Verbriefungen  kompakt
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Verbriefungen kompakt

Grundlagen, Bilanzierung und aufsichtsrechtliche Behandlung

  1. 328 Seiten
  2. German
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  4. Über iOS und Android verfügbar
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Verbriefungen kompakt

Grundlagen, Bilanzierung und aufsichtsrechtliche Behandlung

Über dieses Buch

Verbriefungen sind ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Refinanzierung, zur Eigenkapitalentlastung und zum Risikomanagement der Banken. Vor allem bei der Finanzierung des Mittelstands spielen Verbriefungen eine bedeutende Rolle. Die Funktionsfähigkeit des Verbriefungsmarktes ist deshalb auch künftig zu gewährleisten.Dieses Buch gibt einen Überblick über - Formen und Ausgestaltung von Verbriefungstransaktionen, - deren bilanzieller Abbildung und- die aktuelle und zukünftige aufsichtsrechtliche Behandlung.

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Information

Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung

Vorschlag für eine zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
Brüssel, den 30.9.2015; COM(2015) 473 final; 2015/0225 (COD)

Begründung - Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Die Förderung eines auf soliden Verfahren beruhenden Verbriefungsmarkts wird zu dem prioritären Ziel der Kommission beitragen, zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze zurückzufinden. Ferner wird ein gemeinsamer, hochwertiger EU-Regelungsrahmen für Verbriefungen die Integration der Finanzmärkte in der Union, die Diversifizierung der Finanzierungsquellen und die Erschließung von Kapital unterstützen, so dass den Kreditinstituten die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erleichtert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die beiden folgenden Schritte erforderlich:
In einem ersten Schritt gilt es, einen gemeinsamen umfassenden Rahmen für Verbriefungen zu entwickeln, der für alle Marktteilnehmer gilt und Kriterien für bestimmte Gruppen von Transaktionen festlegt. Es sollen einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen, sogenannte STS-Verbriefungen (STS: simple, transparent and standardised), definiert werden. Dies ist Gegenstand der von der Kommission vorgeschlagenen Verordnung über die Verbriefung. In einem zweiten Schritt gilt es, Änderungen im EU-Rechtsrahmen für Verbriefungen vorzunehmen – auch hinsichtlich der Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die in Bezug auf solche Instrumente als Originatoren, Sponsoren oder Anleger handeln –, um eine risikogerechtere Behandlung von STS-Verbriefungen zu ermöglichen.
Eine solche differenzierte rechtliche Behandlung existiert bereits in anderen Rechtsakten, insbesondere in der delegierten Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen für die Liquidität von Banken (Liquiditätsdeckungsquote)103. Diese muss nun durch eine Änderung der in der Verordnung Nr. 575/2013 (im Folgenden „CRR“)104 festgelegten Eigenmittelbehandlung von Verbriefungen ergänzt werden. Der gegenwärtige Verbriefungsrahmen der CRR beruht im Wesentlichen auf den vor über zehn Jahren vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) entwickelten Standards, die nicht zwischen STS-Verbriefungen und anderen komplexeren und weniger transparenten Transaktionen unterscheiden.
Die weltweite Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass der gegenwärtige Verbriefungsrahmen eine Reihe von Schwachstellen aufweist. Problempunkte sind:
  • der automatische Rückgriff auf externe Ratings bei der Bestimmung der Eigenmittelanforderungen;
  • die unzureichende Risikosensitivität mangels geeigneter Risikoparameter in den zur Bestimmung der Risikogewichte herangezogenen Ansätzen;
  • die prozyklischen „Klippeneffekte“ bei den Eigenmittelanforderungen.
Um diese Mängel zu beheben und um die Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute gegenüber Marktschocks zu erhöhen, verabschiedete der BCBS im Dezember 2014 eine Empfehlung für einen überarbeiteten Verbriefungsrahmen105 (den überarbeiteten Basler Rahmen). Der überarbeitete Basler Rahmen wurde entwickelt, um die derzeitigen komplizierten Eigenmittelanforderungen zu vereinfachen, um den Risiken der Positionen einer Verbriefung besser Rechnung zu tragen und um es Kreditinstituten zu ermöglichen, ihre Eigenmittelunterlegung unter Verwendung der verfügbaren Informationen selbst zu berechnen und damit die Abhängigkeit von externen Ratings zu verringern. Der überarbeitete Basler Rahmen soll es den Kreditinstituten ermöglichen, die Eigenmittelanforderungen für ihre Verbriefungspositionen selbst zu berechnen, indem sie einer festgelegten Rangfolge von Ansätzen folgen, in der der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz an oberster Stelle steht. Wenn ein Institut den auf internen Beurteilungen basierenden Ansatz nicht anwenden kann, muss es einen auf externen Beurteilungen basierenden Ansatz verwenden, sofern es für die Risikoposition eine externe Beurteilung gibt, die eine Reihe operationeller Anforderungen erfüllt. Falls das Institut den auf externen Beurteilungen basierenden Ansatz nicht anwenden kann, entweder weil es in einem Land ansässig ist, dessen Rechtsvorschriften dies nicht zulassen, oder weil ihm die zur Verwendung dieses Ansatzes erforderlichen Informationen nicht vorliegen, hat es einen Standardansatz anzuwenden, der einer aufsichtlich festgelegten Formel folgt.
Der überarbeitete Basler Rahmen sieht derzeit keine risikogerechtere Behandlung von STS-Verbriefungen vor. Der BCBS arbeitet jedoch derzeit an der Übernahme der am 23. Juli 2015 im Einvernehmen mit der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) angenommenen STS-Kriterien in den neuen Rahmen106. Diese Arbeit wird aller Voraussicht nach frühestens Mitte des Jahres 2016 abgeschlossen sein.
Im Anschluss an das Beratungsersuchen der Kommission an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) empfahl diese am 7. Juli 2015 in ihrem Bericht über qualifizierende Verbriefungen107 auf europäischer Ebene, die Eigenmittelanforderungen für STS-Verbriefungen auf ein vernünftiges Maß zu senken, das im Einklang mit den im überarbeiteten Basler Rahmen vorgesehenen Anforderungen steht, und die in der CRR festgelegten Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen gemäß dem überarbeiteten Basler Rahmen zu ändern, um die Schwächen der gegenwärtig geltenden Vorschriften zu beheben. Für die STS-Verbriefungen hat die EBA die 3 vom BCBS für den überarbeiteten Basler Rahmen entwickelten Ansätze weniger restriktiv kalibriert.
Um zu den übergeordneten Zielen der von der Kommission vorgeschlagenen Verordnung über die Verbriefung beizutragen und insbesondere die Verbriefungsmärkte nachhaltig wiederzubeleben und Verbriefungen zu sicheren und effizienten Finanzierungs- und Risikomanagementinstrumenten zu machen, wird vorgeschlagen, die Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen in der CRR zu ändern, um - die im überarbeiteten Basler Rahmen enthaltenen Ansätze für die Berechnung der Eigen-mittelunterlegung umzusetzen (Artikel 254 bis 268); und - für STS-Verbriefungen gemäß der Empfehlung der EBA eine Neukalibrierung vorzusehen (Artikel 243, 260, 262 und 264).
Prinzipiell und zur Vermeidung jeglichen automatischen Rückgriffs auf externe Ratings sollte das Institut - sofern es bei Risikopositionen desselben Typs wie den der Verbriefung zugrunde liegenden Positionen den auf internen Beurteilungen basierenden Ansatz (IRB-Ansatz) anwenden darf und die Eigenmittelanforderungen für die zugrunde liegenden Risikopositionen berechnen kann, als wären diese nicht verbrieft worden („KIRB“) - seine eigene Berechnung der Eigenmittelanforderungen verwenden, in die in jedem Fall bestimmte vorab festgelegte Daten einfließen müssen (SEC-IRBA). Institute, die für ihre Positionen in einer bestimmten Verbriefung den SEC-IRBA-Ansatz nicht verwenden können, sollten den auf externen Beurteilungen basierenden Ansatz (SEC-ERBA) anwenden dürfen. Im Rahmen des SEC-ERBA werden den Verbriefungstranchen auf der Grundlage von externen Ratings Eigenmittelanforderungen zugeordnet. Können beide Ansätze nicht verwendet werden oder würden sich nach dem SEC-ERBA unverhältnismäßige Eigenmittelanforderungen ergeben, die nicht dem Kreditrisiko entsprechen, das mit den einer Verbriefung zugrunde liegenden Risikopositionen verbunden ist, sollten die Institute den Standardansatz für Verbriefungen (SEC-SA) anwenden dürfen, der auf einer aufsichtlich festgelegten Formel beruht, bei der einer der Parameter die Eigenmittelanforderung ist, die nach dem Standardansatz (SA) in Bezug auf die zugrunde liegenden Risikopositionen berechnet würde, hätte keine Verbriefung stattgefunden („KSA“).
Neben seinem Beitrag zur Neubelebung der Verbriefungsmärkte wird dieser Vorschlag auch bewirken, dass die Kommission eine Vorreiterrolle im Hinblick auf mögliche künftige Entwicklungen des BCBS im Bereich der Behandlung von STS-Verbriefungen einnimmt und dafür sorgen kann, dass die Ziele dieser Entwicklungen auf die Bedürfnisse der ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Einleitung
  3. Verbriefungen im Überblick
  4. Synthetische Kreditverbriefung
  5. Risiken einer Verbriefungstransaktionen
  6. Verbriefung von Handelsforderungen (ABCP-Programm)
  7. Bilanzielle Behandlung von Verbriefungstransaktionen
  8. Chancen und Risiken des Finanzinstruments
  9. Aufsichtsrechtliche Behandlung des Kreditrisikotransfers
  10. Verbriefungen für die Europäische Zentralbank
  11. Überblick zum Verbriefungsmarkt
  12. Neues Verbriefungsrahmenwerk
  13. Vorschlag für eine Verordnung zu Verbriefungen
  14. Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung
  15. Revisions to the securitisation framework
  16. Herausgeber und Autor
  17. Impressum