
eBook - ePub
City Life Photography
Ein Begleitbuch zu meinem Seminar über die Straßenfotografie
- 112 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub
Über dieses Buch
50 % der Erdbevölkerung lebt in Städten. Moderne Metropolen werden zum brodelnden Kessel des urbanen Lebens. Aber auch andere Städte und Orte stehen vor einem Wandel und zeigen das Spiegelbild unserer Kultur.Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass sich immer mehr Fotografen für die Straßenfotografie begeistern.Dieses Buch ist ein Begleitbuch zu meinem Seminar über die Straßenfotografie und ist als Dokumentation für die Teilnehmer konzipiert. Es umfasst die Theorie und enthält alle wichtigen Tipps und Ratschläge.Inhaltlich beschreibt es die Motivation für die Straßenfotografie, gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und beschreibt erprobte Vorgehensweisen.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Rechtstheorie und Rechtspraxis
Viele bekannte Straßenfotografen missachten die Rechtslage bewusst und vorsätzlich zugunsten der freien Ausübung ihrer Kunst. Wie weit nun jeder Einzelne in der freien Interpretation bis hin zur Missachtung der Gesetze gehen möchte, sei im selbst überlassen. Sicherlich ist es aber gelebte Praxis, dass es einerseits eine Rechtstheorie und andererseits eine Rechtspraxis gibt.
Rechtstheorie
Die Rechtstheorie ist das, was der Gesetzgeber definiert hat. Es ist in Gesetzbüchern beschrieben, wird von den Gerichten angewendet und ist in jedem Fall gültig. Bei der Anwendung des Rechts hat natürlich das Gericht seine jeweils eigene Sichtweise – eine freie Interpretation gibt es aber nicht. Und wenn es soweit kommt, dass ein Gericht über einen Fall entscheiden muss, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Deswegen ist in jedem Fall zu bedenken, dass eine Übertretung des Rechts gesetzlich geahndet werden kann.
Rechtspraxis
Rechtspraxis ist das, was jeder für sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen macht oder vielleicht vielmehr, dass, wie die Allgemeinheit typischerweise die rechtlichen Rahmenbedingungen lebt.
Es geht hier um den persönlichen Umgang mit den Regeln oder akzentuierter betont: Es geht darum, wie weit jeder Einzelne das Recht dehnen möchte. Denn vieles, was wir fotografieren möchten, greift nicht so weit in die Persönlichkeitsrechte ein, dass wir es für uns selbst nicht akzeptieren würden. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Zwei Rechtsansprüche konkurrieren
Es gibt den Rechtsanspruch des Fotografen und den Rechtsanspruch der fotografierten Person. Der Fotograf kann für sich das Kunsturhebergesetz in Anspruch nehmen, während das „Recht am eigenen Bild“ für die Interessen der fotografierten Person steht.
Kunsturhebergesetz
Bildnisse, die einem höheren Interesse der Kunst dienen, dürfen auch ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden.
Recht am eigenen Bild
Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Die Rechte des Fotografen
Im Kontext der Straßenfotografie kann der Fotograf im Grunde nur ein Recht für sich in Anspruch nehmen. Das Kunsturhebergesetz.
Kunsturhebergesetz
Es besagt, dass im öffentlichen Raum Personen fotografiert werden dürfen und diese Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen.
Dabei ist zu beachten, dass diese Aussage sich auf den öffentlichen und nicht auf den privaten Raum bezieht. Nicht öffentlich sind zum Beispiel Einkaufszentren, Sportstädten, Theater oder Zoos. Im privaten Raum gelten zunächst die Richtlinien des Eigentümers.
Veranstaltungen
Das Fotografieren von Personen und Veröffentlichen der Aufnahmen ist erlaubt, insofern diese Aufnahmen auf einer Veranstaltung erstellt wurden. Eine solche Veranstaltung ist allerdings rechtlich definiert. Es muss sich um Versammlungen mit einem eindeutig erkennbaren Zweck handeln. Das sind zum Beispiel
Demonstrationen, die Love Parade, ein Faschingsumzug oder ähnliches. Teilnehmer solcher Versammlungen müssen grundsätzlich davon ausgehen fotografiert zu werden.
Anders ist es bei kleinen Gruppen, die ohne konkreten Zweck beieinander sind. Treffen sich beispielsweise einige Jugendliche und trinken miteinander ein Bier, so ist dies keine Veranstaltung, die uns das Recht zum Fotografieren gibt.
Die Rechte der fotografierten Person
Der Gesetzgeber räumt Personen das Recht am eigenen Bild ein. Dieses Recht hat umfassende Wirkung auf unsere Arbeiten als Straßenfotograf.
Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Es wird also eine Zustimmung benötigt!
Die Zustimmung ist das zentrale Element, dass uns Straßenfotografen viele Probleme bereitet. Eine Veröffentlichung der Aufnahme einer Person ohne Zustimmung verletzt die Persönlichkeitsrechte. Hier liegen nun das Kunsturhebergesetz und das Recht am eigenen Bild in der Waagschale und ein Richter muss im Zweifelsfall abwägen.
Veröffentlichung ohne Zustimmung
Es gibt jedoch auch Situationen, bei denen keine Zustimmung der fotografierten Person notwendig ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Person nicht zu erkennen ist, zum Beispiel, weil sie von hinten fotografiert wurde oder nur als Silhouette erkennbar ist. Ob die Person erkennbar ist oder nicht, wird letztlich von der Person selbst oder von nahen Bekannten entschieden. Es genügt also nicht, als Fotograf zu postulieren: Ich erkenne die Person nicht. Ebenso ist zu beachten, dass Personen auch an besonderen Merkmalen, zum Beispiel Tätowierungen, erkannt werden können.
Beiwerk
Es wird weiterhin keine Zustimmung der Person benötigt, wenn diese nur Beiwerk ist. Hier geht es um Situationen, in denen ein Objekt oder eine Szene fotografiert wurde und eine Person nur zufällig in der Aufnahme zu sehen ist. Merkmal einer solchen Aufnahme ist, dass die Person für das Motiv nicht wichtig ist. Das Hauptgestaltungselement ist klar erkennbar ein anderes.
Das ist in der Straßenfotografie oftmals schwierig nachzuweisen. Eine gute Rechtssicherheit ergibt sich hier vor allem bei Architekturaufnahmen. Hier kann sich der Fotograf darauf beziehen, dass er den Eiffelturm fotografieren wollte und nicht die hübsche Frau im Vordergrund. In diesem Zusammenhang wird häufig die sogenannte Panoramafreiheit angestrengt. Für Personen, die sich im Motiv frei bewegen, ist aber der Aspekt des Beiwerks maßgeblich.
Ablichtung oder Veröffentlichung
Interessanterweise unterscheidet das Gesetz zwischen Ablichtung und Veröffentlichung.
Das Recht am eigenen Bild umfasst ausdrücklich die Veröffentlichung. Anders ausgedrückt, darf eine Person also immer fotografiert werden, dass Bild aber ohne Zustimmung nicht veröffentlicht werden.
Dies ist für die betroffene Person in der Regel nicht kontrollierbar und deswegen gibt es einen Trend in der Rechtsprechung der Gerichte, die bereits das Fotografieren reglementieren und bereits im unzugestimmten Fotografieren eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild erkennen.
Die Art der Veröffentlichung
Insofern die fotografierte Person ihr Rec...
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Straßenfotografie
- Die Straße ist die Bühne!
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Rechtstheorie und Rechtspraxis
- Tipps und Empfehlungen
- Suchen und Finden von Motiven
- Sehen lernen
- Aktives Leben versus Stillleben
- Unsere Motive
- Anregungen für spannende Themen
- Praktische Durchführung
- Mein Verhaltenskodex für die Straßenfotografie
- Informatives zu Kamera und Ausrüstung
- Welche Kamera
- Welche Brennweite
- Welche Fokuseinstellung
- Welche Belichtungsautomatik
- Meine Empfehlung
- Startwort
- Impressum