1. Alles wird anders
Humans are allergic to change. They love to say „We’ve always done it this way.“
Grace Hopper, Computerpionierin
Begann die Vermittlungsarbeit vor mehreren Jahrzehnten mit freien Interaktionen für Schulgruppen in Museen, findet nun an den meisten – vor allem den großen – Kultureinrichtungen organisierte Kunst- und Kulturvermittlung statt. Diese kann im Organigramm unterschiedlich angesiedelt sein: Die Vermittlungsabteilung ist teilweise beim Marketing, beim Besucherinnen-Service oder bei den Sammlungen angelagert oder sie bildet, wie z.B. am Technischen Museum Wien (TMW), eine eigene Stabsstelle. Das liegt an den verschieden organisierten Hausstrukturen.
Zumeist sind zwei bis fünf Personen für die Organisation und Konzeptausarbeitung in den Vermittlungsabteilungen angestellt. Die Vermittlungen in direkter Interaktion mit dem Publikum selbst werden zumeist von atypisch beschäftigten Kunst- und Kulturvermittlerinnen mit freien Dienstverträgen, Werkverträgen oder geringfügig angestellten Saisonkräften durchgeführt. Besonders brisant ist, dass in der Kunst- und Kulturvermittlungs-Branche hauptsächlich Frauen arbeiten, deren Arbeitssituation als Kulturvermittlerin oft prekär ist. Die Kulturvermittlerinnen sind unter diesen Bedingungen ständig wechselnden Verhältnissen ausgeliefert und können zeitweise kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten. Bereitwillig werden die Vermittlungen in der Freizeit vorbereitet, höchst flexibel gearbeitet und suboptimale Arbeitsbedingungen in Kauf genommen, weil der gesellschaftspolitische Auftrag oder das Projekt so spannend sind.
Dessen ungeachtet wird stets betont, wie wichtig und wertvoll die Kunst- und Kulturvermittlung für eine Institution zur Erreichung ihrer Zielgruppen und Erfüllung des Bildungsauftrages ist. Jedes Haus und dessen Inhalte hat nur die beste, zielgruppengerechte Vermittlung verdient.
Doch bessere Arbeitsverhältnisse sind möglich. Man kann, darf und soll sich in diesem Fall ruhig etwas von der Wirtschaft abschauen. Dort ist Mitarbeiterinnen-Entwicklung schon seit vielen Jahrzehnten, zumindest in der Theorie, vorhanden.
1.1. Neue Verträge und ihre Folgen für das Technische Museum Wien
Das TMW kann einen direkten Vergleich zwischen einem Kulturvermittlungs- Team mit freien Dienstverträgen und einem mit Angestelltendienstverträgen anstellen.
Bis Jänner 2010 bestand das Team aus freien Dienstnehmerinnen, mit zusätzlichen Werkverträgen für Konzepterstellungen, mit Jänner 2010 wurden alle Kulturvermittlerinnen fix am Technischen Museum Wien angestellt.
Der folgende Vergleich zeigt die Entwicklung des Kulturvermittlungs-Teams am TMW. Jede Kulturinstitution und deren Vermittlungsabteilungen sind etwas unterschiedlich organisiert, aber es lassen sich bestimmt einige Parallelen in der Vermittlungsarbeit und den Mitarbeiterinnen wiederfinden.
Alle Mitarbeiterinnen, die die Umstellung des Kulturvermittlungs-Teams mitgemacht haben, wurden interviewt: die Mitarbeiterinnen der Personalverwaltung, die sich um die Verträge und Abrechnung kümmern, die direkten Vorgesetzten (Team- und Abteilungsleitung) sowie die Kulturvermittlerinnen, die früher als freie Dienstnehmerinnen Führungen am Haus machten. Die wichtigsten Fragen hierbei waren, welche positiven und negativen Veränderungen es in Bezug auf Arbeit, Aufgaben, Struktur, Team und Leitung seither gegeben hat.
Und besonders spannend: Ob man nun, nach mehreren Jahren Erfahrung, wieder zurück zum freien Dienstvertrag wechseln würde oder nicht.
1.1.1. Die Personalverwaltung: Ein faires Miteinander fängt bei fairen Verträgen an
Mit dem Angestelltenverhältnis bewegt man sich nicht nur im rechtssicheren Raum, es geht auch um die Wertschätzung der Mitarbeiterinnen. Unmut kommt vor allem dann auf, wenn in einem Betrieb, noch schlimmer in einer Abteilung oder einem Team, unterschiedliche Verträge oder Bezahlung für ähnliche Tätigkeiten vergeben werden sollten. Die zentrale Frage lautet „Was wünscht man sich für sich selbst?“.
Ob Kriterien für ein echtes Dienstverhältnis vorliegen, kann z.B. nach folgenden Kriterien abgefragt werden:
- Ist die Kulturvermittlerin zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet?
- Ist die Kulturvermittlerin persönlich weisungsgebunden und mit ihrer Tätigkeit in die betriebliche Organisation eingebunden?
- Kann sich die Dienstnehmerin Zeit und Umfang weitgehend selbst einteilen?
- Kann die Dienstnehmerin selbst über die Arbeitsabläufe bestimmen – in Bezug auf Einsatz, Honorar, Arbeitsstätte, Materialien, Abläufe?
Am TMW wiesen die Gegebenheiten eindeutig auf eine Anstellung des Vermittlungs-Teams hin.
Gegen freie Dienstverhältnisse sprach der überwiegend gelebte Alltag der Kulturvermittlung im Haus. Die Kulturvermittlerinnen waren im Organigramm wiederfindbar, die Vertretungsregel konnte nicht frei gelebt werden. Eine freie Zeiteinteilung bestand ebenfalls nicht, da Vermittlungen immer an Ort, Raum und Thema gebunden sind. Es reicht hierfür nicht, dass die Kulturvermittlerin sich ihre Dienste selbst zusammenstellt, indem sie zu gebuchten Vermittlungen zu oder absagt.
Ein Werkvertrag wiederrum ist nur bezüglich in sich abgeschlossener „Werke“ sinnvoll – in der Kulturvermittlung etwa das Verfassen und Ausarbeiten eines Konzepts. Eine Vermittlungsdurchführung ist hingegen kein Werk, sondern eine Dienstleistung mit Merkmalen, die auf ein regelmäßiges Anstellungsverhältnis hinweisen, vergleichbar mit einer Orchestermusikerin, bei der ebenfalls die regelmäßige Dienstleistung im Vordergrund steht.
Vorsicht: Selbst wenn man einen freien Dienstvertrag oder Werkvertrag vergibt, gilt die tatsächlich gelebte Situation. Sollte die Kulturvermittlerin persönlich weisungsgebunden sein, und die Arbeitsabläufe vom Auftraggeber vorgegeben werden, spricht das für ein Angestelltendienstverhältnis.1
Aus Sicht der Personalverwaltung ist ein Angestelltendienstvertrag deutlich weniger Aufwand: Sind die Verträge einmal geschrieben, verändert sich nur noch wenig. Dies ist ein deutlicher Unterschied gegenüber freien Dienstverträgen, bei denen jede Kulturvermittlerin monatlich die erbrachten Leistungen mittels Honorarnoten abrechnet, die sowohl von der Abteilung als auch von der Verwaltung überprüft werden müssen. Diese zeitaufwändige Prüfung bedingt eine separate Gehaltsabrechnung und einen zusätzlichen Zahllauf. Auf Grund des abgerechneten Honorars kann festgestellt werden, ob für den jeweiligen Monat eine Teil- (geringfügig) oder Vollversicherung vorliegt. Nicht selten kann das zu einer nachträglichen Änderungsmeldung an die Gebietskrankenkasse führen, wenn gegenüber der Planung mehr oder weniger Dienste durch die freie Dienstnehmerin übernommen worden sind, z.B. durch Dienstplanänderungen, Stornierungen oder Krankheit. Unter Umständen fällt eine Dienstnehmerin spontan aus dem Versicherungsschutz.
Bezüglich der Arbeitszeit bieten freie Dienstverträge für Institutionen sicher den Vorteil der arbeitsrechtlichen Flexibilität, vor allem in Bezug auf Höchstarbeits- und Ruhezeiten der Mitarbeiterinnen.
Für freie Dienstnehmerinnen gelten in dieser Hinsicht grundsätzlich keine Arbeitnehmerinnenschutzgesetze.
Freie Dienstnehmerinnen könnten nach eigenem Ermessen durchgehend arbeiten. So können die gesetzlichen Vorgaben der Arbeitszeiten und Arbeitsruhezeiten bei Angestelltenverhältnissen wiederum als organisatorischer Nachteil gesehen werden.
In Bezug auf den Kostenfaktor liegt für den Arbeitgeber kein relevanter Unterschied zwischen freien Dienstverträgen und Angestelltenverträgen vor. Ende der 1990er bis Mitte der 2000er Jahre bestand ein finanzieller Vorteil bei der Anstellung mit freien Dienstverträgen, da Lohnnebenkosten teilweise entfielen.
Nach der aktuellen Regelung sind die Lohnnebenkosten für freie Dienstverträge fast gleich hoch wie bei einem Angestelltenverhältnis. Weiterhin entfallen bei freien Dienstverträgen aber z.B. Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration, der Anspruch auf Pflegefreistellung und Väterkarenz, und die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.
Die Vorbildwirkung öffentlicher Kulturbetriebe für faire Arbeitsbedingungen aller Mitarbeiterinnen ist hier besonders hervorzustreichen. Eine Kultureinrichtung hat nicht nur einen gesellschaftlichen Bildungsauftrag, sondern als Arbeitgeberin auch eine Verantwortung gegenüber ihren Dienstnehmerinnen.
1.1.2. Die Teamleitung: Miteinander arbeiten, gemeinsam die Zukunft planen
Die Qualität und Vielfältigkeit des Programms wächst durch kontinuierliches Arbeiten in einem stabilen Team. Gab es früher zwar auch nur vereinzelt Besucherinnen-Beschwerden über die Vermittlungstätigkeit, so sind die Publikumsfeedbacks seit der Umstellung 2010 durch die Reihe sehr positiv, die negativen Rückmeldungen entfallen fast komplett. Das Kulturvermittlerinnenteam kann durch Erfahrung, Schulungen und Austausch noch besser auf die Anforderungen der unterschiedlichen Besucherinnen-Zielgruppen eingehen und kundenorientierter handeln. Durch das gegenseitige Feedback der Kolleginnen lernt das Team stetig voneinander.
Bestand die Führungsstrategie früher hauptsächlich aus Anweisungen, da freie Mitarbeiterinnen in die meisten Projekte nur oberflächlich eingebunden waren, arbeitet seit der Umstellung der Beschäftigungsverhältnisse die Abteilung gleichberechtigt in Projekten zusammen. Als freie Dienstnehmerinnen führten die Kulturvermittlerinnen großteils vorgefertigte Konzepte aus anstatt sie selbst auszuarbeiten. Heute vergibt die Leitung die Projektmitarbeiten nach Erfahrung und Bildungshintergrund der Mitarbeiterinnen und kommuniziert diese Entscheidungen transparent. Die Kulturvermittlerinnen werden in ihrer Arbeit unterstützt und motiviert.
Durch Projektmitarbeiten gestalten sich die Aufgaben der Mitarbeiterin zusätzlich vielseitiger; es gibt Zeit und Raum Konzeptideen in der Arbeitszeit umzusetzen. Eigene Konzepte auszuführen stärkt das Selbstbewusstsein von Mitarbeiterinnen; die Kulturvermittlerinnen werden gefördert und angespornt.
Jede Einzelne übernimmt mehr Verantwortung für das eigene Handeln in der Abteilung. Geht es den Mitarbeiterinnen gut, geht es der Institution gut, und das kommt auch beim Publikum an.
Aus organisatorischer Sicht sind besonders die langfristige Planbarkeit der Abteilungsaufgaben und der Einsatz der Mitarbeiterinnen hervorzuheben. Die Jahresplanung der Projekte und Buchungen kann strukturierter umgesetzt sowie aufbauende Weiterbildungsmaßnahmen getroffen werden. Verantwortungen können nach Einschulungen an das Team delegiert werden, was eine deutliche Erleichterung der laufenden Tätigkeiten bedeutet.
Nicht unerwähnt bleiben sollten all die kleinen und großen rechtlichen Hürden, mit denen die Teamleitung eines freien Kulturvermittlerinnen-Teams konfrontiert ist. Eine Vielzahl an Strukturmaßnahmen, die die Zusammenarbeit und Leitung erleichtern würden, darf man rechtlich nicht umsetzen. Es darf keinen vorgegebenen Dienstplan geben und nicht über die Anwesenheit bestimmt werden. Eine Kulturvermittlerin könnte z.B. mitten in der Hochsaison abwesend sein – ihre Kompetenz und Arbeitskraft fehlt, wenn man sie am meisten braucht. Dienstkleidung darf in keiner Weise vorgeschrieben werden. Auch darf keine Vermittlungsüberprüfung auf Inhalte und Qualität mit Feedback durchgeführt werden. Sollte die Kultureinrichtung nicht mit der Vermittlungsleistung der freien Kulturvermittlerin zufrieden sein, besteht nur die Möglichkeit, der Kulturvermittlerin keine weiteren Aufträge zu geben. Die Kosten für Weiterbildungen der freien Dienstnehmerinnen übernimmt zumeist nicht die Kulturinstitution. Schulungen, Tagungen und Dienstreisen müssten die Kulturvermittlerinnen in ihrer Freizeit auf eigene Kosten besuchen, weswegen ein Großteil des Teams nicht an diesen Weiterbildungsveranstaltungen teilnimmt. Die Kulturvermittlerinnen dürfen kein Büro, keinen Computerarbeitsplatz, nicht einmal eine Garderobe in der Institution haben. Die freien Dienstnehmerinnen dürfen keine Literatur aus der Hausbibliothek entlehnen und der Betriebsrat vertritt die Kulturvermittlerinnen nicht. Denn das alles wären Beweise dafür, dass das Dienstverhältnis gar nicht so frei ist, wie es vorgegeben wird.
Aber auch eine unbefristete Anstellung birgt gewisse Schwierigkeiten: Die Stundenanzahl im Team kann nur nach Verhandlungen mit der Personalverwaltung erhöht werden. Weiters ist der Informationsaustausch und der Wissenstransfer in einer großen Abteilung mit vielen Themen stets eine Herausforderung, die es zu meistern gilt.
Als Teamleiterin ist es besonders wichtig, Augenmerk auf Teamgefühl, Respekt und Wertschätzung unter den Kolleginnen zu legen, um an den Inhalten und nicht an Oberflächlichem zu arbeiten.
1.1.3 Die Kulturvermittlerinnen: Beruf statt Job
Auffällig ist, dass in jedem Gespräch das Wort „Kampf“ im Zusammenhang mit den freien Dienstverträgen fiel: Konkurrenzkampf, Kampf um Stunden, Kampf um Geld, Einzelkämpferinnen usw. Auch Wörter wie „rücksichtslos“ und „egoistisch“ wurden häufig in Verbindung mit dem freien Dienstverhältnis gebracht wahrlich keine guten Voraussetzungen für das Team oder deren Leitung. Ein Wettstreit um Termine und Geld führt automatisch zu einem starken Konkurrenzdruck. Die Kolleginnen werden als Konkurrentinnen und nicht als gleichwertige Expertinnen wahrgenommen. Der Respekt untereinander fehlt oft, allein schon, weil man sich nicht so gut kennt. Das Angestelltendienstverhältnis hebt viele Spannungen auf: Der Kampf um einzelne Führungen entfällt.
Wenn der Konkurrenzkampf entfällt, können Wissen und Kompetenzen angstfrei im Team weitergegeben werden; es entsteht ein hohes Level an Toleranz und Respekt im Team. Es gibt keine Einzelkämpferinnen mehr, und die Kolleginnen unterstützen sich gegenseitig bei der Arbeit. Durch die Büroarbeitsstunden und Besprechungen und nicht zuletzt durch eigene Büroräume und Arbeitsplätze sehen sich alle Mitarbeiterinnen der Abteilung regelmäßiger. Die Meetings werden genutzt, um sich neben abteilungsinternen Informationen über die Geschehnisse im Haus, den Betriebsrat oder Kulturpolitik auszutauschen.
Die regelmäßigen Team-Besprechungen stellen einen besonders wertvollen Zugewinn zum methodischen, inhaltlichen und organisatorischem Austausch unter Kolleginnen dar.
Auch im Team der freien Dienstnehmerinnen gab es monatliche Team-Meetings. Diese wurden jedoch hauptsächlich zur Diensteinteilung genutzt, weshalb Inhalte oder ein fachlicher Austausch durch die organisatorische Abwicklung und den hohen Konkurrenzdruck in den Hintergrund gedrängt wurden.
Selbstverständlich ändern sich mit der Veränderung der Beschäftigungsverhältnisse auch die Perspektiven für jede Einzelne. Hat die Kulturvermittlungstätigkeit mit freien Dienstverträgen öfter das Image des Studentinnenjobs, entsprechen die Aufgaben einer Mitarbeiterin mit Angestelltendienstverhältnis wirklich dem „Berufsbild Kulturvermittlerin“.
Inhaltlich und organisatorisch ist das Kulturvermittlerinnen-Team seit der Vertragsumstellung mehr im Haus eingebunden; die Kulturvermittlerinnen werden auch von den übrigen Abteilungen als gleichwertige Kolleginnen wahrgenommen und geschätzt. Austausch und Diskussionen finden nun auf selber Augenhöhe statt. Durch diese Anerkennung bringt sich das Team mehr ins gesamte Museumsgeschehen ein, und die Kulturvermittlerinnen identifizieren sich noch stärker mit der Institution.
Für die Dienstnehmerinnen bietet ein durchgehendes Angestelltendienstverhältnis vor allem soziale Sicherheit: gleichbleibendes Gehalt, durchgehende Versicherung, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mutterschutz und so fort. Alle Lernzeiten, Vorbereitungszeiten und Besprechungen zählen nun selbstverständlich zur bezahlten Arbeitszeit.
Jede Kulturvermittlerin hat dabei ein fixes Pensum an entsprechend dem Dienstplan vorgesehenen Vermittlungen sowie an frei einteilbaren Bürostunden zu bewältigen. Die Bürostunden dienen zum Lernen der Museumsinhalte und Vermittlungsformate, für die Konzept- und Projektarbeit, für organisatorische Mitarbeit in der Abteilung etc.
Im Gegensatz dazu haben freie Dienstnehmerinnen einen deutlich höheren Selbstverwaltungsaufwand, wie z.B. die selbstständige Verste...