Abzocke Pflegeversicherung
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Abzocke Pflegeversicherung

Wie sich die Sozial-Industrie auf Kosten der Beitragszahler und Pflegebedürftigen bereichert

  1. 96 Seiten
  2. German
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Abzocke Pflegeversicherung

Wie sich die Sozial-Industrie auf Kosten der Beitragszahler und Pflegebedürftigen bereichert

Über dieses Buch

Abzocke PflegeversicherungÜberhöhte Festpreise, unterschiedliche Zahlungen trotz gleicher Hilfsbedürftigkeit – die von der Politik als Hilfe für die Menschen angepriesene Pflegeversicherung entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Gelddruckmaschine für die Sozialindustrie; und dies zu Lasten der Beitragszahler und pflegebedürftigen Menschen!Ziel dieses Buches ist es, über die offensichtlichen Ungerechtigkeiten in der Pflegeversicherung aufzuklären, menschliche und bezahlbare Lösungsansätze aufzuzeigen und Initiativen zu starten, an deren Ende eine "Pflegereform" steht, die wirklich auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen ausgerichtet ist!Wir fühlen uns den Menschen verpflichtet; nicht der Soziallobby!

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Information

Jahr
2015
ISBN drucken
9783734769733
eBook-ISBN:
9783738678635

1. Die Pflegeversicherung

Um verstehen zu können, weshalb der Titel des Buches „Abzocke Pflegeversicherung“ gewählt wurde und Alternativen zur Pflegeversicherung vorgestellt werden können, muss zunächst das System der Pflegeversicherung und die möglichen Gründe der Einführung erörtert werden.
Alle nachfolgenden Zahlen, wenn nicht anders angegeben, beziehen sich auf das Jahr 2012.

1.1. Die Fakten und Gründe der Einführung

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 eingeführt. Seitdem „gibt es die Pflegeversicherung als neuen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung (5. Säule)“2. Damit einher ging eine Differenzierung zwischen den medizinischen und pflegerischen Leistungen. Zuvor waren die pflegerischen Leistungen im Leistungskatalog der Krankenkassen verankert.3 Diese Differenzierung hatte nun zur Folge, dass eine zusätzliche Verwaltung notwendig wurde, die sich nun mit der Frage der jeweiligen Zuständigkeit und Leistungsübernahme beschäftigen musste.
Dadurch fielen und fallen zusätzliche Kosten pro Jahr an4, über deren Sinn und Notwendigkeit man zumindest geteilter Meinung sein kann.
„Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert. Die Beiträge richten sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Für versicherte Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner (Lebenspartner) werden Beiträge nicht erhoben“5. Wichtig ist die Tatsache, dass die Pflegeversicherung eine „"Teilleistungs-Versicherung" [ist] oder [als] Kernsicherungssystem“6 bezeichnet wird, da die gesamten anfallenden Kosten der Pflege nicht vollständig durch das Pflegeversicherungssystems gedeckt wird, und so der Pflegebedürftige selbst bzw. seine Angehörigen den Rest selbst leisten müssen.
Die Pflegeversicherung ist nur für den Bereich der Pflege und deren Kosten zuständig!
Weitere Bedingungen und Regelungen der Pflegeversicherung sind im SGB XI nachzulesen.
Warum wurde die Pflegeversicherung überhaupt eingeführt?
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nennt folgende Gründe: „Je älter die Bevölkerung, desto höher [ist] die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Pflegebedürftigkeit bedeutet für die Betroffenen und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastung. [...] In den Familien gibt es weniger Kinder, oft sind diese berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern kümmern, wie es früher einmal der Fall war. Um Pflegebedürftige und ihre Familien zu entlasten, wurde [...] die Pflegeversicherung eingeführt.“7
Der BMG nennt also lediglich zwei Gründe für die Einführung der Pflegeversicherung. Zum Einen sollen die Familienangehörigen entlastet werden, obwohl sich hier dann die Frage stellt, ob das gewählte System der Pflegeversicherung und die darin enthaltenen Regularien dieser Zielsetzung überhaupt gerecht werden können und sollen. Dazu aber mehr in Verlauf dieses Abschnittes. Als weiteren Grund nennen sie die fehlende Bereitschaft und Möglichkeit der Familienangehörigen aufgrund der veränderten Familienstruktur.
Insgesamt sind die beiden Gründe für die Einführung der Pflegeversicherung nach dem BMG doch sehr fadenscheinig, was uns zu der Frage bringt, was die wirklichen Gründe für die Einführung der Pflegeversicherung waren.
Um dies beantworten zu können, müssen wir uns im Folgenden zunächst den Aufbau des Pflegeversicherungssystems ansehen.

1.2. Der Aufbau

In diesem Abschnitt wird zunächst der Begriff der Pflegebedürftigkeit definiert. Anschließend wird auf die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Einteilung in die jeweiligen Pflegestufen eingegangen.

1.2.1 Der Gegenstand der Pflegebedürftigkeit

„Pflegebedürftig [..] sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße [..] der Hilfe bedürfen“8.
Aufgabe der Dienstleister, unabhängig davon ob die Hilfe stationär, ambulant oder zu Hause erfolgt, ist die „Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen“9, auch unter dem Stichwort aktivierende Pflege bekannt.
Aufgabe der Dienstleister sollte es sein, bei den individuellen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen anzuknüpfen und zu versuchen, diese zu fördern, um ihnen ein lebenswertes Leben bereiten zu können. Doch wird die aktivierende Pflege in der Realität ausgeübt?
Oder ist es sinnvoller, den Pflegebedürftigen alles abzunehmen und sie in ihrer Unselbstständigkeit zu unterstützen? Und wenn es sinnvoller ist, drängt sich natürlich die Frage auf, für wen? Dies beleuchten wir näher im zweiten Abschnitt.
Ergänzend zu der Definition der „Pflegebedürftigkeit“ betrachten wir nun die Regularien, die der Gesetzgeber für die Ermittlung des Pflegebedarfs und die damit verbundene Einteilung in die Pflegestufen geschaffen hat.

1.2.2 Die Ermittlung des Pflegebedarfs

In Deutschland gab es 2012 ca. 2,4 Millionen Pflegebedürftige. Diese wurden folgendermaßen in die einzelnen Pflegestufen eingeteilt.
Pflegestufen Ambulant Stationär
I ca. 1 Mio. 313.000
II 483.000 274.000
III 141.000 143.000
Insgesamt: ca. 1,6 Mio. 730.000
Tabelle 1: Zahl der Leistungsbezieher Ende des Jahres 201210
Auffallend ist, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen, welche ambulant versorgt werden, im Vergleich zu den stationären Einrichtungen insgesamt mehr als doppelt so hoch ist. Des Weiteren befinden sich in Pflegestufe 1 die meisten Pflegeb...

Inhaltsverzeichnis

  1. Danksagung
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Persönliches Vorwort der Autoren
  4. Einführung
  5. 1. Die Pflegeversicherung
  6. 2. Alternativen
  7. 3. Reformen für die Beitragszahler und pflegebedürftigen Menschen
  8. Nachwort
  9. Quellen- und Literaturverzeichnis
  10. Impressum

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