Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte der Este zwischen Langeloh und Emmen
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Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte der Este zwischen Langeloh und Emmen

  1. 104 Seiten
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Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte der Este zwischen Langeloh und Emmen

Über dieses Buch

Lebensraumverbesserung für die Este – Hydraulische Vergleichsbetrachtungen bestätigen Forderungen der Ökologie.Björn Tent hat seine Projektarbeit zum Heidebach Este im berufsbegleitenden Studium "Wasserbau und Umwelt" an der TU Dresden ausgearbeitet. Die Themenstellung wurde eng mit dem Institut für Wasserbau der TU Hamburg-Harburg abgestimmt. Es galt, ein morphologisches Gestaltungskonzept an einer Beispielstrecke zu entwickeln. Dafür erfasste der Autor die gegenwärtige Realität und verglich sie mit historischen Zuständen. Morphologische Parameter wie Laufform und Windungsfaktor wurden analysiert und mit errechneten Werten der "Regimetheorie" verglichen. Angelehnt an das morphologische Leitbild wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte konzipiert und in ihren Auswirkungen auf die hydraulische Charakteristik (Wasserstand, Fließgeschwindigkeit, Schubspannung) prognostiziert. Mit den Ergebnissen werden die hydraulischen Grundlagen für schlankes Handeln beim Restaurieren gelegt.Die vor Ort zu verzeichnenden Zerstörungen der Gewässerstruktur erwiesen sich gravierender, als bisher eingeschätzt. Auf diesen Erkenntnissen wurden die bisherigen empirischen Annahmen für "in-stream Restaurieren", die der naturnahen Wiederbelebung von zu breit und zu tief eingeschnittenem Gewässerbett dienen, durch hydraulische Vergleichsbetrachtungen bestätigt. Es zeigte sich, dass in-stream-Maßnahmen zur Verbesserung des Niedrig- und Mittelwasserprofils noch umfänglicher in die Tat umgesetzt werden müssen, als bisher angenommen. Es gilt, die heutigen naturfernen Gewässerstrukturen ihrem fachlich wie rechtlich geforderten Ziel näher zu bringen.

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Information

Jahr
2014
ISBN drucken
9783735749666
eBook-ISBN:
9783738662917

1 Vorbemerkungen

1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung der Projektarbeit

Die Fließgewässer Mitteleuropas sind in ihrem heutigen Erscheinungsbild von anthropogenen Eingriffen der Vergangenheit geprägt. Das gilt in besonderem Maß für gefällearme Bäche und Flüsse, wie sie zum Beispiel im Norddeutschen Tiefland repräsentiert sind. Dabei erstrecken sich die Veränderungen annähernd über das gesamte Fließgewässersystem – vom kleinen Bach bis hin zu großen Strömen wie Rhein und Elbe.
Dies zeigt sich beispielsweise
  • im Verlust von natürlichen Laufformen durch Flussbegradigungen,
  • in zahlreichen Querbauwerken entlang der Fließgewässer, die eine Durchgängigkeit für wandernde Gewässerorganismen erschweren bis unterbinden,
  • in monotonen, technischen Ausbauquerschnitten ohne Breiten- und Tiefenvarianz,
  • in der Vertiefung natürlicher Gewässerbetten mit weitestgehender Zerstörung der natürlichen Sohlsubstrate sowie
  • im Fehlen natürlicher Ufergehölze und daraus resultierender Erosions- und Überwärmungserscheinungen.
Während umfangreiche Maßnahmen zur Abwasserreinigung bereits seit den 1970er Jahren umgesetzt wurden und erfolgreich zur Steigerung der Wasserqualität beigetragen haben, zeigt sich bis heute, dass für die Qualität eines Fließgewässerökosystems eine intakte Gewässerstruktur gleichermaßen von Bedeutung ist (Rasper 2001). Daher liegt das Hauptaugenmerk seit den 2000er Jahren in der Verbesserung der Gewässerstrukturgüte sowie auf der Herstellung der Durchgängigkeit unserer Fließgewässer.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU 2005) belegt anhand von rund 33.000km untersuchten Fließgewässern hinsichtlich ihrer Gewässerstruktur, dass sich
  • nur etwa 2% in einem unveränderten (natürlichen),
  • nur etwa 19% in einem gering bis mäßig veränderten (annähernd naturnahem),
  • etwa 46% in einem deutlich bis stark veränderten sowie
  • etwa 33% in einem vollständig veränderten Zustand befinden,
woraus sich enormer Handlungsbedarf zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte und zur Beseitigung von Wanderhindernissen ableitet (BMU 2005).
Dies betrifft auch die Este, einen linken Nebenfluss der Elbe. Sie entspringt in der Lüneburger Heide und mündet westlich des Hamburger Hafens in die Elbe. Größere Ausbaumaßnahmen fanden unter anderem in den 1920er Jahren durch Begradigungen des Flusslaufs und Vergrößerung des Abflussprofils zum schnellen Abführen von Sommerhochwassern und der dadurch sichereren Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen statt.
Die Ausbaumaßnahmen führten neben den gewünschten Effekten jedoch auch zu erhöhten Fließgeschwindigkeiten, zur Veränderung der Sedimenttransportcharakteristik sowie zu einer Verschärfung des Hochwasserrisikos entlang der Este. Die Intensivierung der Landwirtschaft einschließlich der Drainierung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen im Laufe des 20. Jahrhunderts verschärfte diese Situation. Insbesondere auf die von ihrer ökologischen Funktion her wichtigen Gewässer dritter Ordnung mit fehlendem gesetzlichen Schutz ihrer Lebensräume (vgl. Abschnitt 2.2.1) müssen zukünftig stärker in den Fokus nachhaltiger Schutzmaßnahmen rücken.
Die Projektarbeit beleuchtet die o.g. Gesichtspunkte für den Gewässerabschnitt der Este zwischen Langeloh und Emmen in ihrer Historie mit dem Ziel, ein morphologisches Gestaltungskonzept zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte für diesen Gewässerabschnitt zu entwickeln.

1.2 Umfang und Zielsetzung der Projektarbeit

In der vorliegenden Arbeit ist der Zustand des zu untersuchenden Gewässerabschnitts der Este durch Ortsbegehungen erfasst. Dabei wird besonderes Augenmerk auf vorhandene Defizite hinsichtlich der Gewässerstrukturgüte gelegt und auf fehlende Durchgängigkeit des Gewässers für Gewässerorganismen hingewiesen.
Die zeitliche Entwicklung des betrachteten Gewässerabschnitts wird durch umfangreiche Recherchetätigkeit hinsichtlich historischer Zustände nachvollzogen.
Sowohl die gegenwärtige Situation als auch die historischen Zustände werden im Hinblick auf morphologische Parameter – wie z.B. Laufform, Windungs- und Formfaktor – beschrieben.

2 Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen im und am Gewässer

2.1 Der rechtliche Rahmen auf Bundesebene (Wasserrecht, Auswahl)

2.1.1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)1

Im WHG werden die europäischen Vorgaben der EG-WRRL in nationales Recht umgesetzt. Eine Auswahl zur Erreichung beziehungsweise zum Schutz des „guten ökologischen Zustands“ von Fließgewässern sei hier angeführt:
Erklärter Zweck nach § 1 des WHG ist es, „durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.“
In (1) des § 6 – Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung – ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer geregelt, es werden unter anderem folgende Ziele erklärt:
  • Die „Funktions- und Leistungsfähigkeit (…) zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften“,
  • „den möglichen Folgen des Klimawandels (…)“ und
  • „(…) durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche (…) nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen.“
Gemäß (2) des § 6 ist der Zustand von natürlichen oder naturnahen Gewässern zu erhalten und „nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.“
Nach (1) des § 27 – Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer – sind „oberirdische Gewässer (…) so zu bewirtschaften, dass
  1. Eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und
  2. Ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.“
Nach (2) des § 27 sind „oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, (…) so zu bewirtschaften, dass
  1. Eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird und
  2. Ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.“
In (1) des § 38 – Gewässerrandstreifen – ist geregelt, dass Gewässerrandstreifen „der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen (…)“ dienen.
Nach (3) ist ein Gewässerrandstreifen mindestens fünf Meter breit und nach (4) sind Gewässerrandstreifen von Eigentümern und Nutzungsberechtigten „im Hinblick auf ihre Funktionen (…) zu erhalten“. Zudem ist im Gewässerrandstreifen unter anderem verboten:
  • „Die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
  • Das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern (…) sowie das Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern.“
Gemäß (1) § 39 – Gewässerunterhaltung – umfasst „die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers (…) seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (…)“. Unter anderem ist festgeschrieben, dass „die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen (…)“ durch die Gewässerunterhaltung zu verfolgen ist.
Die Maßgaben des § 39 gelten auch für die Unterhaltung ausgebauter Gewässer.

2.2 Der rechtliche Rahmen auf Landesebene (Wasserrecht, Auswahl)

2.2.1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)2

Im niedersächsischen Wassergesetz sind die Vorgaben der EG-WRRL und des WHG auf Landesebene geregelt und spezifiziert.
An dieser Stelle sei besonders darauf hingewiesen, dass im § 37 NWG eine Einteilung der oberirdischen Gewässer in drei Ordnungen erfolgt. Die Definition der drei Ordnungen ist den §§ 38 bis 40 zu entnehmen. Gewässer erster Ordnung sind Gewässer mit einer „erheblichen Bedeutung für die Wasserwirtschaft“, Gewässer zweiter Ordnung sind Gewässer mit einer „überörtlichen Bedeutung“ und Gewässer dritter Ordnung sind Gewässer, die nicht zu denen erster oder zweiter Ordnung zählen (Details siehe NWG).
Nach (1) des § 58 – Gewässerrandstreifen – gilt, dass „an Gewässern dritter Ordnung (…) kein Gewässerrandstreifen“ besteht.
Gemäß (2) kann „die Wasserbehörde anordnen, dass Gewässerrandstreifen mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt (…) werden, die Art der Bepflanzung und die Pflege der Gewässerrandstreifen regeln und die Verwendung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln auf Gewässerrandstreifen untersagen.“
Insbesondere vor dem Hintergrund der ökologisch wichtigen Funktion der Gewässer dritter Ordnung – beispielsweise von Quellbächen, die Laichgebiet, Aufwuchs- und Lebensraum vieler unter Schutz stehender und Rote-Liste-Arten sind – muss der Schutz dieser Gewässer zukünftig stärker vorangetrieben werden, um die Ziele der EG-WRRL zu erreichen und nachhaltig sicherzustellen!
 
1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31. Juli 2009 („Wasserhaushaltsgesetz“ – WHG)
2 Niedersächsisches Wassergesetz vom 19. Februar 2010 (NWG)

3 Die Este – Das Untersuchungsgebiet in seiner historischen Entwicklung

Aus Kartenwerken der Kurhannoverschen Landesaufnahme wurde der historische Zustand der Este im Jahr 1769 rekonstruiert. Unterlagen über bekannte Ausbaumaßnahmen der Este in den 1920er Jahren wurden vom Landkreis Harburg zur Verfügung gestellt.

3.1 Historischer Zustand von 1769

Abbildung 3.1 Das Untersuchungsgebiet, Historischer Lauf der Este im Jahr 1769 (Quelle: Kurhannoversche Landesaufnahme des 18. Jahrhunderts, herausgegeben vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt – Landesvermessung – 1983; bearbeitet)
Abbildung 3.1 zeigt den historischen Lauf der Este im Jahre 1769, ergänzt um die sieben für die Projektarbeit gewählten Streckenabschnitte. Deutlich zu erkennen ist die relativ dünne Besiedlung im Umfeld der Este.

3.2 Historischer Zustand der 1920er Jahre

Bei den vom Landkreis Harburg zur Verfügung gestellten historischen Unterlagen über die Ausbaumaßnahmen der Este in den 1920er Jahren handelt es sich im Einzelnen um
  • den Entwurf zur Regulierung der oberen Este (K...

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Edmund Siemers-Stiftung veröffentlichte bisher im Bereich Fließgewässerschutz
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Vorwort des Herausgebers
  4. 1  Vorbemerkungen
  5. 2  Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen im und am Gewässer
  6. 3  Die Este – Das Untersuchungsgebiet in seiner historischen Entwicklung
  7. 4  Die Este – Heutiger Zustand
  8. 5  Beschreibung und Analyse der ermittelten Zustände hinsichtlich morphologischer Parameter
  9. 6  Die Regimetheorie
  10. 7  Mögliche Verbesserungsmaßnahmen im und am Gewässer
  11. 8  Entwicklung eines morphologischen Leitbildes
  12. 9  Schlussfolgerungen und Ausblick
  13. 10  Literaturverzeichnis
  14. Impressum