
- 132 Seiten
- German
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eBook - ePub
Beiträge zur Telekommunikation
Über dieses Buch
Die hier eingebrachten Beiträge waren zum Großteil bereits auf meiner privaten Homepage (www.hkropp.de) zu finden. Sie wurden nach Durchsicht in dieses Buch übernommen. Das Erstellungsdatum ist jeweils am Ende des Beitrags eingetragen, die Beiträge enstanden im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit 1980-2015. Im Anhang sind Tipps für SV-Kollegen zu finden.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Die Tür-Freisprechanlage und die FTZ 123 D 12
Obwohl in der Telekommunikation viel genormt ist und die dort gewohnte weitgehende Kompatibilität viel zum Erfolg beiträgt, gibt es für die Verbindung von Türsprechanlagen und TK-Anlagen keine "genormte Schaltung".
Fakt ist, dass sich Türsprechanlagen-Hersteller und TK-Anlagen-Hersteller offenbar gegenseitig ignorieren:
- die Türsprechanlage muss möglichst einfach und billig sein also Einzelanschluss für Mikrofon, Lautsprecher, Klingeltaster zusammen sechs Drähte und der Türöffnermagnet-Anschluss
- die TK-Anlage bietet die bekannte Zweidraht-a/b-Schnittstelle. für alle analogen Geräte, wie Telefone, Fax, Modem etc.
Türsprechanlagen haben also keine "teuere" a/b-Schnittstelle und TK-Anlagen haben keine (parallele) Türsprech-Schnittstelle. Erst in neuester Zeit hat ein Hersteller (Rocom) eine Tür-Freisprecheinrichtung mit a/b-Schnittstelle im Programm.
Bekannte Hersteller halten lieber umfangreiche Bibliotheken mit Schaltungsvorschlägen "Wie verbinde ich Sprechanlage X mit TK-Anlage Y" für ihre Kunden bereit. Bekannt ist z.B., dass die Fa.Siedle eine ganze CD mit Schaltungsvorschlägen anbietet.
Aber:
Anbieter von Tür-Sprechanlagen und Zubehör beeilen sich, in Prospekten und Preislisten stets zu versichern, ihre Geräte würden der "Norm 123 D 12" entsprechen.
Fragt man dann nach, was das für eine Norm ist und wo was steht, hat keiner eine Ahnung. Niemand weiß, was diese "Norm" mit der ungewöhnlichen Bezifferung beschreibt, aber jeder versichert, er halte sie ein.
1. Geschichte
Diese Vernebelung zu lichten war gar nicht so einfach. Die
"123 D 12 Rahmenregelung für Anlagen nach Ausstattung 1"
stammt nämlich von Januar 1988. Der seinerzeitige Herausgeber, das "Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen", existiert heute nicht mehr. Auch beim Nachfolger, der RegTP oder bei der "Deutschen Bundespost"-Nachfolgerin, der Telekom AG, Druckschriftenstelle in Darmstadt, ist die Rahmenregelung nicht mehr zu bekommen.
Es besteht daher Bedarf, etwas Klarheit in die "Rahmenregelung", dem unbekannten Wesen, zu bringen, einer Vorschrift, die keiner mehr hat, keiner mehr kennt, aber genau einhält und die immer noch zu Marketingzwecken verwendet wird.
Nun zu den "Fachwörtern". "Anlagen der Ausstattung 1" sind elektromechanische Telefonanlagen, die älteren "Postlern", heute schon im Ruhestand, und TK-Experten älterer Jahrgänge noch gut bekannt sind. Zwar gab es schon 1980 elektronische Telefonanlagen ("Ausstattung 2"), aber erst 1988, dem Jahr der Einführung der volldigitalen TK-Anlagen, hat die Bundespost mit dieser "Rahmenrichtlinie" sich noch schnell einen technischen Türsprech-Nekrolog geschrieben.
Ob man deshalb Türsprechanlagen nur an "Ausstattung 1" anschließen durfte, bleibt ein Geheimnis.
Blättert man nun amüsiert diese immerhin 56 Seiten der Vorschrift durch, findet man schließlich nur mit Mühe in einer Fußnote (!) das, was man erwartete, nämlich technische Angaben zu Türsprechanlagen.
Witzigerweise sind diese nur bei den "Familientelefonanlagen 1/4 und 2/4" (FTA) mit 1-2 Amtsleitungen zu finden, als ob Türsprechanlagen für größere TK-Anlagen nicht existierten. Im Abschnitt mit dem vielversprechenden Titel "Allgemein verwendbare Ergänzungsausstattung" ist hingegen nichts zu finden.
2. Technik
Nun zu den abgedruckten technischen Forderungen. Bei der FTA mit 1 Amtsleitung heißt es dort in der schönen, fast schon ausgestorbenen Sprache der "Fernmeldeordnung (FO)":
"13 Anschluß für eine Tür-Freisprecheinrichtung anstelle einer Nebenstelle. Der Anschluß für die Tür-Freisprecheinrichtung ist nichtamtsberechtigt.*)
14 Anschluß für das Betätigen eines elektrischen Türöffners. Von den Sprechstellen aus Kennzeichengabe für das Betätigen des elektrischen Türöffners.*)"
Bei der FTA mit 2 Amtsleitungen soll gelten:
"14 Anschluß für eine Tür-Freisprecheinrichtung und für das Betätigen eines elektrischen Türöffners. Bei Anschluß einer Tür-Freisprecheinrichtung und/oder eines elektrischen Türöffners wird ein Anschlußorgan für Nebenstellen in Anspruch genommen. Der Anschluß für die Tür-Freisprecheinrichtung ist nichtamts berechtigt. Von den Sprechstellen aus Kennzeichengabe für das Betätigen des elektrischen Türöffners.*)
"*) Für den Anschluß einer Tür-Freisprecheinrichtung ist folgende Schnittstelle vorzusehen:
| Sprechweg/ a- und b-Ader | gleichstromfrei |
| Kontakt für das Betätigen eines | potentialfrei |
| elektrischen Türöffners (Schließers) | Schaltleistung 24V/0,3A |
(höhere Werte sind zulässig)
Schließzeit 3 Sekunden
(höhere Werte sind zulässig)
| Kontakt (Schließer) z.B. zum Schalten | |
| der Stromversorgung | potentialfrei |
Schaltleistung 24V/0,3A
(höhere Werte sind zulässig)"
Ja und das war auch schon die Technikvorschrift der Tür-Sprechanlagen in der ganzen, berühmten "123 D 12". Wie ein Dinosaurierskelett hat sie, ungestört von Digitaltechnik, Windows, IP und Internet die Zeit überlebt.
Es bleibt also nur mehr zu hoffen, dass auch heute noch, 14 Jahre nach ihrer Publikation, die alte "123 D 12" noch vielen Sprechanlagen-Herstellern gute Geschäfte bescheren möge.
k/s 11.02
Der Abhör-Krimi
Es kommt häufig vor, dass ich einen Anruf bekomme, wie etwa den: "Kommen Sie sofort zu mir, mein Nachbar (Ex, Kollege, Freund) hört mich ab!" Inzwischen kann ich damit umgehen, ich komme nicht sofort, sondern zuerst schicke ich da ein Angebot für ein Privatgutachten mit der Bitte um Zustimmung, dann höre ich seltsamer Weise nichts mehr von den "Abhörern".
Ein ganz andere Fall: Zwei Familien, beide mit kleinen TK-Anlagen und schnurlosen Telefonen, beklagen sich bei Gericht, ein "Unbekannter" würde sich regelmäßig in die Telefonate der Kids einschalten, er wisse alles, er verbinde die Gespräche der Kids miteinander, terrorisiere die Kinder.
Nun kommt bei einer derartigen technischen Konstellation sofort der Gedanke auf, ein Überwachungsplatzbeamter des Netzbetreibers treibe da sein Unwesen. Dort hingegen schwört man Stein Auf Bein, daran sein nichts, da sei niemand tätig geworden.
Darauf geht der eine Vater zur "Wahrsagerin"(!) und die prophezeit ihm, in 14 Tagen werde der Spuk sein Ende haben(!). Der andere Vater erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Beim Ortstermin sind die 14 Tage bereits vergangen und tatsächlich hat sich der Abhörer nicht mehr gemeldet.
Die übliche Überprüfung beim Ortstermin, genaue Besichtigung der Anlagen, der Apparate, der Verkabelungen, Ergebnis: nichts. Ich habe den Eindruck, dass diese Untersuchung der Familie ungelegen kommt, sie ist zurückhaltend, je verstockt, kaum Auskünfte. Was ich hingegen bei der anderen Familie zu hören bekomme, ist eine Tonbandaufzeichnung der "Konferenz" mit dem "Abhörer". Die Stimme ist leicht verstellt, manchmal keucht er nur oder stöhnt. Die Stimme war den Betroffenen angeblich unbekannt.
Lange nach dem Ortstermin und der Gutachtenserstattung bekam ich die technische Erklärung dafür, wie es möglich sein konnte, dass sich ein "Abhörer" in das interne Netz einer TK-Anlage einschalten, dort Vermittlungsvorgänge ausführen und beliebig abhören konnte. Es sei angemerkt, das so eine Konstellation - trotz ihrer Logik - wohl nicht alle Tage zu finden sein wird.
Der Abhörer war zugleich der Installateur der ISDN-TK-Anlage mit den schnurlosen Telefonen. Er hatte sich per "Kundendaten-Programmierung" auf einer Nebenstelle volle "Administratorrechte" mit Zugang zum Wartungsport gegeben. Für den Zugang zur TK-Anlage brauchte er somit keinen Amtszugang, die ISDN-Amts-leitungen blieben frei, er musste sich lediglich in der Reichweite "seiner" Nebenstelle (bestens im Schlafzimmer im 1.Stock plaziert) mit schnurlosem Telefon in einem Auto aufhalten.
Das Haus war in einem Wohngebiet, wo ein um die Ecke geparktes Auto nicht auffiel. Zusammen mit den Leistungsmerkmalen "Konferenz", "Ein-Mann-Umlegung", "Mithören" "Aufschalten" etc. konnte er quasi die volle Kontrolle über die TK-Anlage und die Gespräche der Kids ausüben.
Fazit:
Wenn auch die Motivation des Täters (Abhörers) für einen derartigen technischen Aufwand auf einer anderen Ebene liegt, sollte man die Möglichkeiten, die sich mit "Schnurlis" an TK-Anlagen ergeben, bei vergleichbaren Fällen nie aus dem Auge lassen.
Es empfiehlt sich zu Testzwecken am besten die Funktelefone durch Festnetztypen zu ersetzen und dann nochmals nachzuprüfen, ob das "Abhören" immer noch auftritt.
Der nächste Schritt wäre dann, zu kontrollieren, ob nur diese Festnetztypen an die TK-Anlage angeschlossen sind und sonst nichts. Auch, wie hier, keine "Reserve-Basisstation".
Dann ist nämlich auch das "Schnurli", das der liebe Freund aus der Nachbarschaft bei einem Besuch schnell und heimlich an einer Feststation seines besten Freundes nebenan angemeldet hat, und mit dem er zu seinen Lasten telefonieren konnte, außer Funktion.
Der liebe Freund muss ja nicht gerade ein Supporter eines Providers mit 0900..-Rufnummer sein.
hk 08/2005
Was ist eine "Apothekerschaltung"?
1. Definition
Unter einer Apothekerschaltung versteht man die Türfreisprechanlage bei einer Apotheke.
2. Anschluss an TK-Anlage
Vorab soll festgehalten werden, dass es keine genormten Schaltungen für den Anschluss von Türsprechanlagen an TK-Anlagen gibt.
Es gibt vielmehr eine große Vielfalt an Türsprechstellen, auch des gleichen Herstellers, und eine große Vielfalt an Interfaces zwischen Türsprechanlage und Telefonanlage.
Dabei ignorieren sich Türfreisprechanlagenhersteller und TK-Anlagen-Hersteller off...
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Tür-Freisprechanlage und die FTZ 123 D 12
- 2. Der Abhörkrimi
- 3. Was ist eine "Apothekerschaltung"?
- 4. Das Abenteuer der Calling Cards
- 5. Das Ende einer TK-Anlage
- 6. Interessantes zur Doku-Übertragung per Telefax
- 7. Die Fax-Zeit
- 8. Features von TK-Anlagen
- 9. Die Filmentwickler
- 10. Der Handy-Feuchteschaden
- 11. Mobilfunk in USA - Ein Erfahrungsbericht
- 12. Die IMEI
- 13. Der Lautsprecher am Faxgerät
- 14. Der Mietvertrag für die TK-Anlage - ohne jedes Risiko?
- 15. Probleme bei ISDN-Anschlüssen
- 16. Der alternative Netzbetreiber – Portierung
- 17. Vorsicht! R-Gesprächs-Abzocke
- 18. Ich gehe in ein Seminar
- 19. Zur Technik von SMS (Short Message Service)
- 20. Stabilität der Systemuhr
- 21. Fatale Programmierung einer VOIP-Telefonzelle
- 22. Überspannungs-Schaden einer TK-Anlage?
- 23. Bewertung von TK-Anlagen
- 24. Aufstieg und Fall eines akkreditierten Labors
- 25. Tipps für das Fachenglisch
- 26. Erfahrungen beim Telefonieren über Digitalnetze
- 27. Der Start ins Internet
- 28. Über den Internetzugang
- 29. Elektronischer Lebensnachweis
- 30. Nostalgische technische Begriffe der Telekommunikation
- 31. Sabotage einer Klingel- und Türsprechanlage
- 32. Service bei Kleintelefonanlagen
- 33. Grundprinzip des Simlock
- 34. Der Radius-Server
- 35. 5 Mio Verbindungsdatensätze
- 36. 15 Jahre Vfg.168/99 – Verbindungspreisberechnung
- Anhang
- Impressum