
eBook - ePub
Der verausgabte Barausgleich des Stillhalters bei Optionsgeschäften (§ 20 EStG)
Vom Widersinn der Einsicht des BFH vom 20.10.2016, VIII R 55/13
- 40 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub
Der verausgabte Barausgleich des Stillhalters bei Optionsgeschäften (§ 20 EStG)
Vom Widersinn der Einsicht des BFH vom 20.10.2016, VIII R 55/13
Über dieses Buch
Diese Arbeit legt im Einzelnen dar, weshalb die Entscheidung des BFH vom 20.10.2016, VIII R 55/13 mit den Grundsätzen methodengerechter Gesetzesauslegung nicht mehr zu vereinbaren ist.
Häufig gestellte Fragen
Ja, du kannst dein Abo jederzeit über den Tab Abo in deinen Kontoeinstellungen auf der Perlego-Website kündigen. Dein Abo bleibt bis zum Ende deines aktuellen Abrechnungszeitraums aktiv. Erfahre, wie du dein Abo kündigen kannst.
Derzeit stehen all unsere auf mobile Endgeräte reagierenden ePub-Bücher zum Download über die App zur Verfügung. Die meisten unserer PDFs stehen ebenfalls zum Download bereit; wir arbeiten daran, auch die übrigen PDFs zum Download anzubieten, bei denen dies aktuell noch nicht möglich ist. Weitere Informationen hier.
Perlego bietet zwei Pläne an: Elementar and Erweitert
- Elementar ist ideal für Lernende und Interessierte, die gerne eine Vielzahl von Themen erkunden. Greife auf die Elementar-Bibliothek mit über 800.000 professionellen Titeln und Bestsellern aus den Bereichen Wirtschaft, Persönlichkeitsentwicklung und Geisteswissenschaften zu. Mit unbegrenzter Lesezeit und Standard-Vorlesefunktion.
- Erweitert: Perfekt für Fortgeschrittene Studenten und Akademiker, die uneingeschränkten Zugriff benötigen. Schalte über 1,4 Mio. Bücher in Hunderten von Fachgebieten frei. Der Erweitert-Plan enthält außerdem fortgeschrittene Funktionen wie Premium Read Aloud und Research Assistant.
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Achte auf das Symbol zum Vorlesen in deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ja! Du kannst die Perlego-App sowohl auf iOS- als auch auf Android-Geräten verwenden, um jederzeit und überall zu lesen – sogar offline. Perfekt für den Weg zur Arbeit oder wenn du unterwegs bist.
Bitte beachte, dass wir keine Geräte unterstützen können, die mit iOS 13 oder Android 7 oder früheren Versionen laufen. Lerne mehr über die Nutzung der App.
Bitte beachte, dass wir keine Geräte unterstützen können, die mit iOS 13 oder Android 7 oder früheren Versionen laufen. Lerne mehr über die Nutzung der App.
Ja, du hast Zugang zu Der verausgabte Barausgleich des Stillhalters bei Optionsgeschäften (§ 20 EStG) von Michael Stein im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Law & Tax Law. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.
Information
1 Auffassung des BMF
und des FG Hamburg
Das BMF10 beurteilte den SH-BA auch unter dem Abgeltungsteuerregime als steuerlich unbeachtlich und führte hierzu unter Berufung auf den Wortlaut der Nr. 11 bereits im Jahre 200711 gegenüber den kreditwirtschaftlichen Verbänden aus:
„Da dem Gesetzeswortlaut nichts Entsprechendes zu entnehmen ist, bleibt es dabei, dass der Vermögensverlust, den der Stillhalter dadurch erleidet, dass er auf Grund des Optionsgeschäfts einen Barausgleich zu leisten hat, einen einkommensteuerrechtlich unbeachtlichen Vermögensschaden darstellt.“
Im Jahre 2016 vertrat das FG Hamburg12 die gleiche Ansicht und verweist zur Begründung auf
- die Systematik der Abgeltungsteuer13,
- die Einschlägigkeit des § 20 Abs. 9 EStG14,
- die Nichteinschlägigkeit
- der Nr. 1115,
- der geltenden Norm16,
- des § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe b EStG17 und
- des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG18 sowie auf die
- Verschiedenheit der Steuersubjekte19: SH und OK.
10 BMF v. 18.1.2016, BStBl I 2016, 85, Rz. 26, 34.
11 BMF v. 14.12.2007, IV B 8 – S 2000/07/0001, HaufeIndex 1993911, Tz. 4 Buchst. h; BMF-Nachweis auch bei: Hahne, BB 2008, 1101, 1102.
12 FG Hamburg v. 10.6.2016, 5 K 185/13.
13 FG Hamburg v. 10.6.2016, 5 K 185/13, Rdn. 90 bis 98.
14 FG Hamburg v. 10.6.2016, 5 K 185/13, Rdn. 99 bis 103, 116, 128.
15 FG Hamburg v. 10.6.2016, 5 K 185/13 (Rdn. 68 ff.) unter Einbeziehung des Wortlauts (Rdn. 70 bis 76), der Gesetzesbegründung (Rdn. 77 bis 80), der Systematik (Rdn. 81 bis 86) und dem Sinn und Zweck der Norm (Rdn. 81 bis 86).
16 FG Hamburg v. 10.6.2016, 5 K 185/13, Rdn. 104 bis 126.
17 FG Hamburg v. 10.6.2016, 5 K 185/13, Rdn. 130.
18 FG Hamburg v. 10.6.2016, 5 K 185/13, Rdn. 68 f.
19 FG Hamburg v. 10.6.2016, 5 K 185/13, Rdn. 129.
2 Andere Auffassung der Banken-Lobby
Diverse Verbände hatten während des Gesetzgebungsverfahrens20 zum Entwurf der Nr. 11 (EStG-E) die Abzugsfähigkeit des SH-BA gefordert21.
Die im WebArchiv des Bundestages dokumentierte Forderung des ZKA vom 20.4.200722
http://webarchiv.bundestag.de
/cgi/showsearchresult.php?filetoload=
/srv/www/htdocs/archive/2008/0314/ausschuesse/a07
/anhoerungen/057/Stellungnahmen
/29-Zentraler_KreditA.pdf&id=1067
Schreiben des ZKA vom 20.4.2007 – DA/Dr.Dk/kg – A V/11/12a zum Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
- Teil II: Abgeltungsteuer –, Anlage, dort Seite 2 f.
- anlässlich der Anhörung vor dem FinA am 7.5.2007 –
hat diesen Wortlaut:
„Stillhalterprämie: ...
Ferner ist eine Regelung erforderlich, die es dem Stillhalter bei der Ausübung der Option erlaubt, den von ihm zu zahlenden Barausgleich steuerlich geltend zu machen. Eine Nichtberücksichtigung würde das Nettoprinzip eklatant verletzen.
Begründung ...
Vom Stillhalter bei Ausübung gezahlter Barausgleich als negative Einnahmen:
Auch bei der Ausübung von Optionen darf im Ergebnis nur der verbleibende Vermögenszuwachs beim Stillalter der Besteuerung unterworfen werden.
Dies ist aber nur sichergestellt, wenn es sich um Optionen auf handelbare Basiswerte (z. B. Aktien) handelt. Übt der Inhaber einer Kaufoption diese aus, muss der Stillhalter den Basiswert liefern; beim Stillhalter ergibt sich ein steuerlich relevantes Wertpapierveräußerungsgeschäft.
Wird eine Verkaufsoption ausgeübt, muss der Stillhalter den Basiswert ankaufen; auch hier kommt es zu einem steuerlich relevanten Wertpapierveräußerungsgeschäft. Der Verlust aus der Ausübung der Option wird folglich steuerlich berücksichtigt. Bei Optionen auf nicht handelbare Werte (Index-Optionen) fehlt es hingegen an einer Regelung, die dies sicherstellt.
Beispiel:
Bei einem Kurs des Index A von 500 verkauft der Stillhalter 200 Optionen mit dem Basispreis 400. Dafür erhält er eine Prämie von 100 pro Opt...
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkung
- Kürzel
- 1. Auffassung des BMF und des FG Hamburg
- 2. Andere Auffassung der Banken-Lobby
- 3. Ebenso andere Auffassung: S8 und Vorinstanz
- 4. Besprechung von VIII R 55/13
- 5. Schluss
- Impressum