
Internationales Hotel- und Gastronomiemanagement
Rechtliche Rahmenbedingungen
- 88 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
Über dieses Buch
Dieses Manuskript ist für Personenkreise aus der Gastronomie- und Hotelbranche gedacht, die im Rahmen des Besuches weiterführender Fach- und Hochschulen vor entsprechenden Abschlussprüfungen stehen. Es bietet als Lern-, Arbeits- und Übungsbuch eine profunde Arbeitsgrundlage, um sich die rechtlichen und vertraglichen Inhalte und Stoffstrukturen, die im internationalen Hotel- und Gastronomiemanagement erforderlich sind zu erarbeiten.Viele anschauliche Fälle mit Leitfragen, Strukturbildern, Checklisten und Zusammenfassungen lassen eine effektive Lernerfolgskontrolle zu. Praxis und Theorie werden miteinander verknüpft und bieten die optimale Grundlage für eine bevorstehende Prüfung. Ein begleitendes Buch mit Lösungshinweisen zu Fällen und Übungen ist in Vorbereitung.
Häufig gestellte Fragen
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Information
1. Allgemeine Vorschriften für Hotels und Gaststätten
1.1 Die Konzession
- eine Sache für gesetzliche Zwecke zu nutzen,
- eine Vergünstigung (z. B. im Steuerrecht) wahrzunehmen,
- ein Recht auszuüben.
- Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft,
- Betrieb ist für jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich,
- Konzession ist die Erlaubnis ein Gaststättengewerbe zu führen,
- Nebenleistungen / Sonstiges (z.B. Straßenverkauf, Terrassen, Auslieferungen),
- höchstpersönlich und für eine bestimmte Betriebsart,
- zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
- Betriebsart (Schank-/Speisewirtschaft),
- keine Erlaubnis erforderlich bei Ausgabe von alkoholfreien Getränken und unentgeltlichen Kostproben,
- keine Erlaubnis erforderlich wenn in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb (alkoholische und alkoholfreie) Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden,
- Räume und Raumänderungen,
- Art der Getränke, Speisen und Beherbergung sowie der Betriebszeiten (z.B. Bar, Ausflugslokal, Hotel Garni),
- wenn ein Gewerbetreibender im Reisegewerbe für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.
1.1.1 Gaststättengewerbe (§ 1 GastG)
- __________
1.1.2 Erlaubnis (§ 2 GastG)
- __________
1.1.3 Inhalt der Erlaubnis (§ 3 GastG)
- __________
1.1.4 Konzessionsarten

1.1.4.1 Personalkonzession
- >> __________ (§ 2 GastG):
„normale“ Form der K. – unbefristet - Erteilung auf Lebenszeit. - >> __________ (§ 11 GastG):
bei Übernahme eines konzessionspflichtigen Gaststättenbetriebes - i.d.R. drei Monate – dient zur Zeitüberbrückung bis zur Erteilung einer endgültigen Erlaubnis. - >> __________ (§ 9 GastG):
ist vom Inhaber zu beantragen – als Stellvertreter gilt nur wer aufgrund einer Vollmacht im Namen und auf Rechnung des Inhabers einen Betrieb selbständig führt. - >> __________ (§ 12 GastG):
vorübergehende Genehmigung aus besonderem Anlass – z.B. Straßenfeste, Kirmestage, Weihnachtsmärkte, Sportveranstaltungen.
1.1.4.2 Realkonzession
1.1.5 Beendigungsgründe
- Tod des Erlaubnisinhabers,
- Erlöschen der Erlaubnis (§ 8 GastG),
- Entzug der Erlaubnis
- durch Rücknahme der Erlaubnis (§§ 15 I, 4 I, Z. 1 GastG),
- durch Widerruf (§ 15 II, III GastG),
- Verzicht auf Nutzung der Erlaubnis.
- __________
… wenn ein Inhaber die Ausübung nicht binnen eines Jahres nach Erteilung beginnt oder diese ein Jahr lang nicht ausübt (bei Realkonzession drei Jahre). - __________
… wenn ein Inhaber einer Erlaubnis aus sachlichen u./ o. persönlichen Gründen nicht mehr in diesem Gewerbebereich tätig sein möchte und verzichtet. - __________
c1. __________
…wenn eine Erlaubnis bereits erteilt wurde und nachträglich bekannt wird, dass die bei der Erteilung bereits Versagensgründe vorlagen und eine erforderliche persönliche Zuverlässigkeit verletzen.c2. __________
…wenn bei einer bereits erteilten Erlaubnis nachträglich Tatsachen eintreten, die das Versagen einer Erlaubnis rechtfertigen würden. - __________
... grundsätzlich kommt hierbei eine Weiterführung des Betriebes nicht in Betracht.
1.1.6 Konzessionsantrag
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „0“ (bei Stadtverwaltungen/Bürgerbüros),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart „9“ (beim Gewerbeamt),
- Pachtvertrag oder Grundbuchauszug für die geplante Gaststättenfläche,
- Lageplan des Betriebsgrundstückes und Baupläne der Räume,
- Unterrichtungsnachweis der IHK nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Nachweis, dass Information über das geltende Gaststättenrecht und die rechtlichen Verpflichtungen stattgefunden hat,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (hier wird vom Finanzamt bescheinigt, dass Steuerschulden bisher immer pünktlich gezahlt wurden),
- bei geplantem Umbau einer Gaststätte, beantragen der Konzessionsänderung mit Grundrissplan und geplanten Änderungen.
Inhaltsverzeichnis
- Danksagung
- Der Autor
- Inhaltsverzeichnis
- Hinweise
- 1. Allgemeine Vorschriften für Hotels und Gaststätten
- 2. Besondere gesetzliche und vertragliche Regelungen für Hotels und Gaststätten
- 3. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- 4. Regelungen mit Verwertungsgesellschaften
- Impressum