Fakten über Wirtschaft - Band 6 - BetriebsWirtschaftsLehre -
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Fakten über Wirtschaft - Band 6 - BetriebsWirtschaftsLehre -

Eine Einführung in hierarchischen Modulen - Institutionaler Rahmen von Betrieben -

  1. 52 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Fakten über Wirtschaft - Band 6 - BetriebsWirtschaftsLehre -

Eine Einführung in hierarchischen Modulen - Institutionaler Rahmen von Betrieben -

Über dieses Buch

Sie wollten schon immer in der Lage sein, über Themen der Wirtschaft kompetent mitzureden?Erhalten Sie einen Einblick in die Welt der Betriebs - Wirtschafts - Lehre! Mit diesem Ebook aus der Reihe "Fakten über Wirtschaft: Begeistern – Wissen – Lernen" verfügen Sie über ein multifunktionales Tool um die Grundlagen der BWL kennen zu lernen: Das Buch lässt sich zum einen als Fließtext lesen und steht zum anderen durch ein ausführliches Sachwortregister als Nachschlagewerk zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Inhalte in übersichtlichen, hierarchischen Modulen dargestellt um Zusammenhänge und Struktur der inhaltlichen Aspekte zu verdeutlichen.zu Band 6: Der Band 6 der Reihe "Fakten über Wirtschaft: Begeistern – Wissen – Lernen" richtet sich auf den institutionalen Rahmen von Betrieben. Eingegangen wird auf den Begriff Betriebsgröße, betriebsorganisatorische Aspekte sowie mögliche Aufbau- und Ablauforganisationen von Betrieben. Viel Freude beim Lesen und allerhand neue Erkenntnisse!Eike Clausius

Häufig gestellte Fragen

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Information

1. Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

Siehe Betriebswirtschaftslehre – eine Einführung in hierarchischen Modulen – Band 1.

2. Betrieb als Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre

Siehe Betriebswirtschaftslehre – eine Einführung in hierarchischen Modulen – Band 2.

3. Konstitutionaler Rahmen von Betrieben

Siehe Betriebswirtschaftslehre – eine Einführung in hierarchischen Modulen – Band 3.

4. Konstitutionaler Rahmen: privatrechtliche Rechtsformen von Betrieben

Siehe Betriebswirtschaftslehre – eine Einführung in hierarchischen Modulen – Band 4.

5. Konstitutionaler Rahmen: Unternehmenswendepunkte

Siehe Betriebswirtschaftslehre – eine Einführung in hierarchischen Modulen – Band 5.

6. Institutionaler Rahmen von Betrieben

6.1 Betriebsgröße

BETRIEBSGRÖßE
Der Betrieb wurde in einem vorherigen eBook als System1 gekennzeichnet. Dabei wurde das Kriterium der Größe des Systems Betrieb vernachlässigt, obwohl zwischen der Größe und der Beherrschbarkeit eines Systems ein direkter Zusammenhang besteht.
Abbildung 51 - Kriterien zur Betriebsgrößenabgrenzung
BETRIEBSGRÖßE
... QUALITATIVE KRITERIEN ZUR BETRIEBSGRÖßENABGRENZUNG
... EMISSIONSFÄHIGKEIT VON UNTERNEHMEN
... INHABERUNTERNEHMEN
... QUANTITATIVE KRITERIEN ZUR BETRIEBSGRÖßENABGRENZUNG
... GESETZLICHE ERMITTLUNG VON BETRIEBSGRÖßENKLASSEN
... WIRTSCHAFTSZWEIGSPEZIFISCHE ABGRENZUNG ZWISCHEN BETRIEBSGRÖßRENKLASSEN
Die Größe eines Betriebs entzieht sich jedoch der Messbarkeit in einer eindimensionalen Größe. Vielmehr sind mehrere Merkmale nebeneinander notwendig, um zur Bestimmung der Betriebsgröße beitragen zu können. Dabei erscheint es schwierig, objektive Kriterien in eindeutiger Weise zu benennen, ohne durch eine notwendige Auswahl und Gewichtung der einzelnen Maßgrößen subjektive Einflüsse überhandnehmen zu lassen. Darüber hinaus sollen betriebsgrößenspezifische Besonderheiten nicht übersehen werden.
Als Unterscheidungskriterien bezüglich unterschiedlicher Betriebsgrößen werden herangezogen
  • QUALITATIVE KRITERIEN ZUR BETRIEBSGRÖßENABGRENZUNG UND
  • QUANTITATIVE KRITERIEN ZUR BETRIEBSGRÖßENABGRENZUNG.
QUALITATIVE KRITERIEN ZUR BETRIEBSGRÖßENABGRENZUNG
Als qualitative Abgrenzungskriterien zur Klassifikation von Betrieben nach ihrer Größe dienen zwei Merkmale, mit denen sich jedoch Betriebe nur bis zu einem gewissen Grade als Klein- und Mittelbetriebe von Großunternehmen abgrenzen lassen, jedoch eine Abgrenzung zwischen Kleinbetrieben von Mittelbetrieben anhand dieser Kriterien nicht möglich erscheint. Als Abgrenzungskriterien ließen sich nennen die
  • EMISSIONSFÄHIGKEIT VON UNTERNEHMEN UND
  • INHABERUNTERNEHMEN.
EMISSIONSFÄHIGKEIT VON UNTERNEHMEN
Klein- und Mittelbetriebe haben aufgrund ihrer Rechtsform nicht die Möglichkeit, durch die Emission (Begebung) von Eigen- oder Fremdkapitaltiteln in Form von Aktien oder Obligationen sich Kapital am Kapitalmarkt zu beschaffen. Großunternehmen der Rechtsform der Aktiengesellschaft steht diese Möglichkeit offen.
INHABERUNTERNEHMEN
Das Merkmal Inhaber- oder Eigentümerunternehmen grenzt Betriebe dahingehend ab, dass sich die Kapitalanteile des Unternehmens unabhängig von seiner Rechtsform im überwiegenden Teil aus den Anteilen der Inhaber/ Eigentümer darstellen lassen und das Unternehmen vom Inhaber/ Eigentümer geführt wird. Großunternehmen haben weder eine derartige Selbstorganschaft, noch sind die Anteilseigner gleichzeitig in der Unternehmensführung tätig.
QUANTITATIVE KRITERIEN ZUR BETRIEBSGRÖßENABGRENZUNG
Als quantitative Abgrenzungskriterien lassen sich neben Größen wie Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Raum- oder Flächenabmessung des Betriebs drei weitere Kriterien entsprechend der §§267 HGB sowie §1 PublG zur Klassifikation von Betrieben nennen
  • die Beschäftigtenzahl,
  • die Umsatzerlöse sowie
  • die Bilanzsumme.
Unter Zugrundelegung dieser Kriterien können Betriebsgrößenklassen formuliert werden aufgrund
  • GESETZLICHE ERMITTLUNG VON BETRIEBSGRÖßENKLASSEN UND
  • WIRTSCHAFTSZWEIGSPEZIFISCHE ABGRENZUNG ZWISCHEN BETRIEBSGRÖßENKLASSEN.
GESETZLICHE ERMITTLUNG VON BETRIEBSGRÖßENKLASSEN
Das HGB unterscheidet (bezüglich der Rechnungslegungspflichten) neben Einzel- und Personengesellschaften zwischen Größenklassen der Kapitalgesellschaften (§§238- 263, 267 HGB)
  • kleine Kapitalgesellschaften,
  • mittelgroße Kapitalgesellschaften und
  • große Kapitalgesellschaften.
Die Zuordnung zur entsprechenden Größenklasse erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen die maßgeblichen Kriterien über- bzw. unterschritten sind (§267 Abs. 4 Satz 1 HGB).
WIRTSCHAFTSZWEIGSPEZIFISCHE ABGRENZUNG ZWISCHEN BETRIEBSGRÖßENKLASSEN
Über die gesetzliche Ermittlung von Betriebsgrößenklassen hinausgehende Abgrenzungskriterien zwischen Klein-, Mittel- und Großbetrieben zu finden, stellt sich wesentlich schwieriger dar, als die reine Anwendung gesetzlicher Bestimmungen zur Klassifikation, da sowohl subjektive Einflüsse wirksam werden, als auch branchen- bzw. wirtschaftszweigabhängige Kriterien berücksichtigt werden müssen.
So können Di...

Inhaltsverzeichnis

  1. Danksagung
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Abbildungsverzeichnis
  4. 1. Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
  5. 2. Betrieb als Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre
  6. 3. Konstitutionaler Rahmen von Betrieben
  7. 4. Konstitutionaler Rahmen: privatrechtliche Rechtsformen von Betrieben
  8. 5. Konstitutionaler Rahmen: Unternehmenswendepunkte
  9. 6. Institutionaler Rahmen von Betrieben
  10. Sachwortregister
  11. Literaturliste
  12. Über den Autor
  13. Impressum