Das KMU-Handbuch
  1. 104 Seiten
  2. German
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eBook - ePub

Über dieses Buch

Dieser Wegweiser erzählt in zehn Kapiteln die Geschichte eines Unternehmers von der Gründung und Strukturierung seines Unternehmers über die Expansion, die Meisterung von Krisensituationen bis zur Nachfolge. Es enthält zahlreiche Empfehlungen für den unternehmerischen Alltag, welche von praktizierenden Anwälten und Anwältinnen während ihrer langjährigen Beratertätigkeit zusammen getragen worden sind.

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Information

Jahr
2014
ISBN drucken
9783738606690
eBook-ISBN:
9783735706058
Auflage
1
Thema
Law

Kapitel 1

Welche Unternehmensform soll ich für die Umsetzung meiner Geschäftsidee wählen?

«Die Idee ist ein stehengebliebener Gedanke»
Henri Bergson
«Die Ideen sind nicht verantwortlich für das, was die Menschen aus ihnen machen»
Werner Karl Heisenberg

Ausgangslage

Unternehmer Freudiger war bis anhin ein engagierter Arbeitnehmer mit Freude an seinem Beruf und grossem unternehmerischem Geschick. Nun will er eine neue Herausforderung annehmen und seine Erfahrungen in einem eigenen Unternehmen umsetzen. Er wagt den Schritt in die Selbständigkeit.
Unternehmer Freudiger hat die Idee, ein neues Produkt herzustellen und zu vertreiben. Bevor er mit der Umsetzung dieser Idee beginnt, macht er sich Gedanken über sein zukünftiges Unternehmen. Er will die Vor- und Nachteile der verschiedenen Unternehmensformen kennen, damit er den für sich und sein Unternehmen optimalen Weg wählen kann.

Ausführungen

1. Geschäftsidee

Businessplan als Ausgangslage
Am Anfang steht eine Vision. Die Vision wird schrittweise konkretisiert, indem sich der Unternehmer Gedanken macht und sich Fragen stellt wie: Welche Produkte und Dienstleistungen will ich anbieten? Was benötige ich dazu (Büroräumlichkeiten, Produktionsstandort, Produktionsmittel, Mitarbeiter)? Wie sieht mein Marktumfeld aus und wer sind meine Konkurrenten? Wie sieht meine Zielkundschaft aus? Wie finanziere ich den Aufbau meines Unternehmens? Und schliesslich: Wie soll ich mein Unternehmen strukturieren (vgl. dazu Kapitel 2)? Die Vision muss gebündelt werden. Bündeln heisst, die Antworten auf all die gestellten Fragen müssen in einem umfassenden Businessplan beantwortet werden. Der Businessplan ist ein zentrales Instrument für den Aufbau einer Unternehmung. Er dient nicht nur dazu, die eigene Vision zu bündeln, sondern ist unabdingbar bei der Suche nach Investoren und Geschäftspartnern und für Finanzierungsgespräche mit Banken.

2. Viele Wege führen nach Rom

Die Wahl der Gesellschaftsform ist zentral
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist zentral und muss im Einzelfall sorgfältig beurteilt werden. Die Gesellschaftsform hat insbesondere Auswirkungen auf die Organisation, den Namen der Firma, die Haftung, die Steuern, das Kapital und auf die Nachfolgeplanung.
Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
In der Schweiz kennen wir verschiedene Gesellschaftsformen. Diese werden in zwei Gruppen unterteilt: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören die Kollektiv- und die Kommanditgesellschaft. Rechte und Pflichten werden durch die Personen, welche die Personengesellschaft bilden, wahrgenommen. Nebst dem Gesellschaftsvermögen haften die Gesellschafter denn insbesondere auch mit ihrem persönlichen Vermögen. Die Kollektiv- und die Kommanditgesellschaft können jedoch auch unter eigenem Namen Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Einzelfirma ist formell nicht zur Gruppe der Personengesellschaften zu zählen, sondern ist eine eigene «Spezies», Sie ist den Personengesellschaften aber sehr ähnlich und wird im Folgenden deshalb als zu der Gruppe der Personengesellschaften gehörig behandelt. Kapitalgesellschaften hingegen sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie alleine und nicht deren Eigentümer sind folglich Träger von Rechten und Pflichten des Unternehmens. Die Eigentümer haften grundsätzlich nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaften. Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

3. Einzelfirma vs. AG / GmbH

Einzelfirma GmbH AG
Gesetzliche Grundlage Art. 945 ff. OR Art. 772 ff. OR Art. 620 ff. OR
Gründer Die Einzelfirma besteht aus einer natürlichen Person. Ein formeller Gründungsakt ist nicht notwendig. Mindestens eine natürliche oder juristische Person Mindestens eine natürliche oder juristische Person
Gründungskosten Keine, da kein formeller Gründungsakt notwendig ist. Eintrag im Handelsregister (ca. CHF 1000.–) und Notariatskosten1 Eintrag im Handelsregister (ca. CHF 1000.–) und Notariatskosten1
Eintragung in das Handelsregister Fakultativ. Ab CHF 100 000.– Jahresumsatz jedoch zwingend Zwingend. Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Zwingend. Die AG entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister.
Buchführung / Rechnungslegung Ab CHF 500 000.–Jahresumsatz zwingend Zwingend Zwingend
Firma Der Name der Einzelfirma muss den Familiennamen des Inhabers enthalten. Darüber hinaus kann der Name im gesetzlichen Rahmen frei gewählt werden. Der Name der GmbH kann im gesetzlichen Rahmen frei gewählt werden, sofern nicht bereits eine identische Firma existiert. Die Firma muss zwingend den Zusatz «GmbH» enthalten. Der Name der AG kann im gesetzlichen Rahmen frei gewählt werden, sofern nicht bereits eine identische Firma existiert. Die Firma muss zwingend den Zusatz «AG» enthalten.
Mindestkapital für die Gründung Keines CHF 20 000.– CHF 100 000.–, mindestens CHF 50 000.– davon einbezahlt (in bar oder als Sacheinlage)
Eigentümer Inhaber (eine natürliche Person) Gesellschafter (mind. eine natürliche / juristische Person, unbegrenzte Anzahl) Aktionär (mind. eine natürliche / juristische Person, unbegrenzte Anzahl)
Geschäftsführung Inhaber Gesellschafter / Geschäftsführer Verwaltungsrat / Geschäftsleitung

4. Gründung

Die Einzelfirma erfordert keinen formellen Gründungsakt
Der grosse Vorteil eines Einzelunternehmers ist, dass er mit der Geschäftstätigkeit sofort beginnen kann. Er muss keine Gesellschaft gründen und kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital aufbringen. Erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100 000.– muss er seine Einzelfirma in das Handelsregister eintragen lassen.
Gründung GmbH: Mindestkapital CHF 20 000.–
Gründung AG: Mindestkapital CHF 100 000.– (CHF 50 000.–)
Eine AG / GmbH entsteht erst mit der Gründung. Die Gründung wird in einem öffentlichen Akt durch einen Notar beurkundet und die Gesellschaft wird anschliessend ins Handelsregister eingetragen. Das Mindestkapital beträgt bei einer GmbH CHF 20 000.–, bei einer AG CHF 100 000.–. Bei der AG muss das Kapital nicht voll einbezahlt (liberiert) werden. Die Hälfte des Aktienkapitals, mindestens aber CHF 50 000.–, sind bei der Gründung einzuzahlen oder durch Sacheinlage einzubringen.
Achtung vor Pattsituationen
Wenn zwei Partner eine AG / GmbH gründen, stellt sich die Frage nach der Beteiligungsquote jedes Aktionärs /Gesellschafters. Eine hälftige Beteiligung am Kapital und an den Stimmrechten ist grundsätzlich möglic...

Inhaltsverzeichnis

  1. Erläuterung zum Werk
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Vorwort
  4. Autorenverzeichnis
  5. Kapitel 1: Welche Unternehmensform soll ich für die Umsetzung meiner Geschäftsidee wählen?
  6. Kapitel 2: Wie organisiere ich mein Unternehmen?
  7. Kapitel 3: Was regle ich mit meinen Mitarbeitenden?
  8. Kapitel 4: Worauf muss ich bei Verträgen achten?
  9. Kapitel 5: Welche Steuern muss ich bezahlen?
  10. Kapitel 6: Wie schütze ich mich vor Konkurrenten?
  11. Kapitel 7: Wie kann ich mich mit anderen Unternehmen zusammenschliessen?
  12. Kapitel 8: Wie verhalte ich mich bei Streitigkeiten und drohenden Gerichtsfällen?
  13. Kapitel 9: Was passiert, wenn kein Geld mehr in der Kasse ist?
  14. Kapitel 10: Worauf muss ich bei meiner Nachfolgeplanung achten?
  15. Schlagwortverzeichnis und Definitionen
  16. Impressum

Häufig gestellte Fragen

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