Philosophische Überzeugungen
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Philosophische Überzeugungen

  1. 144 Seiten
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Philosophische Überzeugungen

Über dieses Buch

In einem Streifzug durch die neuzeitliche Philosophie unternimmt es der Autor, in thesenartiger Form die aus seiner Sicht überzeugenden Antworten zu den grundlegenden Fragen der menschlichen Erkenntnismöglichkeiten, der ethischen Orientierung sowie der Stellung des Menschen in der Welt mit knapper Begründung überblicksartig zusammenzufassen. Er will dazu anregen, sich mit diesen wichtigen Grundsatzfragen zu beschäftigen. Dabei geht es ihm vor allem um die Begründung für philosophische Positionen.

Häufig gestellte Fragen

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Was sollen wir tun?

Ethik und Moral

Funktion von Ethik und Moral

B-052 - Funktion der Ethik ist nicht die Aufstellung von Regeln, wie ein Mensch in einer bestimmten Situation handeln soll, sondern die Erforschung allgemeiner Prinzipien, die eine Orientierungshilfe für die Bestimmung solcher Regeln geben. Die Begriffe „Ethik“ und „Moral“ werden zumeist (so auch hier) als im Wesentlichen synonym verstanden, wobei „Ethik“ mehr auf grundlegende Prinzipien und „Moral“ mehr auf konkretere Verhaltensnormen bezogen wird. Nicht die Ethik macht die Menschen moralisch. „Ein Mensch wird ausschließlich aus sich selbst und durch sich selbst – durch seine Willensbestimmung – zu einem guten oder bösen Menschen… Die Ethik ist keine Supermoral. Sie stellt keinen Normenkatalog auf, der für die gesamte Menschheit verbindliche Handlungsregeln beinhaltet. Moralische Normen sind praktische Regeln der Selbstbeschränkung von Freiheit um der Freiheit aller willen; sie gehen aus wechselseitigen Anerkennungsprozessen in einem Lebenskontext hervor. Daher wäre es ein grundlegendes Missverständnis von Freiheit, wollte man der Ethik die Aufgabe zuweisen, ein für allemal und endgültig materialiter festzulegen, wie die Menschen handeln sollen, was einer autoritativen Übermächtigung der Handelnden gleichkäme. Auf diese Weise würden moralische Normen zu Dogmen und Ideologien verfestigt, die die Freiheit der Selbstbestimmung letztlich aufheben würden… Die Ethik ist keine Kasuistik .… sie fungiert auch nicht als höchste moralische Instanz, die im Hinblick auf vorgegebene moralische Normen entscheidet, was in einem bestimmten Einzelfall zu tun ist. Die Ethik kann und soll sich somit nicht stellvertretend für handelnde Subjekte moralische Kompetenz anmaßen, sondern den Handelnden dazu anleiten, selber moralische Kompetenz zu erwerben und auszuüben.“ (A. Pieper)

Anspruch ethischer Prinzipien, „Wissen“ zu sein

B-053 - Soweit ethische Prinzipien sich mit intersubjektiv überprüfbaren überzeugenden Argumenten rechtfertigen lassen, sind sie keine bloßen Meinungen oder Glaubensüberzeugungen, sondern Wissen über normative Aspekte der Wirklichkeit. Ethisches Wissen darüber „was sein soll“ unterscheidet sich grundlegend vom deskriptiven Wissen darüber „was ist“ und bedarf einer anderen, spezifisch ethischen Rechtfertigung. Die deskriptive Beschreibung der in bestimmten Gesellschaften in bestimmten Zeitepochen als gültig angesehenen Verhaltensnormen gehört zu dem Wissen darüber, „was ist“ und kann nur sehr begrenzt als prima-facie Rechtfertigung für die Gültigkeit ethischer Prinzipien wirken.

Warum sollen Menschen moralisch handeln?

B-054 - Moralisch handeln bedeutet die Beachtung von Verhaltensnormen, die grundsätzlich oder für bestimmte Lebenssituationen eine Zurückstellung egoistischer Eigeninteressen zugunsten altruistischen Verhaltens fordern. Solche Verhaltensnormen sind für das Zusammenleben der Menschen zwingend erforderlich und seit jeher in allen menschlichen Gesellschaften empirisch feststellbar. Ethische Normen sind für das Zusammenleben der Menschen unverzichtbar, weil sonst Konflikte allein durch die jeweiligen Machtverhältnisse entschieden würden und eine bloße Herrschaft des jeweils Stärkeren einträte, die zu Unfrieden und Ungerechtigkeit führt. - Moralisch handeln bedeutet darüber hinaus aber auch die Formung der eigenen Persönlichkeit mit dem Ziel, eine dauerhafte Orientierung des eigenen Verhaltens an ethischen Werten zu erreichen. Ziel der Ethik ist die Erarbeitung bzw. Begründung von solchen allgemeingültigen Werten und den ihnen entsprechenden Normen.

Beschränkung der Ethik auf Menschen

B-055 - Ethische Normen gelten nur für Menschen und nicht für Tiere. Nur menschliche Wesen besitzen unsere grundlegenden ethischen Begriffe und Konzepte (wie „gerecht“ und „ungerecht“, „edel“ und „gemein“, „gut“ und „schlecht“). Tiere sind unfähig, ethische Konzepte zu entwickeln, obwohl sie Bewusstsein, Intelligenz und Gefühle haben. Was ihnen im Unterschied zum Menschen fehlt, ist das Selbstbewusstsein und die Vernunft, d.h. die Fähigkeit zu bewertender Reflexion über das eigene Denken und Handeln. Welche ethischen Prinzipien unser Verhalten gegenüber Tieren bestimmen sollten, ist Gegenstand des Spezialgebiets der Tierethik, auf das ich hier zunächst nicht eingehe.

Praxisbezug der Ethik

B-056 - Ethische Prinzipien und Normen haben die Funktion, praktische Orientierung für menschliches Handeln zu geben. Ein wesentlicher Leitgedanke bei der Prüfung ethischer Theorien ist deshalb der Gedanke ihrer praktischen Verwendbarkeit als ethische Orientierung.

Anforderungen an ethische Normen

B-057 - Ethische Normen geben Orientierungen, wie Menschen unabhängig von ihren jeweiligen persönlichen Zielen in bestimmten Situationen handeln sollten. Diese Normen setzen meist auch die faktische Geltung anderer Normen voraus, so dass sie in einem zusammenhängenden Normenkomplex stehen (Interdependenz von Normen). Ethische Normen müssen allgemein und dauerhaft konsensfähig sein, d.h. alle beliebigen Individuen sollen die Normen für vernünftig halten können und ihnen unter idealen Bedingungen zustimmen können, weil sie ihren Interessen entsprechen, ohne dass dabei stets ein faktischer Konsens erforderlich wäre. Damit läuft die Begründung ethischer Normen auf die Fragen hinaus: „Welche Verhaltensnorm entspricht den Interessen aller gemeinsam am besten?“ oder „Welche Norm können wir gemeinsam am ehesten wollen?“ Begründungsargumente für eine ethische Norm müssen von anderen nachvollzogen werden können, sonst können sie nicht zu einem argumentativen Konsens führen. Jede in die Argumentation eingeführte Norm muss kritisierbar sein und allgemein nachvollziehbar begründet werden. Akzeptabel für alle Individuen sind nur solche Normen, bei denen verschiedene Individuen unter faktisch gleichen Bedingungen gleich behandelt werden (Grundsatz der Personenunabhängigkeit). Inakzeptabel und nicht konsensfähig sind parteiische Normen, bei denen bestimmte Individuen gegenüber anderen bevorzugt oder benachteiligt werden, ohne dass dies durch Unterschiede in der Sache begründet ist.

Unterschied ethischer und rechtlicher Normen

B-058 - Rechtliche Verhaltensnormen sind Teil einer bestimmten, faktisch geltenden positiv gesetzten Rechtsordnung, die nach den rechtswissenschaftlichen Auslegungsregeln auf den Einzelfall konkretisiert werden. Ethische und rechtliche Verhaltensnormen können verschiedene Inhalte haben, auch wenn man grundsätzlich annehmen kann, dass rechtliche Normen (etwa im Strafrecht) an den in der Gesellschaft anerkannten ethischen Normen orientiert sind und diesen praktische Geltungskraft verschaffen sollen. Den Grundrechtskatalogen demokratischer Verfassungen liegen zumeist ethische Prinzipien für das Zusammenleben in der staatlichen Gemeinschaft zugrunde, die auf das höchste ethische Prinzip ausgerichtet sind. Auf die philosophischen Grundlagen des Rechts gehe ich hier zunächst nicht ein. Sie bedürfen eingehender Betrachtung im Rahmen des Spezialgebiets der Rechtsphilosophie.

Ethik und gesellschaftliche Konvention

B-059 - Ethische Normen unterscheiden sich hinsichtlich der Intensität ihres moralischen Bindungsanspruchs und der bei einer Regelverletzung zu erwartenden Sanktionen. Im Übergangsbereich zwischen ethischen Normen und bloßen Anstandsregeln bzw. gesellschaftlichen Konventionen ist eine Grenzziehung zwischen ethischen und außerethischen Verhaltensregeln nur im Einzelfall unter Abwägung aller Gesichtspunkte möglich.

Außerethische Handlungsorientierung

B-060 - Die Frage, ob eine Handlung gut oder schlecht, richtig oder falsch ist, kann man sowohl im Hinblick auf das moralisch Gute als auch im Hinblick darauf stellen, ob eine Handlung zur Erreichung eines beliebigen praktischen Zwecks geeignet oder förderlich ist. Auf diesen außerethischen Aspekt einer Handlungstheorie gehe ich im Folgenden nicht ein.

Menschliche Willensfreiheit als Bedingung der Ethik

B-061 - Die Erkenntnis, dass Naturgesetze sowie religiöse oder gesellschaftliche Einflüsse auf menschliches Verhalten einwirken und es bestimmen können, schließt die Annahme grundsätzlicher menschlicher Handlungs- und Willensfreiheit für den Bereich der Ethik nicht aus. Ich gehe also von einer Kompatibilität von Indeterminismus und Determinismus aus. Die praktische Vernunft beantwortet die Frage, ob ein Individuum Handlungs- und Willensfreiheit hat, primär aus dem Blickwinkel der ethischen Verantwortung. Unter Verantwortung verstehen wir die Fähigkeit, menschliches Verhalten nach rationalen und ethischen Gesichtspunkten auszurichten. Verantwortung für sein Handeln trägt jeder Mensch danach, soweit er nicht unter Zwang steht und er die körperliche und geistige Kompetenz zu verantwortlichem Handeln besitzt. Ob und inwieweit darüber hinaus determinierende Kräfte auf ihn einwirken, ist für die ethische Bewertung nur insoweit von Bedeutung, als sie den Grad der Schuldhaftigkeit einer Verletzung ethischer Normen beeinflussen kann. Nirgendwo auf der Erde würde ein Gericht einen geistig gesunden überführten Straftäter freisprechen, der sich ausschließlich mit dem Argument verteidigt, er habe grundsätzlich keinen freien Willen.

Intersubjektive Begründbarkeit ethischer Normen

B-062 - Ethische Normen sind intersubjektiv (d.h. rational) begründbar. Dabei können wir uns nur auf die Vernunft und die Erfahrung stützen, d.h. ethische Normen müssen durch intersubjektiv nachvollziehbare und von anderen übernehmbare einsichtige Argumente begründet werden. Wer ohne eine in diesem Sinne vernünftige Begründung bestimmte Verhaltensnormen fordert und ggf. auch erzwingt, kann nicht für sich einen Anspruch auf Recht, Richtigkeit, Wahrheit oder Allgemeingültigkeit erheben. Eine religiöse Begründung ethischer Normen kann aus philosophischer Sicht nicht überzeugen, da religiöse Ge- oder Verbote persönliche Glaubensüberzeugungen sind, die sich zwischen einzelnen Personen und Kulturkreisen häufig stark unterscheiden und deshalb keine Chance auf intersubjektive Verständigung bieten.

Begründungsstrategie des „default-and-challenge“

B-063 - Die Skepsis gegenüber der Möglichkeit, ethische Forderungen rational zu begründen, verkennt, dass gute Begründetheit nicht unwiderlegbare „Letztbegründungen“ voraussetzt. Wir können an ethischen Prinzipien und Wertvorstellungen, die sich in unserer Praxis bewährt haben, ohne explizite Begründung festhalten, bis gute Gründe gegen die Angemessenheit dieser Prinzipien vorgebracht werden (Begründungsstrategie des „default-and-challenge“, M. Quante). Dabei gilt in der Ethik wie in der sonstigen Philosophie, dass unsere Wissensansprüche nicht bereits deshalb als unbegründet betrachtet werden können, weil sie sich ggf. auch als falsch erweisen könnten (Fallibilismus). Metaethische Betrachtungen können dazu beitragen, Missverständnisse über die Bedeutung ethischer Aussagen durch sprachanalytische und logische Untersuchungen (deontische Logik) auszuräumen.

Ablehnung des radikalen ethischen Relativismus

B-064 - Die These, wonach die Frage, ob etwas ethisch gut bzw. richtig sei, nur jeweils im Hinblick auf einzelne Individuen, soziale Gruppen, Gesellschaften oder kulturelle Epochen beantwortet werden könne (radikaler ethischer Relativismus), ist nicht überzeugend. Wer behauptet, alles sei relativ, läuft in einen Selbstwiderspruch hinein, weil er dann für seine These selbst auch keine universelle Gültigkeit in Anspruch nehmen kann. Soweit der ethische Relativist sich auf ein Gebot zur Nichteinmischung und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruft, vermag er nicht zu begründen, warum es unmoralisch sein soll, diese von ihm geforderten ethischen Forderungen ihm selbst gegenüber zu missachten. Auch der Hinweis auf die empirisch beobachtbare Heterogenität faktisch existierender ethischer Praktiken und Überzeugungen trägt die Schlussfolgerungen des ethischen Relativismus nicht, weil unterschiedliche ethische Praktiken häufig weniger auf unterschiedlichen Prinzipien beruhen als darauf, dass unterschiedliche natürliche oder kulturelle Gegebenheiten zu verschiedenen konkreten Ausprägungen gleicher Grundprinzipien (z.B. Elternliebe) führen. Ethische Prinzipien greifen außerdem zumeist auf Erfahrungsbereiche zurück, die mehr oder weniger zu jedem menschlichen Leben gehören und in dem jeder Mensch mehr oder weniger irgendwelche Entscheidungen treffen und sich in irgendeiner Weise verhalten muss. (M. Nussbaum) Ein vorliegender Dissens über das ethisch Gute und Richtige muss im Übrigen nicht als Beleg für den Relativismus gewertet werden, denn es kann in solchen Fällen auch darauf geschlossen werden, dass nicht beide Standpunkte richtig sein können, wobei es dann offen bleibt, ob der unterstellte ethische Irrtum des jeweils Anderen toleriert wird oder nicht.

Unterschied von Ethik und Naturwissenschaft

B-065 - Ethische Normen lassen sich nicht als naturwissenschaftliche Aussagen formulieren. „Sollen“ im ethischen Sinne bedarf einer anderen Begründung als die Beschreibung eines Ist-Zustandes. Aus beschreibenden Prämissen allein kann keine wertende oder Soll-Aussage (= deontische Aussage) gefolgert werden. Es ist nicht möglich, ethische Normen allein aus naturwissenschaftlichen Erkenntnissen herzuleiten oder ethische Aussagen auf naturwissenschaftliche Aussagen zu reduzieren. Gegen den ethischen Naturalismus (z.B. die evolutionäre Ethik, nach der die Kriterien des moralischen Verhaltens sich aus dem Verlauf der Evolution ergeben sollen) spricht zum einen, dass sich aus reinen Ist-Aussagen logisch keine Soll-Aussagen ableiten lassen („Humes Gesetz“), und zum anderen, dass das Gute im Sinne des höchsten ethischen Ziels nicht auf naturwissenschaftliche Begriffe reduzierbar ist („Naturalistischer Fehlschluss“, G.E. Moore). Ethische Normen beziehen aber, soweit sie Handlungsfolgen berücksichtigen, stets auch naturwissenschaftliche Erkenntnisse mit ein. - Empirische Erkenntnis und Wissenschaft haben keine wertende Funktion, sie sagen einfach, wie die Welt ist, nicht wie sie sein sollte. Naturalistische Fehlschlüsse liegen z.B. vor, wenn ohne weitere ethische Begründung aus der deskriptiven Prämisse „Ohne Mutter ist der menschliche Säugling hilflos“ die normative Folgerung „Die Mutter darf nicht vom Säugling getrennt werden“ abgeleitet wird oder wenn aus dem Umstand, dass Menschen meist versuchen, Schmerzen zu vermeiden, ohne weiteres gefolgert wird, Schmerzen sollen möglichst vermieden werden. Häufig bleiben in unseren alltäglichen Urteilen die normativen Prämissen verdeckt und es wird von Fakten, die zweifelsfrei feststehen, ohne weiteres auf bestimmte Imperative geschlossen, die uns zum Handeln oder Unterlassen auffordern.

Das höchste ethische Prinzip

B-066 - Höchstes ethisches Prinzip ist die Ausrichtung auf das Gute im Sinne der Förderung eines gelingenden individuellen menschlichen Lebens für sich selbst und möglichst viele Andere in der sozialen Gemeinschaft unter gleichzeitiger Beachtung der Würde jedes menschlichen Individuums. Die Definition folgt dem auf die griechische Philosophie zurückgehenden Leitgedanken der Eudämonie, d.h. dem Ideal einer gelungenen Lebensführung nach den Anforderungen und den Grundsätzen der philosophischen Ethik. „Bereits Aristoteles sieht die Grundlage moralischer Verbindlichkeit nicht im göttlichen Willen, sondern in Elementen, die im Menschen selber liegen: in der ‚eudaimonia‘, dem Glück, verstanden als Vollendung des dem Menschen immanenten Strebens, und im Logos als für den Menschen charakteristischer Leistung.“ (O. Höffe) Die Einbeziehung der Menschenwürde in das höchste ethische Prinzip berücksichtigt (in Abkehr von den zur Zeit de...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Vorwort zur Version B
  3. Einleitende Bemerkungen zur Version A
  4. Realismus als philosophische Überzeugung
  5. Was können wir wissen?
  6. Was sollen wir tun?
  7. Was ist die Welt?
  8. Was ist menschlicher und objektiver Geist?
  9. Was ist der Mensch?
  10. Was können wir hoffen?
  11. Impressum