Menschenrechte von New York bis Kairo
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Menschenrechte von New York bis Kairo

Eine Einführung in die Menschenrechte und die islamischen Gegenentwürfe

  1. 192 Seiten
  2. German
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  4. Über iOS und Android verfügbar
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Menschenrechte von New York bis Kairo

Eine Einführung in die Menschenrechte und die islamischen Gegenentwürfe

Über dieses Buch

Längst ist die Beschäftigung mit islamischen Menschenrechtserklärungen kein Thema mehr, das ausschließlich Islamwissenschaftler, Politologen oder Juristen berührt.Die Aktualität der Frage nach der Vereinbarkeit von Islam und Menschenrechten liegt angesichts der aktuellen Ereignisse auf der Hand, und bildet eine zentrale politische Herausforderung unserer Zeit.Unterschiedliche Kulturen, Traditionen, Politik - und nicht zuletzt die Religion - haben Auswirkungen auf die Beurteilung dessen, was eigentlich Menschenrechte sind. Die Thematik ist heute Gegenstand einer intensiven Diskussion um Berechtigung, Begründung und Inhalt der Menschenrechte, und dies sowohl zwischen westlicher und islamischer Welt wie auch innerhalb der muslimischen Glaubensgemeinschaft.In diesem Buch wird die Geschichte und Entstehung der Menschenrechte dargestellt, und die wesentlichen Menschenrechts–Deklarationen, westlichen wie islamischen Ursprunges werden in Gegenüberstellungen auf deren Gemeinsamkeiten als auch deren Unterschiede hin untersucht.

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Information

ISLAMISCHE MENSCHENRECHTSERKLÄRUNGEN

Die islamischen Menschenrechtserklärungen entstanden vornehmlich aus der Kritik muslimischer Organisationen an der Allgemeingültigkeit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948. Die Gegenentwürfe basieren denn auch auf der AEMR und den in den UN-Konventionen enthaltenen Menschenrechten, weichen in einzelnen Punkten aber von diesen ab. Insbesondere sehen die islamischen Menschenrechtserklärungen einen Vorrang des islamischen Rechts vor und räumen Kollektivrechten einen höheren Stellenwert ein.
DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE IM ISLAM
Nach langen Bemühungen legte die nichtstaatliche Organisation „Islam-Rat für Europa“ mit Sitz in London im Jahr 1981 eine Allgemeine Islamische Menschenrechtserklärung (AIME) vor. Die AIME, die „im Namen Gottes, des Erbarmers und Barmherzigen“ verabschiedet wurde, besteht aus einer Präambel und dreiundzwanzig Artikeln, welche die verschiedenen Aspekte der Menschenrechtselemente aus islamischer Sicht verankern. Formal ist die Erklärung an die internationale Begrifflichkeit angelehnt.
Die Präambel beginnt mit dem Satz: „Vor vierzehn Jahrhunderten legte der Islam die Menschenrechte umfassend und tiefgründend als Gesetz fest.“ Diese Erklärung versucht die Kompatibilität des Islams mit den Menschenrechten festzuhalten. Es sind Abwehrrechte gegen den Staat ausgearbeitet. Das Leben des Menschen gem. Art. 1 lit. a ist als „geheiligt“ verankert und niemand darf es verletzen.
Auch die Freiheit des Menschen gilt als „geheiligt“ (Art. 2 lit. a). Das Recht auf Gleichheit ist in Art. 3 verankert. Gem. Art. 3 lit. a sind alle Menschen vor der Sharî’a gleich, nach lit. b haben alle Menschen den gleichen menschlichen Wert. Auch der Zugang zur Nutzung der materiellen Ressourcen der Gesellschaft ist nach lit. c des Art. 3 gesichert. Art. 5 garantiert ein gerechtes Gerichtsverfahren. Das Prinzip der Unschuldsvermutung ist in Art. 5 lit. a festgelegt. Auch die Rechte auf Schutz vor Folter (Art. 7), auf Schutz der Ehre und des guten Rufs sind „unantastbar“ (Art 8. lit. a.). Die Religionsfreiheit kommt in Art. 10 zur Sprache. Das Recht auf Gedanken-, Glaubens und Redefreiheit ist in Rahmen der islamischen Gesetzes, der Sharî’a, erlaubt. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Mann und Frau spricht die AIME-Charta nicht von „Gleichheit“ sondern von „Gleichwertigkeit“ von Mann und Frau.
Als mögliche Adressaten dieser Erklärung gelten die nicht muslimischen Europäer, um sie über Kompatibilität von Islam und Menschenrechte zu überzeugen, sowie die muslimische Migranten.
VERTRAGSTEXT
Im Namen Gottes, des Erbarmers und des Barmherzigen
Präambel
Vor 14 Jahrhunderten legte der Islam die »Menschenrechte« umfassend und tiefgründend als Gesetz fest. Zu ihrem Schutze umgab er sie mit ausreichenden Sicherheiten. Er gestaltete seine Gesellschaft nach Grundregeln und Prinzipien, die diese Rechte stärken und stützen. Der Islam ist die letzte der Botschaften des Himmels, die der Herr der Welten seinen Gesandten - Heil über sie! - offenbarte, damit sie sie den Menschen überbrächten als Recht und Anleitung, was ihnen ein gutes und würdiges Leben, beherrscht von Recht, Wohlfahrt, Gerechtigkeit und Heil, gewährleiste.
Deshalb wurde es für die Muslime eine Pflicht, alle Menschen vom Aufruf (da'wa) zum Islam in Kenntnis zu setzen, im Gehorsam gegenüber dem Auftrag ihres Herrn: »Aus euch soll eine Gemeinschaft (von Leuten) werden, die zum Guten aufrufen, gebieten, was Recht ist, und verbieten, was verwerflich ist« (Koran 3, 104), und in Erfüllung des Rechts der Menschheit gegen sie als aufrichtiger Beitrag zur Rettung der Welt aus allen Übeln, die sie befallen haben, und als Befreiung der Völker von mannigfaltigen Plagen, unter denen sie stöhnen.
Wir Muslime der verschiedensten Völker und Länder
  • in unserer demütigen Verehrung des einzigen und allmächtigen Gottes;
  • in unserem festen Glauben, dass er der unbestrittene Herr des Diesseits und des Jenseits ist; dass wir alle letztendlich zu ihm zurückkehren; dass allein er es ist, der den Menschen zu seinem Besten und zu seinem Wohle leiten kann, nachdem er ihn zu seinem Statthalter auf Erden und ihm die gesamte Welt dienstbar gemacht hat;
  • in unserem Glauben an die Einheit der wahren Religion, die die Gesandten unseres Herrn brachten, von denen jeder einen Baustein zum hohen Gebäude dieser Religion legte, bis schließlich Gott der Erhabene sie vollendete durch die Botschaft Muhammads (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), der sagte: »Ich bin der Schlussstein und das Siegel der Propheten« (Hadît nach al-Buhârî und Muslim);
  • in unserer vorbehaltslosen Anerkennung der Tatsache, dass der menschliche Verstand unfähig ist, ohne die Führung und Offenbarung Gottes den bestgeeigneten Weg des Lebens zu beschreiten; in unserer richtigen Sicht - im Lichte unseres edlen Buches - der Lage des Menschen in diesem Dasein und des Zweckes und der Weisheit, weshalb er hervorgebracht und geschaffen wurde;
  • in unserem Wissen, dass sein Schöpfer ihm in reichem Maße Würde, Ehre und Bevorzugung vor allen anderen seiner Schöpfung zuteilwerden ließ;
  • in unserer Einsicht, dass ihn sein Herr, erhaben und groß ist er, mit ungezählten und unzählbaren Wohltaten ausgezeichnet hat;
  • in unserer richtigen Vorstellung vom Begriff der Gemeinschaft der Muslime (Umma), die die Einheit der Muslime trotz ihrer unterschiedlichen Länder und Völker verkörpert;
  • - in unserer tiefen Erkenntnis der Missstände und der sündhaften Ordnung, die die Welt heute erduldet;
  • in unserem aufrichtigen Wunsche, unsere Verantwortung der menschlichen Gesellschaft gegenüber, deren Mitglieder wir sind, nachzukommen;
  • in unserem Verlangen, das uns anvertraute Gut der Botschaft, das uns der Islam auferlegt hat, weiter zu verkünden im Bemühen um die Schaffung eines besseren Lebens,
  • das auf Tugendhaftigkeit beruht und gereinigt ist von Verworfenheit, in dem Zusammenhalt die Gleichgültigkeit ersetzt und Brüderlichkeit an die Stelle der Feindschaft tritt,
  • das beherrscht wird von Zusammenhalt und Heil statt von Auseinandersetzung und Kriegen;
  • ein Leben, in dem der Mensch die guten Eigenschaften, wie Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Ehre und Würde in sich aufnimmt, anstatt unterdrückt zu werden von Knechtschaft, Rassen- und Klassendiskriminierung, Unterdrückung und Erniedrigung;
  • wodurch er seine wahre Mission im Dasein erfüllen kann: die Anbetung seines erhabenen Schöpfers, den umfassenden Aufbau des Seins;
  • ein Leben, das ihm den Genuss der Wohltaten seines Schöpfers bietet und das ihn gütig handeln lässt gegen die Menschheit, die für ihn eine größere Familie darstellt, mit der ihn ein tiefes Empfinden des gemeinsamen menschlichen Ursprungs verbindet, der eine Verwandtschaft aller Menschen begründet;
  • - eingedenk all dessen
  • verkünden wir Muslime als Bannerträger des Aufrufes (da'wa) zu Gott mit Beginn des 15. Jahrhunderts der Hidschra diese Deklaration im Namen des Islam über die Menschenrechte hergeleitet aus dem edlen Koran und der reinen Sunna des Propheten.
Sie sind in dieser Niederlegung ewige Rechte, von denen nichts abgestrichen, geändert, aufgehoben oder ausgesetzt werden darf.
Sie sind Rechte, die der Schöpfer - gepriesen sei er! - festgelegt hat. Der Mensch, wer immer er auch sei, hat kein Recht, sie auszusetzen oder zu verletzen. Die ihnen eigene Unverletzlichkeit entfällt weder durch den Willen des einzelnen, auf sie zu verzichten, noch durch den Willen der Gesellschaft, die vertreten wird durch Institution gleich welcher Natur und gleich welcher Macht, die diese ihnen bewilligt. Die Bestätigung dieser Rechte stellt den richtigen Weg zum Aufbau einer wahren islamischen Gesellschaft dar:
  1. Eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleich sind, in der es keine Privilegierung und Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Farbe, Sprache oder Religion zwischen den einzelnen gibt.
  2. Eine Gesellschaft, in der die Gleichheit die Grundlage des Besitzes der Rechte und der Auferlegung der Pflichten ist, eine Gleichheit, die ihren Ursprung hat in der gemeinsamen menschlichen Herkunft: »Ihr Menschen! Wir haben euch geschaffen von einem männlichen und weiblichen Wesen« (Koran 49,13), und in der Ehrung, mit der der Schöpfer - erhaben ist er und groß - den Menschen überhäufte: »Und wir waren gegen die Kinder Adams huldreich und haben bewirkt, dass sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen werden und haben ihnen allerlei gute Dinge beschert und sie vor vielen von denen, die wir (sonst noch) erschaffen haben, sittlich ausgezeichnet« (Koran 17, 70).
  3. Eine Gesellschaft, in der die Freiheit des Menschen, mit der er geboren wurde, übereinstimmt mit dem Sinn seines Lebens, und in deren Schutz er sich selbst verwirklicht, sicher vor Unterdrückung, Zwang, Erniedrigung und Sklaverei.
  4. Eine Gesellschaft, die den Kern der Gesellschaft in der Familie sieht, diese deshalb mit Schutz und Ehrung umgibt und für sie alle Voraussetzungen für Stabilität und Vorrang bereitstellt.
  5. Eine Gesellschaft, in der Herrscher und Untertan vor der Sharî’a des Schöpfers - gepriesen sei er - ohne Privilegierung und Diskriminierung gleich sind.
  6. Eine Gesellschaft, in der die Macht ein dem Herrscher auferlegtes anvertrautes Gut ist, damit er die Ziele, die die Sharî’a vorschreibt, auf die Weise, die sie festlegte, verwirklicht.
  7. Eine Gesellschaft, in der jeder überzeugt ist, dass Gott allein der Herrscher des gesamten Universums ist, und dass alles darin der Schöpfung Gottes unterworfen ist, als Gabe seiner Güte, ohne dass irgendeinem ein besonderer Anspruch zusteht. Es ist das Recht eines jeden Menschen, einen gerechten Anteil von dieser göttlichen Gabe zu erhalten: »Er hat von sich aus alles, was im Himmel und auf Erden ist, in euren Dienst gestellt« (Koran 45, 13).
  8. Eine Gesellschaft, in der durch die Konsultation (šûrâ) die politischen Entscheidungen, die die Angelegenheiten de...

Inhaltsverzeichnis

  1. Motto
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Vorbemerkungen
  4. Zur Geschichte der Menschenrechte
  5. Der Islam und die Menschenrechte
  6. Allgemeine Erklärungen
  7. Islamische Menschenrechtserklärungen
  8. Schlussbemerkungen
  9. Anhang
  10. Über den Autor
  11. Vom gleichen Autor
  12. Impressum