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"Isac, Abram und Jacob die Juden..."
Quellen zur Geschichte der Offenburger Juden im 17. Jahrhundert
- 120 Seiten
- German
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"Isac, Abram und Jacob die Juden..."
Quellen zur Geschichte der Offenburger Juden im 17. Jahrhundert
Über dieses Buch
Die süddeutsche Reichsstadt Offenburg gestattete während des Dreißigjährigen Krieges den Juden der Umgebung den sicheren Aufenthalt gegen Zahlung eines Schirmgeldes. In den Rats- und Contractenprotokollen der katholischen Stadt finden sich bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts viele jüdische Spuren, bis dann doch die Zünfte die Ausweisung der Juden durchsetzen konnten. Ein lebendiges Bild vom Alltag, von Handel und Gewerbe, auch von juristischen Auseinandersetzungen geben die schwer lesbaren, weil handschriftlichen amtlichen Dokumente, die hier transkribiert vorgelegt werden.
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Information
Die Quellen
1 RP 16.3.1607
Der Jud von Schopfen (Niederschopfheim), so sambt etlichen auff die eilff Pferdt durch der Stadt Offenburg Wäldt den Zoll entführt durch ungewohnliche Weg, ist erkhandt, daß mahn dem Schaffner von Binzburg zuschreiben soll, den Juden allhie zu stellen. (Kähni 1969,S. 7)
2 CP 1616, 18
..von einer Behausung im Judengäßlein, einseit Herr Adam Mechler Stattschreiber alhir, anderseit Mathis Reichlin, hinden uf Martin Meyer...
3 RP 1616, 84
Von dem Juden zu Wilstet soll ein Pferd uf probieren angenommen werden und ist dem Juden geleidt zu ertheilen
4 RP 1617, 179
Juden von Willstet batten erlaubnus uf hiesigen Marcktag. Ist abgeschlagen.
5 RP 1619 baten drei Willstätter Schutzjuden „umb Zugang gen Offenburg“. Der Rat antwortete: Ist zur Zeit noch abgeschlagen“ (Kähni 1969, S. 7)
6 1624 erhielt ein Willstätter Jude vom Rat die Erlaubnis, in der Stadt Pferde zu verkaufen.. Den Juden Abraham, Isaac und Jacob aus Willstätt wurde gestattet, dienstags (Tag des Wochenmarktes) die Stadt zu betreten. Sie entrichteten ein Jahrgeld im Betrag von 4 Pfund Pfennig und versprachen „mit den Bürgern alle wucherlichen Contract bei Leibstraf zu meiden“ Auch Isaac Jud dem Jungen wurde erlaubt, „in allhiesiger Stadt zu handeln und zu wandeln wie die anderen Juden“. Dafür zahlte er ein Jahrgeld von 6 Reichstalern. (Kähni 1969, S. 7)
7 CP 1625, 26
Schirmverwandnus
Isakh der Elter und Jacob Neüß beide Juden von Wilstett und ihrem brodgesind, als Weiber, Khinder und Dienern, ist erlaubt, alle Zinstag und Jahrmarcktag alhero zu khommen und sonst in der Wochen, durch die Statt zu reißen und der ort gegen menniglich sicher Gleid zu haben, doch daß sie mit den burgern zu und angehörigen kein wucherliche contract treiben und was sonst sie mit burgerern handlen, anderst nicht gelten soll, als wehre dann bey hiesiger Cantzley verschrieben, die sollen auch sonst der Statt, Schultheiß, Meister und Rhat und gemeine Burgerschafft und Wesen, getrew und hold sein. Dafür solt Ihr Jedweder jarlich und so lang solches wehrt, alle Zeit Uff Johannis Baptistae Sechs Reichsthaler schirm gelt geben, welches beide Theil zu halten zugesagt, gelobt und versprochen.
8 CP 1625, 59
Juden Schirm
Abraham dem Jud von Wilstett, dessen Hausgesind ist erlaubt, alle Zinstag und Jahrmarckhtag alhero zu kommen durch die Statt zu reißen und der orts gegen menniglich sicher geleid zu haben, doch daß er mit burgeren und angehörigen kein wucherliche Contract treiben und was er sonst mit burgern handlet, anderst nicht halten soll, es were dann bey hiesiger Cantzley verschrieben. Er soll auch dieser Statt H. Schultheißen Meister und Rhat getrew und hold sein. Dafür soll er jedes Jars allzeit uff Weihnachten sechs Reichsthaler Schirmgelt entrichten, so er zugesagt, gelobt und versprochen.
9 CP 1626, 108
Juden Schirm
Wür Schultheiß, Meister und Rat des Heiligen Reichs Statt Offenburg bekhennen hiermit, das wir Isaac Juden dem Jungen von Wilstätt undt dessen Hausgesindt erlaubt, alle Zinstag undt Jahrmarcktag alhero zu khommen und sonst in der Wochen, durch die Statt zu reysen und der orts gegen menniglich sicher geleidt zue haben, doch das er mit unsern burgeren und deren angehörigen kein wucherliche Contract treiben und waß er sonst mit unsern burgern und andern allhie handelt, anderst nicht gelten soll, es were dann bey hiesiger Cantzley verschrieben. Er soll auch uns Schultheiß, Meister und Rath auch gemeiner Statt getreüw undt hold sein. Dafür soll er jedes Jahres allzeit uff Exaltationis Crucis sechs Reichsthaler Schirm geldt endtrichten, so er zuegesagt, gelobt und versprochen. So geschehen uff Mittwoch den 23. September Anno 1626
10 CP 1631, 35
Zu wissen, Demnach Isac Jud der Eltere von Wildtstett, Jüngster tagen herren Johan Kügelin, als Vogten Oswaldt Reiflins Kindere, Herrn Johann Ockhenfuosen als Anwalten gemeinen Dädegerischen Erben und Herrn Friedrich Offo Fabry als Gewalthaber gemeinen Haberischen Erben, eine verschreybung sambt daran 3 verfallener Zins, ein benambste Summen, uf Iro Er.Herren Marggrafen zue Baden stehendt, und 1500 fl umb baare volkommenen Kaufschilling(..) hiemit vollkommentlich ausgericht und bezalt habe, Deswegen Jud in best. undt bestendigster formb Rechtens quittierend.
11 RP 1634, 35
Herr Amtmann von Willstätt schreibt wegen Isaac Juden daselbst und ahndet stark, daß man wider seinen amtsangehölrigen mit Arresten anhaltet, ist erkannt, weil sich der Jud bis künftigen Montag selbst zustellen willens, also laßt manihn dabei verbleiben und soll ihm solches durch ein Rec... dem Boten erteilend angefügt werden.
12 RP 1634, 37
In der Arrestsache zwischen J. Schmelins Arrestantin einseit und Isac Juden Arrestanden andersteils, weil der Jud nicht erschienen, sondern ungehorsam ausgeblieben, ist erkannt, daß es noch bis nächstem Ratstag sollen eingestellt werden.
13 RP 1634, 58
Weilen Herr Cammerer Herrn Obristenleutnant und anderen Officieren dahin behandelt, daß sie sich mit dem 13. Termin endlich wollen ausweisen lassen, doch daß solcher bis Mittwoch eigentlich erlegt werde. Also ist erkannt, das Geld entweder von Jäcklen dem Jud zu Willstätt... (bricht ab)
14 RP 5.11.1636
Isac Jud für sich und im Namen Mohse Meyers von Willstett, dieweil selbige wegen verderbten Fleckens Willstett nicht mehr daselbst wohnen können, pitten, sye um ein billiches Schürmgelt alhier zugedulden, erbeten sich keinen nachteiligen Contract mit den Burgern zu verüben.
Ist dies Begeren abgeschlagen.
15 RP 26.6.1637
Jacob Jud und Jäcklin Jud pitten undertänig um Schutz und Schirm, mit erpieten keinen wucherlichen Contract zu verüben.
Sind auf ir wohlverhalten in schuz und schürmb ufgenommen und sollen wegen schürmgelts mit ihnen durch die regierenden H. Stättmeister und Lohnherren acciordiert werden....
27.6. Ist mit den Juden wegen ihres schürmbgeltes verglichen worden, daß einer des jahres 12 pfund 10 s zu geben und aller wucherlichen Contracten sich enthalten solle.
16 CP 1637, 356
Juden Schürm
Wür Schultheiß Meister und Rat der H.Reichs Statt Offenburg bekhennen hiemit das wür Jacob und Jäckhlin, die Juden sampt ihrem Gesind mit diesem geding schutz und schürm zugesagt, daß sie alhir ihre Wohnung und sicher geleit haben, aber mit unseren burgern und angehörigen kein wunderliche contracten treiben und was sie sonsten mit den unsrigen und andern contractiren und handlen anderst nit gelten soll, es werde dann bey alhiesiger Cantzley verschrieben, sye sollen auch uns schultheiß, Meister und Rhat, auch gemeiner Stadt getrew und holdt sein, und unsern schaden warnen und nutzen befürdern helfen, Umb solchen zugesagten Schutz und Schürm sollen beede obgemelte Jacob und Jäcklin Juden, Ein Jahr zwanzig fünf Pfund Pfennig Straßb. Schürmgelt entrichten, so sye zu halten zugesagt und versprochen. In Beglaubung unsers und gemeiner statt hierfür ufgetruckten Insigels. So beschehen den 26.Juni des 16hundert und syben und dreysigsten Jahres.
17 RP 17.7.1637
H. Lohnherr soll bey den Juden zwey Pferdt in den burgerhoff erhandlen.
18 RP 24.7.1637
Isac Jud und dessen Gesell sollen das Jahr um 50 fl zu Schirmgelt aufgenommen sein.
19 RP 8.1.1638
Herr Spitalherr und Hans Lang, daß sye für den Spithal ein Pferdt von den Juden ad 30 fl und 1 Ohm wein erkaufft, und ahn statt der bezahlung Zinngeschirr und Kupfer ahnerbotten.
Der Kauf ist ratificieret, die Juden aber sollen ein zeitlang borgen.
20 RP 11.1.1638
Isac und Jacob beide Juden contr. Martin Jehlin berichten, daß sie hiebevor von Herzog von Savello Dieners 258 pfund Kupfer erkauft und unter sie drei zu verpartieren gedacht, ihme Jehlin aber dasselbig in verwarung hinterlassen und weil er solches anjetzo nicht heraus geben wolle, pitten sie, ihn ex oficiis dazu anzuhalten.
Beclagter (...) sei aber danach Herr Johann de Werth alhier logiert, durch die Diener ihm in seine Kammer gebrochen und etliches davon entwendet worden. Sollen beiderseits sich nachgestalt der Sachen vergleichen.
21 RP 10.2.1638
Isac der Jud und seine mitinteressenten, daß selbige den Wäldern Anecken (?) aberkauft, dadurch die War verteuert worden.
Illi haben zwar gegen Anecken soviel Kupfer dem gewicht nach erhandelt und selbiges in gewohnlichem Preis der Bürgerschaft wiederum verkaufen wollen.
Soll den Juden stark zugesprochen sich dergleichen zu mäßigen
22 CP 16.5.1638
Quittung über 864 fl 7 s 2 d für Jacob, Isak und Jäcklin die Juden an Johann Kornecker Röm. Kay. Zahlmeister
23 RP 7.7.1638
Jacob Jud pit uf verflossenen Termin seines ertheilten Schirmbs ferneren Schürm zu erteilen.
Isac, Abram und Jacob die Juden pitten ingleichen undertänig, ihnen den vor einem Jahr erteilten Schirm gnädig auf ein Jahr lang zu continuieren.
Die Juden sollen vor die Regierende Herren beschickt und mit ihnen wegen schirmsgelts gesprochen werden.

24 RP 29.7.1638
Herr Heinz der Salzverwalter, ...
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Offenburger Juden im 17. Jahrhundert
- Die Quellen
- Register zu Juden in den Ratsprotokollen
- Publikationen des Autors zur Geschichte der Offenburger und Ortenauer Juden
- Impressum