Praxis
1. Wünsche schaffen Pflichten
Was macht etwas zu einem moralisch bedeutsamen Etwas, zu etwas, das wir unter moralischen Gesichtspunkten betrachten und behandeln sollten? Das ist eine furchteinflößend fundamentale Frage, vor allem eine Frage mit so weitreichenden Folgen, daß man sich scheut, sie zu beantworten. Besser gesagt: scheuen sollte, sie zu beantworten. Denn das Problem ist gerade, daß diese Frage allzuhäufig allzuschnell und allzuleichtfertig beantwortet wird.
Immerhin: Eine erste sinnvolle und ziemlich sichere Klärung in bezug auf diese Frage erscheint durchaus möglich – indem wir uns quasi von den Rändern her an diese Frage annähern: Steine, Elektrogeräte, Autos und dergleichen verdienen keine moralische Berücksichtigung, gesunde erwachsene Menschen verdienen die größtmögliche moralische Berücksichtigung.
Das ist freilich nur eine erste Annäherung. Offen bleibt beispielsweise, wie es sich mit besonders kranken oder besonders alten oder besonders jungen Menschen verhält – die wir, etwa im medizinischen Bereich und hier insbesondere im Konfliktfall, oft anders behandeln als gesunde Erwachsene. Und offen bleibt ebenfalls, wie es sich mit Tieren verhält – die objektiv, je nach Art, recht unterschiedliche Eigenschaften haben und bei denen wir auch bei gleichen objektiven Eigenschaften die moralisch merkwürdige Unterscheidung zwischen Haus- und Nutztieren treffen.
Als nächste Orientierung kann uns, denke ich, folgende Feststellung von Norm Phelps (2007, S. XVIII) dienen:
Die große Trennlinie verläuft nicht zwischen menschlich und nicht-menschlich, sondern zwischen empfindungsfähig und nicht-empfindungsfähig. Warum? Weil es, wie Peter Singer (1994, S. 351) erfrischend plausibel argumentiert, sehr wohl sinnvoll ist zu fragen, was eine Beutelratte fühlt, wenn sie ertrinkt, aber keinen vergleichbaren Sinn ergibt zu fragen, was ein Baum fühlt, wenn er abstirbt. Empfindungsfähige Wesen haben Bedürfnisse und Wünsche; zumindest und zuerst den Wunsch, unangenehme Erlebnisse zu vermeiden und angenehme Erlebnisse zu haben. Wo finden wir, fragt Singer, Wert außer in den Interessen empfindungsfähiger Wesen als Wertquelle? Was ist gut oder schlecht für nicht empfindungsfähige Wesen?
In der Tat: Wesen, die eine „Innenseite“ haben (Rowlands, 2002, S. 24), d. h. ihr Leben als gut oder schlecht erfahren – und sich natürlich wünschen, ein möglichst gutes Leben zu führen –, unterscheiden sich von allen anderen Dingen im Universum auf moralisch höchst bedeutsame Weise. Zu dieser Kategorie zu gehören, ist ungleich wichtiger als alle Abstufungen innerhalb dieser Kategorie.
Wesen mit Wünschen sind aber nicht nur die Quelle moralischer Werte, sondern auch die Quelle moralischer Pflichten. William James (zit. n. Frankena, 1972, S. 65) formuliert es so: „Nimm irgendein noch so geringfügiges Verlangen irgendeines noch so schwachen Geschöpfes. Sollte es nicht allein um seiner selbst willen befriedigt werden?“ Quasi die Kehrseite dieser moralischen Medaille formuliert James Rachels (2006, S. 170 f.), wenn er fordert, keinem Wesen Schaden zuzufügen. Wenn eine Handlung einem Wesen schaden würde, so sei das ein Grund, sie zu unterlassen.
Wenn es überhaupt moralische Pflichten gibt, dann haben sie in wünschenden Wesen ihre Grundlage, in Wesen also, für die es solche Umstände gibt, die sie erleben wollen, und solche, die sie vermeiden wollen. Wesen mit Wünschen sind die Grundlage der Moral. Und je mehr die Wünsche von Wesen den Wünschen von Menschen ähneln, desto mehr ähneln die Pflichten gegenüber diesen Wesen den Pflichten gegenüber Menschen.
Vor allem aufgrund der evolutionären Kontinuität kann man davon ausgehen, daß tendenziell alle Säugetiere selbstbewußte Lebewesen sind, d. h. solche, denen bewußt ist, daß sie im Laufe der Zeit und an verschiedenen Orten dieselben Individuen sind. Solche Lebewesen erinnern sich an Vergangenes und haben Wünsche in bezug auf die Zukunft. Wenn wir ein solches Wesen töten, durchkreuzen wir seine Wünsche in bezug auf seine Zukunft.
Aber auch nicht selbstbewußte Tiere sind leidensfähig und haben ein immenses Interesse, nicht zu leiden. Unser üblicher Umgang mit Tieren erzeugt aber in aller Regel sehr großes Leiden – sowohl beim Töten als auch während des gesamten Lebens der Tiere.
Mittlerweile ist klar, daß auch Tiere, denen man lange Zeit die Leidensfähigkeit abgesprochen hatte, sehr wohl schmerzempfindlich sind. Das gilt etwa für Fische. Einiges spricht dafür, daß selbst Tiere wie Würmer und Insekten, die wir bei jeder Gelegenheit gedankenlos verletzen und töten, schmerzfähig sind. Wer moralisch verantwortlich handeln will, muß wohl Leidensfähigkeit annehmen, wo Leidensfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.
2. Niemandem schaden
In den 1970er Jahren wurde von Philosophen das Konzept des moralischen Status („moral standing“) eingeführt, um verschiedene (neue) Fragestellungen bzw. Themen, wie etwa Umgang mit Tieren und Umwelt, Euthanasie und Abtreibung methodisch in den Griff zu bekommen. (Rachels, 2006, S. 164; vgl. auch Röcklinsberg, 2001, Tiuschka, 1998) Bei Theorien über den moralischen Status (MS) geht es um die Beantwortung der Frage, wem gegenüber wir direkte moralische Pflichten haben.
Vorbild für das MS-Konzept war der rechtliche Bereich, wo „legal standing“ bedeutet, das Recht zu haben, seine Forderungen bei Gericht geltend zu machen. Analog dazu bedeutet MS zu haben, auf moralischer Ebene legitime Ansprüche haben zu können. Mit anderen Worten, MS zu haben, bedeutet, daß seine Interessen gute moralische Gründe darstellen, auf eine bestimmte Weise behandelt zu werden. Folgende MS-Konzepte wurden herausgearbeitet (Rachels, 2006, S. 164–166):
- Das bloße Mensch-Sein beinhaltet bereits MS. Dieses Konzept hat den Vorteil, niemanden – jedenfalls keinen Menschen – zu diskriminieren und entspricht dem Geist der (amerikanischen) Bürgerrechtsbewegung. Diese hatte ja verkündet, daß die Angehörigen aller Rassen gleiche Rechte hätten – schlicht, weil sie Menschen seien.
- Ein etwas ausgereifteres Konzept kombiniert MS mit Merkmalen wie Selbstbewußtsein, Autonomie und Rationalität. Aufgrund solcher Merkmale komme Menschen voller MS zu. Dieser Ansatz hat eine lange Tradition. So verschafft nach Aristoteles die Rationalität dem Menschen einen Sonderplatz unter allen Wesen. Und nach Kant können nur selbstbewußte Wesen direkte Nutznießer von Verpflichtungen sein.
- Einem anderen Ansatz zufolge fallen MS und Moralfähigkeit zusammen: MS besitzt, wer fähig zu moralischem Urteilen und Handeln ist. Dieses Konzept ist für Anhänger der Vertragstheorie besonders attraktiv, für die moralische Verpflichtungen aus Vereinbarungen zwischen Personen resultieren, von denen angenommen werden kann, daß sie ihre Zusagen auch einhalten.
- MS-Konzepte, die mit Merkmalen wie Selbstbewußtsein, Autonomie und Moralfähigkeit operieren, sehen sich freilich mit einem prinzipiellen Problem konfrontiert: Sie errichten eine Hürde, die so hoch ist, daß sie problemlos nur von normalen erwachsenen Menschen überwunden werden kann. Andererseits empfinden auch Tiere Schmerzen und es scheint falsch zu sein, sie zu foltern. Deshalb plädieren viele Philosophen für ein bescheideneres MS-Kriterium: MS komme Wesen zu, die leidensfähig sind.
Gemeinsam ist diesen MS-Konzepten nun folgendes (ebenda, S. 166 f.): Die Beantwortung der Frage, wie ein Individuum behandelt werden soll, wird davon abhängig gemacht, ob es sich für einen generellen Status, eben den MS, qualifiziert, der seinerseits vom Besitz bestimmter Merkmale abhängig gemacht wird. Es läuft also immer darauf hinaus, daß eine Beziehung hergestellt wird zwischen der angemessenen Behandlung eines Individuums und bestimmten Fakten in bezug auf dieses Individuum (z. B. ob es selbstbewußt, rational oder leidensfähig ist).
Und genau hier liegt das Problem. Um es zu erkennen, wollen wir zuerst Fälle aus jenem Bereich betrachten, wo unsere Intuitionen am sichersten sind: bei normalen erwachsenen Menschen:
- Adam wird aus dem Chor geworfen, weil er nicht singen kann.
- Betty bekommt Prozac, weil sie depressiv ist.
- Charles wird gratuliert, weil er sich gerade verlobt hat.
- Doris wird befördert, weil sie gute Arbeit geleistet hat.
Nun gilt es zu berücksichtigen, daß Fakten, die eine bestimmte Behandlung rechtfertigen, nicht unbedingt auch eine andere Behandlung rechtfertigen. So wäre es beispielsweise nicht gerechtfertigt, Betty Prozac zu geben, weil sie nicht singen kann. Oder Adam aus dem Chor zu werfen, weil er sich verlobt hat.
Entsprechend verhält es sich mit den Merkmalen, die wir im Zusammenhang mit den diversen MS-Konzepten erwähnt haben, also etwa mit Selbstbewußtsein oder Autonomie: Das sind keine Superqualitäten, die ihrem Besitzer den Anspruch auf jede erdenkliche Bevorzugung verschaffen, sondern auch diese Eigenschaften sind nur bedeutsam für bestimmte Arten der Behandlung. Sehen wir uns das etwas näher an:
Autonomie (ebenda, S. 167 f.): Einem erwachsenen autonomen Menschen, der zu riskantem Verhalten neigt, können wir raten, nicht so riskant zu leben, weil dies im Endeffekt nicht dafürstehe. Aufzwingen dürfen wir ihm unseren Rat freilich nicht – weil er autonom Handelnder ist. Geht es hingegen um die Frage, ob jemand gefoltert werden dürfe, spielt das Merkmal Autonomie keine legitime Rolle. Die Antwort auf die Frage, warum jemand nicht gefoltert werden sollte, lautet nicht: weil er autonom ist, sondern: weil es ihm wehtut!
Selbstbewußtsein (ebenda, S. 168) ermöglicht Dinge wie Selbstvertrauen, Zukunftshoffnung, Zufriedensein mit seinem Leben, Selbstwertgefühl usw. Es macht aber auch anfällig für Gefühle wie peinlich berührt zu sein, Erniedrigung, Schuld, Wertlosigkeit und Hoffnungslosigkeit. Es gibt also viele Arten, wie man selbstbewußte Wesen nicht behandeln sollte, die eng mit eben dieser Eigenschaft, Selbstbewußtsein, zusammenhängen.
Leidensfähigkeit (ebenda, S. 169) ist wohl jene Eigenschaft, die am offenkundigsten bedeutsam ist. Daß eine bestimmte Handlung jemandem Schmerz verursachen würde, ist ein vollkommen hinreichender Grund dafür, sie zu unterlassen. Da bedarf es keinerlei zusätzlicher Überlegungen oder Begründungen im Hinblick auf die Würde rationaler Wesen, die Autonomie oder sonst etwas. Freilich können andere Eigenschaften zusätzliche Gründe dafür liefern, daß es falsch ist, jemanden zu quälen. Zum Beispiel Autonomie – weil dauernder Schmerz autonomes Handeln beeinträchtigt.
So kommen wir zum Ergebnis (S. 169–171): Es gibt kein einzelnes Merkmal (und auch keine Kombination von Merkmalen), das bestimmte Individuen von allen anderen Individuen dergestalt trennt oder abhebt, daß diese Individuen eine besonders respektvolle Behandlung verdienen würden. Konkret: Es gibt kein einzelnes Merkmal (und auch keine Kombination von Merkmalen), das bestimmten Individuen MS verleihen würde, während alle anderen Individuen keinen MS verdienten. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Merkmalen und eine Vielzahl von Möglichkeiten, Wesen zu behandeln, wobei bestimmte Merkmale nur bedeutsam in bezug auf bestimmte Behandlungen sind, nicht aber in bezug auf andere.
Besitzt ein Individuum eine bestimmte Eigenschaft (z. B. Leidensfähigkeit), mögen wir die Verpflichtung zu einer bestimmten Behandlung haben (es nicht zu foltern), auch wenn dieses Individuum andere Eigenschaften nicht besitzt (z. B. Autonomie), die eine andere Behandlung als angemessen erscheinen lassen würde (es nicht zu nötigen).
Es gibt also keinen MS an sich, sondern immer nur einen MS in bezug auf eine bestimmte Behandlungsweise: Ein leidensfähiges Wesen hat MS in bezug darauf, nicht gefoltert zu werden. Ein selbstbewußtes Wesen hat MS in bezug darauf, nicht gedemütigt zu werden. Ein autonomes Wesen hat MS in bezug darauf, nicht genötigt zu werden usw.
Die Antwort auf die Frage, welche Wesen nun moralische Berücksichtigung verdienen, lautet also: Moralische Berücksichtigung verdienen alle Wesen, die eines der vielen Merkmale besitzen, die einen guten moralischen Grund dafür liefern, ein Wesen in einer der vielen Weisen zu behandeln oder nicht zu behandeln, in der Wesen behandelt werden können.
Vermutlich würde es nicht nur nicht schaden, sondern im Gegenteil sogar der Schaffung klarerer Verhältnisse dienen, den ganzen MS-Ansatz fallen zu lassen und durch ein einfacheres Konzept zu ersetzen. Wir könnten etwa sagen: Die Tatsache, daß eine bestimmte Behandlung einem Wesen Schmerzen bereiten würde, ist ein Grund, sie nicht vorzunehmen. Die Tatsache, daß eine bestimmte Behandlung ein Wesen demütigen würde, ist ein Grund, sie nicht vorzunehmen. Und so weiter. Die Merkmale Leidensfähigkeit und Selbstbewußtsein fügen sich wie folgt ins Bild: Jemandes Leidensfähigkeit oder Selbstbewußtsein sind Fakten, die erklären, warum er oder sie anfällig bzw. empfänglich ist für das Übel Schmerz oder das Übel Demütigung.
Auf den Punkt gebracht, kann dieses Konzept wie folgt formuliert werden: Wir sollen niemandem Schaden zufügen. Wenn eine Handlung einem Wesen Schaden zufügen würde, so ist das ein Grund, sie zu unterlassen. Die Tatsache, daß jemand leidensfähig, selbstbewußt, autonom usw. ist, hilft schlicht zu erklären, warum er oder sie für bestimmte Formen von Schaden anfällig bzw. empfänglich ist.
3. Autonomie schafft Rechte
Steven M. Wise (2001) weist auf haarsträubende Widersprüche und Inkonsequenzen beim Zugestehen von Grundrechten an Menschen und Tiere hin. Im folgenden sollen seine Ausführungen zusammenfassend dargestellt werden.
Menschenrechte wie körperliche Unversehrtheit und körperliche Freiheit basieren, zumindest im jüdisch-christlichen „Westen“, auf der Würde des Menschen, die ihrerseits als Produkt seiner Autonomie angesehen wird. Man könnte diese Rechte auch Würderechte oder fundamentale Immunitäten nennen. (S. 243 f.) Wir wollen sie im folgenden kurz Grundrechte nennen.
Legten wir allerdings hochgestochene philosophische Autonomiekonzepte, wie etwa jenes von Kant, zugrunde, müßten wir fast allen (erwachsenen) Menschen Grundrechte absprechen, von Kindern oder Behinderten ganz zu schweigen. Eine solche „volle Autonomie“ erreichen wohl nur Menschen vom Schlage Aristoteles´, Kants, Einsteins oder Freuds.
Freilich gibt es auch bescheidenere Autonomiekonzepte, etwa: Autonom ist, wer Präferenzen hat (also Vorlieben, bevorzugte Alternativen) und die Fähigkeit, sich so zu verhalten, daß diese Präferenzen befriedigt werden. Oder: Autonom ist, wer die Fähigkeit hat, mit veränderten Umständen fertigzuwerden. Eine solche „realistische Automomie“ ist es, die man bei Menschen tatsächlich vorfindet und die die Gerichte zu schützen versuchen. Während sich die differenziertesten, rationalsten erwachsenen Menschen der „vollen Autonomie“ annähern, befinden sich junge menschliche Kinder und die Erwachsenen vieler Säugetierarten vermutlich am unteren Ende der „realistischen Autonomie“. (S. 246 f.)
Auf alle Fälle autonom sind Schimpansen und Bonobos. Nehmen wir das Gleichheitsprinzip ernst, das die gleiche Behandlung von Gleichem fordert, müssen wir Schimpansen und Bonobos die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Freiheit zugestehen, wenn wir Menschen mit ähnlicher Automomie diese Rechte zugestehen. (S. 248–252)
Angesichts der komplexen Autonomien von Schimpansen und Bonobos gibt es wohl nur wenige, die ihnen das Recht auf...