Als Leiche im Ochsenfell…
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Als Leiche im Ochsenfell…

…kehrte der erste Geschäftsführer der Hanse (Syndikus) Heinrich Suderman (1520–1591) in seine Heimatstadt Köln zurück

  1. 124 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Als Leiche im Ochsenfell…

…kehrte der erste Geschäftsführer der Hanse (Syndikus) Heinrich Suderman (1520–1591) in seine Heimatstadt Köln zurück

Über dieses Buch

Im Kölner Ratsturm finden sich herausragende Personen der Kölner Stadtgeschichte verewigt. Neben dem Hansesyndikus Heinrich Suderman begegnen Sie in diesem Buch dem Erzbischof Anno II., dem als Ketzer verbrannten Adolf Clarenbach, dem berühmten Maler Stephan Lochner und der Hauptseidmacherin Fygen Lutzenkirchen. Dieter Herion lässt die Figuren in fiktiven Gesprächen teilweise in ihrer Ursprache, nämlich Kölsch, aus ihrem Leben berichten, fügt aber den kölschen Äußerungen die hochdeutschen Fassungen unmittelbar hinzu. So erfahren die Leser nicht nur interessante Details der Kölner Geschichte aus weit zurück liegenden Jahrhunderten. Der Autor lässt dadurch ihre Protagonisten im Dialog auf ganz besondere Weise lebendig werden.

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Information

Jahr
2016
ISBN drucken
9783739265704
eBook-ISBN:
9783741216367
Auflage
1
Thema
History

1288 SCHLACHT BEI WORRINGEN

Ein „Freiheitskampf“ und seine Folgen
Welche Form von Freiheit hatte die Stadt nach der Schlacht bei Worringen vor über 725 Jahren erreicht?
Allgemeine Entwicklung des Stadtrechts
Die reichsfreie Stadt innerhalb der Organisation des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation
Rechte und Pflichten der Reichsstädte
Kölns Entwicklung zur freien Reichsstadt
Freie Reichsstadt im Dialog:
Hauptseidmacherin Fygen Lutzenkirchen († nach 1515) verteidigt
„die Freiheit“ gegenüber dem Erzbistumsverwalter Hermann von
Hessen († 1508)

WELCHE FORM VON FREIHEIT HATTE DIE STADT

NACH DER SCHLACHT BEI WORRINGEN

VOR ÜBER 725 JAHREN ERREICHT?

Nicht die Schlacht selbst und ihre Ursachen sollen hier beschrieben werden, dazu gibt es genügend Literatur (s. Literaturliste). Nach der Schlacht bei Worringen 1288 hatte sich die Stadt Köln faktisch den Status einer freien Reichsstadt erkämpft.
Wenn wir heute den Begriff „freie Reichsstadt“ hören, haben wir unwillkürlich große, alte deutsche Städte vor Augen, wie Augsburg, Frankfurt, Lübeck, Nürnberg und selbstverständlich – Köln. Aber wenn wir uns die beiliegende Liste der „freien Reichsstädte“ ansehen55, wundern wir uns, wie viele kleine Städte sich so nennen durften, z. B. Andernach, Ingelheim, Rothenburg o. d. T. oder der heutige Ortsteil Kessenich der belgischen Gemeinde Kinrooi an der Maas. Sie waren wahrscheinlich auch schon im Mittelalter nicht groß oder bedeutend.
Wie kommt das?
Was bedeutete denn „freie Reichsstadt“?
Um zunächst kurz auf den Freiheitsbegriff einzugehen, ohne allzu philosophisch zu werden:
Der Freiheitsbegriff ist nicht nur positiv besetzt. Auch wenn er sich für uns oberflächlich so anhört. Freiheit ist ein Handlungsspielraum für die persönliche Selbstverwirklichung im Rahmen einer Gesellschaft. Das Wort „Rahmen“ weist auf den prinzipiellen Widerspruch zwischen Freiheit und Ordnung. Absolute Freiheit kann zu einer Gesellschaft führen, in der das Recht des Stärkeren gilt, der seine Freiheit bis zum Exzess ausnutzt. Deshalb braucht „Freiheit“ einen Rahmen (Gesetze, Rechte). Sie muss organisiert werden, damit sie nicht im Chaos untergeht.
Die freie Reichsstadt fühlt sich also dem Reich und seiner Ordnung zugehörig, aber nur seinem Repräsentanten, dem Kaiser, untertan, keinem Territorialfürsten.
Ohne darüber hinaus auf den vielfältigen Begriff der Freiheit näher einzugehen, hier nur ein kürzlich von dem Kölner Philosophen Andreas Speer geäußertes Statement:
„Man kann mit einem Messer
  • operieren,
  • eine Apfelsine schälen oder
  • jemanden ermorden.“
Speers Statement auf eine Gebietskörperschaft übertragen würde bedeuten: „Eine freie Reichsstadt kann für ihre Bürger ein Fest ausrichten, eine Marktordnung erlassen oder einen Eroberungskrieg anzetteln.“
Diesen Freiheitsrahmen wollten sich die nach Unabhängigkeit strebenden Städte des Mittelalters lieber selbst setzen, als ihn sich oktroyieren (von höherer Instanz aufzwingen) zu lassen.
Solch ein Rahmen muss natürlich zwischen den Beteiligten ausgehandelt werden, denn in Konfliktsituationen führt die größere Freiheit der einen Institution (hier Stadt) immer zur Einschränkung der Freiheit der anderen Institution (hier Erzbischof).

ALLGEMEINE ENTWICKLUNG DES STADTRECHTS

Das europäische Stadtrecht war eine Entscheidung gegen die fürstliche Oberherrschaft durch deren Landesrecht, das die Städte in unterschiedlichem Ausmaß von ihren ursprünglichen Stadtherren auszuhandeln oder sogar zu erzwingen verstanden.
In Flandern und Oberitalien empörten sich schon seit dem 11. Jahrhundert (in Köln erstmals 1074) Städter gegen ihre feudalen Herren, Kaiser, Bischöfe, Grafen, Äbte.
Auch wenn sich das städtische Patriziat gern mit dem Adel verglich – was die gesellschaftliche Stellung angeht –, wusste es doch, dass eine Stadt anders organisiert werden musste als eine dörfliche Gemeinschaft mit einem Adelshof, einer Burg oder einem Kloster an der Spitze der Hierarchie. Eine große Gemeinschaft mit stark arbeitsteiliger Wirtschaft lässt sich eben nicht für die Menschen zufriedenstellend und wirtschaftlich erfolgreich „von oben“ regieren. Das haben auch moderne Gesellschaften immer wieder gezeigt (kommunistische Staaten, andere Diktaturen wie Simbabwe, Chile oder Argentinien). Man darf ihnen nur einen juristischen Rahmen geben (allgemeine Selbstverwaltung wie mittelalterliche Marktordnung bzw. soziale Marktwirtschaft), in dem sie sich entfalten können. Diese Erkenntnis wurde im Mittelalter zwar noch nicht wissenschaftlich abgesichert, aber man hat es wohl geahnt und durch die Praxis beweisen lassen.
Als wie wichtig auch heute noch die Selbstverwaltung auf Gemeindeebene empfunden wird, wurde in Deutschland bei der Gebietsreform von 1975 realisiert, als man in Großstädten die Stadtbezirke mit Bezirksrathäusern und Bezirksräten installierte, auf eine noch relativ überschaubare Ebene. Erst auf solch einer niedrigen Ebene kann sich m. E. auch eine allgemein akzeptierte Demokratie entwickeln.
Denn da, wo die Menschen sich noch tatsächlich begegnen und kennen lernen können, kann sich ein persönlicher Einsatz für eine Gemeinschaft am wirksamsten entfalten.
Aber kehren wir zurück ins Spätmittelalter, als eine starke Monarchie in Deutschland nicht mehr bestand. Auch deshalb fühlten sich hier die Bürger – notgedrungen – allein für ihre Gemeinschaft verantwortlich und verwalteten sie in Gerichts-, Heer-, Finanz- und Wirtschaftswesen selbst.
Zwar gebärdete sich zunächst das städtische Patriziat als adelige Oberschicht (nur dieses durfte Ratsherren und Bürgermeister stellen), aber in Köln brachen – mit dem Verbundbrief – schon 1396 die handwerklichen Zünfte in diese Schicht ein.
Die freien Reichsstädte konnten sich im Laufe ihrer Entwicklung selbst Macht und Privilegien sichern, und zwar in unterschiedlichem Umfang, wozu zunächst das Marktrecht, später auch Gerichtsbarkeit, Befestigungsrecht usw. gehörten. Dabei konnte sich die Gemeinde ihre Stadtrechte – und damit Selbstverwaltung – erkämpfen oder kaufen oder von ihrem Stadtherrn durch Heimfall (nicht eingelöstes Pfand) bekommen.
Manche reichsfreien Städte verloren im Laufe ihrer Geschichte auch ihre Freiheit wieder, z. B. wenn ein Kaiser oder ein Bischof sie zugunsten eines anderen Landesherren verpfändet hatte und Erstere bei Fälligkeit das Pfand nicht mehr einlösen konnten.
Die Organisation einer reichsfreien Stadt war auch eine Organisation gegen kriegerische Gewalt, denn Krieg verschließt dem Handwerker die Rohstoffquellen und dem Kaufmann die Absatzmärkte. Zum Schutz dieser Ressourcen schlossen sich Städte zu Bündnissen zusammen (Hanse aus dem 12. Jahrhundert, Rheinscher Städtebund aus dem 13. Jahrhundert), in denen sie sich gegenseitig Rechtshilfe zusicherten, oder sie schlossen Einzelverträge. Im Vertrag mit Nijmegen von 1278 sicherten sich Köln und Nijmegen sogar zu, die Bürger der Partnerstadt wie eigene zu behandeln.
Eine mitteleuropäische Stadt strebte grundsätzlich keine territorialen Eroberungen an. Welche Komplikationen sich aber daraus ergeben konnten, mag ein Beispiel aus dem Jahr 1632 zeigen:
Im September 1632 marschierte die schwedische Armee im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges durch den Westerwald nordwärts. Ziel war die reiche Stadt Köln mit den dort versammelten Fürsten. Von zentraler Bedeutung für die Verteidigungsfähigkeit der Stadt war es, dass die ihr gegenüber auf der anderen Rheinseite liegende Freiheit Deutz in ihr Festungssystem einbezogen werden könne. Deutz aber gehörte zum Erzbistum. Seit Monaten verhandelte die Stadt schon mit dem Erzbischof darüber, den Flecken befestigen zu dürfen. Besonders gegen die Stationierung von Stadtsoldaten dort hatte der Erzbischof Bedenken. Unter dem Eindruck des unverminderten schwedischen Vormarschs schalteten sich der hier im Exil lebende Bischof von Würzburg, Franz von Hatzfeld, und der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Anselm Casimir in die Gespräche ein. Am 29.10.1632 konnte Hatzfeld endlich dem Kölner Rat melden, der Kölner Erzbischof Ferdinand sei mit der Befestigung von Deutz einverstanden.
Die Stadt war wieder einmal an einer Eroberung vorbeigeschlittert.

DIE REICHSFREIE STADT INNERHALB DER ORGANISATION DES HEILIGEN RÖMISCHEN REICHS DEUTSCHER NATION

Die Reichsstädte gehörten innerhalb des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation seit 1489 zu einem eigenen Stand, zum Stand der Bauern, der innerhalb der „vier Kollegien“ des Reichstags56 ein eigenes Kollegium bildete:
  1. Kaiser und Kurfürsten
  2. Herzöge und sonstige Fürsten
  3. Landgrafen und Burggrafen
  4. Reichsgrafen, Ritter, Reichsfreiherren und Städte

RECHTE UND PFLICHTEN DER REICHSSTÄDTE

Macht und Rechte der reichsfreien Städte bildeten sich höchst unterschiedlich aus. Lübeck und Nürnberg besaßen schon seit 1350 die Hochoder Blutgerichtsbarkeit, dagegen Köln bis zum Ende ihrer Reichsfreiheit nicht. Auch das Mühlenregal57 gehörte bis dahin noch zur Hälfte dem EB.
Grundsätzlich
  • durften die Reichsstädte sich selbst organisieren,
  • waren in der Regel nur dem Kaiser steuerpflichtig,
  • mussten immer an den Reichstagen teilnehmen und
  • mussten dem Kaiser auch häufig im Kriegs...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Vorwort des Autors
  3. Geschichten und Geschichte
  4. Als Leiche im Ochsenfell …
  5. Hat der Kölner Erzbischof Anno II. die Abtei Brauweiler bestohlen?
  6. Es sind Ketzer in Köln!
  7. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen
  8. 1288 Schlacht bei Worringen
  9. Hansestädte zwischen 14. und 16. Jahrhundert
  10. Literaturverzeichnisse
  11. Bildnachweise
  12. Impressum