Als Vikar, Hilfsprediger und Pfarrer
in Bochum-Werne
Am 8. Juni 1890 wird dem Kandidaten das „Zeugnis für den evangelischen Pfarr-Amts-Candidaten“ ausgestellt. Inzwischen bekommt er auf Grund seiner schlechten wirtschaftlichen Lage noch einmal eine geldliche Zuwendung von 600 Mark, für die sich der Bochumer Superintendent Friedrich („Fritz“) König eingesetzt hat. Von diesem wird er am 22. Februar 1891 als Vikar in der alten Werner Kapelle ordiniert und erhält eine Anstellung als Hilfsprediger. Die Gemeinde Werne gehörte als Außenstelle zur Gemeinde Lütgendortmund, in der seit 1877 Wilhelm Weskott (1850 – 1938) Pfarrer war.
Schon lange war vorgesehen, die wachsende Gemeinde Werne von der Muttergemeinde Lütgendortmund zu trennen und sie eine selbständige Kirchengemeinde werden zu lassen. Dieser Ablösungsprozess und der Aufbau einer neuen Gemeindestruktur in Werne sollten konfliktreich werden. Nach der Kirchenordnung mussten zunächst „Gemeinderepräsentanten“ gewählt werden. Diese wiederum hatten das Presbyterium zu wählen.
Am 18. Dezember 1892 fanden die Wahlen der Gemeinderepräsentanten statt. Wählen konnten nur die Männer, die Frauen hatten bis 1919 kein Wahlrecht in der Kirche. Am 3. Januar 1893 schreibt der Wahlleiter Superintendent König folgenden Brief an die Gewählten:
„Hierdurch teile ich Ihnen mit, dass Sie in der am 18. Dezember getätigten Wahl zu Repräsentanten der Kirchengemeinde Werne ordnungsmäßig erwählt worden sind mit der gleichzeitigen Benachrichtigung, dass gegen sieben der gewählten Herren, welchen besondere Nachricht zugeht, wegen angeblich mangelnder Qualifikation Einsprache erhoben ist. Bis zur erfolgten Entscheidung über den eingelegten Protest bleiben dieselben von den Verhandlungen der Repräsentation zunächst ausgeschlossen.
Die übrigen Herren lade ich hierdurch zu einer ersten
Konstituierenden Versammlung ein auf
Montag den 15. Januar, nachm. 4 ¼ in den Betsaal dort.
Mit der Tagesordnung
- Konstituierung der Repräsentation
- Wahl eines Presbyteriums.“
Martin Luther, geb. 18. November 1864 in Dortmund-Asseln, 1. Pfarrer der Evangelischen Kirchen gemeinde Bochum-Werne ab 1. November 1893
Beigefügt sind diesem Schreiben die Namen der 53 Repräsentanten und die Namen der 12 ins Presbyterium Gewählten. (darunter fünf Landwirte, zwei Obersteiger, ein Unternehmer). Es fällt schon hier auf, dass unter den Gewählten Vertreter der Mehrheit der Gemeindeglieder, die Bergleute oder Industriearbeiter sind, nicht vorkommen. Die alteingesessenen Bauern und Vertreter des Bürgertums dominieren noch in dieser Zeit die Gemeindevertretungen.
Die offizielle kirchenrechtliche Lösung der Kirchengemeinde Werne von Lütgendortmund erfolgte am 1. November 1893. An diesem Tag wurde Luther als Erster Pfarrer in Werne eingeführt. Nun sollte die endgültige Wahl des Presbyteriums durch die Repräsentanten am 2. Dezember 1893 stattfinden, aber auch sie wurde schließlich auf den 18. Dezember 1893 verschoben. Denn vorher, am 13. Dezember, bekam der Superintendent von Pfarrer Weskott diesen Brief:
„Soeben war einer der (?) von Werne, ein Bergmann, bei mir und sprach sein Bedauern darüber aus, dass die Wahl der Repräsentanten auf die Zeit von 10-1 Uhr anberaumt sei; viele von den Arbeitern, alle, die Morgenschicht haben, seien dadurch von der Beteiligung ausgeschlossen. Obwohl ich weiß, dass jetzt an der einmal getroffenen Bestimmung nichts mehr geändert werden kann, habe ich doch dem Betreffenden auf sein dringendes (?) versprechen müssen, an Sie die Anfrage zu richten, ob es nicht möglich sei, die Wahlzeit doch noch auf die Zeit von 2-4 Uhr auszudehnen. Nach der stattgehaltenen Bekanntmachung geht’s freilich nicht. Aber wenn ich diese Zeilen an Sie richte, habe ich wenigstens den Wunsch des Gutmeinenden erfüllt. In Werne siehts böse aus; es wird mächtig agitiert, dass die? in die Repräsentation hineinkommen, selbst Leute, die Freimaurer sind und seit Jahrzehnten die Kirche nur von außen gesehen haben. Wir sind freilich auch tüchtig an der Arbeit und hoffen, dass es uns wenigstens gelingt, einen Teil der wirklichen Christen hineinzubringen. Mit herzlichen Grüßen“
„In Werne sieht’s böse aus“. Es war unter den evangelischen Gemeindegliedern ein heftiger Streit entstanden. Die einzelnen Gemeindegruppen wollten möglichst viele ihrer Leute in die „Repräsentation“ bringen, um ein ihnen genehmes Presbyterium wählen zu können. Es waren 331 Stimmen, die die Repräsentation mit 55 Mitgliedern bestimmten. Die Gemeinde war religiös sehr zersplittert. Es gab unter den aus Ostpreußen eingereisten Familien eine starke vom Pietismus geprägte Gruppe, unter den einheimischen Bauern, Handwerkern und Kleinunternehmern gab es eine traditionelle von kirchlicher Sitte geprägte Gruppe, und es gab eine dem Gemeindeleben fern stehende kirchendistanzierte Gruppe, die sich aber als „protestantisch“ verstand. Sie alle drängten darauf, Leute ihrer Prägung in die gemeindeleitenden Ämter zu bekommen. Die liberalen und stark säkular denkenden Männer konnten die „Frommen“ mit ihrem Glauben und vor allem mit ihrem Lebensstil nicht verstehen, und umgekehrt konnten die „Frommen“ sich nur schwer an Menschen gewöhnen, die Wirtshäuser besuchten und ein weltliches Vereinsleben entfalteten.
Schließlich kam es am 18. Dezember 1893 in der Kapelle zu den Gemeindewahlen. Das Ergebnis: 331 Stimmen wurden abgegeben, 55 Männer wurden in die Repräsentanz gewählt, darunter zehn Männer mit über 300 Stimmen. Es existiert eine gedruckte Liste der Namen der Gewählten mit Angaben der Stimmenzahlen.
Damit war aber noch längst nicht Frieden in die Gemeinde eingekehrt. Die alten Auseinandersetzungen wurden bald neu entfacht. Die Kritiker aus der Zeit vor der Selbständigkeit der Kirchengemeinde bestätigten und erneuerten ihre Proteste. Am 20. Dezember 1893 gibt König einen Bericht an das Konsistorium über ein Gespräch mit zwei Gemeindegliedern:
„Es erschienen der Berginvalide Heinrich Berge und der Bergmann Nicolaus Grebe, Gemeindeglieder in Werne, 45 Jahre und 29 Jahre alt und erklären:
Wir fühlen uns beschwert durch den Ausfall der am 18. d. M. getätigten Repräsentantenwahl, indem durch dieselbe nicht den von der Kirchenordnung geforderten Bedingungen in Bezug auf die kirchliche Qualifikation der Gewählten Genüge getan ist. Wir führen im einzelnen an den Maurermeister und Bauunternehmer Herrn Zipp, den Lehrer Knemeyer und den Maschinenwärter Schwab, Weichensteller. Von diesen drei Genannten ist bekannt, dass sie am Gottesdienste nicht teilnehmen und von dem Letztgenannten, dass er über Gottes Wort und die Sakramente sich verächtlich ausspricht, wobei wir dabei hingestellt lassen wollen, ob er je und dann trotzdem am Gottesdienste teil nimmt. Wir glauben nicht, dass es für eine christliche Gemeinde erträglich ist, wenn solche Männer ihre Vertretung bilden. Noch mehr sind wir in unserem Herzen bekümmert über die Amtsführung und den Wandel des Herrn Pastor Luther. Es liegt uns jeder persönliche Gegensatz gegen ihn fern und wir hätten nichts lieber, als dass er ein Herz gewinnen möchte, in Treue und Glauben seines Amtes so zu warten, dass wir in der Gemeinschaft der Liebe uns mit ihm verbunden wüssten und nach unserem schwachen Kräften mithelfen könnten an der Erbauung unserer Gemeinde. Gegenwärtig aber steht er im Gegensatze gegen wirklich geistliches Leben und geistliche Amtsführung. Es ist nachweisbar, dass er die Pflichten seines Amtes des Öfteren sehr nachlässig verrichtet, so hat er öfter den Katechumen- und Konfirmandenunterricht ohne Not ausgesetzt, er hat Gemeindeglieder, welche zu der angekündigten Kirche erschienen waren, entlassen, weil ihrer nicht genug seien. Er wiederholt dieselben Predigten im Laufe eines Jahres und bringt es durch das Alles dahin, dass die Gemeinde nicht erbaut, sondern dem göttlichen Leben entfremdet wird.
Auch ist er in seinem Wandel zum mindesten sehr unvorsichtig. Wenngleich wir nicht in der Lage sind, einzelne Ausschreitungen mit Angabe der Zeugen und des Tages zu beklagen, so ist so viel zu sagen, dass es in der ganzen Gemeinde bekannt ist, wie er bis spät in die Nacht hinein an Trinkgelagen mit Bekannten teil nimmt, wie man sich auch erzählt von Fällen eingetretener Trunkenheit, die zum öffentlichen Ärgernis gedient haben.
Wir haben nicht die Absicht, den Pastor Luther zu schädigen und durch unser nur unserem geistlichen Gewissen uns aufgedrängte Angaben dazu zu helfen, dass er seines Amtes entsetzt werde. Wir können aber nicht glauben, dass er der Gemeinde gegenwärtig zum Segen gereichen könne. Die Feindschaft der Welt gegen den Herrn und seine Gemeinde ist so groß auch innerhalb unserer Gemeinde, dass ein treuer, geistlich gerichteter Pastor unbedingt erforderlich ist, wenn nicht die Gemeinde und die Sache unseres Herrn und Heilandes geschädigt werden soll. Zu dem Königlichen Konsistorium haben wir das Vertrauen, dass es unsere und die Bedenken aller geistlich gerichteten Gemeindeglieder verstehen und Wege finden wird, um unsere Gemeinde vor schwerem Schaden zu behüten.“
Die ersten drei Pfarrer der Gemeinde Werne: Johannes Müller, Gustav Rummeld und Martin Luther (v. l.)
Diese Männer geben dem Pfarrer das denkbar schlechteste Zeugnis. Er führt kein geistliches Leben und er hat auch keine geistliche Amtsführung. Von Erbauung der Gemeinde kann keine Rede sein. Er verletzt seine Amtspflichten, wenn er Unterrichte und Andachten ausfallen lässt. Er führt einen Lebenswandel mit Trinkgelagen und zeigt in der Öffentlichkeit Trunkenheit. Die Beschwerdeführer dringen darauf, einen geistlich gerichteten Pastor zu haben, „wenn nicht die Gemeinde und die Sache unseres Herrn und Heilandes geschädigt werden soll“. Sie hoffen auf ein Einschreiten des Konsistoriums.
Die beiden Bergleute dürften zu den pietistisch-erwecklichen Kreisen der Gemeinde gehört haben. Sie haben ein ganz klares Gemeinde- und Pfarrerbild. Sie sprechen ihrem Pfarrer jegliche Kompetenz in der Erbauung einer Gemeinde ab, in der allein Christus der Herr sei. Und dieser Pfarrer ist ihnen einfach in seinem Lebensstil zu weltlich.
Es dauert nicht lange, da bekommt der Superintendent am 29. Dezember 1893 einen neuen Beschwerdebrief, unterschrieben von acht Gemeindegliedern. In ihm heißt es:
„Die allgemeine Kirchenordnung verlangt, dass nur solche Personen als Repräsentanten gewählt werden dürfen, welche die Kirche regelmäßig besuchen und das heilige Abendmahl genießen. Nun sind
- Herr Gutsbesitzer Hölterhoff
- Bauunternehmer Zipp
- Lehrer Knemeyer
- Gastwirt H. Schmidt
- Weichensteller Schwacke
- Wirt L. Rüsing
- Direktor Reinhardt,
welche niemals die Kirche besuchen und doch sind sie von Herrn Pastor Luther als Repräsentanten vorgeschlagen und zur Wahl gebracht worden. Besonders bemerken wir noch, dass Gastwirt Schmidt in einer gemischten Ehe lebt und die Kinder katholisch werden (?) auch nicht fähig, das Repräsentantenamt zu verwalten.
Herr Zipp und Herr Knemeyer, welche als Mitglieder der Freimaurerloge bekannt sind und auch niemals die Kirche besuchen, ebenfalls auch die anderen aufgeführten Personen sind ortsüblich bekannt für solche, die ebenfalls die Kirche nicht besuchen wie Herr Schwacke, welchem die Kirche alles Göttliche auch das heilige Abendmahl lächerlich ist und seine Spöttereien treibt. Auch die Herren Wirte ausgenommen August Langewische gehören nicht in den Kirchenvorstand, welche fast das ganze Jahr die Kirche nicht besuchen und auch nicht die Leute aus der Wirtschaft zur Kirche enthalten werden, überhaupt sind noch viele viele unserer Gewählten (?) nicht zu dem Amte fähig, auch ist die ganze Wahl von vorneherein eine heimliche Sache des Herrn Luther und nicht nach der Kirchenordnung gehandhabt worden.
Besonders richtet sich unser Protest auch gegen Herrn Pastor Luther, weil er seinen Pflichten als Seelsorger obliegt, vielmehr dieselben versäumt durch einen ausschweifenden Lebenswandel, welcher in christlichen Kreisen zum öffentlichen großen Anstoß geworden ist, Der Herr Luther hat schon manchmal die Abendmahlsgäste ohne ihrem Verlangen entgegen zu kommen, wegen der geringen Zahl, (?) welche mehr als 10 Personen bestanden, nach Hause geschickt, auch hat er er am Sonntag dem 17. dieses Monats sich im Arbeiterverein zu Werne über den hier bestehenden Missionsverein in solch spöttischer Weise (?) und besonders, dass der Verein gegen das Übel der Trunksucht und des Wirtschaftslebens ankämpft, warum? Weil er selbst ein Freund des Wirtshauslebens mit höchsten Herrn ist. Er macht sich doch als ein öffentlicher Seelsorger ganz kraftlos, auch ist öffentlich bekannt geworden, dass er sich auf unsittlichen unkeuschen Wegen befunden habe, daher auch ein Hindernis der ganzen Reichssache Gottes. Wenn dies Treiben des Herrn Luther nicht bald Einhalt geboten wird, dann wird Gottes Reich nicht gefördert. Wir möchten Euer Hochwürden ganz untertänigst ersuchen, unseren Protest zur weiteren Veranlassung bringen zu wollen, im Interesse des Herrn Luther ersuchen wir noch ihrem Herrn Luther eine Stelle als zweiten Pastor eine Anstellung geben zu wollen, wo er unter Aufsicht eines treuen Gottesmannes steht, damit auch sein Seelenheil dadurch gefördert werde, nur vom Lebenswandel des Herrn Luther ist offenbar ersichtlich, dass Herr Luther sich müsse (?) einen Vorstand wählen könnte, der der Kirchenordnung genügt, (?) maßgebend ist.
In Gewährung unseres geringen Antrags verharren in respektvoller Hochachtung und Ergebenheit
(Es folgen die Unterschriften der acht Bittsteller: Jakob Probst, Johannes Wolf, Andreas Henrich, Johannes Ulrich, Heinrich Battefeld, H. Dillenhöfer, Wilhelm Köster, Andreas Schäffner)
Der Sprachgebrauch dieser Beschwerde lässt auf Mitglieder des „Missionsvereins“ schließen, die weder mit der Theologie noch mit dem Lebenslauf ihres Pfarrers einverstanden sein können. Sie unterstellen ihm, dass er die genannten Leute zur Wahl ermuntert habe. Dass Pfarrer sich ihr ihnen passendes Presbyterium wählen lassen, war durchaus nicht seltene Praxis. Und dass Pfarrer besonders enge Beziehungen zu „Leuten aus der Wirtschaft“ hatten, war auch nicht ungewöhnlich. Und dass Pfarrer privat mit den besseren Familien verkehrten, war nicht unbekannt. Und dass in der Repräsentanz und im Presbyterium die Prominenz des Ortes saß, also kaum einfache Berg- oder Fabrikarbeiter, war ganz normal.
Gegen Pfarrer Luther bringen die Schreiber ähnliche Vorwürfe, wie sie in dem ersten Beschwerdebrief stehen. Aber radikaler wird gesagt: Dieser Pfarrer steht mit seinem gemeindlichen und seinem persönlichen Treiben gegen die Förderung des Reiches Gottes. Seine Ablösung wäre geboten.
Der Superintendent hatte natürlich die Beschwerdebriefe dem Gemeindepfarrer Luther zur Kenntnis gegeben. Am 1. Januar 1894 antwortet Luther mit diesem Brief:
„Euer Hochwürden!
Am Sonnabend, d. 30. Dezember teilten Sie mir den Inhalt einer Beschwerde mit, die von 8 Wernern Ihnen übersandt war. Als am Sonntagmorgen Beichte und hl. Abendmahl stattfand, bemerkte ich, dass auch der Bergmann Johannes Wolff unter den Abendmahlsgenossen war. Ich konnte mir nicht denken, dass jemand bei mir zum Abendmahl gehen würde, der einige Tage vorher derart schwere Anklagen gegen mich erhoben hatte und ließ infolgedessen den Joh. Wolff zu mir bitten am Sonntagmittag. In der Unterredung beteuerte er mir, er hätte keine Beschwerde gegen mich unterschrieben; er wäre in der Wohnung von Jakob Probst gewesen mit Heinrich Berger und noch einem anderen. Dort hätten sie beschlossen, gegen einzelne zu Repräsentanten Gewählte zu protestieren, dieser Einspruch sei zu Papier gebracht und von ihm unterschrieben. Über eine Beschwerde gegen mich sei gar nicht gesprochen, solange er zugegen gewesen; das muss nachträglich gemacht sein und sein Name darunter gesetzt. Er nannte mir noch jemand, der unterschrieben hätte, Dillenhöfer, auch diesen ließ ich heute, Montagmittag, zu mir bitten. Er versicherte aufs Bestimmteste, nicht zu wissen, was in dem von ihm unterschriebenen Briefe gestanden habe. Er habe auf seinem Bette gelegen, da sei Probst, in dessen Hause er wohnt, zu ihm gekommen und habe ihn gebeten, ein Schriftstück zu unterschreiben, es handele sich um Wahl der Repräsentanten. Sie wollten einige heraus tun, um von ihren Leuten verschiedene hinein...