einzug der Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich Dynamik zu verleihen, braucht es eine zügige und praxisorientierte Festlegung und Definition von einheitlichen, klaren Standards und Normen. Nur so könnten eine durchgängige Interoperabilität gewährleistet und Insellösungen langfristig vermieden werden.
Im deutschen Gesundheitswesen existieren in der ambulanten und stationären Versorgung mehr als 200 unterschiedliche IT-Systeme. Fast 200 000 Ärzte und Zahnärzte, 2000 Krankenhäuser, 26 000 Pflegeeinrichtungen, 1150 Reha-Einrichtungen, 20 000 Apotheken, 2,3 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen und 70 Millionen gesetzlich Versicherte müssen in eine digitale Gesundheitsinfrastruktur eingebunden werden. Mangels Fixierung eines einheitlichen Standards wurden viele IT-Einzellösungen, die beispielsweise nicht mit anderen Praxis-Verwaltungs- oder Krankenhaus-Informationssystemen kompatibel sind, entwickelt. Entsprechend kommt es zu vielen unnötigen Datenfluss- und Medienbrüchen, da diese Insellösungen bisher nicht darauf ausgelegt sind, miteinander und in einer für alle Systeme verständlichen Form Informationen auszutauschen. Standards, einheitliche Schnittstellen und durchgängige Systeme werden dringend gebraucht, damit innerhalb von Einrichtungen, über verschiedene Bereiche, sowie zwischen verschiedenen Institutionen und vor allem auch intersektoral ein Daten- und Informationsaustausch erfolgen kann. Interoperabilität ist kein Selbstzweck, sondern die Grundvoraussetzung für eine strukturierte und durchgängige Übermittlung digitalisierter Gesundheitsdaten und damit auch echte sektorenübergreifende Versorgungsprozesse. Sie ist der Dreh- und Angelpunkt für einen einheitlichen Ausbau und erfolgreiche Umsetzung, welche ein reibungsloses Ineinandergreifen von Datenstrukturen, Technologien und Anwendungen ermöglicht.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht die Notwendigkeit für einheitliche Standards und Schnittstellen nicht nur national, sondern sogar über die Ländergrenzen hinweg, da diese insbesondere international kooperative Behandlungsformen und die Bildung von Netzwerken erleichtern würden (DKG29). Die DAK-Gesundheit fordert den Aufbau eines Interoperabilitätsverzeichnisses (DAK8). Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände regt an, dass für den Aufbau der kooperativen Strukturen eine staatliche Festlegung auf den anerkannten Health Level 7 (HL7 V3) -Standard erfolgen sollte (ABDA4). Neben der allgemeinen Forderung nach Interoperabilität verlangt die Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass „das Sichere Netz der KVen (SNK) als Bestandsnetz im Rahmen der Telematikinfrastruktur erhalten und gefördert werden muss“ (KBV5).
Die Definition von einheitlichen und klaren Standards darf nicht länger aufgeschoben werden. Die Politik muss sich ihrer Verantwortung stellen und sollte dabei selbstverständlich auch auf die Expertise außerhalb der Selbstverwaltung zurückgreifen. Die Gesundheitsakteure und auch die Patienten sind bereit für diesen längst überfälligen Schritt. Laut den vorliegenden Positionspapieren ist der Gesetzgeber einstimmig aufgefordert, eine bundeseinheitliche Digitalisierungs-Strategie zu formulieren, die verlässliche Rahmenbedingungen und Orientierungen schafft und offene rechtliche Fragen klärt. In diesem Zusammenhang kommen praktischen Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte oder dem elektronischen Medikationsplan besondere Bedeutung zu.
Aus technischer Sicht ist die Entwicklung einheitlicher und durchgängiger Schnittstellen kein Problem, sondern bedarf definierter und fixierter Standards. Da dies eine Grundlagenentscheidung ist, welche nicht in direktem Zusammenhang mit Finanzausgaben steht, behalten sich die Autoren vor, die Finanzierbarkeit der Definition von Standards und Normen in diesem Zusammenhang nicht zu bewerten.

Reform der Entscheidungsstrukturen

Der GKV-Spitzenverband sowie der AOK-Bundesverband sehen einen Teil der Lösung in der Reform der bisherigen Entscheidungsstrukturen. Durch das nicht funktionierende Entscheidungssystem werden die Vorteile, die eine Digitalisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens mit sich bringt, immer wieder konterkariert. Es lässt sich feststellen, dass die Androhung von Sanktionen an der ein oder anderen Stelle zwar zu beschleunigten Entscheidungen geführt, insgesamt sich die Situation aber kaum geändert hat. Entsprechend fordert der AOK-Bundesverband, dass die „bisherigen Entscheidungswege auf den Prüfstand gestellt und optimiert werden sollten“ (AOK29). Der GKV-Spitzenverband nennt noch konkreter, dass „die Entscheidungsstrukturen bei der gematik zu straffen“ seien (GKV14).
Aus einem etwas anderen Blickwinkel schlägt das MetaForum die „Gründung eines Begleitgremiums (Taskforce) zur stärkeren Beteiligung der Politik, unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten sowie der kurativ tätigen Behandelnden außerhalb der Selbstverwaltung“ vor (MetaForum33).
Die Umsetzung neuer Entscheidungsstrukturen sollte praktisch gut machbar sein. Unklar scheint allerdings, ob genügend Wille seitens der Akteure und der Politik vorhanden ist.

Elektronische Patientenakte und Datenschutz

Mit einer zügigen Einführung der elektronischen Patientenakte, die hohen Datenschutzstandards entspricht und gleichzeitig die Versicherten selbst entscheiden lässt über die Freigabe ihrer Gesundheitsdaten, würde endlich einer seit Jahren verschleppten Herausforderung Genüge getan.
Insbesondere die Krankenkassen beschreiben ausführlich die Chancen, die sich in diesem Zusammenhang offenbaren und nicht tatenlos verstreichen dürfen. Es herrscht allgemeine Einigkeit, dass mit dem besseren Austausch von Informationen durch eine elektronische Patientenakte auch eine höhere Versorgungsqualität erreicht werden wird. Selbstredend unter der Voraussetzung, dass die Patientensouveränität bezüglich Dateneinsicht und -freigabe nicht in Frage stehen dürfe. In Deutschland sieht der Gesetzgeber allerdings bisher vor, dass medizinische Daten der Behandlungsdokumentation nur in Arztpraxen, Kliniken oder Apotheken eingesehen werden können. Dies scheint nicht mehr zeitgemäß und so wird fast einstimmig verlangt, dass den Versicherten ein simpler und direkter Zugriff auf die geplante elektronische Patientenakte ermöglicht werden muss, sodass sie ihre Daten am Ort ihrer Wahl lesen und kommentieren können. Hierdurch könne es zu einer besseren und kompetenteren Arzt-Patienten Kommunikation kommen. Der AOK-Bundesverband schreibt, dass „das geplante Patientenfach hierfür keine akzeptable Lösung ist“ (AOK29).
Die TK übernimmt beim Thema Digitalisierung und elektronische Patientenakte eine Vorreiterrolle. Sie plant, ihren Versicherten eine transparente und zugleich sichere elektronische Gesundheitsakte zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht der TK ist „eine solche patientengesteuerte Datenplattform nicht nur zeitgemäß, sondern essenziell für Versorgungsqualität und Patientensicherheit“. Sie fordert entsprechend, dass „Krankenkassen daher verpflichtet werden müsse...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Vorwort
  3. Neugestaltung der Finanzierungssysteme
  4. Sektorenübergreifende Versorgung
  5. Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung
  6. Patientenorientierung
  7. E-Health in der medizinischen Versorgung und die Nutzung digitaler Innovationen
  8. Neuorganisation der Gesundheitsberufe
  9. Innovative Arzneimittel und Versandhandel
  10. Positionen zur Selbstverwaltung
  11. Umgang mit Innovationen in der Medizin (Evaluation und Förderung)
  12. Literaturverzeichnis
  13. Abkürzungsverzeichnis
  14. Impressum