Vermeidung einer Diskriminierung behinderter Arbeitnehmer insbesondere im Rahmen des Einstellungsverfahrens des öffentlichen Dienstes
eBook - ePub

Vermeidung einer Diskriminierung behinderter Arbeitnehmer insbesondere im Rahmen des Einstellungsverfahrens des öffentlichen Dienstes

Eine Darstellung der Rechtslage und kritische Analyse

  1. 104 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub

Vermeidung einer Diskriminierung behinderter Arbeitnehmer insbesondere im Rahmen des Einstellungsverfahrens des öffentlichen Dienstes

Eine Darstellung der Rechtslage und kritische Analyse

Über dieses Buch

Dieses Buch befasst sich mit der Fragestellung, welche Rechtsvorschriften der öffentliche Dienst bei der Besetzung freier Stellen zu beachten hat, um eine Diskriminierung von (schwer)behinderten Bewerbern zu vermeiden. Im Einzelnen wird dargestellt: Die aktuell bestehenden Schutzvorschriften (inklusive kritischer Analyse). Die Rechte der (schwer)behinderten Bewerber im Falle einer unzulässigen Diskriminierung. Die Rolle der Vertretungsorgane Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Beauftragter des Arbeitgebers bei der Stellenbesetzung und Bewerberauswahl.Ein Handlungsleitfaden für die Praxis in der Personalarbeit.Dieses Buch richtet sich sowohl an schwerbehinderte Menschen, als auch an Arbeitgeber und Personalvertretungsorgane. Da es in der Rechtsdarstellung differenziert zwischen den Vorschriften, die alle Arbeitgeber zu beachten haben und denen, die nur für den öffentlichen Dienst relevant sind, kann es auch von privaten Arbeitgebern mit Gewinn gelesen werden.

Häufig gestellte Fragen

Ja, du kannst dein Abo jederzeit über den Tab Abo in deinen Kontoeinstellungen auf der Perlego-Website kündigen. Dein Abo bleibt bis zum Ende deines aktuellen Abrechnungszeitraums aktiv. Erfahre, wie du dein Abo kündigen kannst.
Nein, Bücher können nicht als externe Dateien, z. B. PDFs, zur Verwendung außerhalb von Perlego heruntergeladen werden. Du kannst jedoch Bücher in der Perlego-App herunterladen, um sie offline auf deinem Smartphone oder Tablet zu lesen. Weitere Informationen hier.
Perlego bietet zwei Abopläne an: Elementar und Erweitert
  • Elementar ist ideal für Lernende und Profis, die sich mit einer Vielzahl von Themen beschäftigen möchten. Erhalte Zugang zur Basic-Bibliothek mit über 800.000 vertrauenswürdigen Titeln und Bestsellern in den Bereichen Wirtschaft, persönliche Weiterentwicklung und Geisteswissenschaften. Enthält unbegrenzte Lesezeit und die Standardstimme für die Funktion „Vorlesen“.
  • Pro: Perfekt für fortgeschrittene Lernende und Forscher, die einen vollständigen, uneingeschränkten Zugang benötigen. Schalte über 1,4 Millionen Bücher zu Hunderten von Themen frei, darunter akademische und hochspezialisierte Titel. Das Pro-Abo umfasst auch erweiterte Funktionen wie Premium-Vorlesen und den Recherche-Assistenten.
Beide Abopläne sind mit monatlichen, halbjährlichen oder jährlichen Abrechnungszyklen verfügbar.
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Achte auf das Symbol zum Vorlesen bei deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ja! Du kannst die Perlego-App sowohl auf iOS- als auch auf Android-Geräten nutzen, damit du jederzeit und überall lesen kannst – sogar offline. Perfekt für den Weg zur Arbeit oder wenn du unterwegs bist.
Bitte beachte, dass wir Geräte, auf denen die Betriebssysteme iOS 13 und Android 7 oder noch ältere Versionen ausgeführt werden, nicht unterstützen können. Mehr über die Verwendung der App erfahren.
Ja, du hast Zugang zu Vermeidung einer Diskriminierung behinderter Arbeitnehmer insbesondere im Rahmen des Einstellungsverfahrens des öffentlichen Dienstes von Markus Ort im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Jura & Rechtstheorie & -praxis. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.

Information

Jahr
2016
ISBN drucken
9783741281181
eBook-ISBN:
9783743144613

1 Erstes Kapitel

1. Definitionen notwendiger Begrifflichkeiten

Da diese Arbeit sich über den diskriminierungsfreien Umgang der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes mit schwerbehinderten Bewerbern erstreckt, sollen nachfolgend die relevantesten Begrifflichkeiten für diese Arbeit definiert werden.

1.1. Arbeitgeber

Als Arbeitgeber wird die Person bezeichnet, der gegenüber der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Er ist derjenige, mit dem der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag abschließt.10 Abzugrenzen hiervon ist der Dienstherr, welchem Beamte aus einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis heraus Dienst und Treue schulden.11 Um die Dienstherren und Beamten wird es nachfolgend nicht mehr gehen, da sie nicht Gegenstand dieser Arbeit sind.

1.2. Öffentlicher Dienst

Als öffentlicher Dienst werden diejenigen bezeichnet, die als Beamte oder als Arbeitnehmer/Arbeiter aufgrund eines Arbeitsvertrags für eine juristische Person des öffentlichen Rechts arbeiten.12

1.3. Öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber bzw. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

Als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst kommen nur juristische Personen in Betracht. Dies sind im Einzelnen Gebietskörperschaften (wie Bund, Länder, Kommunen)13 und sonstige öffentlich-rechtliche juristische Personen, wie Nicht-Gebietskörperschaften (bspw. Sparkassen, IHK, Ärztekammer), Stiftungen und auch Anstalten.14
Bei einer Tätigkeit, die ggü. einer privatrechtlichen juristischen Person erbracht wird, kann es sich in keinem Fall um ein Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes handeln.15

1.4. Behinderter Mensch

Das Diskriminierungsmerkmal der Behinderung wurde in das AGG aus dem BGG übernommen. Dort wurde sie in § 3 so definiert wie dies auch im § 2 I 1 SGB IX der Fall ist.16
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt.“17
Die Behinderung (i. S. d. SGB IX) wird auf Antrag durch das Versorgungsamt festgestellt.18 Das Ergebnis der auf den Antrag folgenden Untersuchung wird in einem GdB (in Zehnerschritten – beginnend bei 20 endend bei 100) festgehalten.19
Die Zuerkennung eines solchen GdB ist nicht erforderlich, damit eine Benachteiligung aufgrund Behinderung i. S. d. AGG und damit i. R. d. Einstellungsverfahrens vorliegen kann.20 Dies liegt daran, dass die obige Definition aus dem deutschen Sozialrecht kommt, wohingegen der Behinderungsbegriff des AGG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH auszulegen ist. Insofern kann sich die Definition der Behinderung in Zukunft für diese Thematik wandeln.21
Eine Behinderung ist somit eine Normabweichung psychischer oder biologischer Natur, durch die der betroffene Mensch eingeschränkt wird an seiner Teilhabe am Leben.22 Dies ist nicht automatisch aufgrund einer Krankheit der Fall.23
Unter einem behinderten Menschen ist also derjenige zu verstehen, dessen Lebensteilhabe eingeschränkt ist, weil er biologisch oder psychisch vom Normalzustand anderer Menschen abweicht und dies unabhängig davon, ob für ihn ein GdB festgesetzt wurde oder nicht.
Von der Begrifflichkeit der behinderten Menschen werden im Folgenden immer auch die gleichgestellten behinderten Menschen und die Schwerbehinderten mit umfasst.

1.5. Schwerbehinderter Mensch

Schwerbehindert ist ein Mensch, bei dem „ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und [der seinen] Wohnsitz, [seinen] gewöhnlichen Aufenthalt oder [seine] Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 [SGB IX] rechtmäßig im Geltungsbereich [des SGB IX] [hat].“24

1.6. Gleichgestellter behinderter Mensch

Ein Gleichgestellter ist ein behinderter Mensch, der einen GdB von mind. 30 jedoch weniger als 50 hat und bei dem die sonstigen Voraussetzungen für eine Schwerbehinderteneigenschaft (s. o. u. Nr. 1.5.) erfüllt sind. Daneben muss für ihn die Gleichstellung notwendig sein, um einen Arbeitsplatz i. S. d. § 73 SGB IX erlangen oder behalten zu können.25
Erhält ein behinderter Mensch die Gleichstellung, gilt für ihn das Schwerbehindertenrecht – ausgenommen die Regelungen der §§ 125, 145 ff SGB IX.26
Soweit nicht explizit anderes erwähnt wird, sind in dieser Arbeit im Folgenden unter der Bezeichnung der schwerbehinderten Menschen auch immer die ihnen gleichgestellten Menschen mit zu verstehen.

1.7. Bewerber

Unter einem Bewerber versteht man denjenigen, der für seine eigene Person bei Unternehmen und sonstigen potenziellen Arbeitgebern Werbung mit dem Ziel macht, dort eine Arbeitstätigkeit/-stelle zu finden.27
Er unterzieht sich hierbei regelmäßig einem unternehmerischen Auswahlverfahren für eine Stellenbesetzung nach vorangegangener Stellenausschreibung. Daneben ist allerdings auch eine Ini...

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Abbildungsverzeichnis
  4. Abkürzungsverzeichnis
  5. Einleitung
  6. 1. Definitionen notwendiger Begrifflichkeiten
  7. 2. Allgemeines zur Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst
  8. 3. Das AGG und das Verbot der Behindertendiskriminierung
  9. 4. Das SGB IX und die speziellen Vorgaben zur Vermeidung einer Diskriminierung aufgrund von Schwerbehinderung
  10. 5. Folgen der Verstöße gegen die Pflichten aus dem AGG und dem SGB IX
  11. 6. Rolle der Vertretungsorgane bei der Stellenbesetzung
  12. 7. Probleme aufgrund des Diskriminierungsschutzes (wegen Behinderung) in der Praxis
  13. 8. Darstellung und kritische Würdigung der aktuellen Rechtslage
  14. 9. Handlungsleitfaden für die praktische Arbeit
  15. Schluss
  16. Literatur- und Quellenverzeichnis
  17. Impressum