1. VORBEREITUNG
Ein erfolgreicher Gastronom oder eine erfolgreiche Gastronomin zeichnet sich durch das Talent zur Vielfalt aus. Er oder sie ist ein Allrounder. Viele Existenzgründer sind nicht darauf vorbereitet, was sie in ihrem Geschäft tatsächlich erwartet. Egal ob Feuerwehrmann, Arzt, Rennfahrer, Sekretärin, Lehrerin oder Model – jeder Beruf bringt bestimmte Kriterien mit sich.
NUR WEIL JEDER EINE „KNEIPE“ ERÖFFNEN
KÖNNTE, BEDEUTET DAS NICHT, DASS AUCH
JEDER ERFOLGREICH GÄSTE BEWIRTEN KANN.
Deshalb sollten Sie sich spätestens jetzt fragen, ob Sie Willens und in der Lage sind, sämtliche Vorrausetzungen tatsächlich zu erfüllen. Denn im nachhaltigen Gastronomiegeschäft geht es nicht nur um innovative Ideen oder die Fähigkeit, andere zu begeistern. Der Markt ist heiß umkämpft, die Konkurrenz schläft nicht.
NICHT NUR KLECKERN, SONDERN KLOTZEN!
SIND SIE BEREIT?
Die folgenden Kapitel sollen als Orientierung dienen und Ihnen kurz und präzise deutlich machen, was für die Existenzgründung unbedingt notwendig ist. Dazu gehören vor allem Liquidität, Sachverstand und der Wille, nicht nur zu kleckern, sondern zu klotzen. Sollten Sie jetzt glauben, dass es ausreicht, ein paar Stühle in die Sonne zu stellen und auf Kundschaft zu warten, dann schauen Sie sich bitte die folgende CHECKLISTE gründlich an. Damit Sie sich vor Enttäuschungen oder gar dem finanziellen Ruin bewahren, hilft vor allem eines:
SEIEN SIE VON VORN HEREIN ABSOLUT
EHRLICH ZU SICH SELBST
Wenn Sie jetzt immer noch davon überzeugt sind, der/die Richtige für die Gastronomie zu sein, dann sollten wir keine Zeit mehr verschwenden und endlich loslegen.
HABEN SIE AN DEN PAPIERKRAM GEDACHT?
Bevor Sie das erste Bier zapfen, das erste Steak in die Pfanne geben, das erste Eis verkaufen oder generell Ihren Laden aufschließen, müssen Sie sich dringend um den behördlichen Papierkram kümmern. So ein Besuch bei den Ämtern ist für viele wie der Gang nach Canossa. Aber es hilft leider nichts. Da müssen Sie zu allererst durch. Es gilt, Ihr Gewerbe sowie die Schankerlaubnis zu beantragen – ganz zu schweigen von der Anmeldung bei GEMA und GEZ?
Wer Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle bei einer Schankwirtschaft verabreicht, der benötigt laut § 2 Gaststättengesetz eine Konzession. Diese ist nicht ganz billig und beinhaltet darüber hinaus diverse Auflagen.
Wie viel ein solcher Verwaltungsakt kostet, richtet sich nach Art, Umfang und Ort Ihres Geschäftes. Jedes Bundesland regelt das Gaststättenrecht unterschiedlich. So können in Brandenburg (BbgGastG) die Gebühren und Vorgaben für eine Schankerlaubnis ganz andere sein als beispielsweise in Niedersachsen (NGastG).
Grundsätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen für Ihre Schankerlaubnis:
- polizeiliches Führungszeugnis (Kommunalverwaltung/Meldeamt)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt)
- Pachtvertrag oder Kaufvertrag inklusive Grundbuchauszug
- Nachweis über Gesundheitsbelehrung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (IHK)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Grundrissplan und Erklärung zu den Räumlichkeiten
- Anmeldung bei gesetzlicher Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
- Anmeldung für Gaststättengewerbe (Gewerbeamt).
Weitere zuständige Stellen sind: Ordnungsamt, Bauamt, Amt für Umweltschutz, Landesamt für Arbeitsschutz, die Feuerwehr und Lebensmittelüberwachung. Für die Antragserteilung sind die Kommunalverwaltungen (z.B. Berliner Bezirksverwaltungen) zuständig. Diese stellen auch eine vorläufige Erlaubnis aus, falls der bestehende Betrieb übergangslos weitergeführt werden soll. Damit sind Sie vorerst auf der rechtlich richtigen Seite, endgültig genehmigt wird erst nach erfolgter Prüfung ohne Beanstandung.
AUF DER SICHEREN SEITE
Sollten Sie vorhaben, eine GmbH, GbR oder andere Rechtsform gründen zu wollen, kommen weitere Gebühren auf Sie zu. Und vergessen Sie in Ihrer Kostenanalyse (vgl. Kapitel 2) bitte nicht die laufenden Beiträge für GEZ und GEMA. Nur weil Sie vielleicht keinen Fernseher in Ihrer gastronomischen Einrichtung haben und keine Konzerte veranstalten, sind Sie deshalb noch lange nicht von den Gebühren befreit. Denn diese fallen nicht nur im Rahmen großer Musikveranstaltungen an, sondern müssen auch entrichtet werden, wenn in Ihrem Laden leise Hintergrundmusik läuft.
Für das öffentliche Abspielen von Ton- oder Bildtonträgern in Gaststätten, Bars, Diskotheken etc. über Computer, Internetradio und mithilfe von Speichermedien (z.B. USB-Sticks, MP3-Player) verlangt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) generell Gebühren und darüber hinaus eine Anmeldung – und zwar im Voraus (vgl. § 13b UrhWG). Wird eine solche Anmeldung versäumt, kann die GEMA einen sogenannten Kontrollkostenzuschlag in Höhe von 100 Prozent des Regeltarifs verlangen.
Im Übrigen gelten die entsprechenden Verwertungsrechte und Lizenzen nicht ausschließlich für deutsche Musik, sondern nahezu für das gesamte Weltrepertoire. Und auch die GEZ lässt nicht mit sich spaßen. Wer GEMA-Gebühren entrichtet, ist damit nicht vom Rundfunkbeitrag befreit.
MEIN TIPP: Seien Sie darauf vorbereitet, dass Sie sowohl Zeit als auch Geld für die Formalitäten investieren müssen. Liegen die Behördengänge erst einmal hinter Ihnen, können Sie zu Recht stolz auf sich sein. Gehören Sie zu den Menschen, denen schon beim Gedanken an den deutschen Amtsschimmel der kalte Schweiß ausbricht? Dann nehmen Sie jemanden mit, der vielleicht selbst Beamter ist oder sich zumindest mit der Materie sowie diesem einzigartigen Menschenschlag auskennt. Sie werden sehen, dass die Kommunikation dort eine komplett andere ist.
Weitere Informationen finden Sie auf diesen Webseiten: www.gemazahler.de und www.rundfunkbeitrag.de.
PRÜFEN SIE ABER NUN ALS ERSTES, OB SIE
TATSÄCHLICH BEREIT FÜR DEN DSCHUNGEL
SIND, DER SICH GASTRONOMIE NENNT …
CHECKLISTE: VORAUSSETZUNGEN
- Gesundheit
- Entscheidungsfreudigkeit
- Risikobereitschaft
- Durchsetzungsvermögen
- Unterstützung durch Familie/Freunde
- Ausstrahlung und Energie
- Kontaktfähigkeit
- Kreativität
- Belastbarkeit
- kaufmännisches Basiswissen
- Sachkenntnisse über Branche und Rechtsvorschriften
- Kraft und Ausdauer
- finanzieller Background
- Enthusiasmus und Herzblut
2. KOSTEN
… davon kann ich nur zu gut ein Liedlein singen! In der Vergangenheit haben zahlreiche gastronomische Betriebe bei der Eröffnung unterstützt; darunter waren Discotheken, Restaurants, ein Café und diverse Szenekneipen. Und alle hatten eines gemeinsam: bei der Investitionsplanung wurden zu viele Positionen schlichtweg vergessen. Besonders bei der Anschaffung von Kleininventar und Verbrauchsmaterialien können sehr schnell ein paar tausend Euro zusammenkommen.
Nebenbei bemerkt gehört zu den größten Geldvernichtern ein sogenannter Gastronomieausstatter, der unerfahrenen Gründer/innen nicht selten ein völlig überteuertes Einrichtungskonzept verkaufen will. Auch bei den Angeboten der Brauereien, Softgetränke- oder Kaffeeanbieter, die teilweise mit kostenlosen Inventargegenständen werben, ist ein zweiter Blick mehr als angebracht.
MEIN TIPP: Vergleichen Sie die Preise und informieren Sie sich im Detail über jedes Angebot, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Eine Nachfinanzierung ist sehr schwierig und bei den Banken auch nicht gern gesehen.
Die meisten Betriebe befinden sich nicht im Eigentum, sondern sind gepachtet. Deshalb gilt diesem Thema ein ganz besonderes Augenmerk. Nicht selten steht die Pacht in keinem Verhältnis zum Umsatz und kann deshalb oft kaum erwirtschaftet werden. Zahlreiche Restaurants, Bars und Cafés rutschen trotz scheinbar guter Umsätze in die Verlustzone. Erfahrungen zeigen, dass die Pacht nicht mehr als 8 bis 12 Prozent vom Gesamtumsatz betragen sollte.
MEIN TIPP: Verhandeln Sie mit dem Verpächter und ziehen Sie einen Fachmann zu Rate! Denken Sie an den o.g. Richtwert und machen Sie Ihrem Verpächter klar, dass es allemal besser ist, regelmäßig eine (wenn auch geringere) Pacht zu erhalten, als alle paar Monate den Vertragspartner zu wechseln.
SOLANGE EIN PROJEKT NICHT RICHTIG LÄUFT,
HABEN DIE SCHLECHTFINDER UND HERUM
NÖRGLER DAS SAGEN.
Die wenigsten Restaurants sind von Anfang an gut besucht und arbeiten sofort in der Gewinnphase. Bestenfalls kommen schon ein paar Stammgäste, die ersten Marketingmaßnahmen greifen, eine Kundendatenbank wird erstellt … die Abläufe spielen sich ein. Viele Startups haben ihr komplettes Budget in die Eröffnung gesteckt und keinen f...