1 Einleitung
Jahrzehntelang wurde in Deutschland allein dem Staat die Verantwortung für das Gemeinwohl zugesprochen. In den letzten Jahren zeichnet sich hier jedoch ein zunehmender Einstellungswandel ab. Ehrenamtliches Engagement wird immer populärer. Die Möglichkeiten der Förderung und Kooperation sind heute sehr vielfältig und Begriffe wie „aktive Bürgerschaft“ oder „gesellschaftliches Engagement“ machen die Runde. Statt den Werteverfall zu beklagen, werden Menschen und Unternehmen aktiv. Sie engagieren sich und übernehmen Verantwortung entsprechend ihren Wertevorstellungen. Es soll Sinn stiften und Spaß machen. Unternehmen engagieren sich und beziehen ökonomische und ethische Richtlinien in ihre Planung mit ein. Kreative Lösungen sind gefordert, um Spaß am Erfolg und Erfolg mit Verantwortung zu kombinieren und neue Wege zu gehen1.
Kapazitäten für ein gesellschaftliches Engagement können sich in Unternehmen beispielsweise durch eine saisonal schwankende Auslastung ergeben. Die Auftrags- und Umsatzzahlen vieler Unternehmen sind diesen Schwankungen unterworfen. Demgegenüber stehen regelmäßig Fixkosten, die sich u.a. aus Löhnen, Lohnnebenkosten, Mieten sowie den Betriebs-und Instandhaltungskosten für die Betriebs- und Geschäftsausstattung ergeben. Der Wettbewerb und ein sich ständig veränderndes dynamisches Umfeld fordern von den Unternehmen innovative und individuelle Lösungen im Umgang mit dieser Situation. In diesem Bereich gibt es bereits einige Plattformen, die Unternehmen dabei unterstützen nachhaltig zu wirtschaften und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen2. Von der gezielten Zusammenführung von Unternehmen und Gemeinwohlprojekten profitieren schließlich beide Seiten gleichermaßen3.
Ein Beispiel für gesellschaftliches Engagement sind Unternehmen, die ihre nach Ladenschluss unverkauften Lebensmittel an Suppenküchen oder Tafeln spenden. Hieraus können sich jedoch unbeabsichtigte steuerliche Konsequenzen ergeben, wie sie der sogenannte „Brötchen-Fall“ zeigte: Einem Bäcker, der seine nicht verkauften Brötchen der Tafel spendete, sollte auf Grund dieser Sachspende eine Umsatzsteuerschuld auf den Wert der Entnahme entstehen4.
Der im Rahmen dieser Arbeit behandelte Praxisfall basiert auf dem Verbesserungsvorschlag eines Mitarbeiters in einem Filmproduktionsunternehmen. Der Mitarbeiter schlug vor, freie Produktionskapazitäten zur Herstellung eines Imagefilms für eine gemeinnützige Körperschaft zu nutzen, und diesen Werbefilm anschließend beispielsweise in Form einer Spende an diese Körperschaft zu übergeben. Das Ziel dieser Arbeit ist es, eine Differenzierung zwischen Spenden und Sponsoring-Leistungen vorzunehmen und mittels gesetzlicher Bestimmungen die unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen in Bezug auf den Praxisfall beim leistenden Unternehmen, hier dem Filmhersteller darzustellen. Auf die steuerlichen Auswirkungen beim Leistungsempfänger wird nur exemplarisch eingegangen.
Nutzen kann auch dadurch entstehen, indem wir anderen etwas Gutes tun. Getreu dem neuen Leitmotiv der Öffentlichkeitsarbeit bzw. Public Relations (PR) „Rede über das, was Du tust“5, werden in der Praxis häufig Unternehmensspenden mit einer öffentlichen Scheckübergabe verbunden. Im Sprachgebrauch, zum Beispiel in der Pressearbeit, kommt es dabei regelmäßig zu Unschärfen bei der Nutzung des Spenden- und des Sponsoring-Begriffs6. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ordnet neben den Betriebsausgaben auch Spenden als mögliche Leistungsform dem Sponsoring zu7. Diese Darstellung ist die herrschende Meinung in der Literatur8. Im Hinblick auf die Analyse des Praxisfalls und die noch zu treffende unternehmerische Entscheidung hinsichtlich der Form und Gestaltung der Zuwendung, erfolgt in dieser Arbeit eine differenzierte Darstellung von Spenden und Sponsoring-Leistungen, die in Form von Betriebsausgaben erbracht werden.
2 Fallbeschreibung
Die MUSTERFILM GmbH (kurz: GmbH) produziert Dokumentarfilme und Reportagen für den nationalen Fernsehmarkt. Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeiter für die Planung und Administration von Filmprojekten sowie Kameraleute und Cutter, die das aufgezeichnete Bildmaterial im Zuge des digitalen Filmschnitts bearbeiten und zu einem fertigen Film montieren. Die hierzu benötigte Kamera- und Lichttechnik sowie die Schnittplätze gehören zur Betriebs- und Geschäftsausstattung des Unternehmens. Der Firmensitz ist Hamburg.
Auf Grund der Wetterbedingungen und der geringeren Tageslichtzeiten gehen in den Wintermonaten die Auftragszahlen regelmäßig zurück. In dieser Zeit sind die personellen und technischen Produktionskapazitäten nicht voll ausgelastet. Vor dem Beginn dieser Phase bittet der Geschäftsführer seine Mitarbeiter in einer Besprechung um Vorschläge, an welche gemeinnützige Organisation in diesem Jahr zu Weihnachten eine Spende geleistet werden soll. In diesem Zusammenhang macht der Produktionsleiter des Unternehmens folgenden Vorschlag:
Im Rahmen eines Sponsorings könnte die GmbH jährlich einen etwa dreiminütigen Werbe- bzw. Imagefilm für eine regional aktive gemeinnützige Körperschaft produzieren, der insbesondere zur Verbreitung im Internet bestimmt ist. Mittels eines Ausschreibungsverfahrens könnten sich gemeinnützige Einrichtungen für dieses Vorhaben bewerben. Auf der Internetseite der GmbH soll dieses Projekt sowie alle Einrichtungen, die sich beworben haben, vorgestellt werden. In einem Wahlverfahren sollen dann die Mitarbeiter der MUSTERFILM GmbH jährlich über den Zuschlag für ein neues Projekt entscheiden. Das Ziel ist es, mit dieser Kampagne die freien Kapazitäten des Unternehmens nutzbar zu machen und einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten. Mit der projektbegleitenden Pressearbeit in unterschiedlichen lokalen Medien und Fachmedien soll vom Beginn des Ausschreibungsverfahrens bis zur Übergabe des fertigen Imagefilms eine zusätzliche Aufmerksamkeit für alle Bewerber, insbesondere aber die ausgewählte gemeinnützige Körperschaft und die MUSTERFILM GmbH generieren werden.
Der Geschäftsführer der GmbH erhofft sich durch dieses Projekt einen Imagegewinn für das Unternehmen sowie steuerliche Vorteile und beendet die Besprechung mit den Worten: „Ich finde die Idee toll. Wir spenden einem gemeinnützigen Verein einen Imagefilm“.
Mit der später ausgewählten gemeinnützigen Körperschaft sind weitere Details zur Umsetzung zu besprechen, damit die als Gegenleistung empfangene Werbeleistung gleichwertig gestaltet wird. Beispielsweise kann das fertige Filmwerk mit einem Abspann versehen werden, in dem Namen und Firmenlogo des Filmherstellers enthalten sind und nach der Fertigstellung werbewirksam übergeben werden. Da nach dem Vorschlag des Mitarbeiters und der Aussage des Geschäftsführers unklar ist, ob es sich hier um eine Spende oder ein Sponsoring handelt, ist vor dem Projektbeginn zu klären, welche unterschiedlichen steuerlichen Aspekte hieraus für die GmbH resultieren.
Für die Produktion des dreiminütigen Werbefilms werden neben der Recherche und der Konzeption jeweils zwei Tage für die Dreharbeiten und den Filmschnitt vereinbart. Die Selbstkosten der GmbH betragen nach einer ersten Kalkulation voraussichtlich 3.000 Euro. Hierin sind Lohn- und Lohnnebenkosten in Höhe von 2.000 Euro enthalten. Die übrigen 1.000 Euro entfallen auf die anteiligen Kosten für die Nutzung der Kamera- und Lichttechnik, die Nutzung des Schneideraums sowie der Technik für den Filmschnitt. Für diesen Werbefilm wäre im üblichen Geschäftsverkehr ein Preis von 5.000 Euro netto zu zahlen.
3 Filmrechte und Filmhersteller
3.1 Filmrechte
Bei Filmen tritt der materiell vorhandene Film- bzw. Datenträger, beispielsweise eine DVD, gegenüber den nichtkörperlich...