Internationales Hotel- und Gastronomiemanagement
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Internationales Hotel- und Gastronomiemanagement

Rechtliche Rahmenbedingungen

  1. 88 Seiten
  2. German
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Internationales Hotel- und Gastronomiemanagement

Rechtliche Rahmenbedingungen

Über dieses Buch

Dieses Manuskript ist für Personenkreise aus der Gastronomie- und Hotelbranche gedacht, die im Rahmen des Besuches weiterführender Fach- und Hochschulen vor entsprechenden Abschlussprüfungen stehen. Es bietet als Lern-, Arbeits- und Übungsbuch eine profunde Arbeitsgrundlage, um sich die rechtlichen und vertraglichen Inhalte und Stoffstrukturen, die im internationalen Hotel- und Gastronomiemanagement erforderlich sind zu erarbeiten.Viele anschauliche Fälle mit Leitfragen, Strukturbildern, Checklisten und Zusammenfassungen lassen eine effektive Lernerfolgskontrolle zu. Praxis und Theorie werden miteinander verknüpft und bieten die optimale Grundlage für eine bevorstehende Prüfung. Ein begleitendes Buch mit Lösungshinweisen zu Fällen und Übungen ist in Vorbereitung.

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Information

Jahr
2016
ISBN drucken
9783741242489
eBook-ISBN:
9783741244872
Auflage
1

1. Allgemeine Vorschriften für Hotels und Gaststätten

1.1 Die Konzession

Unter einer Konzession (lateinisch: concedere - zugestehen, erlauben) versteht man das Recht,
  • eine Sache für gesetzliche Zwecke zu nutzen,
  • eine Vergünstigung (z. B. im Steuerrecht) wahrzunehmen,
  • ein Recht auszuüben.
Im Verwaltungsrecht bedeutet Konzession die behördliche Genehmigung (Erlaubnis) zum Betrieb eines Gewerbes. Die Zahl genehmigungspflichtiger, also konzessionierter Gewerbe hat in den letzten Jahrzehnten aufgrund einer Liberalisierung abgenommen. Der Staat will sich jedoch eine Aufsicht bei vielen Gewerben aus gesundheitlichen oder ordnungspolitischen Gründen vorbehalten. Die Konzession und das Gewerbetreiben kann bei Unzuverlässigkeit des Konzessionsnehmers widerrufen werden.
Beispiele für konzessionspflichtige Gewerbe: Gaststätten, Spielkasinos, Lotterie, Verkehrslinie (z. B. Buslinie) durch ein Verkehrsunternehmen, Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen, Betrieb eines privaten Krankenhauses, Handel mit Waffen und jeglicher Munition, Bordelle.
Im Gaststättengesetz sind u.a. die Beschreibungen „Gaststättengewerbe, Erlaubnis und Inhalt der Erlaubnis“ aufgeführt. Im Folgenden sind dazu inhaltliche Punkte aufgeführt. Ordnen Sie diese Inhalte mit Hilfe der angegebenen Rechtsnormen zu:
  1. Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft,
  2. Betrieb ist für jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich,
  3. Konzession ist die Erlaubnis ein Gaststättengewerbe zu führen,
  4. Nebenleistungen / Sonstiges (z.B. Straßenverkauf, Terrassen, Auslieferungen),
  5. höchstpersönlich und für eine bestimmte Betriebsart,
  6. zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
  7. Betriebsart (Schank-/Speisewirtschaft),
  8. keine Erlaubnis erforderlich bei Ausgabe von alkoholfreien Getränken und unentgeltlichen Kostproben,
  9. keine Erlaubnis erforderlich wenn in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb (alkoholische und alkoholfreie) Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden,
  10. Räume und Raumänderungen,
  11. Art der Getränke, Speisen und Beherbergung sowie der Betriebszeiten (z.B. Bar, Ausflugslokal, Hotel Garni),
  12. wenn ein Gewerbetreibender im Reisegewerbe für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

1.1.1 Gaststättengewerbe (§ 1 GastG)

Das Betreiben eines Gaststättengewerbes kann wie folgt beschrieben werden:
  • __________

1.1.2 Erlaubnis (§ 2 GastG)

  • __________

1.1.3 Inhalt der Erlaubnis (§ 3 GastG)

  • __________

1.1.4 Konzessionsarten

1.1.4.1 Personalkonzession

Im Folgenden finden Sie die jeweiligen Definitionen der Konzessionsarten. Ordnen Sie die verschiedenen Arten den Definitionen zu.
a) Personalkonzession
  • >> __________ (§ 2 GastG):
    „normale“ Form der K. – unbefristet - Erteilung auf Lebenszeit.
  • >> __________ (§ 11 GastG):
    bei Übernahme eines konzessionspflichtigen Gaststättenbetriebes - i.d.R. drei Monate – dient zur Zeitüberbrückung bis zur Erteilung einer endgültigen Erlaubnis.
  • >> __________ (§ 9 GastG):
    ist vom Inhaber zu beantragen – als Stellvertreter gilt nur wer aufgrund einer Vollmacht im Namen und auf Rechnung des Inhabers einen Betrieb selbständig führt.
  • >> __________ (§ 12 GastG):
    vorübergehende Genehmigung aus besonderem Anlass – z.B. Straßenfeste, Kirmestage, Weihnachtsmärkte, Sportveranstaltungen.

1.1.4.2 Realkonzession

Konzession ist an ein Grundstück/Gebäude gebunden, z.B. historische Gebäude, Burgen etc. Diese Konzessionsart wird nicht mehr erteilt.
Um welche Konzessionsarten handelt es sich bei folgenden Fallsituationen:
Situationsbeschreibung 1: Privatperson K beabsichtigt auf dem Heidelberger Weihnachtsmarkt einen Glühweinstand zu betreiben.
>> __________
Situationsbeschreibung 2: Der Hotelbetreiber W ist mit den Aufgaben in seinem Hotel zeitlich überlastet. Er erwägt die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis für das Hotel auf eine bestimmte Zeit einer anderen Person zu übertragen.
>> __________
Situationsbeschreibung 3: Die volljährige Nichte C soll in Abstimmung mit ihrer Tante kurzfristig deren Gaststättenbetrieb übernehmen. Hierbei soll ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden.
>> __________
Situationsbeschreibung 4: Nach Abschluss des Meisterkurses beabsichtigt B einen eigenständigen neuen Gaststättenbetrieb zu eröffnen.
>> __________

1.1.5 Beendigungsgründe

Das Gaststättengesetz nennt folgende Gründe, die zu einer Beendigung einer Konzession führen können. Erarbeiten Sie mit Hilfe der genannten Rechtsnormen und Beschreibungen die jeweiligen Definitionen:
  • Tod des Erlaubnisinhabers,
  • Erlöschen der Erlaubnis (§ 8 GastG),
  • Entzug der Erlaubnis
  • durch Rücknahme der Erlaubnis (§§ 15 I, 4 I, Z. 1 GastG),
  • durch Widerruf (§ 15 II, III GastG),
  • Verzicht auf Nutzung der Erlaubnis.
Anmerkung zum Begriff der Unzuverlässigkeit:
„Unzuverlässig ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß betreiben wird“ (Rechtsprechung).
  1. __________
    … wenn ein Inhaber die Ausübung nicht binnen eines Jahres nach Erteilung beginnt oder diese ein Jahr lang nicht ausübt (bei Realkonzession drei Jahre).
  2. __________
    … wenn ein Inhaber einer Erlaubnis aus sachlichen u./ o. persönlichen Gründen nicht mehr in diesem Gewerbebereich tätig sein möchte und verzichtet.
  3. __________
    c1. __________
    …wenn eine Erlaubnis bereits erteilt wurde und nachträglich bekannt wird, dass die bei der Erteilung bereits Versagensgründe vorlagen und eine erforderliche persönliche Zuverlässigkeit verletzen.
    c2. __________
    …wenn bei einer bereits erteilten Erlaubnis nachträglich Tatsachen eintreten, die das Versagen einer Erlaubnis rechtfertigen würden.
  4. __________
    ... grundsätzlich kommt hierbei eine Weiterführung des Betriebes nicht in Betracht.
Ausnahme: sog. Hinterbliebenenprivileg (§ 10 GastG i.V.m. § 46 GewO): Erlaubnis kann durch Todesfall auf Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Erben (während der Minderjährigkeit – bei Volljährigkeit ist neuer Antrag erforderlich!) übertragen werden; dies gilt auch für Testaments-/ Nachlassverwalter bis zu 10 Jahren nach dem Erbfall. Die Weiterführung des Gewerbes muss unverzüglich der Erlaubnisbehörde (z.B. Stadt, Gewerbeamt, Landratsamt) mitgeteilt werden. Lediglich der Unterrichtungsnachweis der IHK über erforderliche lebensmittelrechtliche Kenntnisse muss binnen einer Frist von 6 Monaten nachgewiesen werden.
Zweck: Vermeidung der Zerstörung wirtschaftlicher Werte nach Tod des Gewerbetreibenden.
Problem: Unzuverlässigkeit des Hinterbliebenen.

1.1.6 Konzessionsantrag

Dem Antrag müssen i.d.R. folgende Unterlagen beigefügt werden:
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „0“ (bei Stadtverwaltungen/Bürgerbüros),
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart „9“ (beim Gewerbeamt),
  • Pachtvertrag oder Grundbuchauszug für die geplante Gaststättenfläche,
  • Lageplan des Betriebsgrundstückes und Baupläne der Räume,
  • Unterrichtungsnachweis der IHK nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Nachweis, dass Information über das geltende Gaststättenrecht und die rechtlichen Verpflichtungen stattgefunden hat,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (hier wird vom Finanzamt bescheinigt, dass Steuerschulden bisher immer pünktlich gezahlt wurden),
  • bei geplantem Umbau einer Gaststätte, beantragen der Konzessionsänderung mit Grundrissplan und geplanten Änderungen.
Die Kosten für die Konzession sind in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich. Je nach Region können auc...

Inhaltsverzeichnis

  1. Danksagung
  2. Der Autor
  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Hinweise
  5. 1. Allgemeine Vorschriften für Hotels und Gaststätten
  6. 2. Besondere gesetzliche und vertragliche Regelungen für Hotels und Gaststätten
  7. 3. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  8. 4. Regelungen mit Verwertungsgesellschaften
  9. Impressum

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