Flaggen in der DDR
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Flaggen in der DDR

Die vexillologische Symbolik der Deutschen Demokratischen Republik

  1. 96 Seiten
  2. German
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Flaggen in der DDR

Die vexillologische Symbolik der Deutschen Demokratischen Republik

Über dieses Buch

Gleich nach der Vereinigung beider deutscher Staaten in 1990 landeten große Mengen vermeintlich veralteter Fahnen und Flaggen der DDR und ihrer Parteien und Organisationen buchstäblich auf dem Müll der Geschichte. In diesem Buch werden erstmals die Flaggen der DDR in ihrer Gesamtheit dargestellt. Staatsflagge, Dienstflaggen, Marineflaggen, Flaggen von Parteien und Organisationen werden durch die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen abgerundet.

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Information

Militärische Flaggen

Bereits im Oktober 1948 wurden in der Sowjetischen Besatzungszone Einheiten der Volkspolizei kaserniert.
Die Geschichte der bewaffneten Streitkräfte der DDR begann offiziell am 01. Juli 1952 mit der Aufstellung der Kasernierten Volkspolizei (KVP). Für diese Vorgängerorganisation der Volksarmee ist jedoch keine eigene Flaggensymbolik bekannt bzw. schriftlich belegt.
Am 18. Januar 1956 verabschiedete die Volkskammer das Gesetz „über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“. Dies war sodann der eigentliche Gründungsmoment der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR. Die Einheiten der Kasernierten Volkspolizei wurden in die Nationale Volksarmee überführt.
Staatswappen mit Umschriftung und Lorbeerkranz auf Fahnen der NVA (Abb.28)
Ihre eigene Dienstflagge bekam die NVA durch die Verordnung über die Dienstflagge der Nationalen Volksarmee vom 27. Juni 1957 zugesprochen. (Abb.29)
Die offizielle Beschreibung der Flagge lautete wie folgt:
„Die Dienstflagge der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik. In der Mitte ist auf rotem Grund das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz, angebracht. Der Durchmesser des Staatswappens mit Lorbeerkranz verhält sich zur Breite der Dienstflagge wie 2:3.“
Dienstflagge der Nationalen Volksarmee vom 27. Juni 1957 (Abb.29)
Truppenfahne der Nationalen Volksarmee (Abb.30)
Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee wurden in der Verordnung über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik -Flaggenverordnung- vom 03. Januar 1973 detailliert beschrieben. (Abb.30)
Dort heißt es:
„Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik. Um das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik stehen auf rotem Grund die Worte "FÜR DEN SCHUTZ DER ABEITER- UND BAUERNMACHT". Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Breite der Fahne verhält sich zu ihrer Länge wie 3:4, das Staatswappen mit Umschriftung und Lorbeerkranz zur Länge der Fahne wie 1:2. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefasst.“
Das Fahnentuch war an einem schwarz lackierten Fahnenstock aus Holz befestigt. Das obere Ende des Stockes bildete eine einfache Metallspitze.
In der Verordnung über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der DDR - Flaggenverordnung- vom 12. Juli 1979 wurde der Fahnen-Beschreibung hinzugefügt, dass zu der Truppenfahne eine rote Schleife gehört.
Die Truppenfahne der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik entsprach in Form, Größe und Gestaltung der Truppenfahne der Nationalen Volksarmee. Zu der Truppenfahne der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik gehörte jedoch eine grüne Schleife.
Ab dem Jahr 1950 wurde mit Unterstützung sowjetischer Marineoffiziere die „Hauptverwaltung Seepolizei“ in der DDR aufgebaut. Sie wurde am 1. Juli 1952 in „Volkspolizei See“ umbenannt. Bei der Aufstellung der Nationalen Volksarmee wurde am 1. März 1956 aus der Volkspolizei See die „Verwaltung Seestreitkräfte der NVA“. Auf Beschluss des Nationalen Verteidigungsrats der DDR vom 19. Oktober 1960 wurde den Seestreitkräften der NVA am 3. November 1960 der Name Volksmarine verliehen.
Die Verordnung über die Dienstflagge für Schiffe und Boote der Volksmarine vom 27. Oktober 1960 regelte die entsprechende Beflaggung:
„Die Dienstflagge für Schiffe und Boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarzrotgoldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ein Drittel der Breite der Flagge. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Der Durchmesser des Staatswappens mit Lorbeerkranz steht zur Breite der Flagge im Verhältnis 2:3. Die Breite der Dienstflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5.“ (Abb.31)
Dienstflagge für Schiffe und Boote der Volksmarine vom 27. Oktober 1960 (Abb.31)
Die Regelung der Beflaggung von Hilfsschiffen erfolgte in der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Dienstflagge für Schiffe und Boote der Volksmarine vom 05. Juli 1966 (Abb.32):
„Die Dienstflagge für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ein Drittel der Breite der Flagge. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von einem einfachen gold-gelben Lorbeerkranz. Der Durchmesser des Staatswappens mit Lorbeerkranz steht zur Breite der Flagge im Verhältnis 2:3. Die Breite der Dienstflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5.“
Dienstflagge für Hilfsschiffe der Volksmarine vom 05. Juli 1966 (Abb.32)
Für besondere Dienste wurden mit der Verordnung vom 05. Juli 1966 spezielle Zeichen auf den Flaggen der Hilfsschiffe eingeführt.
(Abb.33)
(Abb.34)
Flagge von Schiffen und Booten des Bergungs- und Rettungsdienstes (Abb.35)
Flagge von Schiffen des Seehydrographischen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik (Abb.36)
Die 6. Grenzbrigade Küste war ein Verband der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik. Die Hauptaufgabe bestand in der Sicherung der 378 km langen Seegrenze sowie der Kontrolle der Berufs- und Sportschifffahrt.
Eine Flagge für Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste wurde mit der Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Führen von Dienstflaggen und Dienstwimpeln vom 20. Januar 1962 eingeführt (Abb.37):
„Die Dienstflagge der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste trägt auf rot...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Einführung
  3. Staatsflagge
  4. Dienstflaggen
  5. Militärische Flaggen
  6. Parteien Massenorganisationen und sonstige Flaggen
  7. Hoheitszeichen
  8. Ausgewählte rechtliche Grundlagen
  9. Impressum