Prävention all inclusive
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Prävention all inclusive

Gedanken und Anregungen zur Gestaltung institutioneller Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen mit und ohne Behinderung

  1. 200 Seiten
  2. German
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Prävention all inclusive

Gedanken und Anregungen zur Gestaltung institutioneller Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen mit und ohne Behinderung

Über dieses Buch

Schutzmaßnahmen zur Prävention von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen sind für alle Mädchen* und Jungen* wichtig.Doch wie müssen Schutzkonzepte für Einrichtungen gestaltet bzw. verändert werden, damit sie alle Kinder und Jugendlichen wirksam schützen können? Hierfür braucht es passgenaue, einrichtungsspezifische und inklusive Schutzkonzepte, die auch die Lebenssituation und die Bedarfe von Mädchen* und Jungen* mit Behinderung mitdenken und versuchen, diesen gerecht zu werden.Simone Gottwald-Blaser und Adelheid Unterstaller geben im vorliegenden Buch konkrete und praxisnahe Anregungen zur Gestaltung institutioneller Schutzkonzepte. Dabei behandeln sie insbesondere folgende Aspekte: - Informationen zu sexuellem Missbrauch und zu Präventionsmöglichkeiten von Einrichtungen- Bedeutung einer sensibilisierten präventiven Haltung und eines reflektierten Umgangs mit Nähe und Distanz in professionellen Beziehungen- Inklusive Verfahren zur Partizipation und Beschwerde - Geschlechterrollenreflektierende und -öffnende Arbeit - Elternarbeit im Kontext der Prävention von sexuellem MissbrauchMit Beispielen aus der beruflichen Praxis und hilfreichen Anregungen und Reflexionsfragen werden Leitungs- und Fachkräfte durch dieses Buch bei der Bearbeitung des Themas unterstützt. Ziel ist es, auch bei der Prävention dem Grundsatz der Inklusion immer näher zu kommen: Es ist normal, verschieden zu sein!

Häufig gestellte Fragen

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Information

Kapitel III

Ausgewählte Bausteine für Schutzkonzepte
Baustein 1: Die Haltung macht’s!

Ausgangspunkte

  • Sexueller Missbrauch an Mädchen* und Jungen* findet auch in Einrichtungen und Institutionen oder deren Umfeld statt. Täter*innen können nicht nur pädagogische, pflegerische oder therapeutische Fachkräfte sein, sondern auch ungelernte oder nicht-pädagogische Mitarbeitende wie beispielsweise Busfahrer*innen, Küchen- oder Hauswirtschaftskräfte, Hausmeister*innen, Verwaltungsangestellte, Gärtner*innen etc.
  • Bei sexuellem Missbrauch durch Familienangehörige oder Personen aus dem sozialen Umfeld des Mädchen*s oder des Jungen* sind die Menschen, denen am ehesten von dem Erlebten berichtet wird, nicht selten Mitarbeitende aus Einrichtungen. Menschen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und/oder Jugendlichen sind, haben darum eine große Bedeutung sowohl für die Prävention als auch für die Ermöglichung der Aufdeckung von sexuellem Missbrauch.
  • Grundlage dafür, dass Maßnahmen zum Schutz von Mädchen* und Jungen* nachhaltig in Einrichtungen verankert werden, ist eine professionelle präventive und inklusive Haltung der Mitarbeitenden, denn: Aus Haltungen werden im beruflichen Alltag Handlungen. Eine professionelle Haltung ist darum Grundlage für Handlungen von Mitarbeitenden, die den Mädchen* und Jungen* jeden Tag aufs Neue die Erfahrung ermöglichen, respektvoll und achtsam behandelt und ernst genommen zu werden. Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe unterscheiden sich dann deutlich von dem, was die Kinder und Jugendlichen als „normal“ kennen und empfinden. So können auch Mädchen* und Jungen*, die behinderungsbedingt oder auch aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen (z. B. Flucht) wenig Gespür für eigene Rechte und eigene Grenzen entwickeln konnten, Grenzverletzungen eher wahrnehmen und zeitnah Unterstützung suchen.
  • Eine professionelle Haltung basiert auf dem Wissen um die Möglichkeiten der Prävention von sexuellem Missbrauch, aber auch auf dem Grundgedanken der Inklusion. Sie erhöht die Bereitschaft, neue und kreative Wege zu suchen und zu gehen, um Maßnahmen für den Schutz aller anvertrauten Mädchen* und Jungen* herzustellen.
  • Die Entwicklung und Professionalisierung der Haltung einer Einrichtung und ihrer Mitarbeitenden gelingt nicht durch kurzzeitige, einmalige Aktionen. Sie entwickelt sich durch einen Prozess der Auseinandersetzung mit dem Thema auf individueller, aber auch auf Team- und Einrichtungsebene. Die Anregung und Ermöglichung einer solchen Auseinandersetzung liegt im Verantwortungsbereich des Trägers und der Leitungskräfte. Der Schutz der anvertrauten Mädchen* und Jungen* soll als Aufgabe aller verantwortlichen Erwachsenen wahr- und ernst genommen werden.
Eine professionelle (präventive und inklusive) Haltung des Trägers, der Leitungsebene, aber auch der Teams/des Kollegiums und der einzelnen Mitarbeitenden ist ein wichtiges Schlüsselkriterium für die Entwicklung, Umsetzung und Verankerung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz aller Mädchen* und Jungen* in Einrichtungen, Institutionen und Diensten.

Ziele des Bausteins

Ziel dieses Bausteines von Schutzkonzepten ist es, in den Einrichtungen zu vermitteln,
  • dass es sexuellen Missbrauch an Mädchen* und Jungen* mit und ohne Behinderung (auch in Einrichtungen) gibt.
  • dass eine professionelle, präventive und inklusive Haltung sehr wichtig für den Schutz der Mädchen* und Jungen* ist.
  • dass eine schützende Haltung durch die Auseinandersetzung mit dem Thema und den Austausch im Team entwickelt wird.
  • dass eine präventive und inklusive Haltung auch strukturell als „Kennzeichen“ und Qualitätsmerkmal der Einrichtung verankert und regelmäßig auf allen Ebenen kommuniziert werden muss.

Welche Aufgaben ergeben sich für wen?

Aufgaben für Träger und Leitungskräfte

Eine professionelle Haltung basiert in erster Linie auf Wissen: Leitungskräfte tragen Verantwortung dafür, dass nicht nur sie selbst, sondern auch die Teams/das Kollegium Basiswissen rund um sexuellen Missbrauch erwerben und an einer gemeinsamen professionellen schützenden Haltung arbeiten können, die für die Mitarbeitenden nachvollziehbar ist und darum unterstützt und getragen wird.
Gibt es Mitarbeitende, die mit dieser Teamentwicklung nicht mitgehen können und deren Haltung nicht mit fachlichen Standards zu vereinbaren ist, so liegt es im Verantwortungsbereich der Leitungskräfte, diesen Mitarbeitenden Angebote zur Qualifizierung zu ermöglichen, ihnen Denkanstöße zu geben und bei Bedarf verbindliche Absprachen zu treffen, die sie zur Einhaltung der einrichtungsinternen Mindest-Standards zum Thema Kinderschutz verpflichten. Kann keine gemeinsame Lösung gefunden werden, so stellt sich bei deutlichen Abweichungen die Frage, ob eine weitere Zusammenarbeit überhaupt möglich ist. Eine solche Entscheidung zu treffen, liegt in der Verantwortung der Leitungskräfte.
  • Für Träger und Leitungskräfte ergeben sich somit folgende Aufgaben:
  • Selbstreflexion wagen und Qualifizierungsangebote in Anspruch nehmen, um eine eigene, professionelle Haltung zum Thema entwickeln zu können; sich der eigenen Verantwortung und der eigenen Vorbildfunktion bewusst sein
  • Entwicklung einer gemeinsamen Haltung in den Teams/dem Kollegium und der Einrichtung anregen und unterstützen
  • Bereitstellung der notwendigen zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen zur Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden durch regelmäßige Fortbildungen, den Austausch im Team sowie professionell begleitete Fall- und Teamsupervisionen
  • strukturelle Verankerung einer präventiven und inklusiven Haltung, z. B. im pädagogischen Konzept oder im Leitbild der Einrichtung
  • Formulierung von klaren Standards und Schutzvereinbarungen in arbeitsrechtlich tragfähiger Form (siehe Baustein 2)
  • Thematisierung von Haltungen in Vorstellungs- und Personalgesprächen
  • Kompetenzen im Umgang mit Mitarbeitenden entwickeln, die sich schwer tun, eine professionelle präventive Haltung anzunehmen
  • Kommunikation und das Sichtbarmachen der entwickelten Haltung nach außen, z. B. auf der Homepage

Aufgaben für Teams und einzelne Mitarbeitende

Durch die bisherigen Ausführungen wurde deutlich: Haltung beeinflusst und lenkt (bewusst oder unbewusst) alltägliche Verhaltensweisen und Handlungen.
Beispiel für eine präventive Haltung:
Mädchen* und Jungen* sollen in der Einrichtung dabei unterstützt werden, möglichst selbstständig und autonom leben zu können.
Mitarbeitende, die eine solche Haltung in sich tragen, werden die ihnen anvertrauten Mädchen* und Jungen* unterstützen, alle ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand angemessenen Entscheidungen selber zu treffen.
Beispiel für eine wenig präventive Haltung:
Kinder sollen Erwachsenen gehorchen und ihnen mit Respekt begegnen.
Diese Haltung von Mitarbeitenden würde sich im Alltag beispielsweise darin zeigen, dass diese ihren Willen durchsetzen und ihre Macht als Erwachsene dafür einsetzen (bzw. dafür missbrauchen), dass ihrem Willen Folge geleistet wird: „Weil ich es so will.“
Diese Beispiele sollen verdeutlichen, dass ein präventives berufliches Handeln auf den zugrunde liegenden Haltungen einzelner Mitarbeitender basiert. Die Qualität dieser Haltungen ist entscheidend für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Einrichtungsalltag.
  • Mitarbeitende und Teams haben darum folgende Aufgaben:
  • die Auseinandersetzung mit dem Thema „Sexueller Missbrauch“ sowie mit den Möglichkeiten des Schutzes von Mädchen* und Jungen* im pädagogischen Alltag, z. B. durch die Wahrung von Kinderrechten oder den reflektierten Umgang mit Nähe und Distanz
  • die Entwicklung eines Bewusstseins dafür, dass der Schutz der anvertrauten Mädchen* und Jungen* in den eigenen Aufgabenbereich fällt und die Frage dabei nicht „ob“ sein kann, sondern „wie?“
  • die Entwicklung einer individuellen Haltung, die gekennzeichnet ist von Wertschätzung und Respekt gegenüber allen Mädchen* und Jungen* – unabhängig von deren Alter, Geschlecht, Behinderung und Beeinträchtigung, sexueller Orientierung, sexueller Identität, Eigenschaften, Fähigkeiten und Interessen, Verhaltensweisen und Einstellungen (insofern diese anderen nicht schaden)
  • die Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit, der Fehlerfreundlichkeit und der konstruktiven Kritik, die es ermöglicht, eventuelles Fehlverhalten bei Kolleg*innen und anderen Mitarbeitenden anzusprechen sowie Kritik an der eigenen Person als Chance wahrzunehmen
  • die Thematisierung der gemeinsamen Haltung im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeitender (auch von Praktikant*innen, FSJler*innen, BFDler*innen oder von ungelerntem oder nichtpädagogischem Personal)
  • die Kenntnis von Personen und Anlaufstellen – z. B. guten Supervisor*innen, die bei Problemen und Schwierigkeiten mit dem Thema „Haltung“ unterstützen können

Was ist eine „professionelle Haltung“?

In vielen Fachartikeln und -gesprächen ist die Rede von der großen Bedeutung einer professionellen Haltung bei der Entwicklung und Implementierung von Konzepten zur Prävention von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen. Doch was ist mit dem Begriff der „professionellen Haltung“ gemeint?
Eine professionelle Haltung beschreiben wir bei der Gestaltung von Maßnahmen zum Schutz von Mädchen* und Jungen* mit und ohne Behinderung als eine Haltung, die einerseits den Wunsch verfolgt, durch das alltägliche berufliche Handeln sexuellen Missbrauch an den anvertrauten Kindern und/oder Jugendlichen zu verhindern. Außerdem gehört es zu einer professionellen Haltung, allen Menschen, denen man in seinem beruflichen Alltag begegnet, mit Wertschätzung und Respekt zu begegnen – in dem Bewusstsein, dass alle Kinder, Eltern und auch Kolleg*innen unterschiedlich sind und auch sein dürfen. Eine professionelle Haltung ist somit sowohl präventiv als auch inklusiv:
Eine präventive Haltung basiert auf dem Wissen, dass Mädchen* und Jungen* sexuelle Gewalt durch Erwachsene erleben und dass es auch Erwachsene sein müssen, die Verantwortung für deren Schutz übernehmen, denn kein Kind kann sich alleine vor sexuellem Missbrauch schützen. Strohhalm e. V.13 bezeichnet die Prävention von sexuellem Missbrauch darum als eine „Reaktion der Pädagogik auf Täterstrategien und auf Missbrauch begünstigende Umstände“ (2006, S. 3): „Es geht darum, dass Kinder im Erziehungsalltag Erfahrungen machen und eine Atmosphäre erleben, die im vollkommenen Widerspruch zu dem stehen, was der Täter [oder die Täterin, sgb] tut und mit seiner Tat zum Ausdruck bringt. Denn nur dann wird das Verhalten und Vorgehen des Täters bei dem Kind Irritation auslösen“ […] (ebd.).
Eine präventive Haltung orientiert sich an Menschen- und Kinderrechten und ist geprägt von Wertschätzung, Respekt, Achtsamkeit und Feinfühligkeit gegenüber anderen Menschen, damit auch „kleine“ Grenzverletzungen und respektloses Verhalten keine alltäglichen Erfahrungen für die Mädchen* und Jungen* sind.
Wer anderen Menschen in alltäglichen Situationen respektvoll, wertschätzend und achtsam begegnet, der handelt präventiv – vielleicht sogar, ohne sich dessen in jeder einzelnen Situation bewusst zu sein. Beispiele für verinnerlichte präventive Grundsätze von Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, können sein:
„Es ist die Aufgabe von Erwachsenen und somit meine persönliche Aufgabe, die mir anvertrauten Mädchen* und Jungen* vor sexuellem Missbrauch zu schützen.“
„Kinderrechte stehen jedem Kind zu. Durch mein alltägliches berufliches Handeln möchte ich den mir anvertrauten Mädchen* und Jungen* zeigen, dass ich sie ohne Einschränkung als Träger*innen von Rechten sehe. Ich behandle sie respektvoll und wertschätzend und möchte Wege finden, um Kinderrechte für alle Mädchen* und Jungen* im Alltag spür- und erfahrbar zu machen.“
„Ich möchte Vertrauens- und Ansprechperson für Mädchen* und Jungen* sein, die sexuelle Übergriffe erlebt haben. Ich traue mir zu, mit einer solchen Situation umzugehen, und weiß, wann und wo ich Hilfe holen kann und muss.“
„Ich sehe es als meine Aufgabe, unfachliches, grenzverletzendes und wenig respektvolles Verhalten, das ich bei mir und auch bei meinen Kolleg*innen beobachte, anzusprechen und konstruktive Wege zu finden, dieses im Sinne der Mädchen* und Jungen* zu ändern.“
Eine inklusive Haltung bewirkt, dass es als „normal“ anerkannt wird, verschieden zu sein. Inklusiv denkende Menschen erkennen die Gleichwertigkeit menschlichen Lebens an und somit auch, dass Menschenrechte jedem Menschen gleichermaßen und ohne Einschränkung zustehen – also unabhängig von Alter, Geschlecht, Beeinträchtigung oder Behinderung, kulturellem oder religiösem Hintergrund, sexueller Orientierung oder sexueller Identität, Eigenschaften oder Verhaltensweisen, Fähigkeiten und Fertigkeiten o. Ä. Inklusiv zu denken bedeutet, die Vielfalt und Unterschiedlichkeit menschlicher Lebensweisen nicht als Hürde oder Einschränkung zu sehen, sondern als Bereicherung und Chance, vielleicht auch als positive Herausforderung.
In Einrichtungen, die Mädchen* und Jungen* mit und ohne Behinderung besuchen, ist es für deren Wohlbefinden und auch für deren Schutz vor sexuellem Missbrauch zentral, dass sich die Mitarbeitenden auf allen Ebenen ihrer Verantwortung zur Umsetzung von Inklusion bewusst sind und dass sie eine Bereitschaft oder sogar den Wunsch entwickeln, dafür kreative und neue Wege zu finden, die zu der Einrichtung und den anvertrauten Kindern und Jugendlichen passen.
Eine inklusive Haltung orientiert sich nicht nur an einer allgemein gehaltenen „Zielgruppe“, sondern versucht, einzelnen Individuen gerecht zu werden und alle Mädchen* und Jungen* im Blick zu behalten, d. h., eine Einrichtung wird nicht dadurch inklusiv, dass sie Kinder mit Behinderung aufnimmt. Inklusiv wird eine Einrichtung erst dann, wenn alltägliche Abläufe und Routinen reflektiert und so gestaltet werden, dass sich alle Mädchen* und Jungen* darin wiederfinden und niemand Benachteiligung erfährt oder sich vergessen fühlt – und das geschieht auf der Basis, dass einzelne Mitarbeitende, aber auch die ganze Einrichtung es wichtig finden, ihren Beitrag zu einem inklusiven Alltag zu leisten.

Beispiele aus der Berufspraxis, die zum Nachdenken über die Bedeutung von Haltungen anregen

Im Alltag von Einrichtungen und Institutionen ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Kapitel I: Einige Gedanken vorweg …
  3. Kapitel II: Basiswissen
  4. Kapitel III: Ausgewählte Bausteine für Schutzkonzepte
  5. Kapitel IV: Fazit und Ausblick
  6. Literaturverzeichnis
  7. Anhang
  8. Weitere AMYNA-Publikationen …
  9. Impressum