Dienen statt regieren
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Dienen statt regieren

Christliche Sozialethik und Wirtschaftsordnung

  1. 160 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Dienen statt regieren

Christliche Sozialethik und Wirtschaftsordnung

Über dieses Buch

Auf der Grundlage kirchlicher Dokumente zu katholischer Soziallehre und evangelischer Sozialethik erläutert das Buch an zentralen wirtschaftlichen Tatbeständen wie Arbeit, Eigentum, Wirtschaftsfreiheit, Unternehmen, Markt, Gewinn sowie Subsidiarität, Solidarität, soziale Gerechtigkeit u.a. die christliche Sicht auf die Wirtschaft. Danach steht Wirtschaft nicht absolut, sondern ist immer strikt zweckgebunden. Wirtschaftstätigkeit sollte sich auf den Menschen als ganzheitliche Person richten, statt ihn nur eindimensional als Konsument, Unternehmer, Investor usw. wahrzunehmen.

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Information

Jahr
2016
ISBN drucken
9783743116696
eBook-ISBN:
9783743170711
B. Die wirtschaftliche Ordnung

1. Der Rang der menschlichen Arbeit

Menschliche Arbeit ist wirtschaftlich verstanden die Erzeugung und Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen. Dieser menschlichen Arbeit kommt in der christlichen Wirtschaftsethik eine einzigartige Bedeutung, geradezu eine Schlüsselstellung zu. Alle anderen Elemente des wirtschaftlichen Lebens haben im Unterschied dazu rein instrumentalen Charakter73. Diese Sonderstellung folgt in der katholischen Soziallehre aus dem „eigentlichen Wesen der Arbeit“ als Berufung des Menschen: Der Mensch entfaltet und verwirklicht sich in seiner Arbeit74. Als Element des sozialen menschlichen Lebens war die Arbeit auch schon vor den sozialen Rundschreiben Gegenstand der kirchlichen Aussagen zum Menschen und zum sozialen Zusammenleben. Sie steht jetzt aber als fundamentale Dimension der Existenz des Menschen auf der Erde im Mittelpunkt der „Sozialen Frage“. Bereits das „Sich-Untertan-Machen“ der Erde gemäß den biblischen Quellen (Genesis 1,28) vollzieht sich durch und in der Arbeit. Es umfasst sowohl die Bewahrung des Vorhandenen (hüten) wie auch die Bearbeitung, um Frucht zu bringen. Der Mensch sollte sich dabei nicht so sehr als „Herr“ des Universums, sondern eher als dessen „verantwortlicher Verwalter“ sehen.75 Dadurch verwirklicht der Mensch seine Herrschaft über die sichtbare Welt und begründet so die personale Würde der Arbeit. Gegenüber materialistischen und ökonomistischen Strömungen, welche die Arbeit als bloße Ware sehen wollen, die der Arbeitende dem Inhaber des Kapitals verkauft, oder die den Menschen als bloßes Werkzeug statt als Subjekt der Arbeit betrachten, grenzt sich die Soziallehre ausdrücklich ab.76 „Laborem Exercens“77 sieht wegen dieser Subjektivität, an welcher der ganze Mensch mit Körper und Geist beteiligt ist, sogar eine „Spiritualität“ in der Arbeit. Deren Sinn liegt im christlichen Verständnis darin, dem Menschen zu helfen, durch die Arbeit seiner Vollendung in Gott näher zu kommen.
Evangelische Stimmen78 sind unter Berufung auf Luthers reformatorische Skepsis gegenüber „menschlichen Werken“ etwas zurückhaltender und warnen davor, Arbeit zum Selbstzweck werden zu lassen. Doch würdigen auch diese Schriften bereits von der biblischen Schöpfungsgeschichte her den Menschen als „Mitarbeiter Gottes“. Der Mensch verwirklicht in der Arbeit seine Berufung und Bestimmung, an der Gestaltung der Schöpfung mitzuarbeiten. Arbeit ist demnach auch hier weit mehr als ein nur technisches Geschehen, nämlich Gelegenheit und Möglichkeit des Menschen, seine Freiheit und Kreativität zum Ausdruck zu bringen. Aus evangelischer Sicht79 wird allerdings auch vor einer „Romantisierung“ der Arbeit gewarnt und an die christlich-jüdische Sabbattradition erinnert. Danach ist nicht die Arbeit an sich als oberstes Gut anzusehen, sondern die durch sie ermöglichte Ruhe. Die Sabbatruhe gilt als Bollwerk gegen eine Versklavung durch die Arbeit und gegen jegliche Form der heimlichen oder offenen Ausbeutung.
Diese Wertungen gelten für jede Art der Arbeit, für die Handarbeit wie auch für intellektuelle und andere Arbeiten. Ebenso wenig darf der Begriff auf die Erwerbsarbeit reduziert werden. Die Arbeit in der Familie, Erziehungs- und Pflegearbeit, ehrenamtliches Engagement, überhaupt jede Tätigkeit, die Vorhandenes verändert, zählen wegen ihrer gesellschaftlichen Bedeutung unbedingt dazu80. Die betätigte Kraft und Anstrengung des Arbeitenden wird zu seinem persönlichen Gut; darin liegt der aus der menschlichen Natur folgende individuelle Charakter der Arbeit81. Der Wandel in der Arbeitswelt macht dies noch deutlicher. Denn das Einkommen, das auf Arbeitsleistung beruht, z.B. durch das Erlernen und Ausüben eines Berufs, ist für den Lebensunterhalt von immer mehr Menschen wichtiger als andere Einkunftsarten, z.B. aus Kapitalbesitz82. Entsprechend nimmt die Bedeutung der menschlichen Arbeit als Produktionsfaktor für materielle und immaterielle Güter zu.
Aus diesen Grundlagen folgen qualitative Anforderungen an die Arbeitsbedingungen. „Caritas in Veritate“83 definiert daher „würdige Arbeit“ im Einzelnen wie folgt:
  • frei gewählte Arbeit,
  • die Männer und Frauen wirksam an der Entwicklung der Gesellschaft teilhaben lässt,
  • es dem Arbeitenden erlaubt, ohne Diskriminierung geachtet zu werden,
  • es erlaubt, die Bedürfnisse der Familie zu befriedigen und die Kinder zur Schule zu schicken, ohne dass diese selbst zur Arbeit gezwungen sind,
  • es Arbeitnehmern erlaubt, sich frei zu organisieren und ihre Stimme zu Gehör zu bringen,
  • genügend Raum lässt für persönliche, familiäre und spirituelle Bedürfnisse,
  • den Ruhestand in Menschenwürde sichert.
Weil Arbeit zur Erhaltung des Daseins notwendig ist, hat sie gesellschaftliche Bedeutung und damit auch einen sozialen Charakter.
Mehrfach würdigen die sozialen Rundschreiben die menschliche Arbeit als Ursprung und Quelle allen Wohlstandes und weisen ihr klar eine vorrangige Rolle gegenüber dem Kapital zu.84 Andererseits ist die Arbeit für den Menschen aber auch eine strenge natürliche Pflicht85. Darin drückt sich die Doppelnatur der Arbeit als gleichzeitig persönlich und notwendig aus. Die betätigte Kraft und Anstrengung wird zum persönlichen Gut des Arbeitenden, sie muss auf der anderen Seite aber auch den Lebensunterhalt einbringen. Die (marxistische) Utopie von der Möglichkeit eines irdischen Lebens ohne die „Last“ der Arbeit, ohne Not und voller Ruhe und Genuss in einem Paradies der Werktätigen weist schon „Rerum Novarum“86 als Betrug an den Arbeitenden zurück.

1.1. Die Rechte und die Pflichten der Arbeit

Aus dem so verstandenen Wesen der Arbeit folgen bestimmte Rechte und Pflichten der am Arbeitsprozess Beteiligten. Der Arbeitende muss die Arbeitsleistung, zu der er sich „frei und mit gerechtem Vertrag“ verpflichtet hat, vollständig und gewissenhaft erbringen und darf dem Arbeitgeber keinen Schaden zufügen. Die Pflicht zur Arbeit ist moralischer Art. Der Mensch schuldet die Arbeit nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch seinen Mitmenschen, der Gesellschaft und der gesamten Menschheitsfamilie.87 Arbeitgebern wiederum ist jede Ausbeutung, d.h. die Behandlung von Arbeitern als Sachen statt als Menschen, verboten. Die Rechte des Arbeitenden sind Teil der Menschenrechte. Ethisch korrekt sind Arbeitsbedingungen nur dann, wenn die Rechte des Arbeitenden vollauf gewahrt sind.88
„Laudato si“ kritisiert technischen Fortschritt, der darauf abzielt, die Produktionskosten durch Verringerung von Arbeitsplätzen zu senken.
Aufzuhören, in Menschen zu investieren, um einen größeren Sofortertrag zu erzielen, sei ein schlechtes Geschäft für die Gesellschaft.89
Arbeitnehmern sollte ein möglichst großes Maß an Handlungs- und Entscheidungsfreiheit zuerkannt werden, damit diese in fairer Weise mit anderen kooperieren und Eigentümern und Managern „auf Augenhöhe“ begegnen können90. Die Arbeitsbedingungen sind grundsätzlich den Bedürfnissen der Person und der Lebensweise des Arbeitenden anzupassen und es gilt als ein Auftrag des christlichen Glaubens, sich fortgesetzt für die Humanisierung der Arbeitswelt einzusetzen91. „Rerum Novarum“92 hält noch bestimmte Arbeiten gerade für Frauen weniger zumutbar. Selbstverständlich findet sich bei beiden Kirchen mehrfach die Mahnung, die Sonn- und Feiertage als Tage „seelischer Erholung“ und Zeit für die Religionsausübung der Arbeitenden zu achten.93 Das bedeutet z.B., die Sonntage nicht in die Flexibilisierung der Arbeitszeiten einzubeziehen und notwendige Ausnahmen von der Feiertagsruhe nicht zur Regel werden zu lassen.
Die Frage des gerechten Lohnes ist für „Laborem Exercens“94 ein Schlüsselproblem der Sozialethik.
Letztlich wird die Gerechtigkeit des ganzen sozio-ökonomischen Systems und sein rechtes Funktionieren an der Art und Weise gemessen, wie die menschliche Arbeit ihre angemessene Entlohnung findet. Der Lohn ist der konkrete Weg, der den meisten Menschen den Zugang zu den gemeinsam genutzten Gütern der Gesellschaft öffnet. Für die Lohngerechtigkeit gilt grundsätzlich, dass der Ertrag aus dem Zusammenwirken von Arbeit und Kapital entsteht und dass keinem von beiden die „Alleinursächlichkeit“ an dem erzielten Ergebnis zukommt. Die Inanspruchnahme des gesamten Ertrages durch nur eine Seite widerspricht der Gerechtigkeit95. Ebenso strikt wird es abgelehnt, den Lohn allein dem freien Wettbewerb zu überlassen. Lohn muss dem Arbeitenden zumindest ein menschenwürdiges Leben, die Bestreitung der Familienlasten, angemessene Ruhe und Erholung und die Möglichkeit zum Sparen erlauben. Dies könnte der Wettbewerb nicht gewährleisten96. Gesetzliche Mindestlohnregelungen können ein geeignetes Instrument sein, wenn der Lohn eines Vollzeiterwerbstätigen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Bei der Einführung staatlicher Mindestlöhne ist aber darauf zu achten, bestehende Arbeitsverhältnisse nicht zu verdrängen und keine neuen Barrieren für den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Unter der Vielzahl von Gesichtspunkten für die Bemessung eines so verstandenen (Mindest-) Lohnes steht die persönliche und familiäre Situation des Arbeitenden immer an der ersten Stelle97.
Ein gerechter Lohn bemisst sich neben der Auskömmlichkeit für den Arbeitenden selbstverständlich auch nach der Produktivität der Arbeit. Auch die Lage des Unternehmens ist ein Lohngesichtspunkt. Löhne, die zum Zusammenbruch des Unternehmens führen, müssen nicht akzeptiert werden98. Wird das Unternehmen allerdings durch ungerechte äußere Bedingungen z.B. zu nicht kostendeckenden Preisen und dadurch zu übermäßigen Lohnabschlägen gezwungen, so müsste einer solchen „himmelschreiende Sünde“ der dafür Verantwortlichen durch staatliche Wirtschaftspolitik abgeholfen werden99. Überhaupt soll die Lohnbemessung auch dem volkswirtschaftlichen Gemeinwohl Rechnung tragen. Z.B. sollten angemessene Preisdifferenzierungen zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen, das Ziel der Vollbeschäftigung sowie weltwirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung finden100. Darüber hinaus sollte die Entstehung privilegierter Gruppen innerhalb d...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. A. Die Grundlagen
  3. B. Die wirtschaftliche Ordnung
  4. C. Abgrenzungen
  5. D. Ergebnis
  6. Impressum