Die Höhe der Abschlusskosten sowie die bei Vertragsabschluss gezahlten Vertriebsprovisionen von Versicherungspolicen
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Die Höhe der Abschlusskosten sowie die bei Vertragsabschluss gezahlten Vertriebsprovisionen von Versicherungspolicen

Eine evidenzbasierte Feldstudie für Altersvorsorge- und Berufsunfähgeitspolicen

  1. 52 Seiten
  2. German
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Die Höhe der Abschlusskosten sowie die bei Vertragsabschluss gezahlten Vertriebsprovisionen von Versicherungspolicen

Eine evidenzbasierte Feldstudie für Altersvorsorge- und Berufsunfähgeitspolicen

Über dieses Buch

Mithilfe möglichst repräsentative durchgeführte Testkundenberatungen bei sowohl Versicherungensgesellschaften (Ausschließlichkeitsvertretern) in Verbindung mit der Simulation derselben Personen bei einem deutschlandweit agierenden Maklerunternehmungen konnten mithilfe statisticher Anpassungen die Höhe von Abschluss - und Vertriebskosten sowie Vertriebsprovisionen von zwei wichtigen Personenversicherungen aus dem Bereich der Altersvorsorge und der Berufsunfähigeitsversicherung ermittelt werden (Datengrundlage 2013)

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Information

1. Hintergrund und Motivation

Das Thema Finanzkrise beschäftigt Politik, Wirtschaft und Bevölkerung seit mehr als fünf Jahren. Im Zuge der Rettung mehrerer großer Finanzinstitute, teilweise finanziert durch den deutschen Steuerzahler, sowie durch die mündliche Garantieerklärung für deutsche Spareinlagen Ende des Jahres 2008 wurde der breiten Öffentlichkeit die fehlende Transparenz des Finanzsektors unmittelbar bewusst. Bereits im Jahr 2007 mussten viele Anleger feststellen, dass in ihren offiziell als „sicherheitsorientiert“ eingestuften Geldmarktfonds verbriefte Hypothekenkredite („Mortgage Based Securities") enthalten waren. Diese Geldmarktfonds wurden Kunden als Alternative zu Festgeld- bzw. Termingeldanlagen angeboten. Ebenso entpuppten sich die von der Investmentbank Lehman Brothers herausgegebenen sogenannten Bonuszertifikate als wertlos als Lehman Brothers Insolvenz anmelden musste. Ferner behielten vermittelnde Banken Rückvergütungen von Abschlussprovision in Form von Ausgabeaufschlägen sowie Bestandsprovisionen ein, ohne die Kunden darüber zu informieren. Mehrere Urteile (auch des BGH) stellten eindeutig fest, dass betroffene Kunden in diesem Fall einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Provision haben.
Für den Bürger wurde die Krise weniger durch Geldbeträge in astronomischer Höhe als vielmehr durch die Berichterstattung über möglicherweise unangemessene (oftmals versteckte) Provisionen greifbar, die bei Kauf von Zertifikaten bzw. Abschluss von Versicherungsverträgen anfielen. Durch verschiedene Untersuchungen im Zuge vereinzelter öffentlicher Skandale beim Vertrieb privater Krankenversicherungen mehrten sich die Indizien, dass weniger der tatsächliche Kundenbedarf als vielmehr das Interesse an hohen Provisionen der am Vertriebsprozess Beteiligten maßgebend für Empfehlungen sein könnte. Diese und andere Entwicklungen der letzten Jahre stellen nicht nur den Finanzmarkt sondern den Markt für Finanzberatung in den Fokus der Öffentlichkeit und werfen immer wieder Fragen nach der Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen auf, um den Verbraucher zu schützen:
Was die Beratung zu Wertpapiergeschäften betrifft wurden seit dem Ausbruch der Finanzkrise u.a. Beratungsprotokolle eingeführt und die Kosten transparenter gestaltet. Inwiefern das auch für die Beratung zu Versicherungen gilt scheint weniger klar: Es sind insbesondere seit dem Jahr 2007 Bemühungen um eine angemessene Regulierung zu erkennen: Besonders zu erwähnen ist zum einen die in nationales Recht umgesetzte EU-Vermittlerrichtlinie sowie die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informations-pflichtenverordnung). Letztere regelt u.a. die Inhalte eines sog. Produktinformationsblattes, welches für einen potentiellen Kunden wesentliche Punkte eines Versicherungsvorschlages zusammenfasst. Dennoch wird die Beratung zu Versicherungen als intransparent wahrgenommen. Die konkreten Kosten und Rückvergütungen von Vertriebspartnern an die vermittelnden Institutionen sind nicht immer einsehbar. Diese Intransparenz steht im Verdacht, Unsicherheit zu schüren. Die Tatsache, dass Kunden „keine Fallstricke im Kleingedruckten“ von Versicherungsverträgen vorfinden möchten, ist Ausgangspunkt für diese Studie.

2. Begründung der Notwendigkeit der Studie

Diese Untersuchung konzentriert sich auf jene beiden Personenversicherungen, die häufig zur Absicherung von Erwerbseinkommen (Berufsunfähigkeitsversicherung) und zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter (staatlich geförderte Altersvorsorge via Riester-/Rürup-Verträge) abgeschlossen werden. Die Anzahl der staatlich geförderten „Riester-Verträge“ wird regelmäßig durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhoben. Zum allerersten Mal seit Erhebung der Daten im Jahr 2001 ging die Anzahl der bestehenden Verträge Ende 2012 (15,68 Millionen Verträge) bis zum 1. Quartal 2013 leicht auf 15,65 Millionen Verträge zurück. Eine mögliche Ursache dafür ist, dass bei der Entscheidung über die Absicherung des Einkommens (Berufsunfähigkeitsversicherungen) und insbesondere für Versicherungen zur staatlich geförderten Altersvorsorge viele Menschen auch die Frage nach der Angemessenheit der Kosten stellen. Der Vorsitzende des Vorstandes beim Bund der Versicherten, Axel Kleinlein, forderte kürzlich, dass „es an erster Stelle (sei), zu angemessenen Abschlusskosten und angemessenen Provisionen zurückzukehren“.
In Internetforen wird eindeutig Position bezogen, die Riester-Rente sei „Abzocke“ oder „Betrug“. Auch die Stiftung Warentest warnt vor einigen Varianten der Riester-Rente, da beim „Wechsel in eine Riester-Rentenversicherung (…) hohe Abschlusskosten“ anfielen. Insbesondere bei jungen Menschen mehren sich die Zweifel in Bezug auf die Notwendigkeit eines staatlich geförderten Altersvorsorgevertrags: war im Jahr 2008 noch jeder zweite 30Jährige von der staatlich geförderten Altersvorsorge überzeugt, war es im Jahr 2010 nur noch jeder Vierte. Ein wesentlicher Punkt für diesen Trend könnten auch die Kosten sein, die immer deutlicher zu Tage treten und so Bürger an der Sinnhaftigkeit staatlich geförderter Altersvorsorgeverträge zweifeln lassen. Ferner äußerte kürzlich der Sozialbeirat als Beratungsgremium der Bundesregierung „Zweifel an der Effektivität einer kapitalgedeckten Altersvorsorge“. Gerade vor dem Hintergrund dauerhaft niedriger Kapitalmarktzinsen werden die Abschluss – und Vertriebskosten ein relevanter Faktor für die Wirksamkeit des Konzepts der privaten Altersvorsorge. Diese sind aber oftmals weniger transparent als die Honorarrechnung eines Anwalts.
Diese Kurzstudie versucht anhand von möglichst detaillierten Informationen die Abschluss- und Vertriebskosten von Altersvorsorgeverträgen und Berufsunfähigkeitsversicherungen aufzuzeigen. Da jeder Euro an Kosten für Beratung, Verkauf, Einrichtung und Verwaltung des Vertrages letztendlich die Leistung für den Versicherungsnehmer schmälert, sind die Kosten für potentielle Kunden ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung – gerade für Versicherungen mit bis zu dreistelligen Monatsbeiträgen, wie es in der Lebensversicherungssparte der Fall ist.
Bei anderen Versicherungstypen griff der Gesetzgeber bereits regulierend in den Prozess der Vermittlung ein: Nach diversen Skandalen im Vertrieb privater Krankenversicherungen drängte letztlich der Verband der privaten Krankenversicherer selbst auf eine gesetzliche Höchstgrenze zur Begrenzung von Fehlanreizen im Vertrieb. Seit dem 1. April 2012 darf die bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung gezahlte Vermittlungsprovision laut dem „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler‐ und Vermögensanlagenrechts“ nicht mehr als 9,9 Monatsbeiträge des Versicherten betragen.
Die Aktualität der im Folgenden behandelten Fragestellungen wurde während des Studienzeitraums noch einmal deutlicher: eine Studie der Unternehmensb...

Inhaltsverzeichnis

  1. Titelseite
  2. Inhalt
  3. 1. Hintergrund und Motivation
  4. Anhang
  5. Impressum